Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 48 (16.6.1884)
- Date
- 1884-06-16
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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^Li äosate. 793 r-.br NIpeo pio» yyyz vrp D'iDs)Vw Sobald jedoch das Urtheil gefällt, und der Schuldige, dem Urthcilsspruchc gemäß, seine Schuld gesühnt hat, so trage Beiden nicht nach, was geschehen ist; bcurtheile sie mit Wohlwollen; denke, es habe ein Jrrthum oder eine Verirrung oder eine unabsichtliche Täuschung stattgefundcn. Aus diesem Schlußsätze des Weisen ergibt sich ein großer Unterschied zwischen dem jüdischen Rechte und dem der andern Nationen. Nachjüdischem Rechte muß jeder einzelne Fall aus sich selbst beurtheilt werden, Vorstrafen haben keine belastende Wirkung. Wohl kann ein Zeuge angcfochtcu werden, in Folge vorausgcgangcner Verschuldungen; aber nicht können Vorstrafen nach jüdischem Rechte gegen den Angeklagten belastend wirken. — Wehe dem Menschen, der, nachdem er wegen eines Verbrechens verurtheilt und bestraft, zum zweiten Male mit dem Gerichte in Berührung kommt: Seine Verurtheilung ist fast mit Bestimmtheit vorauszuschen, wenn die Beweise seiner Unschuld nicht ganz evident sind. Die Fälle der in Folge der Voreingenommenheit schuldlos Bestraften sind nicht zu zählen. Nach jüdischem Rechte hat der, welcher sein Vergehen gebüßt, seine volle Integrität wieder erlangt. (Maimonides Hilchoth Sanhedrin C. 23 § 10, Choschcn Mischpot C. 17 §10). (Fortsetzung folgt.) Die Breslauer unter stch. (Fortsetzung. *) (Zweiter Verh andlungstag.) Nulla (lies sine linea, „Kein Tag ohne Strich!" Dieses Wort des Malers Apelles, der doch selber kein Pinsel war, sondern ihn nur führte, dürfte sich wie kaum ein anderes als Motto über den hoffentlich bald erscheinenden officiellen Bericht der Berliner Rabbiner-Versammlung empfehlen. Der zweite Tag hat einen sehr dicken Strich durch dir Fundamcntalbestimmung der Versammlung gezogen, alle religiösen Differeuzpunkte ausznschließcn; in Folge dessen gings an ihm noch viel bunter als am ersten Tage zu. Den rechten Flügelmännern der Vreslauer wurde reichlich Gelegenheit geboten, sich als Schirmvögte des von den College» angegriffenen Judcn- Lhums aufzuspielen. Was aber Rabbi Schimon ben Akaschja (Kamin, Ende) von den pxn Dy ’jpi sagt, war auch das Schicksal, dem diese erleuchteten Herren Amtsbrüder verfielen. *) Anm. der Redaction. — In dem ersten Lay des Berichtes in Rr. 47 muß cs heilige statt heutige Bersammlung heißen. irntzp nsrnDD jnjn p'piDtp je» bi „Sobald sic die Alten spielten, zeigte sich die ganze Lerriffenheit ihrer Gesinnung." Die Sitzung begann Donnerstag Morgens 9 Uhr. Der Entwurf der Erklärung, welcher für den zweiten Punkt der Tagesordnung unterbreitet war: Mittel zur Hebung des religiösen Sinnes und zur Förderung des Religions-Unterrichtes, lautet wörtlich: In Erwägung, daß das Sinken des religiösen Lebens, die Verminderung der Anhänglichkeit an die Religion, das Schwinden der ehemals so allgemeinen Opferfreudigkcit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Anfeindungen und Beschränkungen von außen zum großen Theile auf die mangelnde und sich immer mehr verringernde Kenntnis; des Judenthnms, seiner Geschichte, seiner Lehren, Aufgabe und Ziele zurückzuführen ist; in Erwägung, daß ein großer Theil der jüdischen Jugend des Religionsunterrichts gänzlich entbehrt, ein anderer Theil ihn nur in höchst mangelhafter, den geistigen Lehrgehalt des Judenthums kaum berührender Weise erhält; in Erwägung, daß ein weiteres Umsichgreifen dieser Unkenntniß ' in Bezug auf die Grundlchrcn der Religion sich für .das ganze religiöse Leben und für die Zukunft des .Judenthums vcrhängnißvoll erweisen muß, Abhilfe daher dringend Noth thut; in Erwägung, daß die Rabbiner als die eigentlichen Lehrer der Religion in der Pflege und Verbreitung religiöser Erkenntnis; ' ihre erste und heiligste Berufsaufgabe zu erblicken und ungeachtet der sich darbietendcn Schwierigkeiten auf Mittel zur Beseitigung der unverkennbaren Ucbelstände ernstlich Bedacht zu nehmen haben; in Erwägung endlich, daß in vielen Theilen Deutschlands, namentlich in den alten preußischen Provinzen, die Rabbiner jedes gesetzlich gesicherten Einflusses auf die Schule, wie auf das religiöse Leben in der Gemeinde entbehren, vielmehr der Natur ihrer Stellung nach, j in ihrer amtlichen Wirksamkeit von der freiwilligen! Zustimmung der Gemeinde und ihrer Vertretungen! abhängig sind: erklärt die Versammlung der deutschen Rabbiner:! 1. Sie erachtet als dringendste Forderung'! der Gegenwart und als heiligste Aufgabe des Rabbiners: A. Pflege des Religionsunterrichtes und , Hebung des jüdischen Schulwesens: a. durch persönliche Schulleitung und persönlichen Unterricht seitens des Rabbiners; b. durch Fürsorge für regelmäßigen und allgemeinen Schulbesuch der Gesammtjngend; c. durch Fürsorge für Gemeinden, die eines Rabbiners entbehren (zeitweilige Schulinspektionen, Kanzelvortrüge, Lehrerkonferenzcn re.); <1 durch Fürsorge für Gemeinden, die einer Schule und eines geeigneten Lehrers ent-