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Der Israelit · 1884-06-16 · Heft 48 (16.6.1884) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 48 (16.6.1884)
Date
1884-06-16
Page
– (sequence 2)
Language
German
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792 Die zweite Erklärung desBartinora erklärt das Wort ’Dny als Häupter, Grosze, wahrscheinlich im Zusammenhang an das griechische Wort «o'/oi. Wolle nicht das Haupt der Richter sein, sondern laffe Andern, die bedeutender sind als Du, den Vorrang. Hieran schließt Bartinora eine dritte Erklärung: Strebe nicht darnach, die Parteien zu veranlassen vor Deinem Richterstuhle zu erscheinen. — Auch diese beiden Erklärungen fertigt Jabez mit den Worten ab oP r« nn sor oxv nb, daß sie weder Tust noch Geschmack hätten. Nach unserer Ansicht ist die Erklärung, welche bie »:hy/ als Anwälte bezeichnet, die richtige. (Vergleiche Sabbat 139 a.*). Trotzdem spricht Iehuda den Tabbai hier nicht von der Uebcrtretung einest stritten. Verbotes, sondern leine Warnung ergeht von dem Standpunkte der Höheren Sittenlehre. Die Unparteilichkeit des Richters wird oft auf die schwersten Proben gestellt. Zur Zeit des Iehuda den Tabbai herrschte ein König, dem, wie wir oben j gesehen, gewaltsames Thun nicht fremd war. Die - Großen und Mächtigen des Reiches waren Sadducäer,! welche, wie wir noch berichten werden, sich nicht scheuetcn, den vcrnrtheilenden Richter zur Zielscheibe ihrer Rache zu machen. Da lag die Gefahr nahe, j daß der Richter sich in seinen Gedanken zum Advokaten desjenigen mache, dessen Verurteilung dem verurtheileuden Richter viel Schlinunes zuziehen konnte! Es ist aber die Warnung des Weisen nicht nur eine der damaligen Zeit angemessene — sie gilt für all.e Zeiten. In der Rcchtsgeschichte aller Völker unv aller Zeiten gibt es Beispiele in großer Menge, daß sich die Richter aus Furcht und Besorgniß in ihren Rechtssprüchen zu den Anwälten mächtiger und einflußreicher Persönlichkeiten machten. Auch fehlt es nicht an Beispielen, daß sich die unerschrockenen und durch nichts in ihrem Urtheilspruche zu bestechenden Richter den Haß und die Verfolgung der PerurkheiUen znzogcn. Dem berühmten Verfasser der mv Di» ivisDin, Rabbi Lippmann Heller, hätte beinah sein unerschrockenes und unbestechliches Urtheil! den Tod zugezogen. Als Rabbiner von Prag war « er zugleich Präsident des damaligen jüdischen Gerichtshofes daselbst. Leute, die einen Prozeß verloren i hatten, verfolgten Rabbi Lippmann mit unauslöschlichem Hatze. Sie verleumdeten ihn bei Kaiser Ferdinand H und veranlaßten, daß er zum Tode verurteilt wurde. Allerdings gelang es seinen Freunden, das harte und ungerechte Verbiet des Kaisers zu milder« und zunächst in eine Gefängniß- und dann in eine schwere Geldstrafe zu verwandeln. 10,000 fl. - —- *) mir iiP •jfc w? crmtrc „Eure Lippen reden Lüge" (IesaiaS SS) — VaS sind bie Anwälte, welche die Führung ungerechter Procesle üvernchaien. — noch heute eine große, damals aber eine fast unerschwingliche Summe, mußte der arme Rabbi zahlen. Bis die Strassumme erlegt war, wurde er in Prag internirt. Zugleich wurde ihm die Befähigung abgesprochen, in des Kaisers Staaten als Rabbiner zu fungiren. Zehn Jahre währte es, bis die Freunde des Rabbi die Strafsnmme in einzelnen Raten erlegt hatten — eine lange Zeit des.Kummers und des Elends für ihn und seine Familie. Erst als das ganze Geld bezahlt war, durfte er einem Rufe nach Minsk folgen,' wo er als Rabbiner dieser großen Gemeinde in Achtung und Ehre, in Ruhe und Frieden seine Tage beschloß. — In Mainz lebte und wirkte inl vorigen Jahrhundert RabbiMoschehBrandeis, Eharif, der Scharfsinnige, genannt. Auch er hatte sich durch sein unerschrockenes und unbestechliches Nrtheil in einem Prozesse die Feindschaft des'Verlierenden-, eines angesehenen und einflußreichen Gemeindemitgliedes zugezogen. Der Mann verfolgte den Rabbiner mit seinem Haffe und verleidete ihm das Leben, wie er nur konnte. Er hatte sich durch die kurfürstliche Negierung zum ersten Vorgänger — so lautete damals der offizielle Titel des ^npn »so — ernennen lassen. Rabbi Moscheh Brandeis hatte 14 Kinder; für seine große Familie reichte sein Gehalt nicht aus. Als er um Zulage einkam, schickte ihm der Vorstand einen Wagen vor die Thüre mit dem Bedeuten, er möge abreffen, wenn ihm sein Einkommen nicht convenire. Bald darauf starb jener erster Vorgänger, und Rabbi Moscheh lebte von da an und weiter in Eintracht mit feiner Gemeinde, die ihn liebte und ehrte, wie er es in so hohem Maaße verdiente. — Diese Männer hatten es wohl vorausgesehen, wie viel ste unter den Folgen ihrer unbestechlichen Gerechtigkeit zu leiden haben würden. Solche Erwägungen legen es nahe, daß der Richter sich zum Anwälte der Partei machen möchte, deren Haß er zu fürchten hat. An ihn ergehet die Warnung des Weisen in unserer Mischnah. Nur eine Folge des ersten ist der zweite Satz: -pj'jn rh» tjsV ona^y p wweoi „Und wenn die Parteien vor Dir stehen, so betrachte sie Beide als schuldig." Denke nicht, der Eine ist ein würdiger, braver Mann, der gewiß nicht lügen wird, der gewiß nicht täuschen will, der gewiß nichts Unrechtes verlangt. Man hat die Frage aufgeworfen, warum der! Richter nicht beide Parteien für schuldlos hatten soll, da ja auch in diesem Falle die Gleichheit gewahrt i sei; allein es liegt in der Natur der Sache, daß, j wenn zwei einen Prozeß miteinander haben, aufder einen ■ Seite ein Unrecht obwalten muß. Da man nun! beide Parteien in gleicher Weise zu beurtheilen hat,! so muß man Beide so lange für schuldig halten, bis! die Angelegenheit entschieden ist.

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