Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 15 (21.2.1884)
- Date
- 1884-02-21
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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246 erstens, einem Attest des Erzbischofs, daß sie gute und ergebene Söhne der christlichen Kirche sind und: zweitens, einer Autorisation der Negierung, daß sie das Recht (aber nicht die Fähigkeit) haben, das Gewerbe eines Vermittlers auszuüben, nicht zwar zwischen dem lieben Gott und ehrlichen Christen- Menschen, sondern zwischen Käufern und Verkäufern, welche fast einzig und allein Israeliten sind. Diese getreuen Söhne der Kirche, welche als christliche Rumänen geborene Beainte sind und von ihrem plötzlichen Gewerbe als Männer des Handels so wenig wissen, wie Hans von seinem plötzlichen Glücke, diese Herren Beamte haben unglücklicherloder glücklicher-) weise stets Verkäufer und keine Käufer, oder Käufer und keine Verkäufer, so daß sie höchst selten in die verzwickte Lage kommen, sich um die Vermittlung eines Geschäfts zu bemühen, von welchem sie ohnehin nichts verstehen. Die Jassyer „Börse" ist darum auch mit ein Paar anderen sehr bald aufgelöst worden. Dadurch aber wird die „Notwendigkeit" einer Börse, in Rumänien, zum Luxus, nämlich eine sehr überflüssige Sache für Leute, die kein Geld haben. Unterdessen bringt das Institut der christlichen -Makler ohne israelitische Geschästsvermutlungen bei Gott und den Menschen gefällige Werke auf einmal zu Stande: erstens haben die Söhne des Christenthums Gelegenheit zu zeigen, daß sie durch das Ni ch tzustandebringen von Geschäften dem „Materialismus" cntgcgenarbcitcn und dienen damit also, ohne materiellen Vortheil ihrem Glauben (und bei den Wahlen auch ihrem Premierminister Bratianu,. der sie angestellt hat!) Zweitens: indem sie durch ihre Gcschäftslosigkeit die Welt von der Ueberflüssigkeit einer Börse in Rumänien überzeugen, wird der rumänische Staat in xartibu8 — wenn er es abschafft — ein Institut weniger haben, welches augenscheinlich bestimmt ist, das bis jetzt vorhanden gewesene bischen Handel zu ruiniren und Krache hervorzurufcn, welche bei den Börsen die Stelle von Elementarereignissen mit obligatem Donner den Boden gleich machen u. s. w. vertreten. (Fortsetzung folgt.) Machrichten aus Südosteuropa. Von unserem Correspondenten Dr. N. C. Wir sind in der Lage heute unseren gesch. Lesern, einige erfreuliche Mittheilungen aus drei Ländern zu bringen, welche den ihnen auferlegten Artikel 44 des Berliner Vertrages betreffend die Gleichberechtigung aller Confessionen im grellen Gegensatz zu Rumänien getreulich erfüllen. Es sind dies die türkische Provinz Ostrumelien, Serbien und Bulgarien. Sehr möglich ist, daß diese Länder darum ihrer Verpflichtung Nachkommen, weil sie bis 1878 unter der faktischen Herrschaft der Türkei waren, mit der Erreichung ihrer Unabhängigkeit in einer so vorgerückten Zeit des Jahrhunderts sich dem tolleranten Zeitgeiste eher angliedern. Es ist hierbei noch in Betracht zu ziehen, daß ihr Handel und Wandel unter türkischer Herrschaft sich nicht entwickeln konnte, was sie erwarten unter Mitwirkung der Israeliten nunmehr zu Stande bringen zu können. In Rumänien ifot liegen die Verhältnisse anders. Die Rumänen wurden schon 1856 von der Türkei losgeriffen und die türkische Oberhoheit bis 1878 war nur Schein. In dem Pariser Vertrage aber wurde bezüglich der dortigen Israeliten (man muß es leider sagen, daß diese selbst daran die Schuld tragen, weil sie sich damals in ihrer eigenen Sache nicht bemühten, eine Allianz noch nicht existirte) keine Bestimmung getroffen und nur in einem Protokolle desselben wird von den Mächten die Erwartung ausgesprochen, daß sie den Israeliten graditim die Rechte verleihen werden. In den bald dreißig Jahren der Selbstständigkeit nun hat Rumänien Zeit gehabt, die Israeliten auszunützen und mit Hilfe der ebenfalls seit Jahrhunderten im Lande befindlichen Griechen, (die bis. 1848 von den Türkei als Herrscher eingesetzt wurden und noch heutzutage in Rumänien einwandern) Armeniern, Zigeunern u. s. w. eine „rumänische" Nation zu bilden, was in den Ländern, von welchen wir heute berichten wollen, nicht der Fall sein kann. Ein bekanntes Wort aber ist: „Der Mohr hat seine Schuldigkeit gethan, der Mohr kann gehen". Dies geschieht den Israeliten in Rumänien. Wir wollen indeß nicht weiter nach den Gründen sehen,, warum es den Israeliten in Serbien u. s. w. besser ist, sondern uns am Erfolge freuen und wünschen, daß das Gewahrte ihnen nicht wiedergenommen werde. Aus Adrianopel, Sitzdes General-Gouvernements von Ostrumelien, wird uns geschrieben: Gestatten Sie mir für heute eine kurze Meldung aus unserer Provinz...Unser Herr Großrabbiner, welcher der einflußreichste Freund des General- Gouverneurs AlekoPascha ist, wurde von demselben im Aufträge des Sultans kürzlich mit denJnsigmen des Medjidie-Ordens dccorirt. Der General-Gouverneur legte ihm in eigener Person die Auszeichnung an, als ein Beweis der Hochachtung und zur Belohnung der Dienste, die der Herr Großrabbiner der Provinz Ostrumelien erweist. Eine andere Correspondenz aus Belgrad Hauptstadt von Serbien, lautet: Der Berliner Vertrag vom Jahre 1878 hat uns, wie Sie wissen, endlich die bürgerliche und politische Gleichberechtigung gebracht. Wir können