Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1884-02-25 · Heft 16 (25.2.1884) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 16 (25.2.1884)
Date
1884-02-25
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2449406-2449423--19671-2509166
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

XXV. Jahrgang. Beilage ju Nr. 16 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz. Der Cantorenverein oder die Berliner Hilfskasse für Israel. Kultnsbeamte, deren Wittwen und Waisen, welcher in der heutigen Nummer d. Bl. die Einladung zur I. ordentlichen Generalversammlung erläßt, wurde vor ca. 3 Jahren von einer Anzahl Kultnsbeamtcn gegründet. Der provisorische Vorstand mußte Jahre lang mit den Königl. Behörden verhandeln, bis endlich die Statuten die Bestätigung der Negierung erhielten. Es ist dieses der erste Verein, welcher sich der nothleidcnden oder stellenlosen Kultusbeamten annimmt und auch den Hinterbliebenen Wittwen und Waisen vorläufig eine einmalige größere Unterstützung nach dem Ableben des Ernährers gewährt. Der Verein beginnt seine Wirksamkeit mit einem eisernen Fond von 6500 Mk. Mit der Vermehrung des Grundkapitals und der Mitglieder, werden auch die Untcrstützungsquoten — die z. Zt. für einen unverschuldet stellenlos gewordenen Beamten monatlich bis zu 30 Mk. — für den Todesfall bis ca. 300 Mk. (bei vierjähriger Mitgliedschaft betragen — vermehrt werden. Als Eintrittsgeld sind 5 Mk. normirt. Alle Kultusbeamten, Eantoren zc., die z. B. bei der „Achawa" wegen vorgerückten Alters (hier bis 45 Jahre) oder weil sie kein Elemcntarlchrercxamen gemacht haben, nicht Aufnahme finden können, finden durch diese Hilsskasse Gelegenheit für die Zeit einer unfreiwilligen Jnactivität oder auch für ihre Familie nach ihrem Ableben, wenigstens momentan die Noth zu lindern. Wir können diesen Beamten in ihrem eigenen Interesse nur dringend rathen, dem Vereinbeizutreten und sich dicserhald mit den nöthigcn Papieren wie sie in der Annonce angegeben, an den Vorsitzenden. HerrnL. Lewantourski, Kgl. Musikdirektor Marienstr. 17 Berlin oder an den Schriftsührer Herrn Prediger Wolfs Borsigstr. 24 Berlin zu wenden. Unsere wohlthätigen Glaubensgenossen, denen das Wohl ihrer Lehrer und Beamten am Herzen liegt, finden hier Gelegenheit wahrhafte np-.s zu üben und diesen Verein durch einmalige oder jährliche Beiträge zu heben und zu unterstützen. Beiträge sind zu richten an die Firma Mann Isaak, Chausseestr. 114 Berlin. Frankfurt a. M., 18. Fcbr. Der Verein zur Bekleidung israelitischer Knaben hielt gestern seine Generalversammlung ab. Den Vorsitz -'führte Herr R. M. Kirchheim. An Beiträgen von 427 Mitgliedern gingen ein 2935 Mk., an Geschenken 3050 Mk., an Zinsen 1014 Mk. Ausgegeben wurden für Bekleidung von 150-Knaben 4846.Mk., für 444 Hemden 838 Mk. In Kassa verblieben 4297 M., außerdem besitzt der Verein ca. 20,000 M. in Obligationen. Seit Bestehen des Vereins wurden-977 Knaben mit Kleidungsstücken versehen und dafür ca. 49,000 Mk. ansgegcben. Die Mitgliederzahl hat sich gegen das Vorjahr um 11, die Geschenke um 335 Mk. vermindert. Aus dcrn Badischen, 17. Febr. Es ist allgemein bekannt, daß der isr. Knltnsbeamte, namentlich der Religionslehrcr, welcher in den meisten Land- Gemeinden rep,npjs per ,ypin ,i;n und Gott weiß, was noch alles, sein muß, bisweilen eine sehr bedauerliche Stellung im socialen Leben einnimmt. Am übelsten aber geht es dem „Nichtdentschcu." ’ Schon bei bei Auskündigung solcher Stellen wird diesem die rw angethan, daß die Bemerkung hinzugefügt wird „Polen und Nassen werden nicht .berücksichtigt". — Manche Gemeinden beharren sogar bei dieser häßlichen, unjüdische» Bedingung, wenn der betreffende Candidat schon seit fünfzehn, oder zwanzig Jahren naturalisirt .und im Besitze der schönsten und besten Zeugnisse über seine Befähigung und seinen Charakter ist. Abgesehen von der großen Sünde von v'w, ist es auch ein förmliches „Nischns"; denn würden nur nicht, wenn von nichtjüdischer Seite aus eine Amtsrichter-, Bürgermeister-, oder Medicinerstelte mit dem Bemerken ausgckündigt werden sollte „Juden werden nicht berücksichtigt", die schändliche Bemerkung als echtes „Nischns'' betrachten? würden nicht alle jüdische Zeitschriften gegen ein solch Verhalten der Behörden öffentlich anstrcten und sie vor alle Welt brandmarken? und warum sollen wir denn unsere eigenen Glaubensbrüder tagtäglich öffentlich beleidigt und gekränkt wissen und dazu schweigen?

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.