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Der Israelit · 1884-02-18 · Heft 14 (18.2.1884) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 14 (18.2.1884)
Date
1884-02-18
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXV, Jahrgang. Geilage zu Nr. 14 des Israeli Leitender Artikel. Iie Wiederbesehung des Kasseler LarrdraMnats. (Von einem Landmann.) Von der Fulda, im Februar. ' Als Elieser, der Diener Abrahams, seine bekannte Rede im BethM'fchen Familienrathc hielt, schickte er als Einleitung die Bemerkung voraus: „Ich bin ein Knecht Abrahams." — Von, einem Knecht erwartet man nicht viel Beredsamkeit, zeigt er sich doch als Meister der Rede, so nöthigt er unwillkürlich die Zuhörer, einen günstigen Schluß von dem Knecht auf den Herrn zu ziehen. Welche Bildung muß man erst beim Herrn voranssetzen, wenn der Knecht schon in so achtunggebietender Weise aufzutreten versteht. Aehnliche Erwägungen veranlaßen mich diesen Zeilen die Bemerkung vorauszuschicken, daß ihr Schreiber ein schlichter Landmann oder Landsmann ist, wie man bei uns sich auszudrückcn pflegt. — Es wird niemand nach diesem Bekenntniß eine stylgewandte Darstellung erwarten, da mir jede Fertigkeit dafür abgeht. Dagegen bin ich von der Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit dessen, was ich auf dem Herzen Habe und was mir die Feder in die Hand drückt, so überzeugt, daß ich glaube, es werde auch ohne den bestechlichen Reiz einer formgewandten Ausdrucksweise den Weg in die Geister und Gcmüther finden, für die es bestimmt ist. Sollten jedoch freundliche Leser hie und da eine zutreffende Bemerkung finden und so von der Urtheilssähigkeit eines Landsmannes eine bessere Meinung als die laud- oder richtiger stadtläufige bekommen, so sollte mich das besonders dann freuen, wenn diese Leser zufällig gerade am grünen Tisch zu Cassel sitzen sollten. Denn ich habe llrsache zu glauben, daß diese Herren keine allzvhohe Meinung von demUnterthanenverstande simpler Landsleute haben, was bei der in der Ueberschrift genannten Angelegenheit recht verhangnißvoll für uns werden kann. Deßhalbhabe ich mich mit der Anregung „Aus Niederhessen" in Nr. 10 des „Israelit" gefreut, weil sie mir, und hoffentlich noch manchem Gesinnungsgenossen die Zunge lost. Es ist wahr, die Gesinnungsgenossen müßten Hand in Hand mit einander gehen, müßten in schriftlichen, und persönlichen Verkehr mit einander treten, müßten eine ruhige Agitation ins Leben rufen, wenn sie Hoffnung haben wollen, daß die bevorstehende Landrabbinerwahl in ihrem Sinne ausfallcn soll. Denn ein leichtes Stück Arbeit wirds nicht sein, auch nur eine Anerkennung der Berechtigung unserer Wünsche zu erzielen, und gar ihre Erfüllung durchzusctzen. Es gibt nämlich so Vieles, was in der ganzen Welt klar und selbstverständlich wie das kleine Einmaleins ist, das aber hier zu Lande /erst umständlich bewiesen werden muß, und hinterher dann doch als Anmaßung verschrieen werden wird. Wer z. B. in aller Welt, dürfte und müßte mehr Interesse an dem L a n drabbiner haben, . als eben das Land, die Landsleute, die Landgemeinden? Sie, sollte man meinen, hätten nicht nur das Recht, sie hätten vor Gott und aller Welt die heilige Pflicht, darüber sich eine Meinung zu bilden und diese ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen. Es kann doch keine Anmaßung sein, zu wollen, daß der Mann, von dem die religiöse Zukunft ihres Familienun.d Gemcindelcbens, ihr iko und ns-ö, ihre und ihrer Kinder jüdische Bildung und Vervollkommung abhängt, auch nach ihrem religiösen Bedürfniß, ihrer Richtung entsprechend, kurz ihrem Willen gemäß, gewählt werde. Weit gefehlt! Die sämmtlicken Landg e m e i n d e n h a b e n b e i d e r W a h l i h r e s L a n drabbiners gesetzlich nicht das Recht, auch nur ein Sterbenswörtchen mitzureden! Sic -dürfen mit dem sauer verdienten Geld ihrer Mitglieder zwar den Landrabbiner bezahlen, aber mitrathen und mitthatcu dürfen sie mit Nichten. Ich möchte wohl wissen, ob sich innerhalb Deutschlands, ja der ganzen civilisirten und uucivilisirten Welt ein solches unerhörtes Mißverhältnis; zum zweiten Male findet. Ich nröchte wohl wisst:;, ob es in den fernsten amerikanischen Wäldern einen Jndianerstamiu gibt, der sich nicht selber seinen Häuptling wählt, der ihn sich von anderen dekrctircn läßt! Bor wenigen Monaten wurde der Landrabbmer von Hannover gewählt. Jede der ca. 60 Gemeinden, - welche das Landrabbinat umfaßt, gab ihre Stimme bei der Wahl ab. Die Stadt Hannover war durch; eine ihrer größeren Seelcnzahl entsprechende Stimmen-' zahl bei dem Wahlact bcthciligt. Und bei uns? Wer hat gesetzlich den Landrabbiner zuwählen?

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