Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 14 (18.2.1884)
- Date
- 1884-02-18
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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einer stattgehabten Schürfung. Mit dieser Wunde verhält es sich folgendermaßen: Freitag, den 18. Januar, 'sind die beiden Josephsohn, Vater und Sohn, in Geschäften nach Pr. Stargardt gefahren, haben dort wohl ein wenig zu viel getrunken und sind Abends gegen 10 Uhr in den Sabbat hineingefahren. Unterwegs brach ein Rad; der junge Josephsohn fiel herunter und verletzte sich dabei an der Hand, da der Wagen über dieselbe hinweg ging. Er kann das durch Zeugen beweisen. - 7, . Der Vorstand der israelitischen Gemeinde zu Pr. Stargardt hat die nachstehende Bekanntmachung erlassen: „Aus dem „Westpreußischen Boten" Pr. SLargardter Anzeiger und Zeitung Nr. 30 vom 5. Febr. ersehen wir zu unserem Erstaunen, daß die Mord- Angelegenheit in Sturz auch hier bereits Erregung gegen unsere Glaubensgenossen hcrvorgerufen haben soll, die sogar unter der Schuljugend zu Tage tritt. Wir wissen uns nicht zu erklären, was jener Mord, der gewiß, wie alle derartige Fälle, tief zu beklagen ist. und der nur von einem Unmenschen begangen sein kann, mit dem Judenthum gemein haben soll, und müssen Jeden, der damit unsere Religion zu verdächtigen suchen will, nur tief bedauern, daß er sich auf solchem Stande der Unwissenheit befindet. — Es ist vom wissenschaftlichen Standpunkt aus längst entschieden, daß die Vorschriften der jüdischen Religion, ebenso wie die aller civilisirten Völker, jede unlautere Handlung streng verbieten. Deßhalb läßt es sich wohl von den Herren Geistlichen und Lehrern erwarten, daß sie da, wo sich etwa Spuren des confessionellen Haders, zumal wenn solcher auf dem wahnsinnigsten Aberglauben basiri, nach Kräften entgegentreten werden und so dazu beitragen, daß der consessionelle Friede, der stets hier geherrscht hat, auch für die Zukunft gesichert bleibt. Pr. Stargardt 5. Februar 1884. Der Vorstand des Synagogenbezirks gez. Goldfarb, Dyk, Mannheim." Wie ich bereits oben, berichtet habe, ist diese Aufforderung nicht ohne Erfolg geblieben. S. Blumenheim. Hannover. Dem vierten Jahresbericht des Vereins zur Unterstützung der Schüler der Bildungs- Anstalt für jüdische Lehrer zu Hannover entnehmen wir: Die Errichtung des Internats hat sich trefflich bewährt. Durch die für die Erweiterung desselben eingegangei.en Spenden ist cs uns ermöglicht worden, daselbst ferner 6 Schüler unterzubringen, so daß im Ganzen 18 Schüler in demselben Aufnahme fanden. Die hierfür nothwendigen Ausgaben sind erst zum Thell in der verflossenen Rechnungsperiode bestritten; der Rest ist inzwischen aus den noch für diesen Zweck verfügbaren Mitteln gedeckt und verausgabt worden. Die weitere Ausdehnung dieses Internats bildet den nächsten, unausgesetzt zu fördernden Gegenstand unserer Sorge, bis es uns endlich vergönnt sein wird, sämmtliche 40 Schüler in einem eigenen Hause in volle Verpflegung und stete Beaufsichtigung zu nehmen. Inzwischen haben wir noch^ 15 andere Schüler anderweitig in Pension geben müssen und außerdem 10 Schüler mit möglichst ausreichenden Beihülfen versehen, wofür im ganzen M. 9989.17 (abzüglich M. 5505.93, welche von Eltern und aus Stipendien ciugegangen) vorausgabt worden sind. Für die Landrabbiner Dr. Samuel Mayer'sche Stiftung gingen 506 M. ein. Insbesondere möchten wir auf erhöhte Zuwendungen für das Internat auch in dem begonnenen Jahre rechnen können und erlauben uns, der Bitte Ausdruck zu verleihen, daß sich Wohlthäter finden. möchten, welche uns größere Mittel zu dem Zwecke der Erwerbung eines eigenen Hauses für die Unterbringung unserer sämmtlichen Schüler zur Verfügung stellen. Wir zählen 242 hiesige und 352 auswärtige Beitragende, welche uns eine Einnahme von M. ' 5321.20 znführten. Außerdem wurden speziell für die Einrichtungskostcn M. 1304 gespendet. Unser eiserner Fonds betragt M. 6662. Im Ganzen wurden M. 14693 vereinnahmt. Nürnberg, 7. Februar. Eine im gewissen Sinne interessante Verhandlung fand gestern statt. Der Agent Elias Lehmann aus Gissigheim in Baden, z. Z. in Pfersee wohnhaft, war der Uebertretung des § 56a, Abs. 2 der Gewerbeordnung, durch welchen der Handel im Umhcrziehen mit Loosen, Werthpapieren x. verboten wird, angeklagt. Lehmann hatte mit Ratenbriefen der Frankfurter Sparbank haufirt. Zu seiner Vertheidignng führte er an, daß er keine Ahnung von dem Jnslebentrctcn der neuen Gewerbeordnung gehabt habe, da er, während dieselbe berathen und Gesetz wurde, wiederrcchtlich seiner Freiheit beraubt gewesen sei. Man habe :bn nämlich als geisteskrank 834 Tage unter den gräßlichsten Mißhandlungen in die Irrenanstalt zu Heidelberg gesperrt, ihn auch später in Haft genommen, da er, weil er nicht zu seinem Recht gelangen konnte, sich Beleidigungen der Miuisterialräthe Jagcinann und Seifried in Carlsruhe und angeblich auch des Großherzogs von Baden schuldig gemacht habe. Auch habe man, weil er sich nicht nach Amerika schaffen ließ, beabsichtigt, ihn in die Nnhcilbarenanftalt zn Pforzheim zu sperren, was jedoch durch den Gcmeindevorstand semer Heimathsgemeindc nnd einen Arzt verhindert worden sei. Der Ursprung der ganzen Verfolgungen sei eine Art Tisza-