Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 47 (25.11.1909)
- Date
- 1909-11-25
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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MM tSberteilvn-, pleM Mvenmmg und gleiches Vorzugsrecht für alle Böller de» Landes fein? DaS ist ja ein wahrer Hohn, ein schreiendes Unrecht — und auf etrem Umwege die Statuierunz höherwertiger und minderwertiger Völker und Wählerschaften. Oder kann man dafür eine andere Bezckhmmg gebrauchen? Und eine solche Borlage sollte die Regierung Gesetz werden lassen? Ich werbe «och Gelegenheit nehmen, diese famosen Wahlbezirke tjtötat ^besprechen. Da erkennen S^Me Monstrofität dieser Vorlage. Der Entwurf ist ein UNm« Mer GesetzeSvorlagr, wie fie nicht sein soll. Nehmen Sie lieber aus der Reichsratswahlordnung jene Wahlbezirke alS Beispiel, in denen auf 10000 bis 12 000 Einwohner ein Mandat entfällt, so die innere Stadt Graz, Wien rc. Und dann, warum sollen gerade wir luden immer verkürzt sein und die überreich bevölkerten Wahlbezirke erhalten? Sehen wir uns die Verteilung, der Mandate im Großgrundbesitze an. Den jüdischen Mi gliedern desselben hat der Entwurf zunächst ihre Nationalität aberkannt, rndcm dieselben die „Anderen" He tzen. Wir Juden werdm im Entwürfe überhaupt nur mit Nummern bezeichnet gleich Sträflingen in GefcmgenMäusern und in Strafanstalten. Wir haben wieder eine Ausnahmestellung, zu unserem Nachteile, während die anderen Böller ihre Namen besitzen und im Entwürfe mit ihrem Namen bezeichnet werden. Das, meine Herren, ist das „Wohlwollen" Er. Exzellenz des Herrn Ministers des Innern, deS Herrn Baron Haerdtl! In der Wählerkurte de» Großgrundbesitzes werden die „Anderen", d. h. die zwei Juden, überdies mit der „armenopolntschew und polnischen Nation in einen Topf zusammengeworfen l Die Juden gehören in die jüdische Wahlkurte, die im Entwürfe mit „Nummer sechs" bezeichnet ist. Und was die Zahl der den jüdischen Großgrundbesitzern zugedachten Mandate betrifft, herrscht die krasseste und schreiendste Ungerechtigkeit. Denn die Juden bilden da fast den dritten Teil, so daß ihnen vier Mandate gebühren würden, fie erhalten aber — zwei! Dagegen erhalten die „armenopolnischen" und polnischen Großgrundbesitzer rier — die rumänischen sieben Mandate! Ich bitte, sich zu merken, daß wir mit jenen Juden, die sich nicht zu ihrem Bolle bekennen, die bet anderen hospitieren und nur durch den Zufall der Geburt zu den Juden zählen, nichts gemein haben. Das find jene tt, welche sich zu den Ministern drängen, bei den ' »Hern speisen und dinieren, für di- Leiden ihrer 9 Volks genossen kein Empfinden zeigen, mit „Sttfohne Unterschied des Bekenntnisses" paradieren, untlW aber ms nur geduldete Gäste an fremden Tischen zur Tür hinauskomplimentiert werden. Und wenn H rr Kuranda in Wien, ten man in den deutschfortschrittlichen Klub nicht ausgenommen hat, weil man Upt nicht alS Deutschen anerkennt, dennoch ein Deutscher ^etn will, ober wenn Herr Dr. Lvwenstein in Lemberg sich alS fühlt, dann find fie eben Polen oder Deutsche, aber deine J«M«. Und merkwürdig, auch die Deutschen und Polen der Bukowina erklärten, wir haben recht. Wie kommen «m Jene Pseudopolen und Picudodeutschen dazu, u«S littfet Recht zu nehmen und uns in unserem Kampfe für die Mische Wahlkurie in der Bukowina in den Rücken zn fallen? DaS ist eine Htntertreppenpolitik. Wenn man nun, meine Herren, den Gesetzentwurf dmchst»ü>iert,so findet man, daß für unS Jucen keine Garantie geschaffen ist, baß uns jene Mandate gesichert Vle'ben, die man unS eingeräumt hat. Ich bitte Sie, fich einmal recht genau die Einteilung der Wahlbezirke anzusehen, die ja nach Rattonalitären, aber ohne Berücksichtigung des jüdischen Volkes im Lande, abgegrenzt sind. Der Redner unterzog noch die Haltung der Regierung und des Ministers Baron Haerdtl einer scharfen, unseres Erachtens stark übertriebenen Kritik und schloß mit einem heftigen Proteste gegen die politische Benachteiligung der jüdischen Bürger. Lemberg, 19. Nov. Eine kraffe Illustration zu den im Artikel „Die Rabbinerftage in Galizien" in letzter No. geschilderten Mißständen, welche sich aus dem Bildungsgesetze für die Rabbiner, wenn es durch die Thorafeinde mißdeutet und mißbraucht wird, ergeben müssen, bietet folgender Fall: Im Jahre 1903 wurde von der jüdischen Kultusgemeinde in Os w i ec im Herr Osias Pinkas Bo mb ach zum Rabbiner bestellt. Die kleine „fortschrittliche" Partei dortselbst protestierte gegen diese Wahl mit der Behauptung, daß der Gewählte nicht die im Gesetze vorgeschriebene allgemeine Bildung besitze. Die Bezirkshauptmannschaft, ebefo dö Statthalterei, wiesen den Protest zurück, unter dem Hinweis auf ein vom Rabbiner vorgelegtes Zeugnis, wonach er im Jahre 1893 in Brooy eine Prüfung über die profanen Elementarfächer mit gutem Erfolge bestanden hatte. Das Unterrichtsministerium gab jedoch dem Rekurse, der von neologer Seite gegen Ult . Mm«; es ein Gutachten des Landesschulrates etngeholt hatte, statt. Der Landesschulrat hatte erklärt, daß das vorgelegte Schulzeugnis nicht hinreiche, um die Eignung für das geistliche Amt (?) zuzusprechen, da nach einer Verordnung aus dem Jahre 1892 in kleineren Städten Galiziens der Rabbiner eine allgemeine Bildung besitzen müsse. Gegen diese Entscheidung des Ministeriums erhoben die Israelitische Kultus gemeinde in Oswieeim und der Rabbiner die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof, die unter dem Vorsitze des Senatspräfidenten Truxa zur Verhandlung gelangte. Der Beschwerdevertreter Dr Edmund K o r ns e l d führte in formaler Beziehung aus, daß das Unterrichtsministerium als oberste staatliche Schulaufsichtsbehörde nur berechtigt gewesen wäre, innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bestellung des Rabbiners ihn aus seinen Bildungsgrad zu prüfen, nicht aber erst nach fünf Jahren infolge Einschreitens von dritter Seite. In meritorischer Beziehung machte Dr. Kornfeld geltend, daß das vorgelegte Schulzeugnis des Rabbiners für seine Qualifikation hinreiche, umsomehr als für die Qualifikation zum Rabbineramte nicht das hohe Maß von allgemeiner Bildung, sondern das jüdische Wissen ausschlaggebend sei, über welches der betr. Rabbiner in hohem Grade verfüge. Der Ministerialvertreter Dr. Bittnerundder Vertreter der „fortschrittlichen" Partei, Dr. Arnold, traten für die Abweisung der Beschwerde ein. Letzterer besonders stellte den Rabbiner als „unwissend und unfähig eines jeden Amtes" hin. Der Verwaltungshof hob trotzdem die angefochtene Entscheidung des Ministeriums als ungesetzlich auf und erklärte den Rabbiner als vollauf befähigt, sein Amt weiter zu bekleiden. — Man kann sich leicht denken mit welcher Freude die antisemitischen Blätter sich solcher Fälle bemächtigen. Lemberg, 19. Nov. In der letzten Sitzung des Lemberger Gemeinderates kam es von seiten des Galeriepublikums zu argen antisemitischen Demonstrationen. Auf der Tagesordnung stand u. A. der Antrag der Stadtverwaltung wegen Subventionierung verschiedener Wohltätigkeits- Anstalten, darunter auch des kürzlich eingeweihten jüdischen Akademikerheims. Als dieser Punkt zur Verhandlung kam, erklärte der Vorsitzende, wie auch sonst üblich, die Beratung für vertraulich und forderte das Publikum auf, den Saal zu verlassen. Die auf der Galerie versammelten allpolnischen Zuhörer inszenierten nun eine stürmische Demonstration und forderten, daß die Verhandlung eine öffentliche sei, damit „das Volk gegen die Unterstützung jüdischer Anstalten und Koscherküchen durch die katholische (?) Stadt Lemberg protestieren könne". Die Ruhestörer beschimpften auch den Vizepräsidenten der Stadtgemeinde Dr. Aschkenase, der bekanntlich bei der Einweihung des Akademikerheims, dessen Ehrenmitglied er ist, eine Rede hielt. Im Saale entstand ein riesiger Tumult, zwischen Gemeinderäten und Demonstranten flogen die heftigsten Jnvekttven, und erst das Erscheinen der Polizei machte der turbulenten Szene ein Ende. Die Demonstranten zogen dann vor die Wohnung des Dr. Aschkenase, wo es zu neuerlichen Ausschreitungen und antisemitischen Ausbrüchen kam. Die antisemitische Horde wollte auch zum jüdischen Akademikerheim ziehen, ließen jedoch von diesem Plane ab, als sie hörten, daß die Akademiker dort in Bereitschaft stehen. Die Sitzung des Gemeinderats wurde inzwischen vertagt, ohne daß die Subventionssrage erledigt worden wäre. Krakau, 19. Nov. (Sing merkwürdigeAusweisungsassäre macht hier viel von sich reden. Die Vorgeschichte dieses Falles datiert 23 Jahre zurück. Damals wurde ein dreizehnjähriger Knabe, Salomon Bienenstock, von seinen Eltern, die noch sieben Kinder hatten und in recht dürftigen Verhältnissen in Przeslav in Galizien lebten, nach New-Uork zu einem entfernten Verwandten geschickt, der fich erboten wenigstens abzunehmen. Der Knabe blick volle 15 Jahre in Amerika, erwarb fich einen bescheidenen Wohlstand und wurde amerikansscher Staatsbürger. Es zeigte fich aber, daß der junge Mann auf die Dauer das Klima des amerikanischen Ostens nicht vertragen konnte, und so ist er schließlich auf das dringende Anraten der Aerzte vor mehr als acht Jahren als schwächlicher, kränklicher Mensch nach seinem Heimatsort Przeslaw zurückgekehrt. Kurze Zeit nach seiner Rückkehr starben ihm die Eltern; er erbte ihr kleines Anwesen, gründete sich eine Familie und ging unangefochten seinem Erwerb nach. Vor wenigen Wochen trat etwas völlig Unerwartetes ein. Salomon Bienenstock legte eines Gewerbescheines halber bei der Bezirkshauptmannschaft in Mielec seine Papiere vor, es wurde konstatiert, daß er als Knabe nach Amerika ausgewandert und dort Staatsbürger geworden sei, und wenige Tage spater erhielt Bienenstock mit der Motivierung, daß es sich hier um eine Auswanderung zwecks Umgehung der Militärpflicht handele, einen kurzfristigen Ausweisungsbefehl aus sämtlichen österreichischen Kronländern. Außerdem wurde der Vermerk „Aus sämtlichen Ländern der österreichischen Krone ausgewiesen" in alle seine Papiere und Dokumente von der Bezirkshauptmannschaft eingetragen, obwohl ein derartiges Verfahren in keiner Wesse durch das Gesetz vorgeschrieben ist. Man muß dabei beachten, daß Bienenstock als dreizehnjähriger Knabe, also acht Jahre vor dem dienstpflichtigen Alter ausgewandert war, so daß von einer Auswanderung zum Zwecke der Umgehung der Militärpflicht nicht gut die Rede sein kann.. Bienenstock, der, wie gesagt, eine Familie zu erhalten hat und eigenen Grund und Boden besitzt, wendete sich mit einem Rekurs gegen diese drakonische Maßregel an die Statthalterei. Dieser Rekurs wurde abgewiesen, ebenso der weitere Rekurs an das Ministerium des Innern. Nun bat Bienenstock, ihm wenigstens eine Fristverlängerung zu gewähren, damit er sein Geschäft verkaufen, seine Angelegenheiten in Ordnung bringen könne. Auch dieses Gesuch wurde abschlägig beschicken und Bienenstock kurzer Hand per Schub nach der nächsten preußischen Grenze gebracht. Nun blieb noch ein Ausweg für den vollständig zugrunde gerichteten Mann. Da er mehr als zwei Jahre von Amerika abwesend war, so hatte er das amerikanische Staatsbürgerrecht ohnedies verloren, es stand also seiner Wiederaufnahme in den österreichischen Staatsverband scheinbar nichts entgegen. Die Gemeinde Przeslaw erklärte sich ohne weiteres bereit, ihn als Bürger aufzunehmen,' das Gesuch des in dem kleinen Orte allgemein geachteten und beliebten Mannes wurde vom Bürgermeister, vom katholischen Pfarrer und allen Honoratioren unterschrieben und auf das wärmste unterstützt, doch vergebene Mühe, auch dieses Begehren wurde dem Bienenstock abgeschlagen. Nun bleibt nur noch ein letztes und verzweifeltes Mittel, das Majestätsgesuch, das von dem Wiener Advokaten des Ausgewiesenen auch in diesen Tagen eingebracht wurde. Der Fall Bienenstock ist durchaus kein vereinzelter. Seit einer Reche von Jahren wurde, besonders in Galizien, eine drakonische Ausweisungspraxis eingeführt, die leider, wie in dem Falle Bienenstock, sehr oft zu absolut ungerechtfertigten Härten und Existenzvernichtungen führt. Brod y, 19. November. Die gewaltsame Entführung jüdischer Mädchen zur Taufe nimmt in Galizien schon einen katastrophalen Charakter an. Es vergeht kein Monat, oft keine Woche, in welcher nicht ein solcher Mädchenraub zu verzeichnen wäre. Ein besonders krasser Fall ist der folgende, der sich in unserem Nachbarstädtchen Powikowze zugetragen hat. Rebekka Protz eller, die Tochter der dortigen Wirtshauspächterin, wurde von einem notorischen Verbrecher, der erst kürzlich nach verbüßter Kerkerstrafe wegen Totschlags heimgekommen war, überredet, zum Christentum überzutreten, wo ihrer das größte