Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 24 (24.3.1884)
- Date
- 1884-03-24
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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424 und so haben auch wir, trotz mancher entgegenstehenden Schwierigkeit, wenigstens zwei dieser hülflosen Waisen ausgenommen. So gern wir auch mehr geleistet, so mußten wir doch derückstchtigen, das; zur Zeit alle Räume unseres Hauses besetzt, und daß uns zu dem längst geplanten Neubau und mancher andern wohlthätigen Einrichtung die Drittel fehlen. Vielleicht findet sich ein edler Menschenfreund durch diese einfache Darlegung unserer Verhältnisse veranlaßt, uns derart zu unterstützen, daß wir eine Vergrößerung der Anstalt vornehmen können. Durch die zahlreichen Anmeldungen gedrängt, könnten wir ohne kräftige Unterstützung nur mit Sorgen an ein solches Unternehmen herantreten; auch würde die Ausführung, wenn wir mit ängstlicher Sparsamkeit Vorgehen müßten-'hinter den Ansprüchen, die man jetzt an öffentliche Anstalten macht, Zurückbleiben.. Der hochherzige Wohlthäter, der durch die Darbringung eines solchen Kapitals gleichsam zum zweiten Stifter oer Anstalt werden würde, wird unfern Waisen nicht fehlen. Der himmliche Vater, welcher der Anstalt bis heute so wunderbar veigestanden, wird ihr auch ferner edelmüthige Wohlthäter und Gönner zuführen, die mit uns bestrebt sind, das große Werk zu immer herrlicherer Entfaltung zu bringen. Entlassen wurden vier Zöglinge, von denen ein Knabe in einem Engros-Geschäft in Frankfurt am Main untergebracht wurde, ein Mädchen kehrte zn seiner. Mutter zurück, ein zweites erhielt in einem hiesigen Putzgeschäft Stelle, ein drittes Waiseumädchen wirkt in einer Haushaltung und einem Ladengeschäft zur vollen Zufriedenheit seiner Prinzipalität. Die ausgeschiedenen Zöglinge "erringen sich fast überall durch ihren Fleiß und ihre Treue die Zufriedenheit ihrer Prinzipale. Wir üben auf die ausscheidenden Zöglinge bei der Wahl ihres Berufes keinerlei Druck, sondern ziehen ernstlich ihre Neigungen zu Nathe. Viele frühere Zöglinge siuo schon verheirathet und leben in glücklichen Familienverhältnissen. Mit großer Freude empfingen wir am 13. Juli bcu hohen Besuch des Herrn Eultusmiuisters v. Goßler, der unsere Anstalt, ganz unerwartet in Begleitung des Kgl. Regierungspräsidenten Herrn v. Pilgrim aus Minden und des Kgl. Landraths Herrn Jentzsch von hier auszeichnete. Die Leutseligkeit des hohen Herrn, unfern Waisen gegenüber, wird diesen gewiß unvergeßlich bleiben; auch sprach Hochderselbe seine volle Zufriedenheit bei der Besichtigung unserer Wohn- und Schlafränme, wie unserer Gedeukhalle und Synagoge aus. . Am 15. September d. Jahns wurden wir durch den Besuch des Ministers des Innern Herrn v. Pnttkamer und des neuen Chefs unserer Provinz, des Kgl. Oberpräsidenten Herrn v. Hagemeister zu Münster, wie des Königl. Regierungspräsidenten .Herr» v. Pilgrim zn Minden und des Kgl. Landräths Herrn Jentzsch von hier erfreut und hoch geehrt. Die hohen Herren zeigten sich sichtbar durch den Anblick unserer blühenden Kinderschaar angenehm berührt und ebenso durch die gefällige Einrichtung und die hohen lustigen Räume unserer Anstalt. Ocsterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 17. März. Am 9. März 1883 starben in Glogow (Galizien) unter den Symptomen einer Arsenikvergiftung die Ehaja Fröhlich und Esther Kurzmantel; ferner erkrankten schwer Lajah Surah Messing und Raze Minz. Der Verdacht richtete sich sogleich aus Wolf Fröhlich und David Schwarz. Fröhlich war nämlich mit seiner Schwiegerumtter in Erbschaftsstreitigkeiten, und es hieß, daß ec aus diesem Grunde ihr nach dein Leben trachte. David Schwarz, der im Dienstverhältnisse zu Fröhlich stand, wurde gesehen, als er in die Küche der Eajah Fröhlich hineintrat und miter dem Vorwände, sich Feuer für seine Pfeife zn holen, sich am Herde zu schaffen machte, auf welchem Milch gekocht wurde. Die Ehaja Fröhlich und Esther Kurzmantel starben einige Tage nach dem Genüsse dieser Milch. Die Sektion dieser Leichen ergab das Vorhandensein von Arsenik. Die Medicinische Fakultät erklärte, daß der Tod der erwähntenAPcrsonen keinesfalls in Folge des Arsenik erfolgte, sondern in Folge von Lungenentzündung, welche Krankheit damals inserier Gegend epidemisch herrschte. Bei Gelegenheit der am 10. Dezember v. I. durchgeführten. Schlnßverhandluug wurden die Angeklagten Schwarz und Fröhlich von dem Geschworenengerichte Rzeszow von dein ihnen zur Last gelegten Verbrechen des Meuchelmordes und des versuchteil Mordes frekgesprochen. Die Staatsanwaltschaft meldete gegen dieses Urtheil die Nichtigkeits- Beschwerde an wegen nndelltlicher Fragestellung an die Geschworenen und wegen des Umstandes, daß bei der Fragestellung ihre Anträge nicht berücksichtigt wurden. Bor dem Eassationshofe wurde nun heute unter Vorsitz des Senats-Präsidenten v. Wittnrann diese Angelegcrheit verhandelt. Der General-Advokat Hofrath v. Simolloivicz erklärte die Nichtigkeits-Beschwerde als vollständig unbegründet. Die Vertheidiger Dr. Marcell Frydmann und Dr. Max Renda betonten, daß sowohl das formelle als auch das materielle Recht in jeder Beziehung gewahrt wurde, wie dies klar aus dem Gutachten der Krakauer Universität hervorgehe^ * Der Cassationshof entschied auch im Sinne dieser Ausführungen und verwarf die Nichtigkeits-Beschwerde als eine in jeder Beziehung unbegründete.