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Der Israelit · 1909-10-28 · Heft 43 (28.10.1909) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 43 (28.10.1909)
Date
1909-10-28
Page
– (sequence 19)
Language
German
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28 Oktober 12*09. Der Israelit Set e IS. No 43 Messer seines Nachbars, mit dem er in Feindschaft lebte. Natürlich lenkte sich der Verdacht auf ihn, man forschte nach und erfuhr, daß er in der Mordnacht gegen seine Gewohnheit erst spät nach Hause gekomnien war, um die Zeit ungefähr, als das Verbrechen nach Berechnung der Aerzte geschehen sein mußte. Auf die Frage, wo er in der Nacht gewesen sei, konnte der Beschuldigte keine genügende Auskunft geben, am wenigsten aber, wie sein Messer an die Mordstelle geürmmen war. Zum Ueberfluß war er in der Nähe des Feldes in der denkwürdigen Nacht gesehen wordenso war also die Beweiskette geschlossen. Die Geschworenen zogen sich zur Beratung zurück, der Fall schien ganz klar zu sein. Aber die Beratung dauerte stundenlang, ohne daß die Richter zu einem Ergebnis kamen. Nach landesüblichem Recht mußten nämlich die Geschworenen ihr Schuldig einstimmig aussprechen, uno ein Mann sprach den Angeschuldigten frei trotz der vorliegenden Beweise. Jahre vergingen, schließlich starb der widerspenstige Geschworene. Auf seinem Sterbebett bekannte er, daß er den Mord begangen hatte. Das Messer hatte der Angeklagte zufällig verloren. Wie wäre wohl die Entscheidung gefallen, wenn der Mörder nicht glücklicherweise Richter gewesen wäre! An diesen Fall knüpft die Kölnische Zeitung die Mahnung, die Indizienbeweise fallen zu lassen. Es hätte nicht ungezählter Justizmorde bedurft, um zu dieser Erkenntnis zu kommen, vielmehr hätte man das vieltausendjährige Gebot der Thora beachten sollen: Erst auf die Aussage zweier oder dreier Zeugen hin soll der Todesschuldige getötet werden. Nicht stummer, kalter Stein kann aus einem makellosen Menschen einen Verbrecher machen - nur durch die Aussage zweier glaubwürdiger Zeugen lassen wir uns von dem Fehltritt eines Mitmenschen überzeugen. Nicht einmal ein einzelner Zeuge ist allein glaubwürdig, da wir vor der Verurteilung dem Angeklagten so gut glauben wie dem Kläger und hier Aussage gegen Aussage steht. Und selbst der Verbrecher hört nicht auf, unser Nächster zu sein. Für die Tat bat er zu sühnen, nach der Sühne ist er wieder Mensch wie jeder andere. Das war das Gesetz vor 2000 Jahren. Am 2. September 1909 lesen wir in der Kölnischen Zeitung einen Arttkel mit der Ueberschrift: „Zur Frage der Rehabllitation bestrafter Personen." Schon die Ueberschrift würde dem jüdischen Rechtsbewußtsein vollständig unverständlich sein. Bestrafte Personen sind doch eben durch die Strafe rehabilitiert! Sünde allerdings macht den Menschen schlecht, zieht ihn hinab, er hat eine Rehabilitation nötig. Worin besteht dieselbe? Eben in der Strafe. Man sieht, die Rechtsanschauungen haben sich im Laufe der Zeiten geändert. Was dabei herausgekommen ist, möge der Artikel selbst sagen. In den letzten Tagen hat die badische Regierung eine Anordnung getroffen, die sozialpolitisch von großer Bedeutung ist und auch außerhalb unseres (des badischen) Landes nachgeahmt werden sollte: sie hat die Aufsicht über die vorläufig entlassenen Strafgefangenen und die unter Polizeiaufsicht stehenden, nicht sicherheits gefährlichen Personen den Polizeibehörden abgenommen und den Vereinen für Jugendschutz und Gefangenenfürsorge übertragen. Des weiteren hat das Ministerium des Innern verfügt, daß von der Befugnis zur Ausweisung unter Polizeiaufsicht gestellter Personen aus einzelnen Orten nur mit größter Vorsicht . . . Gebrauch zu machen ist. Es soll dann tunlichst eine andere Unterbringung des Ausgewiesenen erfolgen." Man kann nach diesen Bestimmungen sich wenigstens ein Bild machen, wie es anderwärts mit solchen Personen ausfieht, und nur hoffen, daß auch außerhalb des Badischen Landes baldigst ähnliche Bestimmungen eingeführt werden. Alsdann wird man dem jüdischen Rechtsbewußtsein sich hoffentlich noch weiter nähern, das durchdrungen ist von wahrer Menschenliebe, durch Taten, nicht nur durch Worte, und dann möge an der Ausgangspforte der alten und der Eingangspforte einer neuen Zeitperiode aufs neue die dann verstandenen Worte stehen: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. Leo Adler, stuä. im*. Ankündigung. Infolge der Aufforderung im „Eingesandt in Nr. 7 unseres Blattes wurden wir durch die Opserwilligleit eines anonymen Spenders in die Lage versetzt, den „Indische« Uolksfrenrrd" versuchsweise doppelt so stark als bisher erscheinen zu lassen. Diese neue Beilage des „I ü d i s ch e n V o l k ssreundes" soll wissenschaftlichen Zwecken . dienen. Sie wird zur einen Hälfte Religiononoescheiften» zur andern Hälfte Geegese enthalten. Sie wird betitelt sein: „Mbliochek des jüdischen Uolksfreundes". Zur Bequemlichkeit der Leser wird die Beilage in Buchform gedruckt werden, um sie sammeln und später binden lassen zu können. Um das Unternehmen für die Dauer zu sichern, müssen wir auf die „KiblistheK des jüdischen Uolkssreun-es" vom 1. Innrrnr 1910 ab ein besonderes Abonnement eröffnen, das auf den geringen Preis von Einer Mark für das Jahr bemessen ist. Jede Lieferung stellt sich* also auf noch nicht 9 Pfennig. In den Monaten Oktober, November und Dezember des laufenden Jahres erhalten die Leser des „Jüd. Volksfreundes" die in diesen drei Monaten erscheinenden Nummern der' „KiblistheK des jüdischen Nolksfreundrs" gratt». Es werden zunächst die beiden Arbeiten erscheinen: „§tv denkende Ande" und „Die Sprüche Salomos". Freunde der Verbreitung jüdischer Wissen sch aft und Schaffung billiger jüdis cher Hausbibliotheken mögen zur Unterstützung dieses Unternehmens durch recht zahlreiches Abonnement beitragen. Vereine und Verbände mögen ihre Mitglieder auf die „KiblistheK des Mischen UolKsfreM-es" Hinweisen. Man abonniert auf die „Bibliothek -es jüdischen Uolkssreun-rs" beim „Uerlns de» „IsraeUl", Frank fnrt o. M., Karif-achan», zum Preis von MK. 1 pro Jahr für zwölf Lieferungen. Sroder U>r«g. Wir hatten schon einmal in einer Notiz in Nr. 9 des 3. Jahrganges unserer Zeitschrift auf einen groben Unfug aufmerksam gemacht, der immer größeren Umfang anzunehmcn scheint. Wir wollen daher diesem Uebelstande einige ausführlichere Zeilen widmen. Bei dem stärkeren Schwinden der gründlichen, ja man kann leider sagen, selbst der oberflächlichen Kenntnis des Judentums und der Erkenntnis seines wahren Wesens, glaubt man sich auf den indirekten Weg der Assimilation angewiesen. Was man in der eigenen „Religion" nicht versteht, will man aus dem Vergleich mit anderen erklären. Vielmehr will man dieses und jenes aus dem einfachen Grund, weil andere Kreise es so haben. Daß auch äußerlich Gleiches im Judentum eine völlig andere Bedeutung haben kann, wird gar nicht erwogen. Da haben wir z. B. den Priestersegen. Nach -allen Seiten hin wird er mißbraucht. Ein jeder, dessen Lenden ein langer Mantel schlägt, fühlt sich berufen, den Priestersegen auszusprechen und das andächtige Volk der Gläubigen kraft der dem Ornat innewohnenden Würde und Heiligkeit zu segnen. Und was das Lächerlichste — wäre es nicht ein Zeichen unsagbar trauriger Verirrung — ist, der Herr, der in feiner Eigenschaft als geistlicher Seelsorger die Leiche begleitet, erteilt am Schluffe seiner Leichenrede dem Verstorbenen^.!), den Leidtragenden und allen Anwesenden, welcher Religion auch immer angehörend, den Segen mit den Worten des Priestersegens. Wir können ein solches Gebühren nur als „groben Unfug" bezeichnen. Der Priestersegen war ein Teil des Tempeldienstes und nur Aharons Nachkommen sind Priester, aber auch der Aharonide darf den Priestersegen nur sprechen, wenn er dazu von der Gemeinde aufgefordert ist. Und er hat zu wissen, daß nicht er, sondern Gott segnet. Eine Weihehandlung des Tempeldienstes kann aber sicherlich nicht an der Stätte der Toten stattfinden. Man denke auch nur den lachhaften Unsinn neben dieser eitlen Selbstüberhebung: Den Toten materiellen und geistigen Segen wünschen, damit sie durch ihre Taten der Gottesnähe teilhaftig werden l Man hat doch sonst immer soviel scheue Rücksicht — wo sie nicht angebracht ist — auf das Urteil der nichtjüdischen Welt vorgeblich zu nehmen. Bedenkt man denn gar nicht, welchem Urteil der bei einem solchen Segen zufällig anwesenden nichtjüdischen Mitbürger der Segenspender sich aussetzt, die nicht verfehlen, eine solche alberne Nachäffung so niedrig zu hängen, wie sie es verdient. Gegen einen solchen groben Unfug selbst an der ernsten Stätte des Todes sollte daS Volk Einspruch erheben und sollten die Gemeinden und deren Vorstände energisch einschreiten. ver PriestmcgeH. Dem großen Priester, dessen Bedeutung die Geschichte seines Volkes in dem Ehrennamen „Simeon der Gerechte" als Ideal priestlicher Vollendung würdigt, verdanken wir eine Überlieferung, die den Kern des Priestersegens zu enthalten scheint. Sie findet sich in der zweiten Mischnah der „Sprüche der Väter," und stellt als die drei Stützen der Welt die Tauroh, den Gottesdienst und die Liebestätigkeit hin: drei Momente, die inhaltlich vielleicht den drei Versen des Priestersegens entsprechen. Zeigt doch dieser die Dreizahl in solch deutlicher Weife, daß sie sich uns als das Geheimnis seiner Einheitlichkeit offenbart. Der Zusammenhang, in welchem das Gebot deS Priestersegens mit dem Vorangehenden steht, läßt sogar die Gebiete vermuten, aus die sich die Dreiteilung bezieht. Es find gemäß einer Andeutung S. R. Hirfchs die drei Lagerstätten, aus deren Zusammenwirken das jüdische Leben besteht. Diese erscheinen zuerst vorbildlich in der Wüstenlagerung der Stämme Jisroels als: 1) Wir» mno Das äußere Volkslager,

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