Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 15 (21.2.1884)
- Date
- 1884-02-21
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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245 Briefe «0fr Hlumänien, den neuesten Stand der dortigen Israeliten betreffend. Mitgetheilt von Dr. I. Enc. III. Ich bin das vorige Mal bei dem Versprechen stehen geblieben, daß ich allernächst den zweiten Theil der Steuern, die in Geld behandeln will und stellte nebenbei in Aussicht, daß der Hauptgegenftand etwas Anderes sein wird. Als Journalist Wort haltend, im Gegensatz zu allen rumänischen Ministern von jeher bis auf den heutigen Tag, habe ich Ihnen .bezüglich der Geldsteuern in Kürze blos zu sagen, was Sie ja selbst ebenso gut wissen, daß in Rumänien auf die Israeliten nicht blos die gewöhnlichen Steuern lasten, directe und indirekte / sondern auch außergewöhnliche, in Form von: Bakschisch (das altgewohnte türkische Trinkgeld) an beliebig welche Beamten bei der geringsten Amtshandlung, welche als deren Obliegenheit und zum eigenen Ausweis von selbst gethan werden müßten; ferner das Anwerfen Seitens der Polizei-Organe von Theater- oder anderen Billeten für ch r i st l i ch e wohlthätige Zwecke, das Collcctiren für abgebrannte Juden 1882 und das Vertheilen der gesammelten Gelder au durch Saufen und Kartenspiel ruinirte Christen; das „Sammeln" für z. B. das Denkmal Stephans „Des Großen," ohne die Listen zu pub- ° Herren, weil die Ir den so ziemlich das ganze Denkmal bezahlt haben; sodann zur. Beschwichtigung der Laune eines Districts-, Kleinstadt- oder Dorf-satrappen, welcher langjährig ansässige mit Steuerquittungcn, Aufenthaltsbilleten und allen gesetzlichen Erfordernistcn versehene Israeliten plötzlich aus- . treiben will; worüber ein andermal hochinteressante Details die verschiedenen Chicanen, wodurch der Israelit gezwungen wird, eine fremde Unterthanenschaft nachzusuchen, also doppelte Steuern zu zahlen. Das Verschleppen und Verzögern von Processen, Staatsrechnungs-Liquidationeu, die Zeit- und Jnteressenversäumnisse dabei; das zwangsweise Zurückschicken von israelitischen-, selbst angesehenen Kaufleutcn, die nach Bukarest kommen, nach ihren rcsp. Hcimathsstädtcn (wovon bald die Rede), die Arretirungen wegen angeblicher Vagabondage, während der Betreffende allbekannt einen festen Wohnsitz und seit Jahren ein bestimmtes Handwerk betreibt; die dadurch verursachten Zeit-, also Arbeit»- oder Geldverluste u. s. w. u. s. w. Auf die ordentlichen Steuern will ich jedoch nicht näher eingehen; über das gute oder schlechte Gouvcrniren der Gouvernanten kann der „beschränkte rumänische Nnterthanenverstand" nicht urtheilen, als „Jude" ober darf er cs ja auch nicht. Ein Beispiel über die Steuern der in meinem ersten Briefe besprochenen Spirituosen würde indes; doch noch am Platze sein. Für Wein z. B. muß der Weingarten-- besitzet als Licenz (Erlanbniß) an den Staat jährlich 1500 Francs zahlen, der Engroshändler, der bei ibm kaust, ebenfalls 1500 Francs, der Detaiüist von 70 bis 700 (oder mehr, wenn ich nicht irre); dazu 8 Francs pro Badra (je 15 Liter) an die Stadt; dazu die Patent-Gewerbe-Steuer. Schlagen Sie nun diese Gcsammtstencrn auf den allerletzten Detailbändler, der von einem Fäßchen mit einigen Liter Wein leben mußte, nämlich auf den Wein, den dieser in letzter Hand zum Verkauf erhält, und Sie werden bald, herausrechnenwelch' elendes Leben der arme, dieses Nährzweiges beraubte Israelit führen mußte! ~ Was nun die gewöhnlichen directen und indirekten und die -außergewöhnlichen Geldsteuern anbetrifft, so kann man sich davon leider nicht retten. Der Verzicht ans alles Rechte wäre hier wahrscheinlich ganz vergebens, es sei denn, daß der Staatsbanquier für Rumänien, Herr Bleichröder in Berlin (wo bekanntlich der oanach benannte Congreß ftattgcfunden hat), garantiren wollte, daß die Coupons der seit i^'66 auf circa eine halbe Milliarde angewachsenen Staatsschuld — bei nur 100 bis 120 Millionen jährlichem Budget!!! — regelmäßig, auch ohne der Israeliten verschiedene, gewichtige Steuern gezahlt werden würden, — eine Sache, die sich schwerlich verwirklichen lassen wird. Es würden sich wohl einige Israeliten darum bemühe -, das Geschäft zu vermitteln, allein in Jassy, der größten Provinzstadt Rumäniens wird nach dem Bor senge setz für die erstmalige „jüdische* Anmaßung der Eigenschaft eines Vermittlers gleich das Maximum der gesetzlich vorgesehenen Strafe zndictirt, wohlgcmerkt, wenn man „ein Jude" ist. Welche Strafen vorgeschrieben sind für Diejenigen, die im Rückfall sich befinden, ist aus dem Börscngesctze nicht ersichtlich, ich vermuthe aber mit einiger Sicherheit, daß es wohl etwas über das Maximum sein wird. Daß folgerichtig Leute, die keine Wählerrcchte haben, auch nicht die Fähigkeit (nämlich das Recht) besitzen (vgl. meine vorigen Briese), Börsenmakler, niedere Vermittler und dergleichen zu sein, gebt klar aus dem Vörsengesctz hervor und noch mehr aus den Thatsachen, über die man sich erkundigen kann, . au den kürzlich (Ende 1883) in den bedeutenderen ' Städten Rumäniens errichteten „Börsen" für den Handel, der erst vorhanden, sein müßte. In dem schon bcmcldeten Jassy z. B. werden Sie an der Börse begegnen Effectenund Waaren- Maklern, die in aller Form ausgerüstet sind mit: