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Der Israelit · 1909-12-09 · Heft 49 (9.12.1909) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 49 (9.12.1909)
Date
1909-12-09
Page
– (sequence 20)
Language
German
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Sette 20. Nr. 49 & noch lange nicht von unseren Schultern. Und nur dann und nur so lange, als aus unseren Schulen die Laute der min an unser Ohr -ringen, sind wir frei und stark und schlagen die Hand, die sich gegen uns erhebt apy' Slp Vlpn ltry 'T DM\n Nur mit min stehen und fiegeü wir. Zt; ) Als letzter Punkt der Tagesordnung wurde der Haushaltungsplan für das folgende Geschäftsjahr festgestellt, der sich auf der Höhe des abgelaufenen Jahres hält. Mit der Bitte dem Verein das Interesse zu bewahren und für seine immer weitere Ausbreitung zu wirken, schließt der Vorsitzende die Versammlung. k r 7 £ T- €üt Beitrag zur Pentateuch- Exegese. n. mim imwDi omio p» (Schluß.) War nun die Thora bei Ankunft Jithros im israelitischen Lager schon gegeben oder nicht? Die Verse 13 und 16 des 18. Kapitels dürften allerdings sehr dafür sprechen, daß Jithro erst nach min ]nn eingetroffen sei. Es ist nun die Ausführung Raschis nicht so zu verstehen, als wenn der mit ninöD \Ti beginnende Rat erst im zweiten Jahr gegeben sei. Das kann Raschi ja gar nicht meinen. Die Egel-Sünde war doch unmittelbar nach min snv im ersten Jahr. Am Tage nach dem TiiSDH ov des ersten Jahres hielt Moscheh Gericht. Raschi meint nur, daß der Schlußsatz dieser Episode V. 27 die Entlassung Jithros in seine Heimat ein Bericht über einen Vorgang ist, der erst im zweiten Jabre stattgefunden hat.") Daß Raschis eigene Ansicht übrigens durchaus ist, daß Jithro nach der Gesetzgebung ins jüdische Lager kam, ist aus seinen Worten zu 11,18,13 zu ersehen. '121^» ho min jno cmp ht iöikh. Daraus geht hervor, daß Raschi selbst der Ansicht ist, Jithro sei nach der Gesetzgebung gekommen, oder sagen wir — um Ramban zu 18, 1 und Hirsch zu 18, 6 gerecht zu werden — Jithro ist nach der Gesetzgebung eingetroffen, sein Aufbruch aus Midjan erfolgte allerdings schon vor der Gesetzgebung. Nicht nur die Formen des plasgnEperkevtnms 1*0 19,1 und nby V. 3 sprechen für diese Ansicht, auch die ganze zurückgreifende Einleitung deS 19. Kap. und der deutlich als solcher gekennzeichnete Nachtrag des V. 2 der den bisher noch nicht erwähnten Zug von v'l'Si zum ID enthält, beweist, daß die chronologische Reihenfolge der Begebenheiten freilich nicht eingehalten ist, beweist aber auch, daß eine Abweichung in der Erzählung von der Aufeinanderfolge der Ereigniffe uns immer erkennbar bleibt, sodaß wir die Folge der Tatsachen rekonstruieren könnten. II 16, 32 ist, wie Raschi zu V. 33 bemerkt, erst nach Errichtung des Bestimmungszeltes gesagt; vielleicht erst am Ende der vierzigjährigen Wüstenwanderung. Vers 34 dürste wenigstens durch diese Annahme am besten erklärt sein. Die erste Bershälfte übersetzt man dann am geeignetsten mit Hirsch: „Wie Gott Moscheh geboten hatte." Vollends wird aber »diese Annahme durch V- 35 bestätigt, da derselbe doch nur am Ende der vierzigjährigen Wüstenwanderung gesagt sein kann. Es ist demgemäß das zweimalige l^3K zu übersetzen: „hatten gegessen." ' I 35, 29 enthält zwar keine stilistischen Anzeichen, die ein 2"10 andeuten. Indes mit der Bemerkung, in Anm. 9 sind die Verse 28 und 29 an ihrer Stelle gerechtfertigt. Daß Isaak Der 9inuUt 9. Dezember im# bei Josephs Verkauf noch lebte, dürfte sich aus der Erwägung, ergeben, daß 137,1 sich an 35,2? -offenbar anschließt. Die Geschichte Esaus, der Kap. 36 gewidmet ist, bildet doch nur eine Einschaltung. Dann aber ist Hiv nicht perfektisch, sondern präsenttsch aufzufaffen. Der Sinn ist nicht, „wo sein Vater geweilt hatte" (scil. als er noch lebte), sondern „wo sein Vater jetzt eben weilte." Der o'lkS.i "»pa bemerkt ja schon, daß Jakob wegen dni 1122 ni2O den Ort gewählt hatte. Dementsprechend müssen wir denn auch wieder in nyn .Tn 37,2 und 2nt< 37,3 pinsqaamperfecta erblicken. III 14, 44 weist Raschi darauf hin, daß man des Inhaltes wegen die Reihenfolge der Verse 43, 45, 46, 47 und 44 erwarten sollte, da die in V. 45 gegebene Vorschrift nicht nur für den Fall gilt, daß der Aussatz vor der Erneuerung der Steine sich ausbreitet, sondern auch dann in Kraft tritt, wenn nach der Erneuerung der Steine der Schaden in dem früheren Umfang wiederkehrt. Die Antwort ist indes mit der Frage gegeben. Eben weil das Vers 45 gegebene Gesetz für beide in 43 und 44 vorausgesetzten Fälle gilt, darum folgt V. 45 der Erwähnung beider Möglichkeiten und V. 45 hat ganz berechtigterweise seine Stelle nach 44. Raschi will nur dem Irrtum Vorbeugen, als ob V. 44 eine Bedingung wäre, die zu der V. 43 genannten Bedingung hinzukommen müsse, um die Ausführung der B. 45 gegebenen Vorschrift erforderlich zu machen, d. h. nur dann das Haus zerstört werden müßte, wenn der Schaden nach Erneuerung der Steine in größerem Umfang als vorher wiederkehren würde. Da hier stilistisch kein Anhaltspunkt für Raschis Meinung vorliegt, ist die Annahme einer veränderten Reihenfolge nicht begründet und wohl auch nicht nötkg.'O) Wenn Raschi zu III 8, 1 die Ansicht des Seder Olam anführt, nach der das 8. Kap. des 3. Buches vor II40,17 erwartet wird, so können wir darin ein D"1D nicht erblicken. Die Aufrichtung des Bestimmungszeltes ist dort als Abschluß der Erzählung von der Herrichtung (vgl. Hirsch) erwähnt, während sämtliche Einweihungshandlungen dem 3. Buch Vorbehalten bleiben. Ebensogut müßten wir das 9. Kapitel nicht an seiner Stelle stehend bezeichnen. Außer diesen innerlichen Gründen fehlen die maßgebenden äußeren Gründe der Stilistik vollkommen. Daß hingegen IV 5, 2 am 1. Nissan gesagt ist, geht schon aus dem oben Ausgeführten hervor. Danach ist IV 5 — 6 ebenso wie Kap. 9 am ersten Nissan, Kap. 7 und 8 auch am 1. oder am 7. Nissan, Kap. 1—4 aber am 1. Jjar gesagt worden. Die Richtigkeit dieser Bemerkung beruht auf dem deutlichen Zeugnis des Datums, das zur Einleitung des ersten und des neunten Kapitels angegeben ist. * * * Anmerkungen. 1) Im Hebräischen gibt es eigentlich keine Formen zur Bezeichnung der Vergangenheit und Zukunft, sondern nur solche, die eine vollendete und eine noch nicht abgeschlossene Handlung bezeichnen, gleichviel in welcher Zeit der Abschluß oder die Fortdauer der Handlung gedacht wird. B tde Formen, sowohl die TTll? als auch die 12V benannte, können zum Ausdruck der Zukunft und Dergangenh.it benutzt werden. Der Zusammenhang gibt an, wie sie an der Stelle gemeint find. Daher kann d s verbindende Waw anzeige", daß ein 12V von der Zukunft gebraucht ist und ein TnV öon der Vergangenheit. Die übliche Bezeichnung p211 1"1 ist sprachlich unmöglich. 2) Der Ausdruck ist der arabischen Grammatik entlehnt. Der Chnlsatz enthält einen Nebenumstand der Erzählung und wird mit „indem", „während" und dergl. wiedergegeben. Er bevorzugt die Berbalform, die dem hebr. iw (Imperfektum) entspricht, mit dem Berbindungkwörtchen, welches die Bedeutung des hebr. Waw (1) hat. Ein einfaches Beispiel ist 1 28,6, ^1 ist Cbals. zu 12*132- B sonders im Hebräischen kann dieser Chnlsatz auch ourch das Perfektum ausgedrückt sein. So II 3,5 TH *]C11 3) Wenn die Einleitung ',11 auf ein früheres Ereignis zurückweist, dann ist damit gerechtfertigt, was Raschi >u B. 3 bemerkt, daß nämlich das Verhängnis der Sintflut vor der Geburt des Japhet beschlossen gewesen sein muß, obgleich es erst später ausgesprochen zu sein scheint' Die Einleitung trägt den Charakter deS Nachtrages, der zum Verständnis des Folgenden unentbehrlich ist. CS ist demnach '3 Ml zu übersetzen: „als angefangen halte." Daß ^ni auf Früheres zurückgreift, sehen wir auch daran, daß 6,10 die Geburt der Söhne Noahs, die schon 5,32 erzählt war — nach der an den Namen Noahs fich knüpfenden Parenthese — nochmals in geschichtlicher Form 1^>1'1 wiederholt wird. Die Einleitung Ml braucht nicht immer auf Vorhergehendes zurückzuweisen. Sie k.mn auch Folgendes vorwegnehmen. 187, SB soll vorbereitend für B. 31 ff. erzählt werden, daß die Brüder das Gewand weggenommen hatten. Josna IV11 2n 1VA2 Ml wird der erst V. 15—18 geschilderte Vorgang vorausgesetzt, vgl. Sota 36» Raschi z. St. 4) Daß auch Raschi nl2H11 lölin zu MoscS gesprochen und n cht von diesem an da« Volk gerichtet auffaßt, geht ausdrücklich auS feinen Bemerkungen zu ll 35,4 und 5 hervor, die lauten: 'b 'n .112 IVA 12H HT Mltns 122 und 22b 112*6- |n*nix mpv2 ptPD n2M- 5' Eine solche stilistische Andeutung vermissen wir völlig Hl 16,23. Die Verse 23 und 24 niüßten eigentlich, so sollte man meinen, r erlauscht sein. Indes findet diese Frage durch den Hinweis des Wtlnaer Gaon R. Eliah ihre Erledigung, der darauf aufmerksam macht, daß daS in Hl 16 enthaltene Opfer nicht nur für den jeweiligen Versöhnungstag gil, sondern zunächst ist eS für den Fall angeordnel, laß der Hohepriester mitten im Jahre daS Auerhriligste betreten wollte. Aber nur für den Bersvhnungstag waren 5 Bäder vorgeschrieben. Als Vorschrift für ihn freilich wäre B. 23 hinter 24 zu stellen. Als allgemeine Vorschrift ist das aber nicht nötig, zumal wenn man mit'"2 1"1)2 Dr. Hoffmann (Kommentar zu Leviticus z. St ) da« Kap.. 16 im Zusammenhang mit der Geschichte der Einweihung 12 IlV mb 'INN jllHK liest, bildet B. 23 einfach den „Schlußakt" der Einweihung. Bergl. auch Anm. 8. 6) DaS Imperfektum (TU?) ist nicht die Form des Gebotes in der Reihenfolge der Befehle, sondern eS. ist die Form der Parenthese. So kann II 26,1 NlVVN nicht m Sinne deS 1VV1 ü 25,10 1 der mWI *• 23 und 31; 26,15 und 31; 27) 1 und 9 zu übersetzen fein: „Du sollst machen." Hier wird ji nicht wie in den angeführten Versen befohlen, daß der Gegenstand hergestellt werden soll, sondern wie er zusammenzusetzen ist. ES war der Befehl, baß ein ptzD verfertigt werben soll, 25 Bers 8 und 9 gegeben. Daran knüpft 26,1 an, und ist daher auch der dorr erwähnte Gegenstand pttH2 mit dem bestimmten Artikel versehen, was bet den anderen Gegenständen D’Dttf '2V sllN 25,10 jnSttJ ^25,23 mi3p IM £ 211 25,31 nicht der Fall ist. Bon diesem Gefichtspunlte aus erklärt fich auch die Bemerkung Raschis zu IV15,10 d. Er sag: dort: 2212 12'NMM NVN 13'rw NVN 13'« pl *?2N P2V.11 ,1113)21 bv |6k VN1 bv ]1'3- Ohne weitereres ist dem B. l0d nicht zu entnehmen, daß er fich nicht auf das zunächst 10» stehende p, Wohl aber auf das entfernt B. 9 stehende r\bo und P2V bezieht. Ist aber 2'1pn die Form der Parenthese, dann ist die Beziehung lo'b zu 9 schlechterdings selbstverständlich und stünde selbst nur nT3 PIM und nicht ausdrücklich niT3 TI 1VN — was fich ohnehin nicht auf p sagen läßt — würde Rajchi schon gerechtfertigt sein. 1) Bergl. die Veröffentlichung z. St. unter „Exegetische Miscellen" im Frankfurter „Israelit" Jahrg. 47, Nr. 42 S. 11 vom 18. Oktober 1906 und die dort angeführte Bemerkung von R. David Knnchi. 8) Ueber die Errichtung des Altars II24 4 vergl. Nascht zu II19,11. 9) Wenn daher die eigentliche Stelle für diesen Bericht IV 10,29 ist, so wird als Abschluß die Entlassung hier beigesügt, wie das auch in der Thora sonst üblich ist. So ist Abrahams Tod I 25, 8 chronologisch zu früh berichtet. Auch Isaaks Tod 135, 29. So »et HP31 T3 I 32, 33 beim II16, 35. Selbst in den gesetzlichen Teilen — wie schon oben zu I V 5, 24 bemerkt — wird lediglich zur Ergänzung des Ganzen eine Bemerkung vorweggeno' men, die wir erst später erwarten. Vielleicht ist dort B. 25 auch durch die Tonzeichen als b oße Parenthese dadurch gekenn eichnet, daß die einen Fortschritt der vorzunehmenden Handlungen mit der Frau enthaltenden Verse 21, 22, 25, 26, 27 -L. aufzuwelsen haben. Diese Verbindung fehlt aber in B. 24. 10) Bergl. Wessely zu. Li., auch Hoffmann.

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