Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 46 (18.11.1909)
- Date
- 1909-11-18
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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18. November 1909 DerMaeW «o. 46 Gew » von einem Achad-Haamismus spricht, eine ganz gewaltige ist, läßt sich leicht erklären. Und man darf es ruhig sagen: was die Himmelsstürmer des vergangenen Jahrhunderts nicht fertig brachten, nämlich die Abrogation der Thoraautorität, die Außerkraftsetzung des offenbarten Gesetzes in ihren Reihen durchzuführen, es ist Achad Haam, dank der ruhigen, vornehmen Art, in der er mit seinen Geistesblitzen zu blenden versteht, wenigstens im geschloffenen Kreise seiner Anhänger, mühelos gelungen. Und dieser „Freund der hebräischen Sprache und Kultur" wird - die geistige Leitung sowohl der Versammlung als der zu schaffenden Organisation in Händen haben! Wie sollte sich da nicht der bekannte Spruch auf die Lippen drängen: „Behüte mich, o Gott vor meinen Freunden!?" Die Notwendigkeit eines Zusammenschluffes zur Förderung der hebräischen Sprache, zur Schaffung einer gesunden, den Bedürfnissen und dem Charakter des Volkes entsprechenden hebräischen Literatur kann gewiß von keinem bestritten werden, und man kann es nur herzlich bedauern, daß von dieser Versammlung nicht die geringste Hilfe in dieser Beziehung zu erwarten ist. Die hebräische Sprache und Literatur harrt nach wie vor ihrer wahren Freunde, die sich ihrer recht bald mit Liebe, Verständnis und historischem Sinn annehmen sollten. Die kacke ger keokllon. Gleich nach den für die Reaktion so ungünstig ausgefallenen Ersatzwah len für die Reichsduma sannen die geschlagenen Parteien auf Rache. Die erste Wirkung war, daß sich die zwei Parteien des rechten Flügels, die „Berbändler" des Herrn Dubrowin und die „Gemäßigten" des Herrn Purischke witsch, vereinigten und unter der alten Losung des Verbandes: „Rußland für die Russen!" sich zu einer „Fraktion der Nationalisten" zusammenschloffen. Die Mißerfolge der letzten Zeit belehrten die beiden Richtungen der Reaktion, daß in Väterchens Haus Raum genug für beide sei und ließen die gemeinsamen Punkte hervortreten, die die beiden Gruppen naturgemäß verbinden. Einer dieser Punkte, zugleich der ruhende feste Pol in dem sich gerade nicht durch Klarheit und Deutlichkeit auseichnenden vereinigten Programme, ist: die B eämpfung der Juden. Daß unter* den Russen, für die allein nach der obigen Devise Rußland sein soll, nur der kleine Stamm der Großruffen, der den geringsten Teil aller anderen Nationalitäten Rußlands ausmacht, zu verstehen seien, wird nur so nebenbei angedeutet. Klar und deutlich kommt aber im Programme zum Ausdrucke,, daß die Gleichberechtigung der Juden unter allen Umständen zu bekämpfen sei. Diese Fusion ist leider sehr ernst zu nehmen und ist von entscheidender Bedeutung für den Geist, der nun auf Jahre hinaus in der gesetzgebenden Körperschaft Rußlands dominieren wird, denn einmal scheint mit dieser Vereinigung das längst angestrebte Ziel, die Verbandspartei zur offiziellen Regierungspartei zu machen, erreicht. Dann aber verfügen die vereinigten Reaktionäre zur Zeit .über 105 Stimmen, die mit denen der Oktobristen, welche in nationalen und leider gar oft genug auch in jüdischen Fragen mit ihnen einig gehen, zu einer Majorität von 230 Stimmen anwachfen, der die Kadettenpartei, auch wenn sie auf die Hilfe der radikalen Linken rechnen dürfte, in keiner Weise gewachsen ist. Inzwischen hat die dritte Session der Duma ihre Arbeiten begonnen und zwar mit der Behandlung der Glaubensfrage. So ganz fest und lückenlos zeigte sich zwar der nationale Block bei dieser Frage noch nicht. Denn die Oktobristen, die immer noch als Einzelpartei über die größte Stimmen kraft verfügen, vertraten in dieser — aber wie sie ausdrücklich bemerkten, nur in dieser —Frage einen etwas liberaleren Standpunkt, indem sie das Toleranzedikt von 1905 ganz zur Geltung gebracht wissen wollten. Es ist bereits einmal an dieser Stelle ausführlich erörtert worden, von weich' tief einschneidender Bedeutung auch diese scheinbar Juden und Judentum gar nicht berührende Frage für die jüdischen Verhältnisse in Rußland ist. Seitdem aber hat das düstere Goluthleben in Rußland so viele tragische wie komische Fälle gezeitigt, die unser Interesse an jenem Religionsedikt ganz wesentlich steigern. Die Zeit, da es auch in Rußland noch keine weltliche Macht wagte, in die religiöse Autonomie der Juden einzugreifen, ist leider vorüber. Man denke nur an die vom Ministerium einberufene Rabbinerkommission, die, wenn nicht von vornherein von berufenen Händen in gesunde Bahnen geleitet, zu einer religiösen Zwangsorganisation traurigster Art werden müßte. Aber auch die Einzelsälle mehren sich, die zeigen, wie verhängnisvoll es für die jüdischen Gemeinden werden müßte, wenn die Glaubensfrage im Sinne der Reaktion gelöst werden sollte, und die Juden angesichts der Willkür der einzelnen Verwaltungsdespoten auf den Schutz eines einheitlichen Gesetzes nicht mehr rechnen dürften. So lesen wir, daß in Nowogorod in Südrußland ein Gymnasialdirektor seine jüdischen Schüler jeden Sonntag zumBesuche der russischen Kirche zwingt, ohne daß die Eltern sich gegen diese Zwangsmaßregel irgendwie wehren können. Den Rekord auf diesem Gebiete gelang aber wieder dem famosen General Tomatfchow in Odessa zu schlagen. Mcht allein, daß er der dortigen jüdischen Gemeinde die Rabbiner nach Belieben aufoktoyirt, er besteht sogar jetzt in seinem Cäsarenwahn, den er durchweine alle Welt in Staunen setzenden tollen Streiche schon längst verrät, darauf, daß an sämtlichen Synagogen Kreuze angebracht werden. Denn, so sagt der Herr Generalgouverneur, das Symbol der russischen Kirche sei das natürliche Gegenstück zum Reichsadler, dieser aber dürfe an keinem öffentlichen Gebäude, also auch an keinem Gotteshause fehlen, eine Logik, die allen bisherigen Handlungen des Herrn Generals die Krone auffetzt. Seit mehr als 4 Jahren erfreut sich aber Rußland mit der Wohltat der Verfassung auch eines Toleranzedikts, nur wissen die Rechtsgelehrten noch nicht recht, wie dieses Edikt zu interpretieren und zu verstehen sei. Wir auch nicht. 0» Nnbäligel Trankels über de« Mrcb- Trankel’scbe« Streit n«d über ßirsebs Persönlichkeit. Von Rabbiner Ph. Fischer in Deva anja (Ungarn). Wer die Zeitschriften und Bücher mustert, die sich aus den heftigen Streit zwischen S. R. Hirsch, und dem Begründer des Breslauer Rabbinerseminars beziehen und dabei die bodenlosen persönlichen Angriffe und Verleumdungen zu bemerken gezwungen ist, mit denen die Parteigenossen des Verfassers des „Darke Hamischnah" den großen Lehrer in Israel, den schon Jahrzehnte früher ein S. Pleßner den „Musterrabbi unserer Zeit" nannte (pK ,->21V S. 316), in Ermangelung anderer Waffen, zum Schweigen bringen wollten: dem schleicht sich banges Weh ins Herz: ,TOV il min IT. Ist das der Lohn für ein jahrzehntelanges, beispiellos uneigennütziges, aufopferungsvolles Mühen und Wirken für all die Heiligtümer Israels?! Wie erhaben nimmt sich hiergegen die Lichtgestalt unseres großen Meisters aus, wenn er mit Manneswürde die feierliche Erklärung abgibt: „Wir haben seit den dreißig Jahren unseres öffentlichen Lebens fast nicht die Feder aus den Händen gelegt. Wir haben aber nie ein Wort gegen eine Persönlichkeit geschrieben. Es hat uns immer nur die Sache gegolten. Mit den Schriften und den Schriftstellern, mit der ewigen jüdischen Aufgabe und ihrer zeitlichen Lösung hatten wir es zu tun. Die Individualität, der sittliche und bürgerliche weg. Ter Jude aber mußte das Sicherheitspfand, das ihm jener gegeben hatte, verkaufen. Ten Juden gestattete das Lindauer Stadtrecht vom 13. Jahrhundert auf alle Pfänder zu leihen, „sy sigcnt dübig atd rönbig" (sie seien gestohlen oder geraubt). Eine Ausnahme machten nur zerbrochene Kelche, blutige Kleider und „naß d. h. Gegenstände, die von einem Kirchenraub oder von einem Morde durch Erschlagen oder Ertränken herrührten. Wer eine rechtmäßig angeordnete Pfändung verwehrte, wurde mit Geld bestraft, dreimal so stark aber, wer das gesetzte Pfand einem andern nicht herausgeben wollte. Das war umso notwendiger, als Juden und Kawersche ja geradezu ungeheuerliche Vorteile durch das Leihen auf Pfänder erzielten. .Eine Pfändung loährcnd eines Tanzes war verboten, ebenso durfte sie nicht am Knechte wegen Schulden seines Herrn ausgeführt werden. Bei der Eidesleistung war den Juden in Lindau eine eigene Schwurformel vorgeschrieben, die jedoch viel einfacher und in erfreulichein Gegensatz zu so vielen anderen Städten in humanerem Sinne gehalten war. Die Formel lautete: „By der e(Vertrag) und geseczt (Gesetz), so Got gab Moyßi uff dem bcrg Synay, so bin ich deß unschuldig (als wes er den schweren soll), also bit ich mir Gott zehelffent." Dabei mußte der Schwörende seine Rechte „unser ^ber üis risti“ in die fünf Bücher Mosis legen und das Buch zuklcippen. Doch haben die Juden nicht lediglich Geldgeschäfte getrieben. Im Gegenteil, das Angebot, das ein Jude der Stadt Lindau macht, gegen billigeren Zins auszuleihen als die Lombarden, zeigt deutlich, daß sich ihre Tätigkeit aus einem anderen Gebiete bewegt Hab:n muß. Handwerker konnten sie nicht werden, in der Stadt lebten sie trotzdem, also müssen sie Kaufleute gewesen sein. Da nun Wollfabrikate in Masse nach dem Süden gingen, werden sicherlich auch in Lindau Männer mit diesem Handel sich befaßt haben. Bor allem aber mag der Wein ein wichtiger Exportartikel gewesen sein. Auch Getreidehändler wird es in Lindau gegeben haben, wurde doch daselbst ein besonderer Kornmarkt abgehalten. Die Inden erfreuten sich in der Reichsstadt Lindau im allgemeinen einer gerechten und wohlwollenden Behandlung. Im Stadtgericht, dem „Rat", 'wurden auch den Juden Sitze eingeräuint. Reben dem Stadt- und dem Hosrichter (den zwei „Ammännern") saßen die städtischen Schöffen, unter den letzteren waren auch die Juden vertreten, was uni so höher anzuschlagen ist, als diese Körperschaft an ganz bestimmte Familien gebunden war. Es werden die Namen Lassaur (Lazarus) und Elyas überliefert. Der Sohn des Stadtrats Elyas trägt den christlichen Namen Heinrich. Vielleicht war der Sohn getauft worden. Im Jahre 1344 stellte ein reicher Jude den Antrag um Aufnahme als Bürger. Er wollte statt der sonst üblichen 10 Pfennige nur 2 für das Pfund als Wochenzins nehmen, doch sollte neben ihm kein anderer Bankier, das Mittelalter nannte sie Wucherer, Geldgeschäfte machen. Das wurde von dem Rate am 29. Juni desselben Jahres zum Gesetze erhoben. Obwohl die Juden zu Wenzels Zeit arg behandelt worden waren, auch noch am 4. Zlpril 1408 die Lindauer Bürger dem König Rupprecht wegen des reichen Samuel, seiner Frau Güte und seiner Kinder eine zweimalige Zahlung von 650 fl. versprachen, die sicher Samuel selbst zur Last siel, ließen sich dessen Glaubensgenossen doch nicht abschrecken. Schon im folgenden Jahre erwarb Kirsman Jud das Bürgerrecht. Er gab 2 fl.. Hahresstxuer und 4 fl. an den „Bau", d. h. für die Befestigung der Stadt. Ein Jahr daraus wurden Lasarus Jud ausgenommen bei einer Steuer von 5 fl., die nach fünf Jahren auf 6 fl. erhöht werden sollte. Endlich im Jahre 1413 Leo der.Jud von Baden zahlte 1 rh. fl. und 2 fl. an die „Wacht" und 10 Schilling fiir eine Armbrust. Auch sonst hören wir von Juden. Slvraham und sein Sö^vager Isaak werden im Jahre 1407 von der Aebtissin Klara mit einem Garten „uff der Reuti" belehnt. Süskint Indens de Lindow befand sich im Jahre 1343, Henni und Hug Murer 1385 im Bürgerrecht von Ravensburg. Am 7. September 1413 stellte Kaiser Sigmund den Inden von Lindau einen großen Freibrief aus. In diesem wurden Samuel, seine Frau Gutta, ihre Kinder Moses, Jslin und Leo zu Lindau (schon oben erwähnt), Salmann zu Ravensburg, Liebermann und Anselm zu lleberlingen mit großen Privilegien ausgestattet: denn sie hatten sich, als der Kaiser „des richs (Reichs) sachen und Notdurft gen Lamparten mit merklichem gelte (Gelbe) und cösten zu bestellen gewest" .... „williMch erboten und mit den werken bcwifet". Deswegen sollten sie im Reichsschutz sein und überall Geleit haben, keinen Opferpfennig und nur die halbe Judensteuer entrichten, ferner allein in der Stadt, wo sie wohnten, zu Recht stehen. Endlich durften sie auch von keinem Judenmeister in den „jüdischen" Bann gelegt werden. Der Schutz dieser Freiheiten wurde dem Landvogt und den Städten in Schwaben übertragen. Dem Sohne Samuels Mellin (Jslkn) verpfändete 1409 Hans der junge Graf Haus und Hof zu Aeschbach, ebenso tat dies im Jahre 1412 Bentz Mok. Samuels Knecht Märklin wird 1420 und 1421 als sein Bevollmächtigter bei.Hausverkäufen genannt, nachdem sein Herr nach Konstanz übergefiedelt war. Am 6. Juni 1333 wurde die halbe Lindauer Ju.