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Der Israelit · 1909-12-23 · Heft 51 (23.12.1909) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 51 (23.12.1909)
Date
1909-12-23
Page
– (sequence 7)
Language
German
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28. Dezember 1909. Der J-raeltt. «r. 51. «ette 7 herausgebildet, deren Anwendung in das freie Ermessen der Bezirkskonsiftorien gestellt find. Dem Zuge der Zeit folgend, haben die Konsistorien manches teils gerne, teils weniger gerne konzediert, sind aber in der Lage, jederzeit den staias quo ante wiederherzustellen, ohne mit der bestehenden Konsistorialverfassung in Konflikt zu geraten. Um hier nur eines und das Hauptsächlichste herauszugreifen. Die Verwaltung einer Gemeinde wird von dem Konsistorium ernannt, darf nicht selbständig handeln, sondern hat nur den Willen dcs Konsistoriums auszuführen. So der Inhalt des Gesetzes. Die Konsistorien haben sich wohl bequemen müssen, den Gemeindemitgliedern das Recht einzuräumen, ihre Verwaltungsmitglieder durch geheime Wahl zu wählen. Diese Wahl hat den Sinn eines B arsch lag es und das Konsistorium kann die vorgeschlagenen Herren ernennen, kann sie ablehnen, ja, kann sogar, wenn es will, für eine Kultusgemeinde von der Größe und Bedeutung wie z. B. Straßburg, Mühlhausen usw., unter Außerachtlaffurw der Wünsche der Gemeindemitglieder einen Verwalter ernennen. Mit an der Spitze der Wünsche zur Reform der heutigen Verfassung steht der Wunsch der gesetzlichen Festlegung der geheimen und definitiven Wahl der Gemeindeverwaltungen. Es widerspricht dem modernen Rechtempfinden, daß eine Gemeinde von einem Konsistorium verwaltet wird, dem die Bedürfnisse der Gemeinde überhaupt fremd sind. Es empfiehlt sich, das Gesetz dahin abzuändern, daß jede Gemeinde ihre Angelegenheiten selbst regeln darf. Den größeren Gemeinden ist natürlich eine größere Selbständigkeit einzuräumen alssden kleineren, und es sollte das Konsistorium fürderhin lediglich als Aufsichtsbehörde fungieren. Der zw eite Punkt ist eine Reformbedürftigkeit des Gesetzes nach oben. Bis 1870 existierte für alle Bezirkskonsistorien ein Centralkonsistorium in Paris. Das Centralkonsistorium hatte die Befugnis, die israelitische Religionsgemeinschaft bei der Regierung zu vertreten. Nach der Annexion sind diese Bufugniffe des Zentralkonsistorium provisorisch teils den Bezirkskonsistorien, teils den Bezirkspräsidenten übertragen worden. Das Bezirkspräsioium (z. B. Unterelfaß) vermittelt ausschließlich den Verkehr seines Bezirkes und der Regierung. Dieses Provisorium wurde gleich nach der Annexion eingeführt. Heute existiert es noch immer. Es ist dringend nötig, daß hierin Abhilfe und Abänderung geschaffen wird. Ob ein Centralkonsistorium, ob ein Vertreter bei der Regierung im Hauptamt an der Spitze der Konsistorien erforderlich, ist eine Frage, die heute zu untersuchen noch verfrüht ist. Jedenfalls ist es vonöten, die Frage an sich in Fluß zu bringen. Wenn es richtig sein sollte, daß heute Mitglieder einzelner Bezirkskonsistorien in Anspruch nehmen, sich der Regierung gegenüber als Bevollmächtigte, als Vertreter des Judentums in Elsaß-Lothringen aufzuspielen, so sind solche Zustände ebenso unglaublich und unhaltbar als die Tatsache an sich. Festehend ist, daß eine Gesamtvertretung des israelitischen Kultus in Elsaß-Lothringen bei der Regierung weder besteht, noch existiert. Jedes Bezirkskonsistorium im Ober- und Unterelsatz sowie in Lothringen ist in der Lage, den Karren der Kultusangelegenheiten nach eignem Gutdünken und Ermessen sowohl spazieren zu führen, wie auch zu verfahren — ohne Rücksicht auf die Anordnung des Nachbarkonsistoiums. Ein solcher Zustand erscheint unhalbar und unwürdig. Diese Ansicht findet eine Stütze darin, daß die drei Bezirkskonsistorien es für nötig erachten, von Zeit zu Zeit gemeinsame Sitzungen, die wohl dem Gesetze nach absolut unverbindlich sind, abzuhalten. Auch dürfte es bei Neuregelung der Verhältnisse der Erwägung wert sein, ob ein Land von der Größe Elsaß- Lothringens als Aufsichtsbehörde der israelik. Kultus dreier Bezirkskonsistorien bedarf. Das Dekret von 1850 bestimmt, daß Vas BeztÄkskonsistorium aus dem Oberrabbiner und sechs weltlichen Mitgliedern des Bezirks, von denen vier ihren Wohnsitz am Sitze des Konsistoriums haben müssen, bestehen soll. Daß bei den heutigen Berkehrsverhältniffen eine solche Bestimmung nicht mehr aufrecht zu erhalten vonöten ist, ist an sich schon einleuchtend. Die Zusammensetzung des oder der Konsistorien bei der Reorganisation heute zu diskutieren, ist verfrüht. Es wird von uns eine zeitgemäße Reform der Verfassung angestrebt, da der heutige Zustand ein nach der Annexion eingeführtes Profisorium ist. Selbstverständlich lehnen wir als Laien ab, in r e l i g i ö s e n Fragen hineinzureden, da wir/uns in diesen nicht für kompetent halten. Wir werden unser Gesuch dem Kaiserlichen Ministerium mit der Bitte überreichen, einen Entwurf der vorgesehenen neuen Verfassung der Oeffentlichkeit zur Diskussion zu unterbreiten. (Wir behalten uns die Stellungnahme zu der elsässischen Revifionsbewegung vor. Red. d. Jsr.) Ll. Hamburg, den 16. Dezember. Das Repräsentantenkollegium der deutschisraelitischen Gemeinde hielt seine letzte Sitzung in der diesmaligen Legislaturperiode im Gemeindebureau Kaiser-Wilhelmstraße unter Vorsitz des Herrn Jakob Alexander ab. Herr Peine berichtete namens der Kommission zur Prüfung der Abrechnung für das Jahr 1908, daß über die vom Repräsentantenkollegium gemachten Monitas der Kommission! genügende Aufklärung erteilt worden sei und daher kein Grund zur Beanstandung der Abrechnung vorhanden wäre. Herr Fraustädter ergänzt diesen Bericht und weist darauf hin, daß es sich bei den Ueberschreitungen des von den Repräsentanten genehmigten Budgets hauptsächlich um unaufschiebbare Bauarbeiter! am Friedhof in Ohlsdorf handelte, Herr Lasker bemängelte die Ueberschreitungen und vertrat die Ansicht, daß der Gemeindevorstand verpflichtet gewesen wäre eine eilige Sitzung des Repräsentantenkollegiums einuberufen, um Jdemnität nachzusuchen. JnAnetracht der Geschäftslage des Kollegiums sehe er jedoch von der Stellung eines diesbezüglichen Antrages ab. Die Abrechnung wurde dann auch genehmigt und dem Gemeindevorstand die verlangte Entlastung erteilt. Ter Antrag der Herren Mathiason und Levy den Gemeindevorstand ersucht, bei den auszuführenden Arbeiten die Gemeindemitglieder zu berücksichtigen, fand einstimmige Annahme. Beim Bericht der Abrechnung der Depositenkaffe für milde Stiftungen für das Jahr 1908 wies Herr Bachra ch darauf, hin, daß nach der vorliegenden Abrechnung der statutengemäß zurückzulegende Reservefonds der Kaffe bereits die vorgeschriebene Summe um 60 000 Mk. überschritten habe. Er behalte sich vor in der nächsten Sitzung einen Antrag einzubringen, wonach diese 60000 Mk. abzutrennen und als erste Baurate für das zu erbauende Gemeindehaus getrennt zu verwalten find. Die Abrechnung der Depositenkasse wurde dann statutengemäß genehmigt und die verlangte Entastung erteilt. Ein Antrag der Herren Matiason und Levy, den Gemeindevorstand zu erlsuchen, in Zukunft die Wahl von Delegierten zum Deutschen Judentag und anderen Kongressen nur unter Mitwirkung des Repräsentantenkollegiums vorzunehmen, wurde nach kurzer Debatte genehmigt. Der nächste Punkt der Tagesordnung „Einladung des Direktoriums des IX. Zionistenkongreffes und Antwortschreiben des Gemeindevorstandes vom November" gab Veranlassung zu einer äußerst lebhaften langwierigen Debatte. Der Vorsitzende verlas die Abschrift eines Schreibens, das ihm der Gemeindevorstand zur Kenntnisgabe an das Repräsentantenkollegium überwiesen hat. Das Schreiben, welches als Antwort auf die Einladung des Direktoriums zur Eröffnungssitzung gesandt wurde, hat folgenden Wortlaut: „Der Unterzeichnete Vorstand beehrt sich Ihnen für die liebenswürdige Einladung zur Eröffnungssitzung des IX. ZionistenkongreffeS den verbindlichsten Dank abzustatten. So sehr der Unterzeichnete Vorstand auch den edlen Bestrebungen, das Loos unserer verfolgten Glaubensbrüder zu bessern, symphathisch gegenübersteht, so sieht er sich doch zu seinem Bedauern mit Rücksicht auf die vollständige Abweichung seiner Ansichten nach der politischen Seite hin, veranlaßt, die Einladung ablehnen zu müssen". — Gleichzeitig hat das Direktorium auch das Repräfentantenkollegium zur Eröffnungssitzung eingeladen und um Angabe derjenigen Herren ersucht, welche mit der Vertretung betraut werden. Im Laufe der Debatte wurde verschiedentlich die Stellung des Gemeindevorstandes gemißbilligt und betont, daß sich trotz des prinzipiellen Gegenstandes eine Form hätte finden lassen können, die es dem Vorstande ermöglichte, gemeinschaftlich mit dem Repräsentantenkollegium den Kongreß offiziell zu begrüßen. Herr Bachrach stellte den Antrag auf Abfassung einer Resolution, in der das Repräsentantenkollegium sein Bedauern darüber ausspricht, daß der Vorstand die Einladung abgelehnt habe/ ohne sich vorher mit den Repräsentanten in Verbindung gesetzt zu haben. Dieser Antrag wird gegen 5 Stimmen abgelehnt und ebenso der Antrag Mathiason-Levy, die Einladung anzunehmen, und zwar in namentlicher Abstimmung. Ein Antrag Dr. Haus die Einladung ohne Angab e vou Gründen abzulehnen wurde gleichfalls in namentlicher Abstimmung mit Sttmmengleichheit abgelehnt, ebenso der Antrag Dr. Samson, die Ablehnung aus den gleichen Gründen erfolgen zu lassen, wie der Gemeindevorstand. Im Laufe der Debatte teilte Herr Mathiason noch mit, daß der Gemeindevorstand die Kongreßdelegierten eingeladen habe, die Gememdeinstitute zu befichttgen, sich also anscheinend doch nicht so ablehnend verhalte, wie es nach der verlesenen Antwort erscheine. Da schließlich die sämtlichen Anträge mit Sttmmengleichheit abgelehnt tmtrben, so einigte man sich dahin, das Bureau mit der Abfassung der Antwort zu beauftragen, jedoch dem Direktorium mitzuteilen, daß das Repräsentantenkollegium dem Kongreß, den es als ein bemerkenswertes Ereignis in der jüdischen Geschichte betrachte, den besten Erfolg wünsche. Nach Schluß der Tagesordnung dankt der Vorsitzende noch dem Bureau und den Mitgliedern des KollegiumsMr die ihm während der diesmaligen Legislaturperiode bewiesene Unterstützüng in der Geschäftsführung. Herr Fraustädter dankt dem Vorsitzenden für seine unparteiische Geschäftsführung und ersucht die Mitglieder, ihren Dank' durch Erheben von den Sitzen zu bekunden, welcher Aufforderung mit größter Bereitwilligkeit nachgekommen wird. W e i m a r, 17. Dez. Die Landtagsstichwahlen in Sachsen-Weimar haben das Bolksurteil, das schon aläßlich der Hauptwahlen zugunsten des Liberalismus abgegeben wurde, vollauf bestättgt. Jena-Land, Blankenhain, Alsiedt, Neustadt und Kaltennortheim wählten liberal. Im ganzen wurden bet den Stichwahlen 5 Liberale gewählt. Nur in einem Wahlbezirke und zwar in Kreuzburg siegte der antisemittsche Kandidat. Posen, 15. Dez. Bei den Stadtverordnetenwahlen in der Provinz Posen wiederholt sich immer die alte Geschichte. Weil sich in Wongrowitz die jüdischen Bewohner bei den Stadtverordnetenwahlen der deutschen Partei angeschloffen und dieser so mit zum Siege verholfen haben, schreibt wutentbrannt die polnische „Gazeta Grudziowzka": „Als Antwort auf dieses Verhalten dürfte kein Pole den jüdischen Blutegeln (sie!) auch nur einen Groschen hintragen. Mögen unsere dortigen Nationalgenoffen dafür sorgen, daß es so geschieht! Mögen die Juden hinausfliegen aus Wongrowitz nach dem neuen Palästina — Berlin! Bei den kommenden Wahlen werden dann die polnischen Kandidaten siegen"'

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