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Der Israelit · 1884-01-10 · Heft 3 (10.1.1884) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 3 (10.1.1884)
Date
1884-01-10
Page
– (sequence 6)
Language
German
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38 Oest.-Ungar. Monarchie. Kremster (Mähren), 3. Jan. Es sind keine erfreulichen Mitthcilnngen, die ich Ihnen in Bezug auf die hiesigen Gemcindcvcrhältnisse zu machen habe. Die religiösen Angelegenheiten derselben werden im höchsten Grade vernachlässigt. Die hiesigen Fleisch- Händler, vier an der Zahl, entweihen öffentlich den Sabbat und hacken ir^-Fleisch und r.D’-ü auf einer Fleischbank aus; sogar Fleisch von den Hiutervicrteln wird ungereinigt als ^2 verkauft. Das rituelle Bad eristirt nicht mehr. — Wäre cs nicht Pflicht unseres Herrn Rabbiners für alle diese Angelegenheiten Sorge zu tragen? — Wer hat cs verschuldet, daß die religiösen Angelegenheiten unserer Gemeinde die schlechtsbestctltcn in ganz Mähren sind? — Eine Antwort auf diese Fragen ist wohl überflüssig. Ans Ungarn. Im Eiscubcrger Eomitate macht der Antisemitismus riesige Fortschritte. Bis vor kurzem.gab cs in demselben üicle. jüdische Bczirtsärzte; bei den letzten Wahlen wurden diese Stellen durch Christen besetzt, wenn auch die Tüchtigkeit der jüdischen Aerzte allster Frage war, ja"in einem Falle, wo nur ein Arzt als Eaudidat anftrat. wurde die Wahl verschoben, weil dieser Eandidat ein Jude ist. Fran k r e i ch. Paris. In ihrer Sitzung vom 23. Dezember hat die Depntirteiikammcr ihr früheres Votum, welches den Staatsbcitrag zum Röbbinerseminar ilm ein Drittel redneirte, wieder aufgehoben und die ganze vom Ministerium beantragte Subvention genehmigt. Die am 23 Dezember in der Synagoge de la ruc de la Victnirc zu Gunsten der Arbeiterschule veraustaltetcil Sammlilng hat inel. der cingesandten Gaben die Summe von 20,000 Fr. erzielt. R u ß l a n d. Der Gouverneur von Kiew hat folgende einschränkende Verfügungen betreffs des Ausenthaltsrcchtcs der Jllden im Kiewer Gouvernement erlassen: „l. Die aus dem Militärdienste austretenden jüdischen Untermilitärs sind verpflichtet, sich in denjenigen Städten oder Dörfern anzusiedcln, wo sie vor dem Antritte des Militärdienstes gewohnt haben. 2. Die in den Ehestand tretenden Jüdinnen sind verpflichtet, sich in denl Wohnorte ihrer Männer niederzulasscn. 3. Wenn eine Frau einen in einer andern Gegend wohnhaften Juden hcirathct. so verliert sie das Ausenthaltsrecht in ihrer früheren Heimath. I. Der Mann hat nicht das Recht, sich dort niederzulasten, wo er hcirathct, falls er früher in einem andern Orte gewohnt hat, als seine Frau." Aus Kriworog werden nicht unbedeutende Ausschreitungen gegen die Inden gemeldet. Mehrere jüdische Kanfleute wurden vollständig ausgcplündcrt, namentlich war es auf Spirituosen abgesehen, an denen die Volksmenge sich berauschte und hierauf um so schrecklicher gegen die Juden vorging. Von einem der Opfer des Krawalls in Rowomoskvwsk, von dem Uhrmacher Schpiro berichten die russischen Zeitungen in belobender Weise, dast derselbe, als'Gefahr in Verzug war, die ihm zur Reparirung übergebenen Uhren im Garten vergraben ilnd nachdem der Ansstand gestillt war, an die Eigen» Lhümer zurückgegebcn habe. In Bezug auf die Eidesfrage hat sich im Stadtrath zu Pskow folgender Vorfall ereignet. Ein Stadtrath gab die Erklärung .ab, dast er den offmell vorgcschriebenen Eid nicht leisten könne, da er sich in Bezug auf den Glauben mehr dem Judemhnm als dem Christenthum nähere, Jude aber nicht werden könne, weil der Uebertritt zum Judenthum in Rußland gesetzlich verboten fei. Der Vorfall wurde an den Minister des Innern berichtet. Egypten. Carro. In einer ausführlichen Eorrefpondenz wird den „Arch. isr." Bericht über den Zustand des Jndcnviertels während der Cholera-Epidemie erstattet. 'Rach demselben wurden die Juden in Eairo verhältnistmästig am geringsten von dieser schrecklichen Krankheit heimgesucht; die Juden haben sich auch strict an die von den europäischen Aerzten veranstalteten Verordnungen gehalten und eine rühmenswerthe, gegenseitige Opferbereitwilligkeit gezeigt. Das Mitzverhältnist in der Sterblichkeit bei den Juden gegenüber der arabischen Bevölkerung war ein so großes, daß es der Negierung auffiel, so dast sie bei dem Rabbiner nach der Ursache dieses günstigen Verhältnisses fragen ließ, welcher dasselbe als eine besondere Gnade Gottes bezeichnete. was jedenfalls richtig ist, nichtdestoweniger aber die Folge der strengen Befolgung der. ärztlichen Anordnungen gewesen 300 Juden wurden von der Krankheit befallen, von denen 16 (5,3%) starben, darunter 5, welche der Krankheit erlagen, bevor Sanitätsmaßregeln ergrisien worden waren.

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