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Der Israelit · 1884-02-04 · Heft 10 (4.2.1884) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 10 (4.2.1884)
Date
1884-02-04
Page
– (sequence 6)
Language
German
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können. Aber sehr vieles Andere könnte man von hier schreiben, von dem, was hier ist und nicht sein soll, nnd von dem was sein könnte und sollte, — und nickt ist. Vielleicht ein andermal, wenn Sie, geehrter Herr Redakteur, es wünschen!*) Ploni Almoni. München. Die Anträge des Ausschusses zu dem Etat des Kultusministerinms, Referent Abg. Dr. Mittler, sind soeben zur Verkeilung gelangt. Wir entnehmen denselben folgendes: Für kirchlichej Zwecke schlägt der Ausschuß zu bewilligen vor im i Ganzen: ordentliche Ausgaben 5,652,009 M., für außerordenliche Ausgabe 288,808 M.; davon treffen auf den katholischen Kultus 3,282,909 M., auf den; protestantischen 1,776,13397?., imb 881,775 M. auf den -j israelitischen Kultus. j Berlin. Sämmtliche erbberechtigten Hinter- ' bliebenen Eduard Lasters haben, auf ihren: Antheil an der Hinterlassenschaft zu . Gtmsten - eines gemeinnützigen Zweckes . verzichtet. ..Es werden, wie wir hören, Unterhandlungen wegen lieber- : nähme der werthvollen Bibliothek, der Ehrengeschenke i je. mit einer der Wohlthat dienenden Anstalt gepfloj gen, welche ein Laskerzimmer errichten soll. \ Breslau. Der hiesige Verein Ahabath Jern" : salem, ran» n~on) hat im verflossenen Jahre; 1380 M. eingenommen und davon 816 M. nach Jerusalem zur Vertheilung geschickt. ' j Oesterr.-Ungar. Monarchie. j Wien, 27. Jan. Während des Aufenthalts! dcö Herrn von Giers in Wien wurde von Petersburg . aus das Gerücht kategorisch dementirt, daß den österreichischen Juden die Ansiedlung in Rußland ver-; boten und bereits dort Befindlichen aufgetragen sei,; entweder russische Unterthanen zu werden oder aus-; zuwandcrn. Jetzt bestätigt ein Warschauer Amts- : dlatt die Existenz dieser bisher offiziell geläugneten! Verordnung.! Rußland und Polen. Einen charakteristischen Beleg für das in Lithauen seitens Rußlands befolgte Regierungssystem bildet die im Petersburger „Negierungsanzeiger" unlängst gedruckte Verlautbarung über die Bedingungen, unter welchen die im Laufe Januar- (alter Stil) in drei lithauischen Gouvernements im öffentlichen Licitationswege zu veräußernden Landgüter käuflich erworben werden können. Die Erwerbung der Landgüter in der nordwestlichen Provinz — heißt es in dieser Verlautbarung — steht allen. Personen nichtpolnischer und nichtjüdischer Abkunft frei. Die den * Wir Riten sehr darum. — Red. Käufern gewährten Begünstigungen können alle Personen aus-allen Ständen von nichtpolnischer Abkunft mit Ausnahme der Inden beanspruchen. Die von den Polen Landgüter käuflich erwerbenden Russen sind von der Stempelgebühr befreit. Käufer, welche ein Landgut im Werthe von mindestens 15,069 Rubel für baares Geld und ein Landgut für 30.009 Rubel unter Belastung von Hypothekarschulden erwerben, sind zum Betriebe einer Brennerei öhneRückficht aus ihren Stand berechtigt. Kaufleute beider Gilden, welche unter obigen Bedingungen ein Landgut ankaufen, erwerben dadurch ein erbliches Ehrenbürgerrecht. Sowohl den Käufern von Landgütern als auch deren Rechtsnachfolgern ist untersagt, dieselben an Personen polnischer oder jüdischer Abkunft zu verkaufen, zu verpachten oder zur Verwaltung zu übergeben. Um zur Licitation zugelassen zn werden, müssen die betreffenden kauflustigen Personen ein von ihrem Generalgouverneur ausgestelltes Zeugniß vorweisen, welches nach Beibringung von Beweisen der Abkunft, Konfession und politischer Gesinnung ausgestellt werden wird, Warschau- Ende Januar. Jüngst starb hier im Alter von 87 Jahren Professor Frackiewicz. Derselbe war das Haupt der Universität und bet allen Klassen der Bevölkerung durch seine Gelehrsamkeit und seine allgemeine Wohlthätigkeit hoch angesehen. Er war auch bekannt als Judcnfreund und er erzählte gerne einen Vorfall ans seinem Leben. den-ihm die Zuneigung zmn jüdischen Volke eingeflößt hatte. Im Juli des Jahres 1830. so erzählt er, reiste ich mit einigen Gefährten in einem Postwagen nach Krakau. Es mar ein heißer Tag und die Straße so schlecht, daß wir anszusteigeil genöthigt waren und zn Fuße neben dein Wagen hergehen mußten. Ich füllte meine Pfeife, konnte aber kein Feuer bekommen, bis ich vom Saume des Waldes, neben welchem wir gingen, einen aufsteigenden Ranch bemerkte. Ich! ging auf diesen Ort zu und traf einen Juden bei! seiner Arbeit, Holzkohlen zu bereiten. Seine Woh-! nung war ein kleiner in die Erde gegrabener und mit ' Rauch angefüllter Schuppen: Fran und Kinder waren in Lumpen gekleidet, die Gesichter derselben von Rauch , geschwärzt nnd mit Staub bedeckt. Ich wurde bei ' diesem Anblick von Mitleid gerührt und sagte z»; diesem Manne: „Warum arbeitet ihr so hart an ' diesem einsamen und magern Orte? Wäre es nicht i besser, den Boden zn bearbeiten?" „Ja", sagte er, : „aber woher soll ich Feld bekommen?" „Was", sagte : ich, „werden Sie Leibeigener des Feudalherrn dieses . Gebietes und Sie werden Feld nnd ein Haus be-! kommen. Sie werden dann, wie die übrigen Pächter : im Ueberfluß leben." „O nein," erwiderte der Jude, i „uns Israeliten ist es nach dem Gesetze nicht erlaubt.

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