Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 26 (31.3.1884)
- Date
- 1884-03-31
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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454 ZeltttiigSrrachrichteu «nd Correspondenzeu. D eutschl a n d. Frankfurt a. M., r 4. März. Jnderjüngflcit Sitzung des Vereins für jüdische Geschichte und Literatur machte n. A Herr Referendar Dr. Goldberg interessante Mittheklungen znr Geschichte der jüdischen Kammerrnecht schüft. In älterer Zeit kam es vor, wie wir dies z. B. aus den frühen erwähnte» Speyer'schen Privilegien ersehen, daß die Juden den Kaiser,. in diesem Falle Heinrich VI., um besonderen Schutz baten. Im späteren Mittelalter galt dagegen die Auffassung, daß die Inden im ganzen Reiche schon an sich dem Kaiser unterworfen seien, daß sie von ihm überall geschützt würden und ihm für diesen Schutz zu Abgaben, verpflichtet seien. Diese verschiedenartige Anschauung läßt sich daraus erklären, daß zur Zeit der Kreuzzüge die Juden bei den Verfolgungen auf den kaiserlichen Schutz angewiesen waren, den sie auch oft durch besondere Geschenke erworben haben mögen, und das, was gewohnheitsmäßig geübt wurde, entwickelte sich eben mit der Zeit zum Rechtssatz. Aehnliche Verhältnisse finden sich ja auch bei anderen Personenklassen im Mittelalter, besonders bei den freien Bauern, die dadurch, daß sie nicht im Stande waren, Kriegsdienste zu leistell, in gleicher 'Weise einem, benachbarten Ritter gegenüber in ein Schutzverhältniß traten. Wer aber Abgaben von seiner Person zahlt, ist nach der Auffassung des Mittelalters nicht vollkommen frei. Wie sich die Macht der Schntzherren im Allgemeinen mit der Zeit erweitert hat, so auch die Macht des Kaisers über die Juden; der Kaiser hatte zu bestimmen, wo die Juden wohnen sollten; sie waren ihm, wenn man so sagen darf, verfassungsmäßig mehr unterworfen, als die übrigen Mitglieder des Reichs. Auch betrachtete man allmählich nicht die Juden als die Hauptsache und den Schutz als etwas Accessorisches, sondern die finanzielle Bedeutung des Schutzes trat in den Vordergrund, während das eigentliche Wesen desselben zurücktrat. Der Begriff Kammerknechtschaft bedeutet weiter nichts, als daß die Inden dem Kaiser unterworfen und zu Abgaben an die kaiserliche Kammer verpflichtet seien, nicht liegt darin, daß sie Sklaven sind. Erst im fünfzehnten Jahrhulidert, als die Rechtlosigkeit der Juden Thatsache geworden war, suchte man dieselbe durch die Kammerknechtschaft zu begründen. Jetzt nahm man an, daß jeder Kaiser beim Beginn seiner Regier«»«, so lange er ihnen keine Privilegien ertheilt habe, sie tödten könne. Eine Urkunde des Markrafen Albrecht von Brandenburg vonl Jahre 1462 sagt: „Dann so ein jeder Römischer König oder Kayser gekrönet wird, mag er den Juden allenthalben im. Reich all ir Gut nennen, derzu ir leben und tödten, bis auf einen Rest, der zuletzt sein soll, zu einer Gedächtniß zn erhalten." 'Man pflegte in Deutschland, um die Gewissen zn beruhigen, bei jeder Ungerechtigkeit nach Rechtsgründen zu suchen. Die Kammerknechtschaft führte die Sage zurück ans die Zerstörung Jerusalems. Der Schwabenspiegel sagt: „Was sie von Gnaden und Rechten haben, das erwarb ihnen Josephns von König Titus, das geschah, da Jerusalem zerstört wurde, da nährte sie Josephns. was von ihnen noch lebte. Dreimal achtzigtausend wurden damals in. Jerusalem gefangen genommen. Von denen starb ein Theil des Hungers, der andere Theil wurd^ erschlagen, den dritten nährte Josephns. Doch führte man dieselben feil und gab ihrer je dreißig um einen schlechten Pfennig. Dieselben gab der König Titus zu eigen in des Reiches Kammer und davon sollten sie des Reiches Knechte sein und das Reich soll sie schirmen" Einige interessante Ereigniffe erläutern die Rechtsaufiassung des Mittelalters. König Albrecht I. verlangte als Nachfolger der Römischen Kaiser voll Philipv denr Schönen Auslieferung sämmtlicher Juden in Frankreich, welches Verlangen die Vertreibung der Inden im Jahre 1306 veranlaßt haben soll — Zur Zeit Rudolphs von Habsburg lebte Rabbi Meir von Rothenburg. Unter seiner Anführung verließen viele Juden Deutschland, um nach Syrien zn ziehen Der Kaiser suchte den Auszug so viel als möglich zu hindern. Als der Rabbi sich in einem italienischen Hasen einschijsen wollte, wurde er von einem getauften Juden erkannt; er wurde vom Kaiser gefangen genommen, aber ziemlich milde gehalten. Für seine Auslosung verlangte der Kaiser eine große Summe, welche die Juden auch aufznbringen bereit waren; Rabbi Meir soll aber selbst dagegen, gewesen sein, daß man ihn um den verlangten Preis auslöste, und. er starb im Gefängnisse. Seine Leiche ließen Rudolphs Nachfolger noch vierzehn Jahre nnbecrdigt, bis ein reicher Jude aus Frankfurt, Süskind Wimpfen, sie durch eine hohe Summe ansloste. Dieser erbat sich die Gnade, daß seine Gebeine neben denen des frommen Rabbi liegen sollten, was ihur auch gewährt wurde. Die Gräber beider Männer mit denen noch gut erhaltenen Grabsteinen bilden die zwei größten Merkwürdigkeiten des alten Wormser Friedhofs. Die Regirnng der Persönlichkeit, die die Theorie des Mittelalters zuletzt ausstellke, hatten die Juden umsoweniger verdient, als sie dasjenige Volk waren, welches zuerst das Recht der Persönlichkeit bei allen