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Der Israelit · 1884-04-08 · Heft 28-29 (8.4.1884) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 28-29 (8.4.1884)
Date
1884-04-08
Page
– (sequence 4)
Language
German
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sieben. uns stets mit) immer erlösen wird in Notk! und Gefahr.; rrbDJ -nb nrD’ Die Wohlthatcn, die Gott! Seinem Volke erweist, sie dienen zur Verherrlichung! Seines heiligen Namens, der da gepriesen sei immer . i und ewig! — j Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. DeuLschl a n d. Hegercheim (Elsaß). Dem achten Jahresbe- ° richt des israelitischen Asits in Hcgenheim entnehmen wir: Am 30. September 1881 hatten wir 12 Pfründer, seitdem wurden 8 ausgenommen. Ausgetreten sind 4 und gestorben 4. Die mit Tod abgegangenen waren ganz altersschwache Pfründer, welche den Abend ihres Lebens noch sorgenlos und gut verpflegt in unserer Anstalt zubringen'konnten. Während im Jahre 1880/81 die Kosten für einen Pfründer den Betrag von Fr. 633. 06 erreichten, so find dieselben wieder auf Fr. 487. 68 für 1881/82 unb sogar bis auf Fr. 468.71 für 1882/83 znrnckgegangen. Wir verdanken dieses günstige Resultat vor Allem der Billigkeit der Lebensmittel und dann dem Umstand, daß wir keine außergewöhnlichen Bauten und Anschaffungen zu machen hatten. Das nöthige Weißzeug und die kleineren Kleidungsstücke sür Frauen werden uns immer noch unentgeltlich von einer Gesellschaft Basler Damen, die solche selbst verfertigen, geliefert. Möge der Allgütige diese edlen Frauen für ihr gutes Werk belohnen. Unsere außerordentlichen Einnahmen, welche in den vorhergehenden Jahren bis auf Fr. 17,228. 50 gestiegen waren, haben zu unserm Bedauern in den zwei Berichtjahren bedeutend abgenommen, indem sich dieselben nur noch auf Fr. 14003. 25 belaufen. Wir dürfen diese Abnahme nicht einer Nachläßigkeit unserer Wohlthäter zuschreiben; dieselben wurden in der jüngsten Zeit sehr viel für andere wohlthätige und sehr nothwendige Zwecke in Anspruch genommen. So sind die Gaben vor der Thora im letzten Jahre um ca. Fr. 600 zurückgegangen, - ohne daß deßhalb weniger gespendet wurde. Mögen unsere Glaubensbrüder nie vergessen, daß der Bestand unserer Anstalt ganz von ihrer Großmuth abhängt. Tank der Vermehrung der jährlichen ordentlichen Beiträge ist unser Kapitalstock auch in den letzten zwei Jahren, wieder.gewachsen._ Derselbe belief sich am 30. September 1883 auf Fr. 77,052. 20, so daß wir dennoch mit Ruhe in die Zukunft blicken können. Mit dem Jahre 1884 endet der größte Theil der zugesicherten jährlichen Beiträge; wir hofften bei der letzten Aufnahme der Zeichnungen, daß wir nach dieser fünfjährigen Periode nicht mehr diese Unterstützungen anznrnfen genöthigt sein würden, in der Erwartung, daß die Zinsen unserer Kapitalien für den Unterhalt unserer Anstalt ausreichen würden. Leiber ist dies noch nicht der Fall. Unsere Ausgaben betragen jährlich Fr. 7,000. — während unsere Kapitalzinsen blos 4,000. — ausmachen. Wir müssen daher alle Freunde unserer Anstalt dringend bitten, uns auch in den folgenden Jahren sowohl durch jährliche Beiträge als durch freiwillige Gaben bei jedem vorkommcnden Anlässe zu bedenken, damit ja unser gemeinschaftliches Werk nicht in's Schwanken gerathe. Ludwigsburg, 1. April. Der hiesigen isr. Gemeinde wurde, wie die L. Ztg. erfährt, zu ihrem Synagogenbau ein Staatsbeitrag von 2500 Mark bewilligt. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Bei einer am 2. September 1883 im Gasthanse „zur Sonne" in Pürlitz, Gemeinde Sobotka, abgehaltenen Tanzunterhaltung schalt der 18jährige ledige Bergmann Wenzel Pelz schreiend über die Juden, rief laut, man müsse dieselben aus dem Lande weisen, ging dann in die von Juden bewohnte Gaffe und perorirte auch dort mit erhobener Stimme in gleicher Weise. Er wußte auf die vielen anwesenden Bergwerks- und Fabrikarbeiter in so aufreizender Weife zu wirken, daß schon ein Stein in die Wohnung eines Israeliten geworfen wurde und der Gemeinde- Vorstand telegraphisch Gendarmerie-Assistenz herbeiries, wodurch in der That weitere Unruhe verhütet wurden. Wegen dieser Handlung wurde Pelz im Sinne des §. 87 St. G. des Verbrechens der öffentlichen Gcwaltthätigkeit angeklagt, weil mit Rücksicht auf die damaligen Zeitverhältnissen daraus leicht eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Sicherheit von Menschen oder in größerer Ausdehnung für fremdes Ekgenthum entstehen kmmte. Bei der Hauptvcrhandlung am 7. December 1883 erkannte das Kreichsgericht Leitmeritz jedoch, daß nicht der Thatbestand des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit, sondern der des Vergehens der Aufreizung zu Feindseligkeiten gegen Religkonsgesellschaften vorliege, und daß zur Entscheidung über dieses Delict im Sinne des Artikels 6, Z. 25, des Einführungsgesetzes zur Strafproceß-Ordnung nicht das

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