Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 38 (12.5.1884)
- Date
- 1884-05-12
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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633 Verbote des Vaters zu übertreten. Daher muß zu ' der Liebe sich die Furcht gesellen. — Die Furcht, die der Weise empfiehlt, ist nicht die Furcht vor der ' Strafe, und dcßhalb sagt er nicht nwi «2'v -m i „und die Furcht vor den Höllcnstrafeu möge! über euch walten." Es ist -vielmehr die Ehrfurcht ' vor Gott, die uns der Weise ans Herz legt , die - Ehrfurcht vor Seiner Allmacht und Größe, und daher sagt er: cd^x .q'üv kt.dw», „und die Furcht des Himmels möge über euch walten, wie es heißt: b« 1122 E'">£Do crorn. „Die Himmel erzählen die Ehre Gottes." j .T Richtiger als die oben gegebenen und von den meisten j Interpretatoren angeführte Erklärung scheint uns die zu! sein, daß die Worte dd^p wvo keinen Schluß-! satz, sondern einen Folgesatz bilden und so zu übersetzen sind: „Und es wird die Furcht vor Gott über euch walten." Wenn wir nämlich Gott mit reinem Herzen und in hingebender Liebe dienen, ohne ^Nebenabsichten, ohne Erwartung von Löhn, einzig durch den Gedanken geleitet, daß Er, der Allmächtige, der Allgütige, der Allweise, unser liebevoller Vater ist, der uns zu Seiner Verherrlichung und zu Seinem Dienste erschaffen, so wird die Ehrfurcht vor Ihm derart über uns walten, daß wir nie dazu gelangen, zu sündigen. Das Bewußtsein Seiner Größe, Erhabenheit und Allgegenwart wird uns derart durchj dringen, daß wir jeder Verführung widerstehen lind j jede Versuchung siegreich überwinden werden. j Einige Erklärer legen auf das Wort o->d ein I besonderes Gewicht. Dasselbe bedeutet nieder tal-! mudischen Ausdruckweise ein Stück Brod im Um- | fange von drei oder vier Hühnereiern. Antigonos,! sagen sie, gebraucht nicht das Wort -o», welches j Lohn im Allgemeinen bedeutet, sondern diesen Aus-! druck, der den jedesmaligen Unterhalt bezeichnet,! welchen der Herr seinem Knechte zu geben pflegt; I Antigonos wollte daher nicht die Absicht in Bezug! auf den himmlischen Lohn im ewigen Leben ans-! schließen, sondern nur die Absicht, die für jede Gut- , that sofort belohnt zu werden erwartet. Dieser Er- klarung steht jedoch die von uns oben angeführte j Talmudstelle im Traktat Abodah Sara rhisra! nv-se -ok? 2 entgegen; denn die Weisen fügen hinzu roo Vy .2m n« pe'vVvn cnaya vnn 7« pm: ."2", DTE, wir sehen also, daß die Weifen des Talmuds zwischen d~£ und -cv nicht unterscheiden. — Die Absicht, Gott um irgend welchen Lohnes zu dienen, sei ganz ausgeschlossen; allein unser gütiger Vater im Himmel wird uns den Lohn nicht entziehen, wie Rabbi Elasar ben Aroch es ausgesprochen. (Aboth E. 2, Mischnah 14.) ^rHiys nw'w ,y2 «in jb«j\ „Und zuverlässig ist Dein Arbeitgeber: Er wird den Lohn Deines Wirkens Dir in vollem Maaße zu Theil werden lassen." (Fortsetzung folgt.) Die Heschichie der Ginfüi)rung der Arget ° in die Kasseler Synagoge. (Schluß.) So wurde die Orgel 1871 cingeführi, oder richtiger eingeschmuggelt. Wenn ein .einzig er der Gemeindcältesten, ja wenn ein einziges entschiedenes Mitglied der Gemeinde im Namen des verhöhnten Gesetzes, polizeilich die Orgel hätte entfernen lassen, eshätte ihn kein, Mensch daran hindern können. Aber es regte sich Niemand. Das Landrabbinat - .schlief; sein Präses hatte, cs selbst in den Schlaf gelullt und die Regierung hatte in Ermangelung eines Klägers keine Veranlassung Richter zu sein. Sie mag mit Hassenpstug der billigen Ansicht gewesen sein: „Wenn Ihr Israeliten Eueren jCultus selber zu Grunde gehen lasset, so können wir ihn nicht halten." Der einzige, der sich regte, war Herr Inda Goldberg, der in der That die Synagoge seit ihrer Entweihung nicht mehr betreten hat, und sich ein Betlokal im eigenen Hanse errichtete. Er erklärte öffentlich, 500 Thaler zahlen zu wollen, falls die Einführung der Orgel unterbleibe. Der Hauptmacher bei dem ganzen Orgelschmuggel, der von dem Anerbieten gehört hatte, suchte daraufhin Herr» Goldberg auf und fragte ihn, ob es ihm mit seiner Offerte auch wirklich ernst sei. und als sie ihm wiederholt wurde, zog er achselzuckend ab. ' Die Orgel wurde ausgestellt. Herr Goldbcrg verklagte dann das Gemeinde- Aeltcsten-Eollegium bei seiner Großmutter, dem Vorsteheramte, wies auf das Widergesetzliche des ganzen Gcbahrens hin, daß selbst die angebliche Gemeinoemajorität, welche sich für Einführung der Orgel ausgesprochen haben sollte, geradezu gefälscht sei, hat aber bis aus den heutigen Tag eine Antwort noch nicht erhalten!! Vielleicht wäre sein Schritt von besseren. Erfolge gewesen, wenn er sich direct an die Kgl. Regierung gewandt hätte. — Daß solche offenkundige Gesetzesverletzung und Vergewaltigung jüdischer Gewissen möglich war, daß sie nun schon 13 Jahre bestehen, und dadurch äußerlich das legale Aussehen eines Gewohnheitsrechts erlangen konnte, dieses durch Gleichgiltigkeit und Principienlosigkeit verjährte Unrecht, wirft ein überaus trübes Licht auf die hiesigen Gemeindezustände. Nach alledem begreift cs sich, daß es nu Grunde genommen doch ein recht zahmes, schüchternes Ver-