Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 49 (19.6.1884)
- Date
- 1884-06-19
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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stockt, den Männern von Fach, unfern alten Gesetzeslehrern, mehr zu glauben als dem all- und vielseitig gebildeten Redakteur eines kleinen Schweizer Blättchens, das jeden Mittwoch und Samstag erscheint. .Wenn aber jener Artikel die Erlaubnis; zu schächten eine „Ausnahmsstellung" nennt, die „in der freien Republik zur Lächerlichkeit" wird, so vertrauen wir doch mehr auf den wahren Freiheitssinn der oberen Behörden, die schon einmal in der Schweiz ein solches einseitige Verbot eines Kreises rcbreffirt und auf den Pflichteifer derer, welche die jüdischen Interessen zu wahren haben, die mit den Zeugnissen bewährter Meister der. Wissenschaft in der Hand, wie schon einmal, hervortreten werden, um die Lüge, Schechita fei Thkerquülcrci, überzeugend zu widerlegen. Rum ä nie n. Bukarest. Die Zustände in Rumänien werden für die dortigen Juden jeden Tag bedrohlicher. Dieser kleine Staat, der sich so gern zum Großstaat hinaufspiclen möchte, ohne jedoch das noblesse oblige eines Großstaates im Entferntesten anerkennen zu wollen, scheint sich vorläufig nach dem Programm Schönerers, Patrais und Jstocz'ys als antisemitisches Staatswcsen zu konstituircn und die Jndenfrage im Sinne dieser Herren lösen zu wollen. In unserem Jahrhundert geht cs offenbar nicht mehr an, eine Jndenvcrtreibung wie vor mehr als 400 Jahren in Spanien in Scene zu setzen. Die Anläufe, die dazu vor etwa zehn Jahren genommen wurden, mußten angesichts der Entrüstung Europas aufgegeben werden. Also wird dort eine ganz „loyale" Judenausräuchernngungeftrebt, ein Ideal, dem bekanntlich auch unsere Bölksbcglückcr hier zu Lande mit Leib und Seele anhängen. Das legale und erfolgreiche Mittel besteht darin, durch Gesetze allmählich den Juden jede Möglichkeit eines Erwerbes und die Möglichkeit zu leben zu benehmen. Der Jude — sagen die rumänischen Gesetzgeber — mag in Rumänien wohnen, wir sind weit entfernt .ihm dieses zu verwehren, wir erlauben sogar, daß man ihm bei uns für sein Geld Brod verkaufe, denn wir marschirenmit an der Spitze der europäischen Eivilisation; allein Geld erwerben darf der Jude in Rumänien nicht. Güter und Immobilien darf er nicht ankausen. Pächter und Schänker auf dem flachen Lande darf er nicht sein, Haüsirhandel ist ihn; nicht gestattet, Handwerk darf er nicht betreiben, wenn ihn nicht unsere „Gewerbschulen" dazu qnalisizireu, und daß es nicht geschieht, dafür werden wir schon sorgen, öffentliche Aemter und Dienstleistungen sind ihm natürlich verschlossen, nun soll er die Kunst zeigen und bei uns weiter bleiben, wenn er nicht große Kapitalien besitzt. Ein Jude, der Geld hat, den wollen wir toleriren. er zahlt tüchtige Steuern, kann uns in der Roth hekfen, wir verachten zwar gründlich den Mammon, das goldene Kalb, welches diese Raffe anbetet; allein nur so lange es sich in jüdischen und nicht in unfern Händen befindet. Trotzdem sind wir so human, mit reichen Juden zusammen leben zu wollen. Es kann immer dabei etwas für uns abfallcn. Das ungefähr ist die rumänische Judenpolitik, infolge, deren, die dortige arme jüdische Bevölkerung zur Auswanderung gezwungen werden soll. In der That lauten alle Nachrichten über die dortigen Zustände so betrübend, daß eine iüdische Emigration von dort früher oder später erfolgen muß, wenn die anderen Staaten den Rnmänern nicht ein Bischen mehr die internationalen Pflichten ans Herz legen werden. Wie der ..Lemb. Jsr." berichtet, hat derReichsrathsabgcordnete von Kolomea, Herr Dr. Bloch in wohlgegründeter Bcsorgniß wegen der daraus für Oesterreich insbesondere Galizien entstehenden Folgen, nachstehendes Gesuch an. den Herrn Ministerpräsidenten gerichtet: §uet Krekte n j! Die Nachrichten, welche mir aus den verschiedensteil Gegenden Rumäniens über die durch die Maßnahmen der dortigen Negierung täglich sich verschlimmernden Zustände der jüdischen Bevölkerung zukommen, lassen cs vorherschen, daß der arme Theil der rumänischen Juden, daß 30,000 Proletarier aus Roth nach Oesterreich sich werden flüchten müffen. Da der bei weitem größere Theil derselben österreichische Staatsbürger sind, welche man nicht über die Grenze schaffen kann, so dürste ein solches Ercigniß eine Ealamität auch für die k. k. Regierung bedeilten, allerlei Reklamationen Hervorrufen und heftigen Agitationen Nahrung bieten, die kgl. rumänische Negierung arbeitet systematisch dem Ziele entgegen, die arme jüdische Bevölkerung aus ihrem Lande nach Oesterreich zu drängen. Die Juden werden aus den Dörfern, wo der ärmere Theil wohnt, verwiesen, und das Betreiben einer Schankwirtschaft ihnen gesetzlich untersagt. - Sie waren jim Besitz von Tabak-Trafiken, welche ihnen sämmtlich abgenommen wurden. Auch solchen Christen, welche die Verwaltung ihrer Trafiken Inden übertragen haben, hat man den Tabakverschleiß entzogen. Gerade dieses widerspricht den Handelsverträge», welche zwischen Oesterreich und Rumänien bestehen, widerspricht auch den Bestimmungen des internationalen Berliner-Vertrages. Ein neues Gesetz untersagt den Trödlern, Hausierern und Kleinhändlern ihr Geschäft zu betreiben, wodurch an 30,000 der ärmsten jüdischen