Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 50 (23.6.1884)
- Date
- 1884-06-23
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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- Baku 1× ep/1000527
- Kairouan 1× ep/1047970
- Odesa 1× ep/1000834
- Tunis 1× ep/1048155
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1.-J rrrr-1- 827 Blumcnlcsc aus dem Talmud, durch welche nachgc-! wiesen werden sollte, daß cs den Juden erlaubt sei, die Christen zu belügen und zu betrügen u. s. w. Diesen Unglau blichk eiten fügte er die Bemerkung hinzu, daß der Talmud das Gesetzbuch der Juden sei, dessen Vorschriften, also auch die von ihm angeführten, alle Juden befolgen. Der Landrabbiner, Herr Dr. S a l z e r in Stadtleugsfeld, machte ihn brieflich darauf aufmerksam, daß seine Blumenlese lauter Unwahrheit enthalte und ersuchte ihn, dieselben zu widerrufen, widrigenfalls er geuöthigt sein würde, der Staatsanwaltschaft Anzeige zu machen. Anstatt des Widerrufes ließ Herr -Unglaube einen neuen, nicht minder gehässigen Artikel von Stapel. Herr Dr. Salzer legte hierauf diese Angelegenheit In die Hände des Großherzoglichen 'Staatsanwaltes. Am 12. d. M. fand die strasgerichtliche Verhandlung und die Vernehmung des vom Gerichte erwählten Sachverständigen, des Redakteurs der „Eisenacher Zeitung", Herrn Löwenheim, statt. Da derselbe zwar die Behauptungen des Herrn. Unglaube verneinte, aber doch erklärte den Talmud nicht genau zu kennen, so trug der Anwalt des Herrn Unglaube auf Vorladung eines andern Sachverständigen an und schlug zu diesem Zwecke einen Professor in Münster, der in einem ähnlichen Prozesse vernommen wurde, vor. Der Staatsanwalt widersprach diesem Ansuchen überhaupt und namentlich noch in Bezug auf den genannten Herrn. Die Akten des Münster'- schea Prozesses in ähnlicher Angelegenheit lagen dem Gerichte vor, in diesem aber fände sich die Erklärung des erwähnten Sachverständigen, daß ihm eine genauere Kenntniß des Talmuds, so wie des talmudischen Idioms abgehe. Es sei die bei den Akten liegende Erklärung des Herrn Landrabbincn, daß die betreffenden Behauptungen sich im Talmud durchaus nicht vorfindcn und vollständig aus der Luft gegriffen seien, als ein autoratives und genügendes Sachverständigenurtheil anzusehen; sollte aber das Gericht dennoch einen Sachverständigen hören wollen, so schlage er Herrn Professor Dr. Delitzsch in Leipzig vor, der auf diesem Gebiete eine anerkannte Autorität sei. Der Gerichtshof erklärte die Vernehmung noch eines Sachverständigen für unnöthig. Herr Staatsanwalt Siefert führte ferner aus: Da der sehr beschränkte Leserkreis des in Rede stehenden Blättchens die nachtheilige Wirkung seines Inhaltes mindere, und da Herr Unglaube selbst erklärt habe, seine Anführungen aus einer antisemitischen Zeitung entnommen zu haben, und diese sich, wie der Herr Staatsanwalt sich mit Recht ausdrückte, sonderbarer Weise „Die Wahrheit" nenne, so sei anznuehmen, daß er in gutem Glauben gehandelt habe und sei daher von einer Bestrafung abznsehen. Die Behanptung des Herrn Unglaube aber, daß alle Juden nach diesen Talmndgesctzcn handeln, sei eine strafbare Beleidigung der Inden und er beantrage dcßhalb gegen den Redakteur, Herrn Unglaube, die Anerkennung einer vierwöchentlichen Gefängnißstrafe. Der Gerichtshof entschied diesem Anträge gemäß. Herr Unglaube mußte noch die Bemerkung des Herrn Staatsanwaltes hinnehmen, daß sein Antisemitismus wohl seinen Grund in dem Umstande habe, daß ein Jude in Kaltennordheim die für ihn beimVorschnßvereine einaeaangene Bürgschaft zurückgezogen habe. Oest.-Ungar. Monarchie. Wien, 11. Juni. Der ehemalige Lehrer der arabischen und persischen Sprache an der Orientalischen Akademie, Herr Jakob Oberweyer, (Israelit), hatte vor dritthalb Jahren Wien verlassen und eine größere Forschungsreise nach dem Oriente angetreten, von der er vorgestern wieder nach Wien znrnckzekehrt ist. Auf dieser Reise hat Herr Obermeyer die wichtigsten Hafenstädte Kleinasiens, dann das nördliche Syrien, Tunis und Egypten besucht. In Tunis kam er auch in die heilige Stadt Kairuan, deren Betreten bisher den Europäern bei Todesstrafe verboten war. Von Egypten ging er dann über Arabien nach Mesopotamien, wo er in den beiden Städten Bessorah und Bagdad einen längeren Aufenthalt genommen hat. Hierauf bereiste er das nördliche Persien und fand in der Stadt Kraswin im Haufe des dortigen Statthalters, des Prinzen Abbas Mirza, Bruders des Schah, eine gastfreundliche Aufnahme. In Kraswin verweilte Herr Obermeyer mehrere Monate und unterrichtete dort seinen priuzlichen Wirth in der französischen Sprache. Von dort ging er nach Teheran und hielt hier auf Ansuchen des Vorstandes der dortigen jüdischen Gemeinde einige Vorlesungen in persischer Sprache, denen auch Frauen beiwohnten. In einer Hafenstadt am Kaspi-See schiffte er sich nach Baku ein, von wo er die Rückreise über Tiflis, Batnm und Odessa nach Wien machte. Ru nOä'n i e n. Bukarest, 15 Juni. Die Ausführung des Hausirverbotes, durch welches jeder ambulante Handel in den Städten Rumäniens strengstens untersagt wird, hat die öffentliche Aufmerksamkeit neuerdings der rumänischen Judenfrage und den traurigen Verhältnissen der in Rumänien lebenden Israeliten zugcwcndct. Zwar ist es für die mit Land und Leuten aus eigener Anschauung vertrauten Beobachter schon längst kein Geheimnis; mehr, daß die der Bukarestcr Regierung und dem rumänischen Parlamente vom Berliner Kongresse abgernngcne Aufhebung, beziehungsweise Abänderung. des Artikel VII der Verfassung vom