Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 14 (18.2.1884)
- Date
- 1884-02-18
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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236 Ganz klar geht dies aus dem Gesetze nicht her-! vor, aber dem Sinne nach sind es die vier Provin- ' zialvorfteherümtcr, denen die Wahl obliegt. Wenigstens ist es in der Praxis so gehalten worden, ja der , nullmchr peusionirtc Landrabbincr, soll, wenn ich j recht unterteiltet bin, auf Vorschlag nur eines Pro- | viiizialvorstehcramtcs von der Regierung bestätigt j worden sein. Es war dies allerdings auch unter der - Hasscnpflng'schen Aera, unsere gegenwärtige Negierung! wird zu solcher Willkürlichkeit jedenfalls nicht die j Hand bieten. Es ist schwer, ja es ist geradezu unmöglich, einen Rabbiner, zu wählen, der den maßgebenden Kreisen in Cassel und zugleich auch den Landgemeinden recht ist. Die Landgemeinden stehen fast ausschließlich mit ihrer Gesinnung und ihren Gemeindeinstitutionen auf dem Boden des überlieferten, alten Judenthums, das man gewöhnlich das orthodoxe nennt. In Cassel herrscht das neologe Element, in allen Abstufungen. Ein Rabbiner, der den Fuß über die Schwelle der reformirten Casseler - Orgelsynagoge setzt, kann bei den Gemeinden auf dem Lande keinen Anspruch mehr auf religiöses Vertrauen erheben, und der Rabbiner, welcher der religiösen Richtung der Landgemeinden huldigt, ist bei den Easseler Herren unmöglich. Ist eS den Vertretern dieser Gegensätze nun möglich, ihrer Ansicht durch Ausübung des freien Wahlrechts Ausdruck zu verleihen, so kann keine Partei, weder die siegende noch die besiegte den Ausfall der Wahl als' eine Rechtsverletzung ansehen. Die unterlegene Partei fügt sich entweder dem Resultat, oder sie engagirt sich, wenn ihr religiöser Ernst cs erfordert und ihre Mittel es gestatten , einen Rabbiner nach ihrem Geschmack. Dieses scheint mir in der That der einzige richtige Ausweg aus diesem Labyrinth zu sein. Denn man darf sichnicht darüber täuschen, daß die ganze Sachlage unter dem zu wählenden Land- Rabbiner viel complicirter wird, als sie es unter dem bisherigen war. — Herrn Dr. Adler kannte man, au§ seinen Schriften und Reden, aus seiner Theilnahme an den Nabbincrversammlnngen und Synoden als richtigen Nesormjuden. Die gewissenhaften Gemeinden seines Bezirks und die wenigen Gcsinnungstüchtigcn in Cassel, verließen sich nicht auf die von ihm antorisirten cwip, beruhigten sich nicht bei seinen kurz sie setzten seiner religiösen Richtung, wenn auch keinen offenen, so doch einen entschiedenen passiven Widerstand entgegen. . Bei dem nun anzustellenden Rabbiner ist das anders. Ein gesin.iungstüchtigcr, gesetzestreuer Rabbiner kann die Stelle nicht bekleiden, weil er kein Rabbinat in einer Gemeinde antreten kann, deren Synagoge das Kainszeichen des Abfalls an.der Stirne trägt Man kann also ohne Viele prophetische Begabung schon jetzt sagen, daß es nur ein Zögling der Breslauer Schule fein kann, der die nöthige Biegsamkeit und Schmiegsamkeit eines elastischen Gewissens besitzt, welche ihm ermöglicht, in Caffel der Reform uüd auf dem Lande der Orthodoxie zu huldigen. Nun wiffen. Dank der Lectüre des „Israelit", auch die „Landsleute", daß der erste Lehrer und Leiter der Breslauer Rabbiner-Schule die Göttlichkeit der Thora leugnet, und daß man bei den Sckülern eine größere oder geringere Dosts dieser Leugnung voraussetzeu muß. Aber man weiß auch andererseitsdag sich die Breslauer Herren, wenn auch vergeblich bemühen, ihre Solidarität mit der Schule, aus der sie hervorgegangen sind, in Abrede zu stellen. Ich brauche das Peinliche eines solchen Dilemmas nicht weiter auszuführen: hoffentlich bleibt es uns erspart! Aber, wie gesagt, es müßte etwas geschehen, eS müßte Hand und Fuß gerührt werden, wenn diese Hoffnung keine trügerische sein soll. Die Gesinnung genoffen müßten zu einer Versammlung sich znsammenfinden. Meiner Meinung nach müßten die Herren Rabbiner in Fulda, Marburg und Rothenburg der hochwichtigen Angelegenheit ihren bedeutsamen Einfluß zur Verfügung stellen, selbst aus die Gefahr hin, daß man das Vorgehen dieser mit Recht hochgeachteten Biedermänner mit Gott weiß! welchen egoistischen Motiven verdächtigen wird. Ihre amtliche Stellung braucht sie meinem Ermessen nach nicht nur nicht zurück zu halten, sondern diese gerade befähigt und verpflichtet sie dazu, die Regelung dieser Angelegenheit nicht ihrem Schicksal d. h. dem Casseler Vorsteheramte ausschließlich zu überlassen. Vielleicht ist £crr Kreisrabbiner Straus in Rothenburg, als provisorischer Vertreter des Landrabbinats, der einzige Rabbiner, dem diese seine Stellung eine gewisse Reserve aurerlegt. Für die Herren Provinzialrabbiner in Marburg und Fulda wüßte ich keine Rücksicht, welche sie zurückhaltcn könnte, mit ihrem bewährten Rath und ihrer anregenden That sich an die Spitze dieser Bewegung zu stellen. Es müßte zunächst festgestellt werden, ob das Casseler Vorsteheramt die Stelle ausgeschrieben hat, ohne sich mit den übrigen Vorsteherämtern m's Benehmen zu setzen und es müßte in diesem Falle, das einseitige Vorgehen des Vorsteheramtes zum Gegenstand einer Eingabe an die Kgl. Negierung gemacht werden. An diese Beschwerde wäre die Bitte um Stimmberechtigung der einzelnen Gemeinden zu knüpfen und der Entwurf eines Wahlmodus der Kgl. Regierung zur Prüfung unterbreitet werden. In diesem Schriftstück müßte der Beweis geführt werden, daß kein Rabbiner von Charakter und wahrer Religiösität an einer Synagoge mit reformirtem Kultus fungiren