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Der Israelit · 1884-01-14 · Heft 4 (14.1.1884) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 4 (14.1.1884)
Date
1884-01-14
Page
– (sequence 6)
Language
German
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54 Doch verbot er ihm dieses Beginnen auf das ernstlichste und kontrolirte ihn acht Tage lang, bald bei Tag, bald bei Nacht. Bnchholz schlief nämlich, nachdem' das Heidemannische Grundstück durch den Synagogcnbrand, mitbeschädigt worden war, bis zur Vollendung der Reparatur in dem von den übrigen Bewohnern verlassenen Gebäude, und bei dieser Gelegenheit wollte er die Häckselmaschine, die nach Aussage Engels etwas schwer zu handhaben war, zerschlagen, und den als Stellvertreter des Besitzers funktionirenden Engel zum Mitwisser der falschen Vorspiegelung machen, die Maschine sei bei dem Brande zerstört worden und müsse von den Feuerversicherungsgesellschaft bei der Brandschaden-Regulirung mitersetzt werden. Zeuge Buchholz bestritt diese Aussagen des zum Zengeneid nicht zugelassenen Engel und nannte sie Lügen, woüber er eine strenge Rüge des Schwurgerichts-Präsidenten erhielt.. An sich hat diese Zeugen- Aussage mit der Revision allerdings nichts gemein, immerhin aber dürfte ihre nähere Erwähnung, wie gesagt, allgemein interessiren. Aus Ostpreußen, 21. Dez. 1883. Das Provinzial - Schulcollegium hat das nachstehende Rundschreiben versandt: „Durch amtliche Ermittelungen ist festgestellt worden, daß beim Beginn des laufenden Schuljahres auf den höheren Lehranstalten unserer Provinz sich 543 jüdische Schüler befanden, von denen nur 346 jüdischen Religionsunterricht erhielten. Obwohl nun anzunehmen ist, daß von den 297 Schülern, welche in der jüdischen Religion nicht unterrichtet wurden, ein großer Theil bereits Religionsunterricht genossen hatte, oder bei vorgerücktem Alter noch genießen sollte, so unterliegt es doch keinem Zweifel, daß eine nicht geringe Zahl jüdischer Schüler ohne jeden Unterricht in ihrer Religion aufwächst. Daher hat das Provinzialschulcollegium unserer Provinz die Directoren und Rektoren seines Ressorts angewiesen, soweit es in ihren Kräften steht, dafür Sorge zu tragen, daß kein die Schule besuchender jüdischer Schüler ohne Unterricht in den Satzungen seiner Religion bleibt. Am leichtesten und entsprießlichsten wird dies geschehen können, wo die Anstalt selbst Gelegenheit dazu bietet. Wo dieses nicht der Fall ist, soll nöthigenfalls die Shnagogengemeinde, welche nach § 62 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 für den religiösen Unterricht der jüdischen Schüler Sorge zu tragen hat, in Anspruch genommen werden. Zum mindesten aber sollen die Eltern auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden, welche der sittlichen Entwickelung ihrer Kinder drohen, wenn dieselben ohne jede religiöse Unterweisung auswachsen. Rheinbach, 30. Dez. Am verflossenen Dienstagden"25.Dez.na^m'a'i cv beging die hiesige Ntenp man das Fest ihres 25 jährigen Bestehens und zwar tu ebenso sinniger als gemächlicher Weise. Die hierorts wohnenden und von auswärts erschienenen Mitglieder, (zum Theil aus weiter Ferne) versammelteu sich Nachmittags int Ehebralocal, woselbst einige Erfrischungen verabreicht wurden. Alsdann trug das Vorstandsmitglied Herr Herrn. Geisel den Bericht über die gesammte Wirksamkeit der Ehebrah seit ihrem Entstehen bis aus denhmtkge» Tag vor. U. a. entnehmen wir diesem, daß in erster Linie bei allen vorkommenden Fällen die Krankenpflege von der Ehebrah besorgt wird, ebenfalls wird event. Todtenwache gestellt und bei Begräbnissen alles Nöthige nach streng orthodoxer Weise besorgt: ferner wird den Mitgliedern während des ganzen Trauerjahres täglich mindestens einmal Minjan gestellt, ebenfalls dieses bei Jahreszeiten. Weiter sagte der Bericht, daß der Verein bis zur Stunde schon eine ganz erkleckliche Summe zu wohlthätigen Zwecken verausgabt hat, was in Anbetracht dessen, daß der größte Theil der Mitglieder mit Glücksgütern nicht allzureich gesegnet ist, einen besonderen Beweis feines gemeinnützigen Schaffens ergiebt. Hiervon zeugt ferner die Thatsache, daß von der Chebra im Jahre 1878 eine neue mm -»so angeschafft und der hiesigen Synagoge übergeben wurde, zum bleibenden Andenken. Nach einem nunmehr gehaltenen Vorträge wurde gemeinschaftlich von den resp. Mitgliedern das Kadischgebet für ihre Verstorbenen verrichtet, und beschloß hierauf das a'^rr-Gebet diesen Theil. Die Festtheilnehmer, welche sich zum Anzünden der naun-Lichter in ihre Wohnungen degeben hatten, vereinigte später ein gemeinsames Festmahl wieder im rnan-Local. . Ein während desselben vom zeitigen Rendanten Herrn Jac. Geisel, (der dieses Amt schon seit Bestehen des Ehebrah, also 25 Jahre verwaltet) gehaltener Vortrag trug zur.Erbauung sämmtlkcher Anwesenden bei, während die jüngeren Mitglieder durch Reden und Lieder ernsten und heiteren Inhaltes eine wahrhaft frohe, gemächliche Stimmung hervorzubringen und zu erhalten wußten. Daß der dieser Gelegenheit unserer nothleideitden Brüder in Constantinopel gedacht wurde, wollen wir, als selbstredend, erwähnen und schließen diesen Bericht mit den Worten eines Redners: Möge es Allen unter uns, denen es vergönnt sein wird, über 25 Jahr eine Wiederholung des heutigen Festes zu erleben, befchieden sein, dasselbe als fromme gcsetzestreue onc.» zu begehen, die Ehebra aber bis in die spätesten Zeiten ihren Grundsätzen „überall nach besten Kräften" zu Helsen treu bleiben

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