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Der Israelit · 1884-03-06 · Heft 19 (6.3.1884) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 19 (6.3.1884)
Date
1884-03-06
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXV. Jahrgang. Erste Beilage;» Nr. 19 des Israelit. Leitender Artikel. Briefe über Rumänien, den neuesten Stand der dortigen Israeliten betreffend. Mttgetheilt von Dr. I. Enc. VL - Einer und der Andere freilich macht die Rückreise — auf Staatskosten, wenn er nämlich nicht bemittelt ist; und dies wäre dem Einen und dem Anderen sonst vielleicht ganz angenehm. wenn er dabei auch noch die Erlaubniß erlangen könnte z. V. seine Geschäfte in der Hauptstadt in aller Geschwindigkeit abzuwickeln! Denn eine Reise auf Staatskosten muß eine ganz angenehme Sache sein, versteht sich, wenn sie nicht in Ketten und zwischen Bajonetten von Statten geht! Vielleicht wird sich dann nächstens noch eine antisemitische Actien- Gcscllschaft constituiren, welche znr Verfügung des geehrten reisenden Publikums — ohne Unterschied der Confession — l. Bärte und Peies, 2. Mangel an „Billet für den freien Verkehr und Aufenthalt im Lande" balten werden, um gegen eine geringe Leih- Entschädigung den Reiselustigen die Vergünstigung zu verschallen, Steifen von Jassy nach Bncarest und zurück zu halben Fahrpreisen zu machen. Bei dem. Umstande, daß das Rückexpediren von Bncarest nicht die einzige Folge der mangelnden „Billcte" ist, steht zu vermnthcn, daß eine solche Gesellschaft jedenfalls bessere Geschäfte machen wird,, als — die Reisenden selbst. Gewohnheitsmäßig nun finde ich, was meine Person anbetrifft, diese Maßregel mit den „Billeten" sehr natürlich — — nämlich für diejenigen, welche unter fremdem Schutz stehen, als da sind: Oesterreicher, Franzosen, Italiener u. s. w., weil diese auch gegen solche Willkürlichkeitcn von ihren Gesandten und Consulu geschützt werden, evcnt. auf Grund ihres Paffes dergleichen Personen zweifelhaften Charakters sich das „Billet" von der Polizei geben lassen können. Es ist aber allerdings schlimm für den Israeliten, welcher behauptet Rumäne zu sein, weil er Nachweisen kann, daß er alle natürlichen Erfordernisse dazu hat, während er seine „Fremdschaft" nicht Nachweisen kann. Für einen Solchen 5tt. .a f V t» a « ( ♦ *4% lt/4% ijl t» fUJUHl/ y. 1J. il U uivyuiy j«u; vuv zu verschaffen, weil er zu diesem Zweck einen fremden Paß vorweiscn muß, den er als rumänischer „Fremder" nicht, dagegen aber königl. rumänische ältere Rciscpäfle — denn neue werden nur schwer, zu Zeiten gar nicht gegeben — Stenerquittnngcn und dergleichen besitzt, welche wohl Unzweifelhaft darthnn, daßder gezwungene GesuchstellerRnmäne cke facto . ist, allein für den betrcffendemBeamten keine Gültigkeit haben, weil er augenblicklich will, daß man ihm und nicht den oft von ihm selbst unterschriebenen Zetteln glaube. Diese „Fremden", die im Lande ' geboren von Eltern und Ureltern, die ebenfalls schon im Lande waren, mit Steuerquittungen noch vom Jahre 18 . . oder wann solche überhaupt zum ersten Male an einzelne Personen ausgehändigt wurden, (denn in alten Zeiten zahlten die staroste Vorsteher, die den einzelnen Gilden und Zünften so auch den den Israeliten, von Negierungswegen vorgesetzt waren die Steuern für die ganze israelitische Gemeinde nach vorheriger selbstverwaltender Repartirung und Einnahme seitens des Kahals) — mit Certificaten, daß sie an der Heeres-Recrntirnng theilgenommen oder die Militärpflicht geleistet haben: im Lande Rumänien und nicht etwa auswärts....; diese „Fremden" der Form nach vergessen cs gänzlich, daß, da sie unter keine m fremde n Sch u tz stehen, so sind und bleiben sie bis an ihr seliges Ende Fremde in der Form und, da sie formell Fremde sind, so versteht es sich von selbst, daß sie „freieVerkehrs-Billete" nicht erlangen können, weil Solche für wirkliche Fremde sein sollen. Es ist ebenso natürlich, daß dergleichen „Fremde", weil sie das Malheur haben im Lande Rnmänien geboren zu sein, in diesem Lande auch nicht geduldet werden, können ohne „Billet"; diese „Billcte" aber können ihnen eben aus dem Grunde nicht gegeben werden, weil sie „Fremde" sind, wie ihre Ürcltern, zwar möglicherweise ohne fremden Schutz, aber mit Quittungen über alle Stenern, wie jeder Eingeborene! . ..... Diese unerträglichen Verkehrshindernisse. Abschübe und Unsicherheiten des täglichen Lebens (denn sie kommen unversehens und ohne Grund von Zeit zu Zeit, so daß man gezwungen ist auf dem gut vive zu leben) haben auch Manche, die in der Tbat blos seit 30—40 Jahren im Lande leben und sich von ihrer fremden Unterthanenschaft schon beim Eintritt fin44«ts Uornufnfjf hrtfc flP lltitar h(M1 rtvitäs l Wtjl j uvji ijuuv I*/ I •* ••*•••*

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