Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 49 (19.6.1884)
- Date
- 1884-06-19
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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811 liche Unterricht noch fortgesetzt. Ein Zögling hat auch mehrere Kurse im Franenbildungsvcrcin mitgenommen. Die Zahl der Zöglinge betrug Anfangs 1883 26, angenommen wurden 3, es traten aus 2, die eine, um in Mannheim, die andere, um in Paris bei achtbaren Familien Stellen anzunehmen. Die Einnahmen des Vereins betrugen an Beiträgen 4995 M., an Geschenken 13,182 M., an Zinsen 6343 M7, die Ausgaben 21,644 M. Die Pantine und Leopold Höchberg'sche Stiftung hat ein Kapitalvermögen von 25,000 M.; die Zinsen davon wurden am Gedächtnißtag von Frau Pauline Höchberg mit 982 M. den Sparkassenbüchern der Zöglinge zugeschrieben. Gleiche Verwendung fand (bei fünf der würdigsten Zöglinge) der Zinsertrag der Stiftung der sei.. Frau Fanny Spanier auf 245 M. und weiter ebenso die Zinsen aus der Benedict und Henriette Landau'schen Stiftung mit 212 M. und einige kleinere derartige Stiftungen. Bei verschiedenen Gelegenheiten wurden die Zöglinge durch Aufmerksamkeiten wohlthätigcr Damen erfreut. Leipzig. Dem Rechenschaftsbericht der deutschisraelitischen Darlehens-Casse für Frauen und Jungfrauen entnehmen wir: Bei einem Rückblick auf die Wirksamkeit unseres Vereins können wir mit Befriedigung konstatiren, daß wir auch in diesem Jahre in der Lage gewesen, den Tendenzen gerecht zu werden, welche dm edlen Stifter der Darlehens-Casse bei Gründung derselben beseelten. Seit zwei Jahren, seit dem Ableben des uns unvergeßlichen, verewigten Herrn Jacob Nachod, haben wir cs als unsere heilige Aufgabe betrachtet, in seinem Sinne dem dringenden Nothstande, dem Zustande der Verlassenheit, in dem sich alleinstehende Frauen (Wittwen oft mit unmündigen Kindern), elternlose Waisen befinden, durch Gewährung von unverzinslichen Darlehen zur Begründung einer Existenz zu verhelfen. Nicht minder waren wir bemüht, der Hilsslosigkeit, der Roth vorzubeugen, welcher so oft gerade diejenigen Mädchen anheimfallen, die in ihrer Jugend keine Vorbereitung für eine Erwcrbsthätigkcit erhielten. Eine Anzahl begabter junger Mädchen sind durch die Darlehens-Casse. in die Möglichkeit versetzt worden, Lehrerinnen, (wissenschaftliche und Handarbeitslehrerinnen) Kindergärtnerinnen, Erzieherinnen zu werden und sich somit eine ehrenvolle bürgerliche Stellung zu gründen. Die Ansprüche an die Darlehens-Casse wachsen, je bekannter ihre wohlthätigeu Erfolge werden: Die Zahl derjenigen, die durch jährliche t Beiträge oder einmalig? größere Schenkungen uns eine ausgedehntere Wirksamkeit ermöglichen könnten, ist seit den zwei Jahren unserer Thätigkeit nicht gewachsen. Und doch wird Niemand, dessen Aufmerksanikeit auf diese Seite unseres Familienlebens gerichtet ist — auf die. Nothlage alleinstehender Frauen, Wittwcn und Waisen, auf die Rothwcndigkeit der Vorbereitung zu einer ehrlichen Erwerbsthätigkeit — verkennen, daß die Darlehens-Casse, inmitten der wohlthätigeu Stiftungen unserer Glaubensgenossen, eine hervorragende Beachtung verdient. Vertrauensvoll richten wir daher die Bitte an unsere, mit Glücksgütern gesegnete Gknubensbrüdcr ° und -Schwestern, sie möchten ihren altbewährten, von Freund und Feind anerkannten Wohlthätigkeitssinn auch für unsere Stiftung bekunden. Der Cassenbericht für 1882 weist eine Einnahme von 3088 M. auf, von welcher 4055 M. fürDarlehcu verwendet worden. Von den Darlehens-Empfängerinnen waren: 11 aus Sachsen und Prov. Sachsen, 3 ans Anhalt, 2 ans Frankfurt a. M., 1 aus Bayern, 1 aus Prov. Hannover, 1 aus Prov. Brandenburg, 1 ans Prov. Thüringen, 1 ans Prov. Westpreußen, 1 aus Prov. Posen, 1 ans Prov. Lausitz, 1 aus Prov. Pommern, 1 aus Prov. Schlesien. . Der Kassenbericht für 1883 zeigt eine Einnahme von 3926 M., wovon 3005 M. als Darlehen verausgabt wurden. Von den Darlehens-Empfängerinnen waren: 5 aus Sachsen und Prov. Sachen, 1 aus Anhalt, 2 aus Frankfurt a. M., 3 ans Thüringen, 1 ans Hcffen-Darmstadt, 1 aus Prov. Hannover, 1 aus Provinz Brandenburg, 1 aus Prov. Lausitz, 2 aus Prov. Schlesien. Sch w e i z. 8. AuS der Schweiz. Die Frcihcitsheldcn des Aargau haben sich zu einer heroischen That entschlossen. Der Gemcinderath von Burgdorf, so berichtet „Der Oberaargauer" hat im dortigen Kreise das Schächten untersagt, und der Regicrnngsrath hat dieses Verbot bestätigt. Das genannte Blatt begleitet seine Notiz mit der Bemerkung, daß ein solches Verbot durchaus kein Eingriff in die Gewissens- und Religionsfreiheit der jüdischen Bürger sei, denn das Schächten sei keine religiöse Vorschrift und daher sei den Thierschutzverciuen ganz besonders zu danken, wenn sie gegen die „scheußliche Thierschlächtcrci", nämlich gegen das Schächten vorgingen. — Was nun die Behauptung betrifft, das Schächten hätte mit dem jüdischen Religionsgesetze nichts zu thun, so ist für diese Frage die Redaction des „Oberaargauer" natürlich die competente Entscheidnngsinstanz; sie muß es ja wissen! Wenn wir Juden trotzalledcm auf den thcologisch-historisch-philologisch dnrchbildcten Redakteur nicht hören, so ist das natürlich unsere Schuld. Wir sind nun aber leider einmal so ver-