Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 9 (31.1.1884)
- Date
- 1884-01-31
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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144 den muß —-wenn dieser Bruder des. Ministers ein „Jude" ist. Es versteht sich dabei allerdings von selbst, daß unsere Minister, wenn sich vor ihnen die, die Kammern besuchenden, Repräsentanten derjenigen Mächte befinden, welchen das Autorrecht des Berliner Vertrages zustcbt, daß unsere Minister zu Gunsten des „unverschämten jüdischen" Gesuchstellers ein Wörtchen hineinwerscn Keine Formsache, — wenn er nur nicht nebenher mit den Augen zwinkerte, der sehr geehrte Herr Minister! Ans den Landesgesctzen würden Sie ferner erkennen, daß abgesehen von der Abweisung des Naturalisirungsgesuches, jener Gesnchsstellcr, selbst wenn er die edelsten Eigenschaften eines hervorragenden Vaterlandssreundcs besäße, noch nicht einmal das Recht hat. Ihnen' ein Gläschen Schnaps anzubieten,, bis er nicht vorher mit authentischen Aktenstücken nachgewicsen hat : erstens, daß. er das Recht habe Wähler zu sein (was aber leider von der A n n a h m e seines dtaturalisationsgesuches abhängt!); zweitens wenn er nicht die „national-ökonomische" Fähigkeit besitzt Wähler zu sein: daß er mit dem besagten Schnaps in den Dorfgemeinden nicht Handel treibt, unter welchen Dorsgemeinden auch mehrere Stadtgemeinden mittelst Deeretes Platz ge funden haben, aus vurcr Liebe für die Nachkommen der Erzväter Abraham, Jizchak und Jakob; drittens, daß das Schnäpschen einer chemischen Analyse unterzogen würde, durch welche constatirt sein muß, daß Gott bewahre, das erwähnte Getränk nicht eine Dosis Vitriol enthält. Wahrlich! Ich muß Sie bitten, über so viel Mißtrauen in Sachen des Aufwartens mit einem Gläschen Schnaps, sich nicht zu entsetzen. Aber es verhält sich nun einmal so und nicht anders. Sie haben nicht die rumänischen Zeitungen gelesen, aus welchen in klarer Weise erhellt, ganz schwarz. auf weiß, daß das Vitriol ein rein und „jüdischer Glaubens-Artikel" ist. Ich bin überzeugt, daß nachdem Sie die erwähnten Zeitungen in puncto Vitriol gelesen haben würden, so würden auch Sie leicht zu der Ansicht gelangen, daß das Vitriol selber, mit allen Israeliten, den Glauben an das einstige Kommen des Messias theilt! Die Maßregel für die öffentliche Gesundheit, die man in dieser Beziehung gegen die Israeliten ergriffen hat, ist demnach im Zusammenhang mehr als vollständig gerechtfertigt. Ein christlicher Rumäne kann und darf von der Negierung in Vitriol-Angelegenheiten aus dem einfachen Grunde nicht mit soviel Mißtrauen behandelt werden, weil er das Wahlrecht besitzt, —das den Herren Ministern zur Aufrechtcrhaltnng ihrer Portefeuilles und Fautenls sehr zu Statten kommt. Der christliche Rumäne kann folglich, wenn er „Jude" wäre, kraft seines Rechts als Wähler ruhig und ohne Bedenken die Getränke vitrkolisiren, ganz nach seinem Belieben und je nachdem er feinen Gewinn stellen will. Vor dem christlichen Rumänen verschwindet die Furcht der Vergiftung, wie durch Zauber, und diese Thatfache hat auch unsern „hochgeschätzten, rechtschaffenen und tugendhaften" Staatsmann Eogalniceanu veranlaßt, für das Liceuzgesetz zu stimmen, weil er trotzdem er zur Ovposttion gehört, sittlich von dem wohlthätigeu Paragraphen eingenommen wurde, welcher feststellt, das den „Juden" (in der Sprache der Diplomaten diejenigen Leute, welche kein Wahlrecht besitzen) verboten ist Schnaps zu verkaufen in den Dorfgemeinden, zu welchen, wie gesagt, auch viele, viele St ad tgemeinden zählen, aus reiner Liebe für die Israeliten! Die Welt, bei uns in Rumänien nämlich, hat. angcfangen einzusehen, daß es gut ist, daß es gerecht ist, daß nur derjenige, der das Recht hat zu wählen, auch ein guter Echnapshändler sein kann, weil nur er die Fähigkeit hat zu wählen (die Deputirten oder Gcmeiuderäthe, natürlich nicht den Schnaps) Daß die mosaischen Rumänen, oder wie man sie sonst nennt: Die rumänischen Israeliten, d. h. diejenigen, die das Wahlrecht nicht besitzen, dabei schwer betroffen werden, dies ist weder die Schuld des Premier Ministers Bratiano, noch die des Oppositionsmannes Eogalniceauu und noch weniger die des alten Veteranen (Rosetti) mit der Nationalbelohnung, welche zahlbar ist sowohl in dem Gelde der rumänischen Christen als auch der rumänischen Israeliten. Diese Staatsmänner, welche gut constitutionell sind, haben erkannt, daß dieses und noch viele andere Verbote eine logische Folgerung des alten Artikel 7 in seiner damaligenFaffung bkldet.Der jetzige Artikel 7 in seiner gegenwärtigen Fassung ist eben blos Sand, welchen man,-in die Augen der Signaturmächte des Berliner Vertrages gestreut hat! Fast will mir scheinen, als ob Sie mich fragen wollten: warum im gebitveten Ausland, wenn man von:dem Schaukwirth ein Gläschen Schnaps verlangt, man nickt vorher sich vergewissert, ob und welcker Wahlklape der Wirth angehört?! Ja. ja, „Ihr" draußen seid mit Euren Israeliten glücklicher als „wir". Bei „Euch" tragen sich die Israeliten nicht mit dem Gedanke», das Land in ein „gelobtes" (Palästina) zu verwandeln. Bei „uns" giebt es keinen einzigen israelitischen Kopf, der nicht daran dächte, aus Rumänien eines Tages ein zweites Palästina zu machen. Eine Straße dieses Namens giebt es m Bukarest schon seit lange, sie ist aber allerdings nicht von den „Juden", sondern von'der hochköblichen Stadtverwaltung so benannt! Diese obige Absicht