Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 21 (13.3.1884)
- Date
- 1884-03-13
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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358 mich mehr darauf nicht mehr erinnern, wann: »Ich kann dir einen guten Verdienst verschaffen. Wenn du den Judentempel austecken willst, so erhältst du 18 Thaler."— Ich sagte zu Buchholz : „Ich lasse mich auf solche Sachen nicht ein." — Präs.: Ist das auch wahr? — Dobberstein: Ich werde meine Seele nicht verschworen. — Präsident: Weshalb haben Cie sich nicht , früher gemeldet? — Zeuge: Ich habe ja damit gar nicht zurückgehalten, ich habe es ia dem Bumke und auch Anderen erzählt.— Präsident: War Buchhol; damals betrunken? — Dobberstein: Nein, keineswegs. — Präsident: Buchholz, kennen Sie diesen Mann? — Buchholz; Ja, das ist Dobberstein. — Präsident: Seit wann kennen Sie ihn? — Buchholz: Erst seit zwei Jahren. — Präsident: Wenn nun aber Leute hier auftrcten und sagen, Sie seien mit dem Mann schon vor dem Brande bekannt gewesen? — Buchhslz: Möglich ist das auch. — Präsident: Sie sollen nun zu Dobberstein einmal vor dem Brande gesagt haben, wenn er den Tempel anstecke, dann könne er 18 Thaler verdienen? — Buchholz-. Das ist nicht wahr. — Dobberstcin: Das ist aber doch wahr, Duchholz! — Buchholz: Wo soll ich dir das gesagt haben? — Dobberstein: In der Destillation von Freundlich. — Buchholz: Das bestreite ich ganz entschieden — Präsident: Einer von Beide» ist nun meineidig. — Dobberstein: Ich kann mich bekreuzen, und wenn ich auch nicht gleich Buchhol; Ehrenzeichen habe, so steht der liebe Gott auf meiner Seite. (Bewegung.) — Duchholz: Das ist Alles nicht wahr. — Postsecretär Schmoll bekundet, daß Buchholz kurz vor -diesem Prozeß trunken gemacht und ihin gesagt wurde: „Du weißt doch, was du in Könitz anszusagen hast." Regierungsrath Beno'it wird vorgerufen und befragt, ob er aus der Eesamml-Zeugenvernehmung ein Urtheil darüber gewonnen, ob Brandstiftung,, und zwar ob fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung vorliege. Eine/Zeichnung der Synagoge wird auf der Tafel vorgezeigt. Benoit berührt kurz die Konstruktion des Tempels,, die fast vollständig aus Holz bestand. Nach kurzen Erläuterungen über de» Verbrennungsprozeß kommt Redner auf den Heerd des Feuers zu sprechen, den er am Allerhciligsten sucht , über die Rauchbildung, die größere Zuführung von Sauerstoff durch das Einschlagen der Fenster, daß dadurch bedingte raschere Umsichgreifen des Feuers, bas rasch Alles ergreift, die hölzerne Decke zum Einstürzen bringt und so ein ungeheueres Feuermeer schasst, ohne daß künstliche Mittel zu Hilfe genommen zu werden brauchten. Sachverständiger schließt die Verwendung von Petroleum fast mit Sicherheit aus, denn sonst hätte wahrfcheinlich eine Explosion stattgefunden. Die Bücher sind auch höchst wahrscheinlich nicht mit Petroleum getränkt gewesen; denn Verwendung von so viel Petroleum, als uothwendig war, um die Bücher völlig zu durchtränken, wie die Zeugen es beobachtet haben wollen, hätte unbedingt eine Erplosion und dadurch einen Einsturz der Mauern her beiführen müssen. Am 7. Verhandlungstage, Freitag, 7. März, wurde zunäl st der letzt, Zeuge, FleischermeisterK e st n e r, vernommen, welcher ausführlich erzählt, daß er denBuchholzimSommer nach dem Brande habe mittels Zündschnur Steine sprengen sehen und sich mit ihm darübcr unterhalten habe. Buchhol; leugnet, auch beider Konfroutation, hartnäckig. Dr. Sello läßt noch konstatiren, daß Buckhol; sich selbst als ArbeitSmann bet Heidemanns angeboten habe. Damit schließt die Beweisaufnahme. Es folgt die Fragestellung, die bis auf unwesentliche Aenderungen der Kösliner 'Fragestellung sich anschließt, nämlich: 1) Ist der -Angeklagte Hirsch Heidemann schuldig, im Februar 1881 zu Neustettin in Gemeinschaft mit einem Andern ein zu gottesdienstlichen Handlungen bestimmtes Grhände vorsätzlich in Brand gesteckt zu haben?-- Im Falle der Verneinung dieser Frage: 2) Ist dieser Angeklagte schuldig, einem Anderen bei genanntem Verbrechen durch Rath oder That wissentlich Hilfe geleistet zu haben? Im Falle auch dies verneint wird: 3) Ist er schuldig, von dem Vorhaben des gemeinschaftlich zu verübenden und demnächst auch verübten Verbrechens rechtzeitig Kenntniß erhaltet,, aber die Anzeige bei. der Behörde unterlassen zu haben? In Bezug auf den zweiten Angeklagten, Gustav Heidemann, lautet: 4) die Fragestellung wie all 1, im Verneinungsfall 5) wie all 2, beziehungsweise 6) wie ad S. Bezüglich Hirsch LeSheims: 7) wie all 1, 8) wie ad 2. Bezüglich Leo Lesheims: 9) wie ad 1. 10) Hat der Angeklagte, der damals noch nicht 18 Jahre alt war, bei Begehung der That die zur Strafbarkeit erforderliche Einsicht besessen? ' 11) Ist er schuldig, bei Begehung dieser That einem Anderen wissentlich durch Rath oder That Hilfe geleistet zu haben? 12) Wenn ja, hat er die zur Strafbarkeit erforderliche Einsicht besessen? ES beginnt bas Plaidoyer des Staatsäwalts Schlingmann, . der zunächst die durch den Antisemitismus heroorgerusene Mißstimmung zwischen den christlichen und jüdische» Bürgern Neustettins zuaiebt, dem bekannten Brandartikel der .Norddeutschen Presse" aber jede Bedeutung abspricht. Redner nimmt eine Ueberversicherung des Tempels als erwiesen an und macht die -Annahme einer vorsätzlichen Brandstiftung zu der feinigen; ob Petroleum verwendet sei, läßt er vorerst noch dahingestellt. Die richtige Spur der Thäterschalt findet er in den Aussagen Pipers und seiner Schulknaben, deren -Aussagen die beiden Lesheim zweifellos schwer belasten, dann in den Depositionen Angernianns, dessen aufgeregtes Wesen nicht etwa für seine Unglaubhaftigkeit spreche; ferner in den belastenden Momenten der vier oder fünf Zeugen, die den älteren Lesheim oster mit Petroleiunkannen nach dem Tempel zu gehen sahen. Der Hauptschuldbeweis liege aber in der Szene ans dem Markte, woselbst Lesheims Schwägerin diesem mit Enthüllungen drohte. Ter Heidemanns Verhalten während des Brandes, sowie besonders die Spindgeschichte lasse auch diese verdächtig erscheinen. Auch ein Motiv zu der That sei vorhanden; nicht gerade die AirSsicht auf die Versicherungssumme, auch nicht die zu erhoffenden Nnterstützungsgelder will der staatsanwaltliche Redner als direktes Motiv bezeichnen; er glaubt vielmehr, daß man recht drastisch darauf Hinweisen wollte, zu welch schrecklichen Folgen der Antisemitismus führe; daß man besonders die kurz vor dem Brande erfolgten Agitalionsreden Dr. HenriciS in ihren verderblichsten Folge» erscheinen lassen wollte, um so dieser Bewegung eitunal gründlich zu Leibe zu gehen. Der Staatsanwalt glaubt sich auch der Annahme nicht entliehen zu können, daß Werthgegenstände aus dem Tempel vor dem Brande fortgeschasit worden seien. Unwesentlich erscheint ihm all das, was mit dem Zeugen Buchholz zusammenhängt: .ZengeBuchholz, das gebe ich Ihnen zu,ist ei» sehr unglaubwürdigerZeuge; erwiderspricht sich selbst , und einer großen Anzahl glaubwürdiger Zeugen, übereinstimmend ist er in feinen Aussagen nur mit den Zeugen» die mit ihm verwandschaftlich oder sonst zusammenhängen, wie Greiser :c. Buchholz ist ossenbar ein Mann, der unbedeutenden Dingen große Bedeutung beilegt. Besonders verdächtig hat sich Buchholz mit der Zündschnur gemacht. - Aus Buchholz, Winegge, Frau Buchholz und derartige