Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 51 (23.12.1909)
- Date
- 1909-12-23
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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eine s. Winicht hören, nach' deren Ausspruch solch Ehe biblisch verboten ist (Talmud Abodo soro 36, Kidduschin 66), wenn sie die Begründung ignorieren, welche die heilige Schrift selbst für das Eheverbot zwischen Juden und Nichtjuden gibt, daß nämlich die einer solchen Ehe entsprossenen Kinder Gott entzogen werden, warum fragen sie aber nicht nach den Zeichen der Zeit? Auf der Warte der Zeit zu stehen und die Forderungen des Tagezum Gesetz zu erheben, daS ist doch sonst ihre Religion und Wissenschaft!? Alle dahingegangenen Zeiten und Generationen bezeichnen doch gerade unsere Verschwägerung mit anderen Völkern als die Wurzel und Quelle alles von uns verübten Unrechts und Treubruchs, durch welche sich dann die Vermischung mit den Völkern und die Nachahmung ihrer Handlungsweise von selbst ergab. Wäre Esras Gotteseifer, als er uns in unser Land zurückführte, dieser Verirrung nicht mit dem Erfolge entgegengetreten, daß der größte Teil Israels seitdem davon geheilt war, so wäre von Israel kein Rest übrig geblieben, und das bloße Selbstbewußtsein seiner Thora wäre aus den Reihen der Lebenden geschwunden. Ist dem so, wollten sie wirklich nicht Zerstörer und Ntederreißer des Gesetzes sein, sondern sie hätten redlich die Absicht, es zu erhalten und ihm mit Aufgebot aller Kraft die Herzen zuzuwenden, müßten sie dann nicht, wenn Thora und Talmud ein Verbot der Mischehen wirklich noch nicht ausgesprochen hätten, selber ein solches erlassen? Sie erkennen sich ja die Befugnisse eines Sanhedrin zu, zu erlauben, zu verbieten, Berbrüderungsgesetze zu erlassen und Anordnungen zu treffen, hier böte sich nach ihrer wahrheitswidrigen Prätention ja eine erwünschte Veranlassung, solche legislatorische Tätigkeit zu entfalten. Und sie reißen Breschen in den festen Wall und zerstören den Grund, auf dem das ganze Fundament ruht! Toren! So läutert man die Religion und erfüllt die Herzen mit Helligkeit? Wenn die Herzen von Mann und Frau in ihrem fundamentalsten Wollen und Denken in ewigem Gegensatz auseinandergehen, kann da noch von einer Vollendung und Heiligung des Ehebundes die Rede sein, die diese Männer täglich so ostentativ im Munde führen, um die Schale ihres hochmütigen Spottes über unsere Weisen s. A. ausschütten zu können? Wenn der Vater das, was der Mutter heilig gilt, verachtet, wenn die Mutter das, was dem Vater heilig ist, mißachtet, dann sollen die Kinder eine religiöse Erziehung erhalten, die Religion erhalten, die Religion gefördert und die Herzen dafür gewonnen werden können? Gätte es nicht unserem Allerhelligsten, dessen Entweihung durch diese Ungeheuerlichkeit unser Innerstes empört, die Blindheit ' dieser törichten Quacksalber könnte einem ein lautes Lachen äbnötigen. Allerdings haben sie die Gestattung der Mischehen an eine Bedingung geknüpft. Sie haben sie nicht mit Götzendienern, sie haben sie nur mit Christen und Bekennern einer monotheistischen Religion gestattet und verlangt, daß'die Erlaubnis erteilt wird, die Kinder auch nach dem jüdischen Gesetz zu erziehen. Aber gerade mit dieser Bedingung haben sie die ganze Gegensätzlichkeit verraten, die zwischen ihnen und dem Gesetze Moses und Israels besteht. Außer der einen jüdischen Pflicht, die Einheit Gottes anzuerkennen, haben die anderen Mizwos für sie nicht den geringsten Wert. Wäre dem nicht so, warum haben sie unter dieser Bedingung nicht auch die Verschwägerung mit Götzendienern gestattet? Doch nur wegen der Besürchtuna, daß der Mann von der Frau, die Frau dem Mann, die Söhne und Töchter von ihrem Vater und ihrer Mutter den Götzendienst annehmen und so von dem Wandel mit Gott abgezogen werden könnten. Wieso befürchten sie nun nicht dasselbe auch von einer Verschwägerung mit Christen und Monotheisten? Wir schweigen von der Befürchtung hinsichtlich Schittuf, aber was haben sie getan und was wollen sie tun für alle anderen Mizwos, Chukim und Mischpotim, hie Mosche den. Kllwern Israels auf Gottes Geheiß gegeben hat? Es kann nicht anders sein. A n allen anderen Mizwos Gottes ist ihnen nichts gelegen. Wenn nur der Glaube an die Einheit Gottes gewahrt ist, dann mag Sabbat und Festtag entweiht werden^ dann mögen sie Nebelah und Trepha essen usw. Das macht ihnen kein Bedenken, wenn sie nur nicht zur Vielgötterei kommen. Aber selbst die Einheit und Einzigkeit Gottes, dieser Diamant in der Krone der Tochter ZionS, haben sie feine himmelklare Reinheit vor Trübung und Verdunkelung geschützt mit ihrer Gestattung der Mischehen? Ist denn bei allen Religionen, mit deren Bekennern sie die Verschwägerung erlauben, ihre Anerkennung der Einheit Gottes ganz dieselbe, wie siebet uns verstanden wird, ohne jeden Unterschied und ohne jede Zutat?- Deshalb kann ich es nur wiederholen, läge unsere ganze Zeit nicht so schwer krank darnieder, diese Versammlung allein wäre kein Grund, das Schweigen zu brechen, es verlohnte sich nicht, ihretwegen die Feder in die Hand zu nehmen. Alle ihre Aeußerungen tragen oen Charakter der unlauteren Quelle, der sie entströmen, an der Stirne. Jeder, der den Namen Israel trägt, wird sie als zugemutete Unreinheit weit von sich abweisen. Ihre Worte werden wie alles, waS keine Wurzel hat, auch keine Früchte tragen. Die Aussprüche der Ignoranz, leichtsinniger, oberflächlicher Leugner der mündlichen Thora, der Glaube an die geschriebene Thora mtd dH Worte der Gottespropheten abgeht, die kommt« nicht in Betracht, zählen nicht mit und haben keinen Platz im Herzen des Gottesvolkes, das seinen Gott und seine Thora kennt und anerkennt. Jedoch diese Versammlung ist kein vereinzeltes Geschehnis. Sie ist selber ein Symptom dafür, wie weit das Weh der Zeit fortgeschritten und daß unser Bruch groß wie das Meer ist. Wenn die Lehrer unseres Gesetzes, wenn die von den Gemeinden berufenen Sachwalter der Thora sich den Zerstörern zugesellen und zu den Abtrünnigen zählen, dann dürfen wir um Zions willen nicht schweigen und um der Sache der Wahrheit willen nicht mit unserer zustimmenden Anerkennung zu all ihren Worten zurückhatten, sondern müssen ihr Urteil, als berechttgi anerkennen: Diese Bersammlung und jede andere dieser Art hat keine Kraft und keine Befugnis, auch nur einen Brauch von den heiligen Bräuchen Israels aufzuheben, ohne das Gesetz derGemoro und derPoskim und gar etwas zu erlauben, was nach Ausspruch der Gemoro und der Poskim verboten ist. Was die Mitglieder dieser oder einer ähnlichen sammlung getan haben oder tun werden, ist völlig bedeutungslos. Damit ist vonselbst gesagt, daß jede Entscheidung, die in Israel im Gegensatz zur Gemoro und der Poskim getroffen wird, hinfällig ist. Jeder, der in Israel nicht an die Worte der Gemoro glaubt und wer sich gar anmaßt, etwas, das die Gemoro verbietet, zu erlauben, gehört zu denen, welche unsere Weisen s. A. Apikorsim nennen. Ts braucht nicht erst gesagt zu werden, daß man von einem solchen kein Wort der Thora lernen oder gar eine Entscheidung nach dem Gesetze unserer heiligen Thora hinnehmen darf. Ein solcher hat keinerlei religiöse Glaubenswürdigkeit in irgend einer Beziehung, sobald es sich um Erlaubtes und Verbotenes handelt. *) Der Wahrheit gemäß muß übrigens gesagt werden, daß etwa ein Zehntel der Versammlung noch auf dem Boden des jüdischen Heiligtums stand und sie der Makel der hier erhobenen pp una Juden als Geschenke anbieten; wenn sie kein anderes Vermögen besetzen als dasjenige, welches sie durch Darlehensgeschäfte erworben haben. Allein das Vermögen; welches sie durch Handel gesammelt haben oder durch Zinsen, die ihnen Don Christen sreiwilti-g geschenkt worden sind, obgleich sie bereit waren, sie wieder herauszuzahlen, durste die Herzogin für sich behalten. Aus die Frage der Fürstin, ob die jüdische Bevölkerung in ihrem Herrschaftsgebiete angehalten werden solle, ein von den Christen unterscheidendes Kennzeichen zu tragen, antwortete der Kirchenlehrer, daß nach der Bestimmung des 4. latern. Conzils von 1215 die Juden in allen christlichen Ländern sie sich durch die Tracht von den anderen Völkerschaften unterscheiden müssen, „wie ihnen dies auch in ihrem eigenen Gesetze befohlen ist." Nach den Ratschlägen des Thomas v. Aquin behandelte auch die Herzogin die jüdische Bevölkerung. Die Juden wurden gezwungen, in ihrer Kleidung sich von den Christen zu unterscheiden und in einem besonderen Stadtteil ihre Wohnungen zu nehmen, aber sie wurden keineswegs von der Regentin verfolgt oder in ihrem Handelsverkehre durch Steuern gehemmt. Und da sie zu jener Zeit auch mit der einheimischen Bevölkerung friedlich auskamen und mit ihr in lebhaftem Geschäftsverkehre standen, konnten sie allmählich zu Wohlstand und Ansehen gelangen. Als Johann I., der Sohn Heinrichs III. und der Mix, zur Herrschaft gelangte, setzte er die Politik feiner Vorgänger gegenüber den Inden fort; er verlieh ihnen Rechte und Privilegien und nahm sie unter seinen besonderen Schutz. Noch günstiger gestattete sich ihre Lage unter seinem Sohne und Nachfolger Johann II. Tie Regierungszeit Johanns II können wir als die Blütezeit der jüdischen Gemeinden Belgiens betrachten. Im ganzen Lande erstanden jüdische Gemeinwesen infolge der Vertreibung der Juden aus England (1290) und aus Frankreich (1300). Zahlreiche englische Flüchtlinge hatten sich bereits nach dem Jahre 1290 in Belgien niedergelassen, andere waren nach Frankreich verschlagen worden und dann im Jahre 1300 mit den aus Frankreich vertriebenen Juden nach dem belgischen Grenzgebiete gewandert. Eine neue Heimat fanden sie insbesondere im Herzogtume Brabant, wo sie von Johann II mit offenen Armen ausgenommen wurden. Ter Herzog wies ihnen in seinem Lande günstige Aufenthaltsplätze an und erteilte ihnen das Recht zur Gründung von Bankhäusern. Für diese gastliche Aufnahme waren sie allerdings verpflichtet, dem Landesherren eine bestimmte Steuer zu zahlen, wofür aber der Herrscher sein Volk ermahnte, „den Juden nichts Schlechtes zu tun, denn sie stehen unter dem Fürsten". Allein die judenfreundlichen Bestrebungen des Fürsten fanden bei der christlichen Bevölkerung keinen Anktang; sie war den erngewanderten Juden gegenüber feindlich gesinnt, weil der massenhafte Zuzug von jüdischen Kaufleuten ans England und Frankreich den ganzen Handelsverkehr umgestaltete. Dieser im Verborgenen glühende Fremdenhaß mußte zu Judenverfolgungen führen, sobald sich eine günstige Gelegenheit bot, und diese kam, als um 1310 der Kreuzzug in Belgien gepredigt wurde. Im Herzogtume -Brabant rüstete man sich zum Kampfe Wider die Ungläubigen. Tie Bauern griffen zu den Waffen und fielen über die wehrlosen Juden her. Biele wurden getötet, ihre Häuser verwüstet; andere mußten zum Bettelstäbe greisen, da ihr Hab und Gut von-den „Gläubigen" geplündert wurde. Der Herzog, der allem Anscheine nach von diesem Schauspiele überrascht wurde, fürchtete infolge der Diebstähle und Plünderungen noch größeres Unheil. Er wollte retten, was noch zu retten war und zog daher die Juden in das Schloß von Genappe, wo sie jedoch von den nachziehenden Räuberbanden wieder.de lagert wurden. Mlein der Herzog rückte im Augenblicke der Gefahr mit einer starken Truppenmacht heran, er schlug - die Belagerer in Die Flucht und sühnte das Verbrechen durch eine strenge Bestrafung der Rädelsführer. Nach dieser bewegten Zeit kamen wieder einige Ruhejahre. Tie Brabanter Juden konnten abermals zu Wohlstand und Ansehen gelangen, und einige durften selbst bei Hose verkehren; denn Herzog Johann III. war ihnen, wie feilte Vorgänger, freundlich gesinnt. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts nahm jedoch die Autorität Johanns III. beim Volke ab, seine Macht schwand immer mehr, sodaß die Juden bei Ausbruch von Unruhen nicht mehr wie ehemals auf den Schutz des Herzogs sich verlassen konnten. Auf den Schutz der Behörden hatten sie ebensowenig zu rechnen, da diese selbst sich manchmal an ihnen vergriffen. So war denn die jüdische Bevölkerung um 1348—49 den Mordgelüsten eines fanatisierten Volkes schutzlos preisgegeben. In Brabant und Flanderen hatte die „schwarze Pest" zahllose Opfer gefordert. Die unwissende und abergläubische Bevölkerung schob die Ursache der Krank-- heit den Juden zu, die sie schon lange für Zauberer gehalten hatte, welche mit den Täufeln in Verbindung standen. Zu iqtem Unglück kamen während der allgemeinen Erregung die sogenannten „Geeselaers" ins Land. Die Mönche hatten auf ihrer Wanderung in Deutschland über zahllose jüdische Gemeinden Un* heil gebracht. Um 1348 kamen sie nach Belgien, indem sie zur Beruhigung des erzürnten Gottes alle) Juden vernichten wollten. Sie verbreiteten daher datz) Gerücht, die Juden hätten die Quellen und Ämnnen?