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Der Israelit · 1884-01-24 · Heft 7 (24.1.1884) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 7 (24.1.1884)
Date
1884-01-24
Page
– (sequence 4)
Language
German
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102 ruhig schaffenden, fruchtbareren positiven Organisationsverfahren weiche,dessen Rcalisirung unfern Gegnern den bequemen Vorwand zu fortwährenden Schmähungen gründlich entzöge." ^Itnb das; damit endlich ernst gemacht werde, fordern die gegenwärtigen Zustände als eine von Tag zu Tag steigende Nothwendigkeit. Denn die meisten, sobald sie das Ungenügende ihrer Vorbildung cinsehen — wie warm und fest sie auch sonst an den gesetzcstreucn Grundsätzen hangen — glauben ihrer Zeit und ihrem Beruf das Opfer schuldig zu sein, sich — sei es um welchen Preis immer — die nothwendige wissenschaftliche Bildung anzueignen. Da aber in Ungarn keine andere Pforte zum Tempel jüdischer Wissenschaft offen steht, io wallfahrten sie, wenn auch zunächst mit bedauerndem Achselzucken, nach den wissenschaftlichen Heilesanstalten, welche die Neologie ihnen einladend öffnet. Indessen zeigt die Achsel nach und nach immer weniger Zucken, das Bedauern schrunipft auch zusammen, und die andächtigen Jünger, welche ohne die feste Widerstandskraft einer unerschütterlich gebildeten Ueberzeugung vor ihren unfehlbaren Wahrheitsaposteln im Staube liegen, sind, che sie es merken, um ihren Glaubensernst und ihre Ueberzeuqungsfestigkeit gebracht." Jsr. (Jhrg. XIII. S. 385). Und diese traurige Thatsache, daß so viele Jünglinge gegen ihren Willen durch die Macht der Verhältnisse in's neologe Lager getrieben werden, hat ihren Grund in der bedauerlichen Kurzsichtigkeit und Gleichgiltigkeit, mit welcher man auf orthodoxer Seite dem Hebet gegenübersteht. Man hat es lange um sich .reffen lassen, und jetzt, da es zu einer Krankheit von tief eingreifender Bedeutung, ja zu einer Lebensfrage, geworden, wird, statt durch eine Universalkur dasselbe mitsammt der Wurzel auszurotten, mit unpraktischen, selbsttäuschenden Mittelchcn dagegen gestümpert, — Mittelchen, von denen wir gerne unsere Augen wegwenden, um nicht durch die Treue des Glaubens zu der Strenge gebracht zu werden, die eigenen Genossen, die uns doch in religiöser Beziehung so nahe stehen, anzuklagcn und die Gegner in ihren Angriffen zu bestärken. Allein vollends schweigen, wäre hier Sünde, D’trno «m» Iw unsci; darum wollen wir noch darüber reden. v. Zeitungsnachrichten nnd Correfpondenzen. Deutschland. Aus Ballenstedt am Harz, wird einem jüdischen Reformblatte das Curiosum mitgetheilt, daß ein dortiger „gepasselter Schachet" kurz vor seinem Tode die letztwillige Anordnung getroffen, daß fromme Glaubensgenossen sich nicht mit seiner Leiche beschäftigen sollten!!! — Der letzte Wille des Mannes wurde gewissenhaft befolgt. — Dasselbe Blatt meH, daß, wenn der verewigte Lasker den Gesetzen des Judenthnms treu geblieben wäre, er wohl hätte ein Nacht-Rebbeche (sie!) in einem Städtchen desHerzogthums Posen werden können. So nrtheilt über unsre heilge Religion ein Reform-Rabbiner! Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 19. Jan. Die 'von uns bereits erwähnte Verordnung der russischen Regierung, laut welcher österreichischen Juden der fernere Aufenthalt in Rußland verboten wird und dieselben vor die Wahl gestellt werden, entweder das Zcarenreich zu Verlagen oder russische Staatsbürger zu werden, erregt hier nicht geringes Aufsehen. Ist doch eine solche Verfügung eine offenbare Verletzung einiger Bestimmungen des am 14. September 1860 zwischen Rußland und Oesterreich abgeschloffenen Handels¬ und Schifffahrtsvertrages. Art. 13 desselben lautet: „Die Unterthanen jedes der hohen kontrahirenden Theile sollen, indem sich sich nach den Landesgesetzen richten: 1) volle Freiheit genießen, mit ihren Familien sich in was immer für einen Theil der Staaten und Besitzungen der anderen kontrahkrenden Macht zu begeben, daselbst zu reifen oder sich aufzuhalten; 2) die Befugniß haben, in den Städten und Häfen die Häuser, Magazine, Buden und Grundstücke, deren sie benothigen, zu miethen oder zu besitzen; 3) ihren Handel, sei es persönlich, fei es durch Vermittlung von Agenten, nach eigener Wahl betreiben können; endlich 4) sollen sie weder für ihre Personen nnd ihr Eigenthum, noch für ihre Pässe, für ihre Aufenthalts- und Ansiedluugs-Erlaubniß, noch in Hinsicht ihres Handels oder ihrer Industrie, anderen, oder irgend lästigeren, allgemeinen oder Lokakgebühren, Auflagen oder Verbindlichkeiten irgend einer Art unterliegen, als jenen, welche für die Einheimischen bestehen oder eingeführt werden könnten. Es ist wohl verstanden, daß die Beschränkungen, welche in den Staaten eines der beiden hohen kontrahirenden Theile hinsichtlich der Israeliten festgesetzt sind, gleicherweise auf die dem gleichen Glaubensbekenntnisse ungehörigen Unterthanen des andern Theiles Anwendung zn finden haben." Nach diesen Bestimmungen — so bemerkt die „Presse" — dürfen also östereichifche Juden in Rußland nur jenen Beschränkungen unterzogen werden, den-n leider Gottes die russische Jndenfchast noch unterliegt, aber keinen anderen, keinen noch schärferen Ansnahmsbedingungen. Sie dürfen also in allen

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