Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 30-31 (18.4.1884)
- Date
- 1884-04-18
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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„fciariflt im Judcnthum. Das Judeuthum „fürchtet nicht den Sozialismus, denn die Verwirklichung seines Endzieles ist unmöglich, „das Mögliche zur Verwirklichung des Ideals , „leistet es, und verklärt erhebt es sich über die j „Leiden im Vorausschauen einer schöneren Zu- 1 „kunft. Denn die Ideale haben ewige Giltigkeit." - —X— Zeitttttgsnachrichie» und Correspondenzen. D e u t s ch l a n d. Berlin. Krkminal-Kommissarius Höft ist nach Preußisch - Siargardt bez. Sturz abgereist behufs Recherchen in der so viel Aufsehen erregenden Mordasfakre Cybula. Der Mörder des Knaben Eybula — die Blutthat datirt vom 21. Januar d. I. — ist bekanntlich immer noch nicht ermittelt. Berlin. Aus dem Hauptbezirk der erregten confessionellen Leidenschaften, .aus Hinterpommern, haben wir abermals von einer bedauerlichen Ausschreitung zu berichten, deren Spitze sich gegen zwei nnserer Berliner Mitbürger richtete. Der Hergang ist in Kürze folgender: Zwei Berliner Kaufleute, die Herren Kaul und Guttmann, fuhren am 11. Februar Rachmittag von Stolp in P. nach Stettin. In Belgard stieg ein dem Guttmann bekannter Herr Dominik aus Schievelüein in das Coupö und begann so» fort, ohne jede Einleitung und ohne die geringste Provocation, sich in hier nicht näher wiederzugebenden gemeinen Schimpsworten und Unfläthigkeiten gegen die Juden zu ergehen. Je ruhiger sich die beiden direct angegriffenen, geschmähten und schließlich auch bedrohten Reisenden verhielten, um so ungeberdiger und toller schimpfte Dominik, dessen Sermon in dem Wunsche gipfelte, „die Juden sämmtlich mit Scheidewasser vergiften" zu können. Die einzige Entgegnung der also Beschimpften bestand darin, daß sie erklärten, sie würden auf der nächsten Station über diese Behelligung von Mitreisenden seitens des Dominik Beschwerde führen und deffen Aussetzung aus dem Zuge vcranlaffen. Diese ruhige Erklärung machte den Dominik nur noch rabiater, und als der Zug nach etwa Vfftüudiger Fahrt in die Station Großrambin cinlicf, rief er aus: „Nun -wollen wir sehen, ob die ver.Juden raus müssen, oder ich!" Herr Guttmann wandte sich nun beschwerdeführend an den Zugführer, der zunächst nur erwiderte: „Wenn es Ihnen in dem Coupö nicht gefällt, so steigen Sie doch aus!" Guttmann erwiderte, er komme schon von Stolp und fahre noch eine ganze Strecke weiter, habe also wohl nicht nöthig, den Belästigungen seitens eines auf einer Zwischenstation eingestiegenen Mitreisenden zu weichen. Nun stellte auch Herr Kaul, unter Berufung auf das Zeugniß von Mitreisenden, den strikten Antrag, den Dominik aus dem CoupL zu entfernen; der Stationsvorsteher mischte sich in die Sache, und schließlich wurde Dominik vom Zugführer und Schaffner gewaltsam aus dem Eoupö entfernt, da er der dienstlichen Aufforderung, auszusteigen, nicht nachkam. Auch wurde er auf Grund des § 23 des Betriebs-Reglements von der Weiterreise ausgeschlossen. Die Aussetzung des Dominik hatte unter den Fahrgästen Aufsehen gemacht, und auf einer der folgenden Stationen meldeten sich zwei weitere Herren, Maurermeister Ludwig aus Rummelsburg in Pommern und Kaufmann Seckelsohn aus Berlin, mit der Bekundung, daß der 2c. Dominik auf der nämlichen Tour — v o r der Station Stolp — bei ihnen im Eoups gesessen und in gleicher Weise geschimpft und getobt hatte. I» Stolp stieg er dann in ein anderes Couptz, um von Neuem den Unfug zu beginnen, der ihm dann schließlich die Aussetzung zuzog. Auf die gegen das Benehmen dieses neuartigen Agitationsreisenden seitens der Beschimpften ekngerekchte Beschwerde — übrigens hatte auch Herr Dominik den Muth, seinerseits eine Gegenbeschwerde anzubringen — ist dem Herrn Kaul unterm 1. April folgende Antwort des kgk. Eisenbahn- Betriebs-Amts Stettin zngegangeu: „Stettin, den 27. März 1881. Dee Empfang des gefälligen Schreibens vom 17. d. Mts. bestätigend, theilenwir Ihnen im weiteren Verfolge unseres Bescheides vom 8. d. M. Nr. 1 2441 B. ergebenst mit, daß wir nach Feststellung des Sachverhaltes die von dem 2c. Dominik angebrachte Gegenbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen haben. Etwas Weiteres in der Sache zu thun, namentlich den rc. Dominik wegen des gegen Sie resp. Herrn Guttmann verübten Exceffes zur Rechenschaft zu ziehen, liegt außerhalb unserer Befugnisse. Die Eisenbahn- Verwaltung hat vielmehr nur das durch § 23 des Betriebs-Reglements begründete Recht, trunkene oder renitente Personen aus Rücksicht gegen die Mitreisenden von der Fahrt auszuschließen. Dieses Recht ist durch die in Groß-Rambin stattgefundene Aussetzung des 2c. Dominik zur Anwendung gekommen und müssen wir Ihnen anheimstellen, wegen der Ihnen von den Genannten zugefügten Beleidigungen den Weg der Privatklage zu beschreiten." Wir haben diesen vollständig korrekten Bescheid nur deshalb wörtlich angeführt, um die Sachlichkeit unserer von den Excessen gegebenen Darstellung, die