Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 20 (10.3.1884)
- Date
- 1884-03-10
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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345 Präsident: Sie gestaltet mir wohl, daß ich frage und Sie werden daS beantworten, was ich frage. _ Zeuge will seine eingcpaukte Aussage zum Besten geben, der Präsident unterbricht ihn und meint, nur über den Zaun und das Holz soll er sprechen. Zeuge deutet an, erhübe den Zette! nur geschrieben, um nicht aus dem Konzept zu kommen, wenn er von der Bertheidigung wieder «bedrängt werde."' Präsident: Lassen Sie solche ungeziemende Ausdrücke; die Herren Bercheidiger haben mit meiner'Bewilligung das Recht, Fragen direkt an Sie zu stellen, und Cie die Pflicht, dieselben zu beantworten. Der Greiscr'sche Memorirzettel geht durch die Hände des Staatsanwalts, der Vertheidiaer und der Geschworenen. Der Präsident schlägt einige Male die Frage nach dem Zettel an, und könstatirt, daß die Antworten genau nach der ansgeschriebcnen Cpitzniarke erfolgen. Thatsächlich bekimdet Greiser sowie in Köslin. Neu ist nur, daß er sich jetzt vorderKouitzer Verhatidlung tcn Zaun und die Masse des dort zuerst anfgestapelt gewesenen und dann abgekarrten Holzes genau ausgemessen und genaue Zahlen producrrt, ebenso die Maße des Stalles, was der Präsident unter Heiterkeit der Geschworenen könstatirt. Greiser hat ferner den Duchholr, wie er bestimmt versichert, acht Tage vor dem Brande ununterbrochen Holz in den Stall karren sehen, eine Annahme, der selbst Dnchholz widerspricht. Zeuge Geiser hat es offenbar allzugut mit Bnchholzen gemeint und dabei über das Ziel hinausgeschossen. Zeuge Geiser hat beim Brande selbst Schaden erlitten und will eine geringere Vcrsichenmgssunnne erhallen haben, als sein Schaden war. Der Präsident meint, es werde aber umgekehrt behauptet. Greiser habe über Gebühr versichert. Der Punkt bleibt vorläufig unerledigt, ebenso ein betreffs der Glaubwürdigkeit des Zeugen angeregter Zweifel. Kaufmann Lehmann «.mosaisch) hat zur Zeit des Brandes den Greiser, der bei ihm stark in der Kreide war und überhaupt nichts, auch keinen Kredit besaß, öfters besucht uild sich jedenfalls davon überzeugt, daß das mit 3100 Mark versicherte Mobilar Greifers auch nicht annähernd diesen Werth präsentire. Wenn Greiser 450 Mark Schadenersatz bekam, so ist sein Schade» jedenfalls reichlich bezahlt. Die wie Greiser glauben machen will, scherzhafte Bedrohung deS jungen Kopelke, der günstig für die Angeklagten in Betreff' des Spindes aussagte, wird könstatirt. (Fortsetzung in nächster Nummer.) Zeituttgsnl»chrichtett und Correspoudenzen. Deutschland. Blotzheim, 28. Febr. Unser Glaubensgenosse der französische Maler Benjamin Ullmann, geb. 24. Mai 4829 zu Blotzheim ist am 25. Febr. in Paris gestorben. Ullmann war ein Schüler Drallings und Picots und erhielt 1858 mit seinem Bilde „Adam und Eva, den Leichnam Abels auffindend", den zweiten Preis von Nom. Schon 1855 und 1857 erschien er im Pariser Salon mit zwei Genlälden, „Dante in der Hölle", und „Junius Brutus^. Seither hat er beinahe jedes Jahr im Salon und auch in Luxemburg ausgestellt, meist biblische Gegenstände, aber auch Portraits, für welche er eine große Begabung zeigte und voll ihm haben wir die Bildnisse der Madame Jules Claretic, Victor Schölcher, Masello und Adolf Cremieux. Bcmcrkenswerth sind seine Bilder: Der Einzug Karls V. in Paris, die Glöckner von Nürnberg u. a. in. Ullmann hat auch verschiedene prachtvolle Dekorationsmalereien ausgeführt, so im Saale des Kassationshofcs in Paris, im Schwurgerichtssaale des Justizpalastes und im öffentlichen Sitznngssaale des Staatsrathes. Er ist Inhaber von drei französischen Medaillen, einer Medaille der Wiener Weltausstellung nnd seit 1872 des Ordens der Ehrenlegion. Trotz der ihm zu Theil gewordenen Auszeichnungen blieb Ullmann dennoch stets seiner jüdischen Herkunft und seines Geburtsortes in Liebe eingedenk.. D»nn nhsa nmsnnoM '»nn . Sch w e i z. Zangenthal, 26. Febr. In der heute hier stattgefundenen Versammlung der Kirchengemeinderäthe des Oberargaus, zu der auch ich, durch Vermittelung eines seit mehreren Jahren mir befreundeten DUtglieds dieser Versammlung, Zutritt hatte, wurde u. a. beschlossen: eine Petition an den Verfassungsrath zu richten, er möchte durch einen besonderen Artikel den staatlichen Behörden die Sicherung der Sonntagsruhe zur Pflicht machen. Auch soll ein Aufruf zur Heilighaltung des Sonntags an die Gemeinden erlassen werden. Endlich wurde beschlossen, ein Circular an die Einwohner-Gemeinderäthe zu.erlassen, um sie zu strenger Handhabung derSonntags- und Wirthschasts-Polizei aufzufordern. Nach beendeter Versammlung richtete mein Freund, dein ich den Einlaß in die Versammlung zu verdanken hatte, folgende Worte an mich: Sie werden sich wohl gelangweilt haben bei dieser Versammlung, da sämmtliche hier stattgefundenen Besprechungen wenig oder gar kein Interesse für Sie hatten, indem sie sämmtlich von konfessioneller Art waren, meine Absicht aber. Sie in diese Versammlung einzuführen, war die, um Sie zu veranlassen, auch unter Ihnen derartige Versammlungen anzuberaumen. Denn wie bei uns der Sonntag, so wird bei Ihnen der Samstag entweiht und entheiligt. Bei uns tvird die Sontagsheilignng theoretisch wenigstens, durch die Kanzel noch aufrecht gehalten. Bei Ihnen aber namentlich in der Schweiz, wo nur zwei Rabbiner angestellt sind, wo Ihre Glaubensgenossen, das, ganze Jahr keine Predigt hören, .könnte es sehr leicht so weit kommen, daß die Heiligung des Samstag gänzlich in Vergessenheit gerathen würde. So oft ich Samstags und an den jüdischen Feiertagen über die Straße gehe und die jüdischen tmW S!T}nrtn?tH<* n^nffurf fpftp. beilbäUiat midi IVHVVtl ***** V J)V*' I I ' I -f ’t ’V ” i ~ ' /