Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 48 (2.12.1909)
- Date
- 1909-12-02
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Sette 4. 2. Dezember 1809___ Da bekanntlich das neue Organisationsgesetz nicht nur aus dem Wunsche, eine „offizielle Vertretung der Regierung gegenüber" zu schaffen, sondern in der Hauptsache den unterstützungsbedürftigen Gemeinden helfen zu können, entstanden ist, waren naturgemäß zu dem diesmaligen außerordentlichen Berbandstage eine ganze Anzahl Vertreter der kleineren Gemeinden selbst herbeigeeilt, um an den Beratungen persönlich Anteil zu nehmen. In der Diskussion begründete zunächst der Vorsitzende Geheimrat Wollstein seine Resolution und empfahl deren Annahme. Es schien jedoch wenig Stimmung hierfür vorhanden zu sein, denn die Herren Justizrat Friedmann-Glogau und Justizrat Ledermann. Hirschberg legten in überzeugender Weise dar, daß der neue Organisationsentwurf Mängel zeige, die sich nicht nur, wie der Herr Vorsitzende zur Begründung seiner Resolution angeführt hatte, als Schönheitsfehlerchen darstellten, deren Korrektur mühelos und gern von der Kommission vorgenommen werden dürfte, sondern die den vorliegenden Entwurf für ein neues Judengesetz als durchaus ungeeignet erscheinen lassen. Der Antragsteller, der wohl im Hinblick aus die von allen Seiten scharf geübte Kritik einsah, daß die Annahme der vorstehend im Wortlaut wiedergegebenen Resolution aussichtslos schien, verzichtete auf die Abstimmung über seinen Antrag zu Gunsten eines neuen Antrages Profeffor Cohn, der im wesentlichen den ersten und letzten Satz des Wollsteinschen Antrages unter Streichung der Wdrte „durchaus" und im „wesentlichen auf der Grundlage des früheren" wiedergab. Aber es schien als ob sich mit dieser, man darf wohl ^agen wirklich zahmen Resolution, die wohl nichts anderes als eine Ehrenrettung der ersten war, die Vertreter der Provinzgemeinden auch noch nicht einverstanden erklären wollten. Ihnen war es offenbar und mit Recht darum zu tun, auf diesem Verbandstage wirklich festzustellen, daß der Gesetzentwurf, wie er uns nun einmal vorliegt, absolut unbrauchbar ist, und nur wenn er in seinen wesentlichen Grundzügen sich anders gestalten sollte, jemals die Sympathie der deutschen Judenschaft erringen könnte. Um andererseits dem Irrtum vorzubeugen, als ob er durch die Annahme seiner Resolution auf dem Gemeindetage jede weitere Arbeit für ein neues Judengesetz im Rahmen der gemischten Kommission des Gemeindebundes und des Verbandes habe verhindern wollen, beantragte Herr Justizrat Friedmann seinerseits eine Resolution dahingehend, daß der Bezirksverband der gemischten Kommission seinen Dank für die mühevolle Arbeit ausspreche, im übrigen aber der weiteren Arbeit auf veränderter Grundlageent- __Der H-raM._ gegensehe oder, wie der Antragsteller offenbar degoutiert hinzufügte „wenn Sie durchaus wollen dann meinetwegen mit Vertrauen entgegensehe." Damit war nun ein offenbarer Gegensatz zutage getreten, der sich nicht mehr umgehen ließ, wiewohl es angesichts des allseitigen energischen Protestes gegen den Gesetzentwurf wirklich gleichgiltig blieb, ob hier oder dort Noch eine Resolution für oder wider denselben gefaßt wird. Das eine steht bereits festder Entwurf wird, wenn er nicht auf einer andern Grundlage aufgebaut ist, niemals Gesetz werden, ob Sympathie- oder Antipathiekundgebungen vorliegen. Nicht nur das aesetzestreue Judentum, sondern alle politisch liberal denkenden Juden, welcher religiösen Ueberzeugung sie auch immer anhängen, werden gegen ein derartiges Gesetz protestieren, solange sie hierzu noch ein Recht als preußische Staatsbürger jüdischen Glaubens haben. Dies beweist auch der Ausgang der vorgestrigen Beratung. Dem Anträge Friedmann schloffen sich von den 19 Stimmen, von denen die 7 Stimmen der Breslauer Synagogengemeinde Herr Geheimrat Wollstein in seiner Hand vereinigte, 10 Stimmen an und darf man daher ruhig sagen, daß außer Herrn Geh. Wollstein, der selbstverständlich für feinen eigenen Antrag gestimmt hatte, nur 3 Stimmen gegen den Antrag Friedmann waren. Dieser hatte also offenbar die erdrückende Majorität aller Provinzialstimlnen hinter sich." Soweit unser Bericht. Nachdem vor einigen Monaten der Po jener Gemeindeverband in genau ebenso entschiedener Weise wie jetzt der Breslauer sich auf den Boden der Resolution Friedmann gestellt und den Gemeindebundentwurf als unbrauchbar verworfen hatte, sollte man eigentlich glauben, daß weitere Feststellungen über die Stimmung der preußischen Judenheit außerhalb der paar großgemeindlichen Verwaltungen überflüssig seien. Es ist im höchsten Grade erfreulich, daß Mittel¬ und Kleingemetnden noch Rückgrat genug besitzen, um ihre Selbständigkeit höher einzuschätzen als den kalten Mammon, den unsere Berliner „Notabeln" als Preis für die Uebertragung der Generalvormundschaft über die preußische Judenheit dieser zu zahlen gewillt sind. Dennoch werden die gesetzestreuen Kreise gut daran tun, die Zähigkeit der Gegner nicht zu unterschätzen und ihrerseits nichts zu unterlassen, was nach der positiven wie nach der negativen Seite, mittelbar oder unmittelbar zur fortdauernden Abwehr der Zentralisationsbestrebungen geleistet werden kann. Rr. 48~ Das Qermfidrfnis eines flerbenflen Parlaments. Ein eigentümliches Geschick waltet über der Judenfrage in Finnland. Wiederholt war sie im Landtage zur Diskussion gelangt, ohne greifbare Resultate zu zeitigen. Zweimal lag ein regelrechter Antrag der Freiheitsparteien auf Erweiterung der Judenrechte vor, der aber eine Abstimmung nicht mehr erlebte, weil der Landtag kurz vorher aus diesem oder jenem Grunde aufgelöst ttyrrde. Nun gelang es diesesmal, wie in voriger Nummer berichtet, den Sozialdemokraten noch kurz vor Torschluß, ihren Antrag auf die Tagesordnung zu setzen ünd zwar mit dem von ihnen gewünschten Erfolge. Denn 112 Stimmen gegen 43 der Reaktion sprachen sich für den Antrag aus, der bekanntlich vollständige Bürgerrechte für die einheimischen und erweiterte Bewegungsfreiheit für die ausländischen, d. h. die russischen Juden verlangte. Das wäre ein Erfolg und ein Sieg der Sache der Juden und der Freiheit, dessen nian sich ehrlich freuen dürfte, wenn — ja wenn nicht unmittelbar darauf den Landtag doch noch sein Geschick ereilt hätte, das Geschick der Auflösung. Nun hat Finnland wieder eine parlamentlose Zeit, die aller Voraussicht nach einen kampfbewegten Zeitabschnitt in seiner Geschichte vorbereitet. Wenn aber die Abgeordneten aus dem Parlamentsgebäude in Helsingfors heimgeschickt werden, so ist das in der Regel ein Vorgang, der auch die finnischen Juden mit nicht unberechtigter Angst und Sorge erfüllt. Die parlamentlose Zeit in Finnland, in welcher der zum größten Teil aus russischen Mitgliedern bestehende Senat auf dem Verwaltungswege das Land „regiert" und selbstredend dazu die Direktive auS Petersburg erhält, ist erfahrungsgemäß auch die judenfeindliche Zeit. In solch außerparlamentarische Periode fällt das S ch ächtverbot, das heute noch trotz aller Gegenanstrengungen von jüdischer und nichtjüdischer Seite zu Recht besteht. In solchen Zeiten pflegen sich auch die Ausweisungen zu mehren und die Rechtsbeschränkungen gegenüber den Juden zu verschärfen. Besonders pflegte zu solchen Zeiten das Geschäft der sonderbaren Rechtsgelehrten zu blühen, welche es als Spezialität betreiben, in Archiven und Bibliotheken nach alten schwedischen Judenverordnungen von anno dazumal zu stöbern. Nun ist die Frage allgemein: wird der Beschluß, den der Landtag in seinen letzten Zügen hinsichtlich der jüdischen Rechte gefaßt hat, auch zur Geltung gelangen und als Gesetz praktisch in Kraft treten? In jedem anderen Verfassungsstaate wäre eine derartige Frage eine Kompetenzsrage, welche sich unter den Gesichtspunkten des Nissin Ben Tavid Bockhizob eine von der englischen Bibelgesellschaft herausgegebene Flugschrift zugeschickt. Sie enthielt u. a. auch die Zahl der Sprachen und Dialekte, in welche hie Bibel übersetzt wurde. Unter den ungefähr 320 angeführten Idiomen befand sich auch die Sprache der Falascha oder K a r a, deren sich die abessynischen Juden bedienen. Der Namen „Kara" mutete den Karaiten-Geistlichen. wie etwas verwandtes an und erweckte in ihm die Vermutung, daß er es hier mit einem den Karaitcn verwandten Stamm zu tun habe. Er setzte sich mit den übrigen Karaiten-Gemeinden ins Einvernehmen und es wurde beschlossen, den Versuch zu machen, mit den abessynischen Jlchen eine Korrespondenz anzuknüpfen. Auch die Unterstützung des Generals Leontieff wurde gesichert, der infolge seiner häufigen Expeditionen in die afrikanischen Kolonien einen persönlichen und politischen Einfluß auf Kaiser Menelik besaß. Ter Krieg zwischen den äthiopischen Stämmen nnd den italienischen Schutztruppen beein- .trächtigten bald den russischen Einfluß in Aethiopien, so, daß man von einer Intervention Leontieffs?lbstand nehmen mußte. Bockhizob hatte es sich jedoch in den Kopf gesetzt, eine Verbindung mit den Falascha's herzustellen und sandte eines Tages einen Brief an die Falascha's. Der Brief wurde an den damaligen französischen Generalkonsul in Abessynien K. Mondon-Vediaullex adressiert und dieser gebeten, das in hebräischer und französischer Sprache oerfaßte Sendschreiben der Karaiten an das geistige Oberhaupt der Falascha gelangen zu lassen. Das Schreiben hatte folgenden Wortlaut: „Mit Hilfe Gottes, im russischen Reiche, in der Hauptstadt St. Petersburg, "Sonntag, den 21. Kislew 5656. Friede sei mit Euch, liebe Brüder, Söhne Wrahams, Jsaacs Und Jakobs, möge Euch der Gott Israels segnen, amen! Wir hüben gehört und in Büchern gelesen von unseren Brüdern in Abessynien, deren religiösen Prinzipien und Grundideen dem heiligen Gesetze Moses entnommen sind, die unseren Vätern am Berge Sinai von Moses, dem Diener Gottes gegeben wurden. Wir haben auch gehört, daß Ihr Euch „Falascha" oder „Kara" nennt, was uns vermuten läßt, daß ihr bloß an das mosaische Gesetz glaubt, ohne den mündlich überlieferten Gesetzen, welche die große Masse der Juden gleichfalls als eine Emanation des Himmels ansieht, weshalb sie auch als Rabbiniten, d. h. Befolger des rabbinischcn Schrifttums, des Talmuds und der Mischna bekannt sind, — Glauben zu schenken. Wir wünschen Euch zu sagen, daß wir auch Juden sind, obgleich wir das ausschließ-- liche Gewicht auf das geschriebene Gesetz legen, unter der Benennung „Karaiten" oder „B"nai Mikra" bekannt sind, da wir bloß Anhänger der Bibel, ohne jede Zugabe oder Erweiterung sind. Wir zählen hier in Rußland ungefähr 10 000 Seelen. Unsere Ansiedlung in diesem Lande datiert auf 2000 Jahre, noch vor der Zerstörung des Tempels in der Heiligen Stadt Jerusalem zurück. Als unsere Vorfahren Palästina verließen — so lesen wir in dokumentarischen Aufzeichnungen — wanderten sie über Persien und ließen sich in der Halbinsel Krim dauernd nieder. Damals waren die Chazaren der herrschende Stamm. Ihre Vorherrschaft hielt nicht an, verschiedene Völkerschaften führten Kriege gegen sie, wurden schließlich medergerungen und büßten ihre Unabhängigkeit ein. Natürlich haben die Verfolgungen, Unterdrückungen und Grausamkeiten, denen unsere Nachbarn ausgesetzt waren, auch auf unsere Vorfahren eine, wenn möglich noch schärfere Rückwirkung geübt. In den letzten hundert Jahren, seitdem das russische Reich seine Adlerflügel über das Land ausbreitet, scheint das Morgenrot der Erlösung mit Pracht und Glanz über uns. Wir besitzen alle bürgerlichen und religiösen Rechte in demselben Maße, wie die übrigen Nationen 'dieses großen Vaterlandes. Wir werden niemals belästigt, noch überfallen, noch werden unsere Privilegien und Freiheiten eingeschränkt. Es gibt noch weitere 5000 unserer Glaubensgenossen des karaitischen Kultus, die in Kairo, Egypten, Jerusalem, Palästina/ Konstantinopel und in einigen österreichischen Städten zerstreut leben. Wir anerkennen bloß das mosaische Gesetz, indem wir alle seine Vorschriften und Gebote auf ein Jota befolgen, ohne was hinzuzufügen oder wegzunehmen. Unsere (Gebräuche, Sitten und Traditionen unterscheiden sich vollständig von denjenigen der Juden, die sich Rabbiniten nennen. Wir Karaiten, bedienen uns nicht ihrer Vorschriften des Schlachtens der zur Nahrung bestimmten Tiere, wir beobachten auch nicht ihre Speisegesetze und verschwägern uns nicht mit ihnen. Wir haben unsere Synagogen für den Gottesdienst und die Gebete und dienen so dem Herrn, dem Gott unserer Väter, dem Gott Israels! Unsere Gebete sind in hebräischer Sprache, kompiliert durch Weisen aus undenklichen Zeiten und enthalten die herrlichen Psalmodien Davids, des süßen Sängers in Israel. Wir bitten. Euch, geliebte Brüder, inständigst, wen dieses Sendschreiben Euch erreicht, uns die Gunst zu erweisen und uns wenn möglich, in hebräischer Sprache oder in einer anderen europäischen Sprache oder auch im abessynischen oder äthiopischen Dialekt (obgleich von den Russen niemand Eure Sprache versteht) folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum nennt Ihr Euch Falascha oder Kara? 2. Was unterscheidet Euch von den Rabbiniten?