Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 41 (14.10.1909)
- Date
- 1909-10-14
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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g/:' h, $} I % m f Fi.- I-' k -' Gelte 14. Rr. 41 Auf diesen Voraussetzungen fußend seien einige Bemerkungen über die Verhältniffe in Bayern hier gestattet. Die Vorbildung der jüdischen Lehrer in Bayern ist seit mehr denn vier Dezennien eine gleichmäßige, denn mit verschwindenden Ausnahmen sind sie alle Schüler des israelitischen Seminars Würzburg. Das Fortbildungsstreben ist in hohem Grade vorhanden. Freiwillige Fortbildungskurse bestehen fast in allen Bezirken, wo sich solche ermöglichen lassen. Fehlt also nur die Gleichmäßigkeit der Fortbildung und die Möglichkeit, auf Lässige — es sind deren Gott sei Dank sehr wenige — einen gewissen moralischen Zwang auszuüben. Nach beiden Seiten hin ließe sich aber z. Zt. etwas Positives erwirken. Es ist bekannt, daß im vorigen Jahre durch Ministerialerlaß eine wesentliche Aenderung der 2. Lehrerprüfung angeordnet wurde, welche mit dem Jahre 1910 in Kraft tritt. Außer besonderer Betonung der praktischen Lehrbefähigung, also der methodischen Seite, sind für die wissenschaftliche Befähigung einzelne Spezial-Wahlfächer freigestellt. Unter diesen figuriert nun auch die Religionslehre und Apologetik. Der Wortlaut der Ministerialverfügung schließt nicht — wie in Preußen — jüdische Religion aus, erwähnt sie aber auch nicht. Zwischen der ersten und zweiten Prüfung liegen in Bayern vier Jahre mit obligatem Fortbildungsprogramm. Dieses ist naturgemäß auf die zweite Prüfung zugeschnitten. Es ist also selbstverständlich, daß, da von 1910 ab der Religionslehre eine bedeutende Rolle in der zweiten Prüfung zugewiesen ist, das Fortbildungsprogramm auch Religionslehre umfaßt Das ist gegen früher eine sehr bedeutende Neuerung. Religion war bisher im Fortbildungsplan nicht vertreten. Die Leiter dieser Religionsfortbildungskonferenzen sind die geistlichen Schulinspektoren. Die Zäheren Bestimmungen des Fortbildungsprogramms sind den einzelnen Kreisregierungen überlassen, die Normen über die Fortbildung in den Religionsstoffen durch die kirchlichen Oberbehörden angegeben. Eine Kritik des allgemeinen wie des Religions-Fortbildungsprogrammes ist hier nicht angczeigtaus einem bestimmten Grunde sei jedoch darauf hingewiesen, daß beispielsweise das in der letzten Nummer des amtlichen Schulanzeigers für Unterfranken veröffentlichte Stoffmaß des Fortbildungsstudiums in Religionsfächern durch die Lehrerfachpresse (Bayr. Lehrerzeitung) insofern ungünstig beurteilt wurde, als es nur eine einfache Wiederholung des Lehrstoffes der Lehrerbildungsanstalten sei. Während die Ministerialentschließung bezügl. der zweiten Lehrerprüfung von „Religionslehre" nur ganz im allgemeinen spricht, benamt das unterfränkische Fortbildungsprogramm ausdrücklich nur katholische und protestantische. Diese Spezialisierung kann für die jüdische Religionslehre als Ausschließung angesehen werden, muß es jedoch nicht. Das Fehlen einer jüdischen Oberbehörde und die der Regierung wohlbekannte Divergenz der religiösen Richtungen im Judentum ließ es eben der Behörde nicht ratsam erscheinen selbst einzugreifenvielleicht erwartet man eine Initiative seitens der interessierten jüdischen Kreise. Es wird sich also nun fragen: „Ist es wünschenswert, daß auch für jüdische Schuldienstexspettanten (Lehrer vor Ablegung der zweiten Prüfung) eine obligate Fortbildungspflicht m Religionsfächern seitens der Schulbehörde festgelegt werde?" Wird diese Frage bejaht, so ergibt sich weiter die Frage: „Welche Schritte sind zu tun, um eine solche behördliche Maßnahme zu erwirken?" und endlich: „Wie soll die Pflichtfortbildung organisiert werden nach Lehrstoff, Lehrziel und Lehrmitteln und wer soll das Fortbildungswesen leiten?" Gründe zu einer Verneinung der ersten Frage könnten sich vielleicht aus den Schwierigkeiten ableiten lassen, zu welchen die Beantwortung der dritten Frage führt. Doch mag diese Seite zunächst außer Betracht bleiben, es wird ja später noch darauf einzugehen sein. Sagen wir uns, Der ME daß es im Interesse der Bewertung der jüdischen Religionswiffenschaft liegt, gleiche Behandlung mit anderen Konfessionen zu erfahren, bedenken wir, wie die Aussicht auf einen positiven Vorteil — Examen — manchen zu eifrigem Studium anregen wird — nüwb tu nvvb kV Tinai — vergessen wir endlich nicht, daß ein gelinder Zwang oft recht notwendig und heilsam ist, da er Selbsttäuschung nicht zuläßt, Ausreden wie Mangel an Gelegenheit und Mitteln einfach nicht gelten läßt, sondern ein bindendes „Muß" hinstellt, so werden wir wohl die erste Frage glattweg bejahen und damit nun von selbst auf Frage 2 und 3 hingewiesen sein. Welche Schritte sind zu tun, um eine diesbezügliche behördliche Maßnahme zu erwirken? Die Antwort scheint herzlich leicht: Man richtet eben ein entsprechendes Gesuch an die Regierung bezw. das Ministerium. Und doch ist die Sache nicht ganz so einfach. Wer ist kompetent zur Einreichung einer solchen Vorstellung? Die gesetzlich zuständigen Vertreter jüdischer Angelegenheiten sind unsere Rabbinen. Nun kann aber hierin wie überhaupt jeder einzelne Rabbiner seine eigene Ansicht haben, die sogenannte bayerische Rabbinerkonferenz ist ja doch nichts behördlich Anerkanntes. Trotzdem ist aber doch meines Erachtens jeder einzelne Rabbiner an sich wohl berechtigt, bei der Behörde in dieser Angelegenheit vorstellig zu werden. Tie Behörde wird dann eben an die übrigen zuständigen und mitbeteiligten Stellen herantreten und deren Ansichten einholen und schließlich auch mit der eigenen Meinung nicht zurückhalten können. Sollte also der eine oder andere bayerische Rabbiner zur ersten Frage ebenfalls einen bejahenden Standpunkt vertreten, so sind ihm die Konsequenzen daraus vorgezeichnet. Daß es auch außerdem noch Stellen gibt, welche hier eine Anregung geben können, sei nur nebenbei hervorgehoben. Wir haben den jüdischen Lehrerverein, den bayr. Landesverein, die Schulsektion der orthodoxen Freien Vereinigung, den neugegründeten Verein für die Interessen des gesetzestreuen Judentums in Bayern und schließlich ist auch jeder einzelne jüngere Lehrer, der beispielsweise jüdische Apologetik als Wahlfach für die zweite Prüfung nehmen möchte, in der Lage, durch eine Anfrage bei der Schulbehörde die Sache in Fluß zu bringen. Förderlicher ist es aber wohl der ganzen Angelegenheit, wenn man nicht erst erst fühlend und tastend und ohne festes Programm an die Behörde herantriit, sondern fest und sicher weiß, was man eigentlich will und soll. Die Sache ist wichttg genug, von Verttetern aller einschlägigen und beteiligten Faktoren beraten zu werden, damit nichts Einseitiges und Unbefriedigendes gezeitigt werde. Jedenfalls ist eine geeignete Vertretung des Lehrerstandes zu den etwa stattfindenden Beratungen zuzuziehen, damit nicht auch hier sich wiederhole, was eingangs von den Studienplänen der anderen Bekenntnisse gesagt werden mußte, daß gerade die Hauptbetemgten, die Lehrer, die ganze Regelung als eine verfehlte beurteilen. Ob es sich nicht empfehlen würde, daß alle derartigen Vereine eine ständige Kommission für solche Angelegenheiten einsetzten, sei nur eine nebensächliche Anregung. Jedenfalls könnte dann leichter gearbeitet werden als innerhalb eines größeren, darum schwerfälligeren und doch nicht in allen seinen Gliedern sachverständigen Verwaltungskörpers. Eine Verständigung über die einzureichende Vorstellung wird aber dann um so leichter sein, wenn durch gemeinsame Beratung über Möglichkeit und Art und Welse, also auch Lehrstoff und Lehrziel, Lehrmittel und Leitung, über die gesamte Organisation des Fortbildungswesens volle Klarheit und Uebereinstimmung herrschen. Unter der Voraussetzung einheitlicher Vorbildung wird bezügl. des Fortbildungsstoffes und Zieles und damit der Lehrmittel eine Einigung nicht schwer erfolgen. Das echte, jüdische Lernen muß intensive Pflege finden, gleichzeitig sind aber auch die praktischen Forderungen zu berücksichtigen. Studium von ,o"v und v'pviL, MethodMes Religions- 14. Unterrichtes, jüdische Geschichte in allen Zweigen, Apologetik, Liturgik und Rhetorik, letzteres sowohl als Schiurlernen wie als Predigt, vielleicht auch die Judengesetzgebung unter besonderer Berücksichtigung der gemeindlichen Verhältniffe bieten des Stoffes eine überreiche Fülle. Die Lehrmittel aufzuzählen ist unnötig, wird doch jeder Konferenzleiter hier die notwendigen Winke zu geben wissen. Nur bezüglich der Apologetik ist's noch etwas schwach bestellt. Wie ich mir nun den ganzen Fortbildungsbetrieb denke? Nicht einfach als schulmäßige Wiederholung des Seminarstudiums, ebensowenig als schulmäßiges Abfragen evtl, neu aufgegebener Stoffe, denn auch darüber enthielt die Lehrerfachpreffe s. Zt. Klage, daß es auf die jungen Lehrer deprimierend wirke, wenn sie seitens des leitenden Schulinspektors über Religionsmemorierstoffe „verhört" würden, wie sie selbst vielleicht wenige Stunden vorher erst ihre Schulbuben abgehört hätten. In den wenigen Stunden, welche einer solchen „Religionskonferenz" zur Verfügung stehen, muß mehr der Konferenzleiter tätig sein, zeigen, was und wie studiert werden soll und kann. Die Tätigkeit der Kursisten ist mehr eine fragende, höchstens unter gewissen Umständen teilnehmende. Verfehlt wäre es darum, alle Fortbildungsfächer auf eine Konferenz Zusammentreffen zu lassendie verschiedenen Einzeldisziplinen sind sachgemäß auf die einzelnen Termine evtl, auch auf die vier Jahrgänge zu verteilen. Es dürften meines Erachtens hier mehr Erfolge erzielt werden als beispielsweise bei den sogen. Ferienkursen, auf denen die Teilnehmer — sit venia verbo — etwas zu sehr „überfüttert" werden. (Schluß folgt.) vericWgnng. In dem Hauptteil der vorigen Nummer des „Israelit" wurde bereits der Inhalt einer in „Erz. u. Lehre" veröffentlichten Korrespondenz aus Seligenstadt richtiggestellt. Wir stehen nun auch unsererseits nicht an, zu bestättgen, daß die Gemeinde Seligenstadt durchaus loyal gegen Herrn Lehrer Hamburger gehandelt hat. Damit entfällt natürlich auch jeder Vorwurf, der Herrn Rabbiner Dr. Goldschmidt-Offenbach treffen könnte. Ein sonst zuverlässiger Korrespondent hatte uns den sehr wesentlichen Punkt verschwiegen, daß der Vorstand sich freiwillig erboten hatte, die Kosten der Stellvertretung zu übernehmen. Wir bedauern, daß durch eine falsche Darstellung ein schiefes Licht auf die Beteiligten geworfen worden ist. Einladung m Gründung eines Torrbildungskursus. Es ist beabsichtigt, im südlichen Teil Oberheffens einen Fortbildungskursus zu gründen. Die monatlichen Versammlungen sollen abwechselnd am Wirkungsort der Teilnehmer stattfinden. Kollegen, die sich an dem Kurs zu beteiligen wünschen, wollen sich baldigst an den Unterzeichneten wenden. I. Markus in Affenheim. vrieklraZten. , ■ Herr« W. in G Bor ca. 3 Jahren war die Religionslehrerstelle in G. mit der Filiale Sch. mit einem Fixum von 470 Mt. ausgeschrieben. Darauf bezog fich die bewußte Bemerkung. Es freut mich in Ihrem Interesse, baß Ihr festes Gehalt jetzt 660 Mk. und Ihr Gesamteinkommen ungefähr das Doppelte der genannten Summe betragt.