Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 19 (6.3.1884)
- Date
- 1884-03-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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317 Dr. Setto und Juflizrath Makower aus Berlin, Justizrath Sch e uneman aus Neustettin und Maibau«! aus Könitz. Der vom Ministerium hierhergesandte Kriminal - Commissär Höft aus Berlin nimmt seinen Platz neben der Geschworenen-Bank. Als Sachverständige sind anwesend die Herren Ingenieur S ch r e i b er, Bauinspektor K l e f e ld, ein Maurer¬ und ein Zimmermeister, ferner Baurath Benoit. Als Angeklagte erscheinen Rentner Heide mann nebst Sohn und Kürschner Lesheim nebst Sohn. Der in Cöslin freigesprochene Synazogendiencr Lowenberg erscheint diesmals als Zeuge. Bekanntlich ist der ältere Lesheim zu vier Jahren Zuchthaus verurtheilt worden und befindet sich seit 4 Manoten in Hast; die andere Angeklagten waren auf freiem Fuß belassen. Da der ältere Lesheim seinen Sohn, den er seit der Cöslincr Verurthcilung nicht mehr gesehen, erblickt, küßt und umarmt er denselben. Eine tiefe Bewegung geht durch das Auditorium. Die Hauptbelastnngszeuaen: Buchholz, Piper, Friederike Jasse, der Knabe Denzin und die anderen vom Kösliner Prozesse her bekannten Zeugen sind anwesend; etwa vierzig neue Zeugen sind geladen, im Ganzen 144. Wir wollen die Anklageschrift und alles das, was wir bereits bei der Kosliner Verhandlung ausführlich berichtet haben, hier nicht wiederholen, und beschränken uns darauf, über den Gang der Verhandlung zu referiren. Ingenieur Schreiber constatirt, daß keine lieber Versicherung der Synagoge stattgefunden, und daß nach seiner persönlichen Ueberzeugung keine vorsätzliche Brandstiftung vorgekommen sei — Regierungs- und Baurath Benoit aus Cöslin hat ebenfalls keine Wahrnehmungen gemacht, die auf eine vorsätzliche Brandstiftung schließen lassen. Andere Ansicht ist Bauinspektor Cleeield, der aus der Art und Geschwindigkeit, mit der das Feuer um sich griff, auf vorsätzliche Brandstiftung schließt. Dieser Annahme widerspricht auf das Entschiedenste Negierungsrath Benoit, dem das vollständige Verbrennen der Fußdielen bei dem Umstande, daß das brennende Gebälk des Daches und des ganzen Tempels auf den Fußboden siel, sehr erklärlich erscheint; derselben Ansicht ist der Sachverständige Schreiber. Es enspinnt sich darüber eine langwierige Debatte, <°» der auch der Staatsanwalt und die Vertheidigung sich mehrfach betheiligen. Zimmermeister Reinte aus Nenstettin schätzt den Werth der abg» brannten Synagoge auf höchstens 1600 At. Ingenieur Schreiber macht dagegen geltend, daß diese Summe allenfalls der Abbruchswerth iei, aber als Synagoge habe das Gebäude einen viel größeren Werth gehabt. Negierungsraih Benoit ist derselben Ansicht. Maurermeister Neubauer aus Neustettin, gleichfalls Sachverständiger, nimmt 3000 M. als Cchatzungswerth des alten Gebäudes an; Reinke bleibt aber hartnäckig bei seinen 1000 M. trotzdem ihn der Vorsitzende auf de» ausiälligen Widerspruch aufmerksam macht, in den er sich mit dieser Behauptung zu der Mehrzahl der Sachverständigen setzt. Negierungsfeldmesier Zwick, früher Versicherungsagent der Geselvchast, bei der die Heidemanns asfeknrirt waren, nimmt auf seine Aussage in Cöslin Bezug. Die Schadenregulirung für das angebrannte Haus betrug 2000 M., die für beschädigte und gestohlene Mobilien. Produkte ca. 8W M., Summen, die dem wirklichen Schaden durchaus angemessen waren Produkte, Früchte :c. hatten Heidcmann entschieden mehr im Hanse als der Versicherungssumme entsprach. Die letztere wurde unbeanstandet ausgezahlt. Das Zeugnis; Zwecks, auf das Dr. Sello zum Schluß noch provocirt. lautet dahin, dah er die Heidemanns nur als durchaus anständige und ordentliche Leute kenne. Tischler Schukraft ans Nenstettin kennt die Synagoge vor und nach der Reparatur und hat mit der letzteren häufig zu thun gehabt, namentlch hat er sämmtliche 10 Fenster neu gerahmt und verglast. Die Fenster waren theils von außen, theils nur von innen zu offnen; letztere waren innen gekittet. Auf die Möglichkeit, einzelne Feilster von außen zu össnen, wird namentlich seitens der Veriheidignng das größte Gewicht gelegt. Glaiermeister Geisenbcrg bestätigt die Aussage des Schukrast wie er bereits in Köslin gethan. Die Heiligkeit der Gesetzcsrollen betreffend, gab Herr Rabbiner Dr. Hoffmann folgendes Gutachten ab: 1) Ist eS schon seit biblischen Zeiten Gebrauch, daß das Publikum währe d jeder rituellen Benutzung der Thorarolle, sobald dieselbe aufgerollt wird, sich von den Sitzen erhebt. 2) Darf selbst eine unbrauchbar gewordene nicht verworfen, nicht verbrannt werden, sondern muß auf dem Friedhofe eiligegraben werden und zwar möglichst neben dein Grabe eineS. solchen Mannes, der sich im Leben mit dem Studium des heiligen Gesetzes beschistigt hat. 3) Beim vorsätzlichen Verbrennen muß dasselbe'Trauerzeichen beobachtet werden wie beim Tode von Vater ilnd Mutter. Auch wird eine Elegie über das.-gewaltsaure Verbrennen einer Thorarolle zur Zeit des Mittelalters noch heute am Trauercage zum Gedächtniß der Zerstörung Jerusalems in den Synagogen recitirt. - - Herr Dr. Hofsmann sührt weiter arrs: Dieses ist Gebrauch nach ritueller Vorschrift. WaS ipociell die Neustettiner Synagogengemeinde betrifft, so kann ich bezeugen, daß diese Pietät vor den Eesetzesrollen noch nicht aus den Herzen der Mitglieder unserer Genreinde geschwunden ist, sondern auch voll solchen geübt lvird, die sich zum Theil von so manchen Ritu lgesetzen des Indenthums losgesagt Hube». Friederike Jasse, ehemals Eigenthümerrn des Nachbargebäudes der Synagoge, laßt ihrem Redestrom zmiächst wieder freien Lauf, bis der Präsident ihr Einhalt gebietet. Ans dem Umstande, daß der Tempel in der Woche vor dem Brande nicht erleuchtet war, hat Zellgin sofort geschlossen: „Aha, die Jllden werdeir es machen, lvie mrt dem Badehans! Die siird jetzt so ruhig, die brem-en gewiß ihren Tempel nieder!" Der Präsident drückt sein Erstaunen über diesen kühnen Gedankensprung der Zeugin sehr unverhohlen aus und meint: „Ja. ist denn das Badehaus angezündet worden, und zwar von den Juden?" Zeugin: Na, gewiß weiß man's allerdings nicht, aber es ist jedenfalls so gewesen!" Präsident: „So,;o! Meinen Sie nun nicht, daß Ihr Schluß etwas voreilig ist?" Zeugin: „Ja, ich bin eben immer voreilig!" (Große Heiterkeil.) Präsident konstatrrt aus den Akten, daß Zeugin, blos um die Juden zu ärgern rrnd ohne jeden lhatsächlichen Anhalt geäußert habe, sic habe in der Synagoge anr Morgen des Brandes beim Desftren des Fensters eilten Arnr — wie der Präsident im Sinne der Zeugill anilehmen zu müssen glaubte, einen „Judenarm" — gesehen. Zeugin wird schließlich dahin gebracht, daß sie zugeben muß, sie habe damals „geflunkert"; sie habe überhaupt keinen Arm gesehen. Von Episode zu Episode ver Vernehmung wicderholeir sich die Beweise für die Schwatzhaftigkeit und Nnglaubwürdigkeit der Zeugin, Eigenschaften, die auch die Beriheidigung speziell noch betont und eventuell unter Beweis zu stellen sich erbietet. Die Zeugin habe eisrigst Zcnaen gegen die Angeklagten geworben und alle Wett gegen dieselbe» anfgewiegeU. Ein zpezieller Fall muß von der Zeugin zugegeben werden, wird aber harmlos zu deuten versucht. Frau Kap iß ke sekundkrt ihrer Hausgenossi» Jasse nach