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Der Israelit · 1909-10-28 · Heft 43 (28.10.1909) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 43 (28.10.1909)
Date
1909-10-28
Page
– (sequence 20)
Language
German
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28. Oktober 1909. _{0. Nr. 48__ 2) D'lVnaho Das Lager der Leviten, 3) nino Die Stätte des Heiligtums. Gilt da nicht die materielle Segensspende des - Men Verses den weiten Schichten des Volkes - Mt nicht der Geist, dessen Erleuchtung der zweite Ratz verheißt, symbolisch im Levitenftamme und bildet nicht der Schlußvers das Endziel des Heiligtums, indem „Gott sich uns zuwendet und uns die volle Harmonie des Daseins gewährt?" Ja, selbst der Ausdruck des Gebotes trägt die Dreizahl zur Schau, wenn er für den Segensspruch im Prinzipe drei Tätigkeiten in Anspruch nimmt. Bei der ersten: „so sollt Ihr die Söhne Israels segnen," steht das ganze Volk vor unserem geistigen Augedie zweite, „indem Ihr zu ihnen sprechet," erinnert an den Levitenberuf der Erläuterung des Gotteswortes und über der letzten, „sie sollen meinen Namen auf Israels Söhne legen," schwebt der Genius des jüdischen Heiligtums, das ausschließlich der Wahrheit des Gottesnamens gewidmet ist. Die stete Wiederkehr dieser drei Momente stellt den Priestersegen ins rechte Licht. Sie läßt ihn als Ausdruck der Tatsache erscheinen, daß diese drei unzertrennlichen Dinge allein das wahre Heil des Menschen bedeuten und daß überall der Gottessegen waltet, wo sie in inniger Durchdringung sich gegenseitig ergänzen. So groß ist die Bedeutung dieser Tatsache, daß R. Josua ben Levi in Sota 38 b den Satz aufstellt: „Jeder Priester, der die Pflicht, den Priestersegen zu erteilen unterläßt, Übertritt drei Gebote, entsprechend den drei Versen des Priestersegens." Das Gebot, über welches er sich hinwegsetzt, besteht eben aus drei besonderen Momenten. Wäre ihm die Bedeutung der Mizwoh gegenwärttg, so wüßte er die Gedanken und Aufgaben zu schätzen, die sie in üppiger Fülle als Aussaat auf das Feld der menschlichen Tättgkeit hinaustragen und würde mit Freuden jede Gelegenheit begrüßen, die ihn zu ihrem von Gott erkorenen Dolmetsch beruft. Von der Ueberzeugung durchdrungen, daß sie die Keime des Segens bilden, mit welchen Gott unseren Lebenspfad beglücken will, würde er jede Stunde preisen, in der er sie als Sämann aus dem weiten Acker der Menschenbestimmung zur ftuchtreichen Entfaltung in die Herzen seiner Umgebung zu streuen vermag. Wie lehrreich steht doch für alle Zeiten des ersten jüdischen Priesters erster Segensspruch da- Längst sind die friedensgekrönten Worte verhallt, die damals anläßlich der ersten Tempelweihe an heiliger Stätte seinen Lippen entströmten. Aber ihre innerste Bedeutung lebt in der Literatur des Priestersegens allezeit fort. Eben hatte der beispiellose Friedensheros die Einweihungsopfer dargebracht, da sprach er den Priestersegen. Der Text hält den Moment durch das Wort: (DI 9, 22) fest, und Raschi bemerkt zu demselben: ,‘73*13' rD'jro nrro Mit Recht erhebt der Verfasser der TiSttf 0'v3N die Frage, ob Raschi sich nicht mit dem einfachen Vermerk hätte begnügen können, daß der im Texte erwähnte Segen der Priestersegen gewesen und aus welchem Grunde er außerdem die Verse audeutet, aus denen er besteht. Raschi wollte aber, wie der Fragesteller vermutet, die Verse selbst ganz besonders in ihrer Dreizahl hervorheben, weil sie in ideellem Zusammenhänge mtt jenen drei Opferarten stehen, nach deren Darbringung sie gesprochen wurden. Der Text selbst verleiht den Opfern nochmals namentlichen Ausdruck, indem er des Sühneopfers, des Emporopfers und des Friedensmahlopfers gedenkt. Ob da nicht das Friedensmahlopfer den Glückszustand jener absoluten Vollkommenheit widerspiegelt, die vorbildlich an der Stätte des Gottesheiligtums herrscht? Ob nicht das Emporopser dem stets auswärtsstrebenden Wirken entspricht, der in dem Ideale des Levitenberufes einen so trefflichen Ausdruck findet? Und ob nicht am Ende das Sühnopfer den weiten Schichten des BolkslagerS die Möglichkeit der Wiedererhebung aus leichtfertiger Verirrung schafft? Der Rahmen eines Aufsatzes gestattet uns nur diese schwache. Andeutung eines vermutlichen -r Israeli*. | inneren Zusammenhanges der drei Verse des Priestersegens mit jenen drei Opferarten. Ist sie aber begründet, so gewinnen wir gleichzeitig ein Verständnis für die in Sota 38 b niedergelegte Ueberlieferung des R. Josuah ben Levi. Der Priester, der bei dem durch den Vorbeter erfolgenden Vortrage der rrcn n333 sich nicht zum Seg nsspruche hinaufbegibt, kann später nicht mehr dorthin schreiten. Wie Aharon der ersten von ihm -vollzogenen Opferhandlung den Priestersegen unmittelbar anschloß, so ist dieser überhaupt nur im Anschlüsse an den Gedanken der rmsy denkbar. Er birgt in seinen präzisen Sätzen jene drei Momente, die gemeinsam das Tempelleben bildeten und aus denen sich heute noch in der Praxis das jüdische Wirken zusammensetzt. Gottlob, daß d.r Segen des Tempels niemals in vollem Maße an den äußeren Bestand desselben gebunden war. Nur so konnte er sich selbst in den Zeiten tiefsten geistigen und materiellen Elends in einer das ganze menschliche Leben beglückend umfassenden Weise bewähren. Und dem Leben auf allen Gebieten will er immerdar seine reichen Gaben weihen. Dies hat wohl kaum einer so verständnisvoll erkannt als „Simeon der Gerechte", wenn er als Träger einer Ueberlieferung dasteht, die eben die drei Hauptgebiete des Lebens, gerade die drei Momente des Priestersegens, als die Stützen der Welt bezeichnet. Wer möchte nicht mit uns in der Sphäre der Tauroh die Stätte der Schechinah, des Gottesheiligtums erblicken, ganz entsprechend jenem Mischnahworte (Aboth ÜI 3), das die Anwesenheit der Schechinah überall dort feiert, wo auch nur zwei jüdische Seelen sich im Gespräche über Taurohgedanken befinden? Hat nicht der Gottesdienst geradezu ein klassisches Vorbild im Leviten dienste, der im 4. Buche Moses fast auf jedem Blatte unter dem Namen rni3J) auftrirt? Und besitzt nicht schließlich die Liebestätigkeit im weiten Kreise des Volkslagers ihr ureigenstes Gebiet? Nicht umsonst erwähnt unsere Mischnah, daß „Simeon der Gerechte" zu den Letzten der großen Synode zählte, zu jenem erlesenen Kollegium, das uns in dem Priestergewande der Gebete den geistigen Nationalschatz des Tempels auf die Wanderung durch weite Räume und ferne Zeiten mitgab. Denn auch der von Sinai stammende Inhalt dieser Mischnah hat den Tempel überdauert, um seine Ideale in der Wirklichkeit des Lebens zu erhalten und die Menschen immer mehr zu ihnen empor zu erziehen, bis er wieder in ihrem Kreise zu erscheinen vermag. £om$pon<knztnii. Nacimcblen. Cöln, 17. Okt. Am 12. September hielt der Verein für die jüdischen Interessen Rheinlands (E. V.) einen Delegiertentag ab, auf welchem Herr Referendar Jsi Kahn-Cöln über das Thema referierte: „Wie stellen wiruns zueinerZwangsvereinigung der preußischen Juden?" Die Versammlung war, trotz der b vorstehenden Feiertage, gut besucht und spendete dem Redner für seine fast zweistündigen fesselnden Ausführungen reichen Beifall. An den Vortrag schloß sich eine sehr lebhafte Diskussion, die wegen der vorgerückten Zeit leider abgebrochen werden mußte. Es wurde dieserhalb von der Fassung einer Resolution abgesehen und beschlossen, den Vorstand zu ersuchen, einen neuen Delegiertentag einzuberufen, der über denselben Gegenstand weiter beraten soll. Es ist uns leider nicht möglich, die Ausführungen des Herrn Referenten auch nur annähernd wörtlich zu bringen. Wir bedauern das um so lebhafter, als wir unseren Lesern nur ungern den Genuß der klaren und lebendigen Darstellung, der schlagenden Beispiele und logischen Folgerungen, mit denen der Herr Referent seine Zuhörer erfreute, vorenthalten. Wir geben daher nur den Gedakengang der Rede wieder, der kurz, olgender war: Der Herr Referent ging rechtshistorisch von der durch die ftanzösische Revolution verursachten Aenderungen der internationalen Rechtslagen der Judenheit aus und behandelte die wichtigsten Punkte unserer deutschen Judengesetzgebung. Er legte dabet das Schwergewicht auf die Gesetzgebung des Jahres 1847. Dieses Gesetz ist die Grundlage des großen Entwicklungsprozesses, den die Verwaltung der Synagogengemeinden genommen hat. Gewissensfreiheit ist hier in Verbindung mit der preußischen Verfassung vom 31. Januar 1850 stabilisiert. Dann ging er auf die heutige Lage der Judenheit in Bezug auf ihre religiöse Verschiedenheit bezw. Zersplitterung ein nnd zeigte die Unmöglichkeit einer gesetzlichen Regelung eben infolge dieser Mannigfaltigkeit in der Art der Auffassung des Judentums. Zudem will der wirkliche Liberalismus ebensowenig — es widerspricht ja auch seiner inneren Auffassung — wie das gesetzestreue Judentum eine Einknebelung in lebensverneinende Paragraphen. Er besprach eingehend den Machol'schen Gesetzentwurf mit seinen Mängeln und legte dar, daß die in Betracht kommenden Paragraphen des Gesetzes von 1847 uns bei richtiger Interpretation alles das geben, was der Entwurf bieten will. Druckfehler. „Du sollst in Deinen Zelten kein Unrecht liegen lassen" (Job, 1114) wird von den Weisen auf Bücher angewandt, die Druckfehler enthalten. Man ist daher eigentlich verpflichtet, wenn man gewissenhaft handeln will, die Druckfehler, besonders wenn sie im Buche selbst angegeben werden, zu verbessern. Der Druckfehler entstellt manchmal den Sinn vollkommen. Und wenn das in den heiligen Schriften der Fall ist, dann können sich daraus Folgen ergeben, deren Tragweite nicht zu ermessen ist. Die Weisen haben daher mit gutem Grund das Abschreiben der Thorarolle mit soviel Vorschriften umgeben, daß das Erlernen derselben ein ganzes Studium ausmacht. Wenn wir bedenken, was daraus hätte werden müssen, wenn diese Vorsichtsmaßregeln nicht getroffen worden wären, dann erkennen wir, wie berechttgt diese sind. Wenn jeder Thoraschreiber seit Moses auch nur einen Fehler gemacht hätte, wir hätten schon längst eine ganz andere Thora als die sinaitische. Es lassen sich die Druckfehler vermeiden, wenn die Korrektoren gewissenhaft arbeiten,ihre Aufgabe als eine heilige Aufgabe erfassen und Zeit und Mühe nicht sparen, besonders wenn es sich um keinen unbedeutenderen Text handelt, als um den der Thora selbst. Wie können wir einen Thoratext, der noch dazu als Schulausgabe hergestellt ist, die Presse verlassen sehen, der von Fehlern in Buchstaben, Vokalisation und Tonzeichen auf jeder Seite wimmelt. Wolff Heidenheims V'itt Lebensarbeit war es, reine Texte herzustellen, und er hat sich dadurch ein großes Verdienst erworben. Jetzt .cheint man nicht mehr so gewissenhaft zu walten. Es muß daher öffentlichEinspruch gegensolche Handhabung unserer heiligsten Güter erhoben werden. Eltern, Lehrer und Rabbiner müßten gemeinsam gegen die unentschuldbare Nachlässigkeit laut ihre Stimme erheben, mit der der Text der Rödelheimer Schulausgabe von M. Lehrberger von 1906 und des Pentateuch hergestellt ist. Aus der Ausgabe 1906 seien folgende Fehler genannt: S. 1 I. Kap. 1. V. 2. ft. •*. S. 4 I. Kap. 3. V. 15. N2'm st. rmp. S. 5 I. Kap. 3. V. 17. bim st. b-rmi. S. 51. Kap. 3. V. 19. ri?.,2 st. rora S. 329 V. Kap. 29. V. 12 st. Aus der Ausgabe 1908 (#tt& 1906!!) S. 19 I. Kap. 14 V. 16 st. apS. S. 22 I. Kap. 17 B. 27 st. Es steht noch eine größere Liste zur Verfügung die sich auch auf andere Textausgaben von M. Lehrberger bezieht. Da der Verlag die weiteste Verbreitung hat, hat die Oeffentlichkeit das größte Interesse an der Verbesserung der Texte.' Wir bitten im Interesse der Sache um allgemeine Mitarbeit. i if'fc&VffiVrfl i J r V'iHrii^ Vill’AVV' V‘V\irir'i S

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