Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 34 (28.4.1884)
- Date
- 1884-04-28
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Literarischer Bericht. :nnan mm po'-up D-iiMip ftTonp N3X - XV n mr*'xw «pbn no P>'b2 U3C2) J'H'T1? XJ2 X2.22 'V2' H XfÜTO »BH ^322 r.» d -*"2 '2 8 •jjnn.T xmnsi xr»'2'Q2 wy? n proo xuop ns D’Ernsn inw my rnpv 8".v xvxvs :oijn 2yn (Durch die I. Kaufmann'sche Buchhandlung in Frankfurt a. M. und den Verf. Dr. Plato in Eöln a. Rh. zu beziehen.) Dieses bereits vor zwei Jahren gedruckte, aber erst jetzt einer größeren Oeffentlichkeit übergebene Werk, dessen bereits im vorigen Jahrgang dieser Blätter Erwähnung geschah, hat wie schon damals bemerkt, das durch die Stadterweiterung resp. Entfestigung von Cöln nunmehr auch für diese Stadt in Betracht kommende Verbot des Tragens am Sabbat zum eigentlichen Gegenstände. Wenn die Statuirung des nxsm ~*D’x für Eöln nach der gründlichen Darlegung und lichtvollen Begründung aller einschlägigen Momente, die vorliegendes Werk auszeichnen, auch keinem Zweifel unterworfen sein kann, so hat doch die Bescheidenheit des Verfassers der ganzen Darstellung die Form einer an die zeitgenössischen Autoritäten gerichteten Frage gegeben. Der Verfasser hat daher das Werk zunächst nur an verschiedene 2x21,2 mo und nähere Freunde gerichtet und erst jetzt der Oeffentlichkeit übergeben. Die bei einer derartigen Arbeit unvermeidliche Bekämpfung entgegen stehender, mehr oder weniger gründlich positiver Auffassungen anderer Gelehrten, ließ aber den Verf. selbst jetzt nur zögernd zur Veröffentlichung dieser Schrift schreiten. In einer wenige Zeilen enthaltenen Vorbemerkung spricht sich der Verf. darüber in einer Weise aus, die ebenso Zeugniß von de:n ungewöhnlichen Grad seiner rwy ablegt, wie das Werk selbst von der Staunen erregenden Meisterschaft in der Behandlung dieser so ungemein schwierigen Materie zeugt. Die Vorrede zu dem eigentlichen Werk, welche aus nickt mehr als drei Zeilen besteht, bekundet in jedem Wort die Classicitäl des Verfassers so vollständig, daß sie hier wörtlich folgen möge. nonpn fcmpm ny-in bipv2i ruvn 1222 iyv ’:do doidi cbnj D’j’Dn inxo nryo x8v' dx »->222 pipioi .20.2b xe/'i ncxn TD2 dy ’32’cyi 'J2n2’ 2.2' onovs ix :'n rxo .2213 Der eigentliche Gegenstand der Schrift wird in die beiden Fragen gefaßt: 2M' -,ffG2 DHD35P er"2 2221 Q'NSv *' plvy P'2N 'X?s"ms *"y upnb 1.22 mcx p*pBT V2npv O2Npl2 l’rvno ]'ÖTH I O'2Np jrVX y3 .28122 2*y j'S'psn i'B’pcn 2Nl2"^ysx2^y2yv 2T.rfo .28'N2 D12-0 Vl^y “poS 1.22 2’2D JttrOQ. -?2'yn -p2 b v^v.2 Die Belesenheit in dem weitschichtigen, hlerbcrgehörigen Material, seine systematische, übersichtliche Gruppirung. die Gründlichkeit der Behandlung, der Scharfsinn für die Vcrwcrthung. der feine kritische Takt in der Feststellung schwankender Lesarten, diese und ähnliche Vorzüge würden der Schrift selbst in einer Zelt, in der die jüdische Gesctzeskunde reiche und herrliche Blüthen zeitigte, einen dauernden Ehrenplatz sichern. In unseren Tagen aber und in Deutschland zumal, wo die Reihen der jüdischen Gesetzeskundigen sich in so schmerzlicher Weise gelichtet und die Thorakunde nur so spärlich verbreitet ist, in nn.'ercn Tagen ist eine solche Schrift ein nnieum, von ganz ungewöhnlicher Bedeutsamkeit.; Die einzelnen Momente, Untersuchungen, Resultate, und die ganze Methode der hier gehandhabten Forschuugswcise, an besonderen Beispielen zu zeigen, ist bei einem großen, harmonisch gegliederten Ganzen, in einem bloßen Berichte unmöglich. Es möge daher nur noch auf eine selbständige, dem Buche bcigegebene Abhandlung über die Frage hingewiesen worden: „Ob wir heute zu Tage vollständiges D'22,2'm»2 haben oder nicht?" Der Verfasser tritt hier einer selbst in gelehrten Kreisen fast allgemein verbreiteten Annahme entgegen, daß nämlich in unserer Zeit xn»’2jx2 O'22.2 rnr-i überhaupt, nicht.existire, wenigstens nach einer Anzahl der hervorragendsten Autoritäten, wie: .'C2, niEom, spn"-», 21a*, V'eo, nonm2ed, ’22~o, npnundi"'2.2v. Das biblische Verbot von ^^22 .21^22 .2x81.2 und roox *2 2".222 könne nach der Ansicht der erwähnten Poßkim heutzutage gar nicht mehr übertreten werden, da. die das Verbot bedingenden äußeren Verhältnisse nicht mehr vorhanden seien. Diese Annahme, die sicherlich einen großen Anthcil an der Geringschätzigkeit hat, mit welchem die Wortführer des Leichtsinnes und Abfalls den .2x822 -vd*n gänzlich hinweg zu escamotiren suchten, wird nun als eine unbegründete nachgewiesen, indem an der Hand zahlreicher Beweise dargetban wird, wie selbst die citirten Poßkim nur innerhalb der Stadt heutzutage xn"nx2 2"m aufgehoben erklären, niemals aber außerhalb der Stadt, z. B. für die Wege, welche, ohne durch Mauern, Wände eingefriedigt zu sein, einen Ort mit dem andern verbinden. Hier finden nach Ansicht sämmtlicher cpDi2 'brir die Bestimmungen für xn"2ixi 2*12 statt, wie aus dem Wortlaute der wörtlich angeführten und allseitig beleuchteten Aussprüche sämmtlicher in Betracht kommenden o’jirxn klar hcvorgeht. Der Verf. verwahrt sich zum Schluß gegen die