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Der Israelit · 1884-03-03 · Heft 18 (3.3.1884) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 18 (3.3.1884)
Date
1884-03-03
Page
– (sequence 4)
Language
German
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298 mein angenommen, in der Stadt befindlichen 80,000 Einwohnern, mindestens 90,000 Israeliten sein sollen, denn letztere Zahl hat der Gemeinderath in gleichgesinnten, den Israeliten ganz besonders zugethancn Zeitungen, wie „Tribuna Libera" und die von abgeblitzten Schuljungen „redigirte" .Desteptorea" weiteren Antisemitenkreisen denunzirt. Diesmal hat sich ein Mal die Polizei in's Mittel gelegt und die Zahl, als eine reine Unmöglichkeit,. (also blos aus diesem Grunde!) bedeutend reducirt. Wieviel genau, weiß es allerdings auch die Polizei nicht, aber nach ihrer Wahrscheinlichkeitsrechnung muffen cs viel, viel weniger sein! Obwohl ich nun als Privatmann ebensowenig eine ganze sichere Statistik aufstellen könnte, was in Rumänien selbst Beamten nicht vermögen, so glaube ich doch noch, daß eine viel genauerer und der Wirklichkeit mehr entsprechender Ucbcrschlag die Ziffer 200,000, höchstens 250,000 Seelen als israelitische Bevölkerung für ganz Rumänien ergeben würde (von welchen dann vielleicht die seit 1879 .bis jetzt Naturalismen 50 Köpfe — nicht Familien — als nunmehrige Rumänen, abzuziehen wären!) Ich bemerke, soeben, daß ich zu dem Gegenstände meines heutigen Be- und letztbrieflichen Versprechens noch nicht gelangt bin. Ich bitte Sie daher zunächst mir die Abschweifung zu verzeihen, obwohl oder vielmehr weil sie zu meinem Thema ganz genau paßt. Von Uebertreibungen sprechend müßte ich Ihnen blos zeigen, wie in Rumänien beiderseitig übertrieben wird und dabei mußte ich nothwendig eine Parallele ziehen zwischen den auf Wahrheit beruhenden und von ihrem Schmerz erpreßten der Israeliten und den wirklichen Uebertreibungen der Christen, welche ihrem Ursprung in der Frivolität haben und (glücklicherweise exclusiv blos in ihrem Vaterlandchen) im „schönen" Rumänien „weit" verbreitet werden. Nunmehr aber zur Sache. Sie wissen also nicht, was ein „Billet für den freien Verkehr" ist? Ich auch nicht! Wenn ich indeß Letzteres selber eingestehe, so will ich damit nicht sagen, daß ich cs thatsächlich nicht weiß, sondern blos ich kann theoretisch keine Erklärung für den Begriff austreiben, der im modernen Staatsleben und besonders in einem Staate, der sich, wie Rumänien als liberal gerirt, nicht existiren kann. Praktisch aber d. h. nach den Thatsachen beurtheilt, bedeutet der in Gesetzesform gebrachte Begriff: l. ein Mittel aus der Landeshauptstadt eine heilige Stadt zu machen, obwohl Rumänien noch nicht von Rußland annectirt ist; 2. ein Mittel, um die eingeborenen Israeliten,'von welchen die Rumänen fabeln, daß ihrer 1;000,000 im Lande sein sollen, stets unter einem neuartigen Damoklesschwert zu Hallen; 3. um dieselben Israeliten von den Dörfern nach den Städten und von da nach dm verschiedenen Grenzen zu treiben, je nachdem es dm Lokalbcamten gefallen wird (also ein Vagabunden- Gesetz unter anderer Flagge); 4. um den erwähnten Lokalbeamten Gelegenheit zu geben während ihrer oft kurzweiligen Dienstzeit ihre Gehälter durch „zufällige" Nebenverdienste zu vergrößern. Damit in Rumänien ein Israelit das Schicksal unseres Moses theilen soll, dem es nach der biblischen Ueberlieferung bekanntlich nicht vergönnt war, mit in Jerusalem einzuziehen, sondern die Stadt nur von der Ferne sehen mußte, genügt es, daß er (natürlich der rumänische Israelit!) einen langen Bart und ein paar Paies (Schlafenlocken) besitze und daß er dabei kein Verkehrsbillet habe. Dieser Glückliche oder Unglückliche kann ruhig im Autarkster Bahnhof eintreffcn, er kann die Stadt sehen, soweit sie sich von da aus sehen läßt, er kann jedoch in die Stadt nicht hinein, indem er von einer göttlichen Macht daran gehindert wird, die in der Uniform eines Polizeisoldaten gekleidet ist- Er kann Rechnungen mit der Regierung haben. oder nicht haben, er kann in Prozesse kommen, die vor dem Obersten Gerichts-Cassationshof zum letzten Austrag anstchen, er kann von der Regierung selbst .in irgend welcher Angelegenheit gerufen oder vorgefordert worden sein, er kann in Sachen kommen müssen, die Leben und Tod betreffen: hat er nur Bart und Paies ohne „freies Verkehrsbillet", dann muß er zurückkehren von wo er gekommen, nämlich nach seiner respektiven Gebnrts- oder vielleicht nur 50jährigen Heimathsstadt, die ebenfalls in Rumänien liegt. Er mag ferner in dem Dorfe geboren sein, in welchem er sich seit undenklichen Jahren aufhält und auch gar nicht Spirituosenhandel treiben, welches nach dem diesbezüglichen Gesetz — bis jetzt! — allein ihm den weiteren Aufenthalt im Dorfe untersagt; sowie er die angegebenen Eigenschaften hat oder nicht hat: muß er das Dorf verlassen und mag er noch so viel Kleinigkeiten mit den Bauern oder dem Gutsherrn zu liquidiren haben, mag sein Geschäft und feine Hauswirthschaft dabei zu Grunde gehen: er muß in die Stadt. Er mag letztens in der Stadt eine überall, selbst bei den Christen und was noch mehr beim Präfecten, angesehene Person sein, er mag die verwickeltesten Geschäfte haben, die sich nicht in Kürze ordenen lassen, er mag mit Aktenstücken beweisen können, daß schon sein Urgroßvater in jener Stadt geboren oder begraben wurde: der Besitz und der Mangel der neuesten Erfordernisse macht, daß man ihm event. einige Tage bewilligt, wodann er aber unweigerlich nach der Landesgrenze muß, um dort von Oesterreich, Rußland oder den anderen Nachbaren ohne Weiteres zurückgeschickt zu werden, weil er ohne schriftlichen Beweis einer lang-

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