Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 49 (9.12.1909)
- Date
- 1909-12-09
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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"Oeke- 4^ s. Ti^ember tiW m Mj^lJ A Der Mrarltr '■f'&Se Gemeinden, denen es nicht geglückt ist, für die ihren Händen anvertrauten heiligen Güter des Judentumdie Liebe und das dauernde Interesse der Heranwachsenden Generation zu gewinnen, gegen die jüdische „Gesellschaft", die mit ihren Aeußerlichkeiten und ihrem von „liberalen" Geistlichen genährten religiösen Leichtsinn die günstigste Brutstätte der Taufepidemie ist und endlich gegen die Regierungskreise und Stützen der christlichen Gesellschaft, die durch Verteilung von Ehren und Aemtern nachgerade eine Prämie auf die feige, gesinnungslose Fahnenflucht setzen. Sehr abschreckend hat dieser öffentliche Pranger für Täuflinge indessen bisher nicht gewirkt, denn die Taufregister erscheinen jede Woche, immer größer umfangreicher . . . Nun fängt man doch in den Kreisen der Taufkandidaten an, eine Art moralisches Mißbehagen zu empfinden, ob dieser „unbefugten und unverschämten öffentlichen Gewiffenskontrolle." Im österreichischen Reichsrate, wo so viele lustige Dinge aller Art zu Sprache kommen, hat Aogeor'dneter Wutsche! eine Interpellation eingebracht, die wegen ihrer grotesken Eigenart es verdient, im Wortlaute weiten Kreisen bekannt zu werden. Das Scham-Dokument der Getauften und Baldgetauften lautet: „In Wien erscheinende Wochenblätter, die den religiösen Interessen der Juden zu dienen bestimmt sind, veröffentlichen in Listen die aus der jüdischen Religionsgesellschaft austretenden, in Wien wohnhaften Personen. Durch die Veröffentlichung dieser Proskriptionslisten soll Furcht vor dem Austritte aus dem Judentum erzeugt werden. Es spricht den Gesetzen des Staates Hohn, in dem die Freiheit, das religiöse Bekenntnis zu wählen oder frei von jedem Religionsbekenntnis zu sein, gewährleistet ist, und es ist nicht genug zu verurteilen, daß sich die Staatsbehörden nicht zum Einschreiten veranlaßt sehen. Dazu hätte sie schon der Artikel 14 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger veranlassen müssen, der da lautet, daß die volle . Glaubensfreiheit jedermann gewährleistet ist. Auch das Gesetz vom 25. Mai 1868 über die interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger sagt ausdrücklich, daß nach vollendetem 14. Lebensjahre jedermann die freie Wahl des Religionsbekenntnisses hat und in dieser freien Wahl nötigenfalls von der Behörde zu schützen ist. Die Staatsbehörde hat nach dem Gesetze darüber zu wachen, daß die Organe der Kultusgemeinden ihren Wirkungskreis nicht überschreiten. Der Unterrichtsmtnister, der Minister des Innern und der Justizminister, die mit dem Vollzüge jener Gesetze betraut sind, werden gefragt, ob sie den geschild rten Mißbrauch der diesem Entschlüsse noch übrig blieb, war Sieg oder Tod, und der Sieg, das wußten sie wohl, wäre selbst dann ihnen, ihrer gerechten Sache, geblieben, wenn die Natur in ihr Recht getreten wäre und ihnen den Tod, der vom gewaltigen Feindeslager mit Sicherheit drohte, gebracht hätte. So wie das Judentum etwa 200 Jahre später auch tatsächlich dem Tod und Verderben, die das eiserne Rom über das jüdische Volk gebracht, zum Trotze, den Sieg davon getragen hat. Die Idee siegt, auch wenn es ihrem Träger nicht immer gelingen sollte, den auf ihn einstürmenden wilden Wogen standzuhalten. Und fällt er, so gleitet das aus seiner Hand sinkende Banner, oft in unsichtbarer und unbegreiflicher Weise, in die eines anderen und - wird zu einer Stunde und an einer Stelle von neuem erhoben, wo man es am wenigsten erwartet, um sich über des Mächtigen siegesgewisse Scharen hinweg Recht und Geltung zu verschaffen. Tie Erfahrung einer Jahrtausende alten Geschichte lehrt aber den Juden, daß mit der Idee des Juoentums in der Regel auch ihre Verbreiter siegen, so sie selbst, von ihr durchdrungen, sie zur Zentralibee ihres ganzen Lebens, Tuns und Wollend gemacht haben; daß mit dem heiligen Banner auch sein Träger in Siegeshöhe bleibt, so er sich mit der ganzen Kraft seiner Seele und seines Körpers daran klammert und sein ganzes Wesen organisch mit ihm verknüpft. VKtPtt fl# r>w12 |n*rT Das Volk hatte sowohl während der ersten als während der zweiten Zerstörung unseres National-?lückes die Fahne aus der Hano gelassen — schon ange bevor die Feinde in die Mauern der heiligen Stadt eindrangen, und es war denn auch ein leichtes, den jüdischen Bolkskörper, bar des Geistes, der Quelle seiner Widerstandskraft, zu Boden zu drücken, wäh- Amtsgewalt der Wiener Kultusgemeinde durch Anwendung der in den Gesetzen bezeichneten Mittel beseitigen wollen." Man sieht, die Herren Ueberläufer haben auch im anderen Lager ihr Seelenheil noch nicht gefunden, zu mindesten ihre Seelenruhe nicht. Denn es zeigt doch von stark überreizten Nerven, hier mit einem Staatsgesetze kommen zu wollen und in einem Lande, in dem die Preßfreiheit genau so wie die Glaubensfreiheit gewährleistet ist, von den Behörden zu verlangen, daß sie Zeitungen die Veröffentlichung von amtlich registrierten „Fa milienna chrichten" verwehren. Daß diese Familiennachrichten so tieftrauriger und beschämender Natur sind, ist doch wahrlich nicht die Schuld der Zeitungsschreiber, sondern derer, die sie verursacht haben und sie nun, feige wie sie sind, unter Ausschluß der Oeffentlichkeit behandelt wissen wollen. Alt-Berlin. Von Dr. Ed Biberfeld in Berlin. III. Außer von der „Gesellschaft der Freunde" weiß A. H. Heymann auch von anderen Vereinen, die im Berliner jüdischen Leben. von dazumal eine ziemliche Rolle spielten, z. B. dem Verein „Magine Röim", „Mohalim-Chewrah" u. A., mancherlei Interessantes und Ergötzliches zu erzählen. Allein diese Vorgänge, so charakteristisch sie für hiesige Gemeindeverhältniffe auch sein mögen, können doch vorwiegend nur lokales Interesse beanspruchen und treten an Bedeutung hinter dem, was die „Erinnerungen" uns über den Kampf zwischen Neologie und Konservativismus in der Gemeindeverwaltung zu berichten wissen, vollständig zurück. Dieser Kampf begann mit der am 2. April 1845 vollzogenen Gründung der „Genossenschaft für Reform im Judentum". Der Aufruf, mit dem diese Gründung vor die Oeffentlichkeit trat, ist ein so wichtiges historisches Dokument, daß er verdient, in seinen wesentlichsten Stücken, wie ihn A. H. Heymann uns aufbewahrte, hier wiedergegeben zu werden. Er lautet: „Tie erstarrte Lehre und unser Leben sind für immer auseinandergewichen. Ter Zweifel, der zu regieren angefangen, droht alle Grenzen zu überschreiten. Er erzeugt den Jndifferentisinus und den Unglauben und gibt uns der Ratlosigkeit preis, in welcher wir mit Schmerz zusehen, wie unserer Nachkommenschaft mit den veralteten Formen auch der ewige, heilige Kern des wahren Judentums verloren zu gehen droht. Wir wollen Glaube, wir wollen positive Religion, wir wollen Judentum. Wir halten fest an dem Geist der heiligen Schrift, die wir als ein Zeugnis göttlicher Offenbarung anerkennen, von welcher der Geist unserer Väter erleuchtet wurde. Wir halten fest an allem, was zu einer wahrhaften im Geiste unserer Religion wurzelnden Gottesverehrung gehört. Wir halten fest an der Ueberzeugung, daß die Gotteslehre des Judentums die ewig wahre sei, und an der Verheißung, daß diese Gotteserkenntnis dereinst zum Eigentum der gesamten Menschheit werden wird. Aber wir wollen die heilige Schrift auftasfen nach ihrem göttlichen Geiste; wir können nicht mehr unsere göttliche Freiheit der Zwingherrschaft der toten Buchstaben opfern. Wir können nicht mehr beten mit wahrhaftem Munde um ein irdisches Messiasreich, das uns aus dem Vaterlande, dem wir mit allen Banden der Liebe anhangen, wie aus einer Fremde yeimsühren soll, in unserer Urväter .Heimatland. Durchdrungen von dem heiligen Inhalt unserer Religion, können wir sie in angeerbter Form nicht erhalten, geschweige denn vererben auf unsere Nachkommen. Nicht aber wollen wir nns hiermit losreißen von der Genossenschaft, der wir angehören; in Liebe und Tuldung reichen wir vielmehr die Bruderhand allen und auch den Andersdenkenden unserer Glaubensgenossen. Wir wollen keinen Riß in unserer Einigkeit." Fa st wörtlichso las mauserst unlängst in dem Aufruf, mit dem die „Liberale V erein igung" ihreAuferstehung feierte. Hier wie dort obenan der Gesichtspunkt, daß der Massentaufe nur durch eine Fortentwickelung der „erstarrten Lehre" in zeitgemäßer Weise begegnet werden könnedort wie hier die verlogene Begönnerung des „Geistes" der heiligen Schrift, um mit desto größerem, scheinbaren Recht den „toten Buchstaben" umbringen zu können. Und es gehört angesichts der „Erfolge" der Reformgenoffenschaft wahrlich keine allzu große Prophetengabe dazu, vorher zu verkündigen, was über Jahr und Tag aus der Gefolgschaft der „Liberalen Vereinigung" geworden sein wird. Doch kehren wir zu jenen Tagen zurück! Ihre Sporen suchte die ncugegründete „Genossenschaft" sich bei den in jenem Jahre statt findenden Gemeindevorstandswahlen zu verdienen. Diese Wahlen vollzogen sich noch immer nach den Bestimmungen des General-Juden-Privilegs vom 17. April 1750 in der Weise, daß die sämtlichen Gemeindemitglieder nach ihren Steuerbeträgen in 3 Kurien eingeteilt wurden, deren erste (Höchstbesteuerte) 3 Wahlmänner, die zweite und dritte je 2 auszulosen hatten. Das so gebildete fiebengliedrige Wahlkollegium hatte dann die Wahl der Gemeindevertreter zu vollziehen. Es war eins der Argumente, mit welchen die Rcformgenossenschaft gegen den bisherigen konservativen Vorstand operierte, daß er nicht verstanden habe, bei dem Ministerium durchzusetzen, daß dieses monströse Wahlrecht durch ein der Gerechtigkeit besser entsprechendes ersetzt wurdeein Vorwurf, von dem seine Urheber selbst nur zu genau wußten, wie unberechtigt er im Grunde waraber was verschlug's den Herreil, wenn man damit nur gegen die kulturfeindlichen Orthodoxen Stimmung rend andererseits >die jüdische Fahne dennoch in der Zerstreuung ihre treue Anhänger fand, die sie liebevoll aufnahmen und durch aller Zeiten Umwälzungen bis auf die Gegenwart hochhielten. Anders aber lagen die Verhältnisse zur Zeit der Malkaöäer. Sie waren — und darin liegt des Rätsels ganze Lösung, und des Sieges eigenartige'Bedeutung — sie waren ^min ’pDU? D’p^X und der Sieg des jüdischen Gedankens mußte daher naturgemäß auch ihr persönlicher Sieg sein. Eng und unzertrennlich verbunden mit der Idee, für die sie' kämpften, durften sie, dürfen auch wir heute noch den Sieg des Judentums von damals auch als einen Sieg der I u o en feiern. Und damit sind wir bei dein Momente angelangt, das dem Chanukkafeste seine ganz besondere Stellung und eminente Bedeutung auch in der jüdischen Welt von heute sichert. Tas I u d e n t u m schreitet von Erfolg zu Erfolg und nichts, auch nicht die erbittersten Feinde des Lichtes, werden es aus seinem Siegeszuge aufzuhalten vermögen. Im politischen, sozialen, wirtschaftlichen, wie im gesamten Kulturleben macht sich heute mehr denn je oas Bedürfnis nach Recht, das Ringen um sittliche Freiheit, wie sie einst in ihren Grundzügen aus Sinai verkündet wurden, bemerkbar. Tie Menschheit sucht sich immer neue Zugänge zu der Wahrheit zu verschaffen, zu der Wahrheit, wie sie aus unseren Thoraquellen sprudelt, welche unter dem Literaturwust und Kulturgerümpel, die jede Generation hinterlassen, nicht verschüttet werden konnten. Tas Judentum ist des Sieges sicher; ob mit ihm auch die Judenheit? Es wird davon abhängen, inwieweit der moderne Jude die Sache des Juoentums zu der seinigen macht, ob und inwieweit er den Willen zur Macht und zum Siege bekundet, ob und inwiefern er, ein Träger des Gottesbanners, es versteht, sich die^ Siegeskraft des Judentums zu nutze zu machen. L-prechen wir daher nicht so sehr von den Makkabäerhelden, die im offenen Kampfe ungeahnte Kriegertugenden und unvergleichlichen Mannesmut bekundet, sondern von jenen noch größeren Helden, die in stiller, weihevoller Stunde sich dem Judentum vermählten und die Gotteslehre als Quelle ihrer Lebenskraft, als erste und einzige Voraussetzung ihres nationalen Seins erkannten, denn in dem Momente, da sie sich den höchsten von Gott zu vergebenden Ruhmestitel, ’pDltf erworben haben, zeigten sie uns die Wege, auf denen das Judentum, mit oder o h n e uns, zum Siege schreitet und gelangt, legten sie die wahre und eigentliche Bedeutung unseres Lichtfestes für alle Zeiten nieder. Professor Musils Orientforscbung und die Bibel. Bor einigen Tagen hielt der österreichische Orientforscher Professor Tr. Musil über die Ergebnisse seiner wiederholten Expeditionen nach dem Orient im Zusammenhänge mit der Exegese der hebräischen Bibel, einen Vortrag, dessen Einzelheiten für uns Juden von besonderem Interesse sind. In der Einleitung erzählte der Vortragende von den ersten Anregungen, die er zu seinen Reisen erhalten hatte: im November 1895 hatte er zum erstenmal? Gelegenheit, verschiedene in der hebräischen Bibel geschilderte Begebenheiten an jenen Orten zu lesen, an denen sie sich einst zugetragen hatten. Hier lüfteten sich für ihn manche Schleier, die über den Begebenheiten lagen, und damit erwachte in Musil der am