Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 48 (16.6.1884)
- Date
- 1884-06-16
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXV. Jahrgang. „ J® Ä8. Der Israelit. Ein Central-Organ für das orthodoxe Jndenthum. Herausgegeben von Kr. Lehmann in Mainz. Montag, den 10. Juni 5644 (1884). Diese Zeitung erscheint wöchentlich zweimal, MontagS und Donnerstags, jedesmal in mindestens 2 Bogen. Preis deS Jahrgangs für Deutschland und Oesterreich 12 Reichs-Mark, für'S Ausland IS RetchS-Mark. Man adonnirt ganzjährig, : halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. — Inserate 25 Pfennige dir dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum. — Oestereichische Banknoten laut CourS. — Directe Francozuscudung unter Streifband - pro Jahrgang Mr Deutschland und Oesterreich 14 Reichs-Mark oder 8 fl. ästerr., für'S Ausland 15 Reichs-Mark an die Erpedition -' - ftanco einznsenden. ’ . - - ' : Inhalt (Hauptblatt): Leitende Artikel: Die Sprüche der Väter.—Die DreSlaucr unter sich. — ZeitungSnach» ' richten und Korrespondenzm: Deutschland-: Frankfurt a. M. Eisenach. München. — Holland: Rotterdam. — Oesterr.Urigar. Monarchie : Pesth. Preßburg. — England: London. Liverpool. — Feuilleton: AuS dem Leben eines orthodoxen Rabbiners.— Inhalt der Beilage: Leitender Artikel: Literarischer Bericht. — ZeitunzSnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Neustettin. — Oesterr. - Ungarische Monarchie: Pesth. — Türkei: Konsiantinopel. Beyrut. — Palästina: 2mal Jerusalem. — - Leitende Artikel. Ale Sprüche der Mter. XV.') Mainz, 9. Juni, icsy tpyn drr oowc wo p min' D’jwo TW vn» jnn 'byi r.Ttcoi vn'vy i’soid -pW vn* yssbu .inn m «Jehuda ben Tabbai sagte: Hute Dich als Richter zugleich Anwalt zu sein, und wenn die Parteien vor Dir stehen, so betrachte sie beide als schuldig, und wenn sie fortgehen, so betrachte sie beide als unschuldig, nachdem sie das Urthcil angenommen haben." Einer der heiligsten und wichtigsten Grundsätze im Judenthume ist das Recht, und so hat es auch unser großer Lehrer Moscheh bei Einsetzung der ersten Richter verkündet (5. B. M. C. 1, V. 16): „Und ich gebot euren Richtern in selbiger Zeit also: Höret zwischen euren Brüdern, und richtet mit Gerechtigkeit zwischen einem Manne und seinem Bruder ’ und seinem Fremdling. Ihr sollt kein Ansehen er- - kennen im Gericht, wie den Kleinen, so den Großen! *) Es hat i» vor. Nr. irrlhümlich IX. statt XIV. geheistm. ' sollt ihr hören. Fürchtet euch vor Niemand, denn das Gericht ist Gottes." Die Worte des Jehuda ben Tabbai: wn o-njo -pyy haben verschiedentliche Erklärungen erfahren. Rabbenu Obadjah di Bartinora fährt deren zwei an, von denen die zweite wiederum zwei Deutungen zuläßt. Er schreibt: Sei nicht wie jene Männer, die da ordnen und darlegcn die Gründe der Parteien vor den Richtern, denn es ist verboten (deni Richter) einer der Parteien mitzuthcilen, wie das Nrtheil ausfallen wird, damit man die Aussagen dementsprechend vorbringe. Dies ist selbst dann verboten, wenn der Richter weiß, daß die von ihm begünstigte Partei im Rechte ist. Gegen diese Erklärung, welche schon eine sehr alte ist, hat bereits Rabbi Joseph Jabez seine Stimme erhoben, indem er geltend macht, daß ein solches Verfahren des Richters gegen ein biblisches Verbot verstoßen würde, tvährend doch in unserer Maßechta nicht vor solchen Dingen gewarnt wird, die direct in der Thora ver« boten sind, s^'pvy 'jdsmbg nicht an Verbrecher wenden sich die Sprüche der Väter; sie wollen viel- ’ mehr lehren, wie man die Gottesgebote in vollkomm-! ner Weise erfülle und sich von dem auf das Sorg-! fältigste entferne, was nicht geradezu unrecht ist, aber ' doch vor dem Richterstuhle der höheren Sitteulehre? nicht standhält.