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Der Israelit · 1884-03-24 · Heft 24 (24.3.1884) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 24 (24.3.1884)
Date
1884-03-24
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Barnaß, der das Referat übernommen hatte, legte hinsichtlich des Armenwesens die Grundsätze dar, die im Talmud ausgesprochen und im Maimonides und Schülchan-Arüch codificirt sind. Er wies hauptsächlich darauf hin, daß schon in talmudischer Zeit für einheimische, wie für zugereiste Arme eine öffentliche Fürsorge organisirt war, daß für jeden dieser Zweige eine besondere Kaffe bestand, für die auf ganz bestimmte Weife gesammelt, und deren Vertheilung ebenfalls in durchaus regelmäßiger Art vorgenommen worden war. In Bezug auf die jüdische Krankenpfleae wies Referent auf einen vor fünfzehn Jahren, woProfeffer Dr. Virchow bereits eine ähnliche sonderbare Aeußerung gethan hatte, erschienenen offenen Brief des Dr.D. Caffel in Berlin hin, indem derselbe Virchow in schöner Weise widerlegt und diese Frage erschöpfend behandelt hat. Wer nur einigermaßen das jüdische Schristthum und das jüdische Leben, wie sic sich vom entferntesten Alterthume bis auf die neueste Zeit ge-, stattet hat, erkennt, der weiß hinlänglich, daß ein Geist der schönsten und reinsten Humanität durch dieselben weht. Die sprichwörtliche jüdische Wohtthätigkeit muß anerkannt werden, auch von unseren größten Feinden. Die jüdische Gastfreundschaft wurde geübt von Abrahams Zeiten an bis auf den heutigen Tag. Was spcciell die Sorge für die kranken und leidenden Mitmenschen betrifft, wird dieselbe jedem Israeliten, der sein Morgengebet verrichtet, tagtäglich eindringlich ans Herz gelegt; denn auf einer der ersten Seiten unseres Gebetbuches lesen wir des Morgens einen Abschnitt aus der Mischna, in dem unter den Werke», die auf dieser Welt schon belohnt werden, deren Hauptlohn jedoch erst im jenseitigen Leben bezahlt wird, das Besuchen der Kranken aufgezählt wird, und den Lehrern der Mischna ist diese Liebespflicht wichtig genug erschienen, daß sie dieselbe neben bnon nO’cj, worunter alle Arten von Liebeswerken verstanden sind, noch besonders erwähnen. Und nicht allein an Glaubensgenoffen hat der Israelit diese Wohlthaten auszuüben, sondern alle Menschen gelten ihm als Brüder, und es ist gesetzliche Vorschrift für uns, auch die Kranken von Nichtisraeliten zu besuchen und zu pflegen, ihre Tobten zu begraben, ihre Trauernden zu trösten und zu unterstützen, ganz so, wie die unserigen. Und diese religiöse Pflicht wurde von den Juden stets mit hingebungsvoller Liebe erfüllt. Jeder einzelne Israelit fühlte sich verpflichtet, den kranken und schwachen Bruder zu besuchen, Hilfe zu leisten, wo sie nöthig, und Unterstützung zu gewähren, wo man ihrer bedurfte, und in jeder jüdischen Gemeinde gab es von jeher Vereine, die die Pflege der Kranken, die Bestattung der Tobten undähnliche Werke der Wohlthätigkeit als ihre Aufgabe betrachteten, und die Krankenpflege, die bei den Christen imMittelalter die Orden übten, deren Verdienst wir durchaus nicht schmälern wollen, leisteten bei den Juden die sogenannten Brüderschaften in jedem Orte, wo Juden wohnten. Vom Geiste der echten Humanität sind auch die Bestimmungen über die Ausübung des ärztlichen Berufes durchdrungen. Es ist, so heißt es im Tur Jore Dea, Kapitel 336, dem Arzte gestattet, den Lohn zu nehmen für seine Zeitversäumniß und seine Mühe, aber nicht den Lohn für seine Gelehrsamkeit, denn der Arzt übt, indem er dem Kranken feine ' Gesundheit wiedergibt, nur die religiöse Pflicht aus, verlorene Sachen ihrem Eigenthümer zurückzuerstatten, und hinsichtlich aller Gebote gilt der Satz, daß in derselben Weise, wie Gott dem Menschen seine Wohlthaten umsonst zuwendet, auch der Mensch seinem Mitmenschen umsonst hilfreich zur Seite stehen.müffe. — Krankenhäuser im modernen Sinne gab. es im Alterthume überhaupt nicht; weder die Griechen und Römer, noch die Christen besaßen in älterer Zeit Anstalten zur Krankenpflege. Dagegen beschäftigten sich bei den Indern allerdings schon in der ältesten Zeit die Kaste der Sudras mit der Pflege der Kranken, und von einem König Pandukabhago auf Ceylon wird uns berichtet, daß er schon um das . Jahr 437 vor der gewöhnlichen Zeitrechnung ein Hospital in seiner Residenz errichtete. Die Krankenhäuser im Mittelalter waren alle hauptsächlich für Aussätzige und andere ansteckende Kranke errichtet, damit man dieselben von den übrigen Menschen getrennt halten könnte, wie es ja auch bei den Juden gesetzliche Vorschrift war, daß die Aussätzigen abgesondert wohnen sollten. Aber, wenn man schon längst unsere vollkommenen Krankenhäuser von heute gehabt hätte, wäre bei uns Juden das Bedürfniß zur Einrichtung solcher Stätten für die öffentliche-Krankenpflege nur in geringerem Maße vorhanden gewesen, weil ebendie Sorgfalt, mit der auch der Aermste in der Zeit, seiner Krankheit gepflegt und mit Allem versorgt wurde, selten die Nothwendigkeit aufkommcn ließ, die Kranken, außerhalb ihrer Wohnung unterzubringen. Seitdem aber die Krankenhäuser und die Krankenpflege in der neuesten Zeit durch die Fortschritte der Wissenschaft und. die Ausbreitung der Humanität, nicht aber durch das specielle Verdienst irgend einer Religionsgenoffenschaft die Vollkommenheit erlangt haben, auf die unser Zeitalter ein Recht hat, stolz zu sein, haben die Juden nirgends zurückgestanden in der Einrichtung von dem Zeitgeisie entsprechenden Anstalten für die Pflege der Kranken. In den meisten größeren Gemeinden haben die Juden eigene Krankenhäuser errichtet; so bestehen hier in Frankfurt zwei. israelitische mit allem Comfort und nach den strengsten Anforderungen der Wissenschaft eingerichtete Krankenhäuser, die nicht vom Staate und nicht von-

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