Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 4 (14.1.1884)
- Date
- 1884-01-14
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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58 Berlin, 7. Jan. Unter dem Titel p3 wird ein Buch colportirt, welches den ehemaligen, heiligen Tempel nnd seine Geräthe beschreibt und in Abbildungen darstellt. Dies ist nichts Neues, und der Verfasser hat wahrscheinlich aus früheren Schriften, wie mxen Dmsjn 'vdv ,0'yy -nnd n'3n rwan /n u. a. sein Werk compilatorisch hergestellt. Was aber hierbei behauptet wird, daß der Vers, nach viermaligem Besuche Roms in der Vaticana diese Beschreibungen und Abbildungen in uralten Handschriften gefunden habe, entbehrt meiner persönlichen Ueberzeugung nach, wie auch directen Mittheilungen zufolge, welche ich aus Rom erhalten habe, einer jeden Basis. Ich habe mich verpflichtet gehalten, dies öffentlich zu erklären, damit nicht eine literarische Unwahrheit sich einbürgere, die außerdem das p onana enip schädigt. Dr. A. Berliner. Hamburg, 4. Jan. In dem gegenseitigen, gestern püblizirten Testamente der Ehelente Julius Me und Betty Me, geb. Calvary, von denen Elfterer kürzlich verstorben ist, haben die Testaten u. A. die Bestimmung getroffen, daß von dem ca. 5 Millionen betragenden Nachlasse 4 Millionen zur Errichtung von Freiwohnungen für Unbemittelte verwendet werden sollen. Die Verwandten erhalten ca. eine Million, doch sollen die durch das Ableben derselben wieder freiwerdendcn Kapitalien ebenfalls für die Stiftung verwendet werden. Die Testaten sprechen die Hoffnung aus, daß der Staat den für die Freiwohnüngen erforderlichen Platz gratis oder doch zu einem möglichst geringen Preis zur Verfügung stellen werde. Das Testament tritt erst nach dem Tode der überlebenden Ehefrau in Kraft. Herr Me hat bekanntlich sein Vermögen in Rio de Janeiro erworben, woselbst er alle seine Kinder kurz nach einander verlor. Attoua, 4. Jan. Ein vortrefflicher Bürger unserer Stadt, Herr Adolf Kaufmann, ist in diesen Tagen in seinem 63. Lebensjahre nach kurzer Krankheit sanft entschlafen. Der Verstorbene war längere Zeit Stadtverordneter und bis an sein. Lebensende Vicepräses in der Hochdeutschisraelitengemeinde. sodann Mit-Administrator der Leja-Stiftung, von der in diesen Blättern oft Erwähnung geschah u.d. g. m. Als Privatmann.lebend, bewahrte er sich nach, wie vor ein reges Interesse für alle öffentlichen Angelegenheiten, Um nur eine bekannte Edelthat des Verstorbenen zu erwähnen, wodurch er bekundete, wie gewissenhaft er — (wenn er selbst auch freigesinnt) sein Ehrenamt unt>np 'nyz verwaltete, diene Folgendes: Vor mehreren-Jahren, als das Budget unserer Gemeinde ausgenommen wurde, wobei es sich um Streichung einer Ausgabe zur Erhaltung des any um hiesige Stadt handelte,' indem außer den Abgaben an die Stadt, auch eine ansehnliche Besoldung ausgesetzt werden mußte, für eine gewissenhafte Persönlichkeit deren Aufgabe es ist naw aiy toa den Bestand der cran-y nachzusehen, da war er es, der gegen Streichung dieser Ausgabe kämpfte und siegte, indem er in seiner Begründung bemerkte: „Wenn ich dieses Gesetz auch für mich nicht „mehr bindend erachte, so ist doch meine Pflicht, „und wenn in unserer Stadt nur 2 sage zwei „Leute sein sollen, die darauf achten, die Ausgabe zu bewilligen." Es ist nicht i"y -rep wenn ich sage, daß Gottlob noch so viele Leute hier, als die Zahl „any" in sich trägt, auf dies Gesetz achten und die dadurch an den Unbequemlichkeiten des Nichttragendürfens durch die. Bemühungen des Heimgegangenen verschont bleiben. In weiten Kreisen a"aN») nna uaap ruft sein rasches Ableben Trauer hervor. Am Grabe, sprach Herr Obecrabbiner Dr. Löb in ergreifenden und zu Herzen gehenden Worten und hob rühmend hervor die großen Verdienste des Verblichenen um die Erhaltung der Institutionen unserer Gemeinde, sowie seine unermüdliche Thätigkeit in seinen vielen Ehrenämtern. . Nenstettin. Der Neustcttincr Synagogenbrand, der bekanntlich vor den Geschworenen in Köslin zur Verurthcilung von drei der Angeklagten geführt hat, wird — laut Beschluß des Leipziger Reichsgerichts — in der nächsten Zeit vor dem Landschwurgericht in Könitz abermals zur Verhandlung gelangen. Der bei der Reichsgerichts-Verhandlung durchschlagend gewesene Punkt 7 der Nevisionsschrift stützt sich, wie schon bemerkt, auf dem Umstand,.. daß der Zeuge Engel vor seiner Vernehmung über das Recht, sein Zeugnis; zu verweigern, nicht belehrt worden ist. Hieran anknüpfend dürfte es wohl nicht ohne Interesse sein, die Aussage dieses. Zeugen nach dem Verhandlungsbrricht kurz zu rekapituliren. Danach hat der Zeuge Restaurateur Engel, der Neffe des alten und derEoussin und Schwager des jungen Heidemann (der beiden ersten Angeklagten) deponirt, daß er erst drei Tage nach dem Brande nach Neustettin gekommen sei. Dort hörte er zuerst von seiner Schwägerin, daß der (Hanptbelastungszengc) Buchholz bei ihr ungefragt habe, ob er die wohl schon defekte . Häckselsmaschine des Hcidemann junior zerschlagen.. solle. Mit der nämlichen Anfrage kam dann kurze Zeit darauf eben dieser Buchholz zu Engel selbst. Der Grund, warum Buchholz die Maschine zerschlagen wollte, war dem Zeugen Engel nicht erfindlich.