Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 41 (14.10.1909)
- Date
- 1909-10-14
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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) b i0ci>« B Organ des Bundes gesefcestreuer jüdischer Lehrer Deufschlands. Unsachliche Polemik. Steuerfragen können zwar fürpolitische Parteien zu Prinzipienfragen werden, religiöse Anschauungen aber werden durch sie nicht tangiert. Die Forderung der steuerpolitischen Gerechtigkeit wird von dem Atheisten ebenso nachdrücklich vertreten wie von dem aus streng positivem Boden Stehenden. Von diesem Gesichtspunkte aus würden wir gar keinen Wert darauf legen, auf einen Angriff zu antworten, den die „Blätter f. Erz. u. Unterr." wegen Aufnahme eines Sprechsaal-Artikels in diese Spalten gegen uns gerichtet haben, wenn der Fall nicht geradezu typisch wäre. Da fi> den sich alle jene Verdächtigungen wieder, die dem Leiter des Verbandsorgans nun einmal dringendstes Lebensbedürfnis zu sein scheinen. Jener Artikel hatte in durchaus sachlicher Weise dagegen Stellung genommen, daß die Vertreter der Lehrerverbandes auf dem jüngsten Gemeindetage auf die Befreiung von der Kultussteuer verzichtet, dagegen bas aktive und Passive Wahlrecht verlangt hatten. Er forderte statt dessen, daß Rabbiner und Lehrer, ähnlich wie in Württemberg, von amtswegen Mitglied des Vorstandes sein sollen. Daß eine solche Forderung nicht rückschrittlich, sondern von eminent fortschrittlicher Natur ist und daß für uns absolut kein Grund vorlag, ihr die Spalten dieser Blätter zu verschließen, wird jeder Unbefangene zugeben müffen. Der „Israelit" wird dafür von den „Bl. f. Erz. u. Unterr." als das Organ bezeichnet, „das es nun einmal als Lebensaufgabe betrachtet, gegen jede Auswärtsbestrebüng unseres Standes anzukämpfen" und unserem ^-Korrespondenten, dem Verfasser jenes Artikels, wird der Vorwurf gemacht, daß er „die geschworenen Feinde des Lehrerstandes mit falschen Argumenten versehe, die von diesen als Waffen benutzt werden, um die mittelalterliche Position, in der sich der jüdische Kultus beamte leider so vielfach noch befindet, um jeden Preis aufrecht zu erhalten." Die Maßlosigkeit der Sprache soll hier, wie immer, die Schwächen und und Blößen der Beweisführung verdecken und die Ungerechtigkeit der rüden Angriffe verschleiern. Wir werden, indeyi wir den Fehdehandschuh aufuehmen, auch heute dem Beispiel unseres Gegners nicht folgen und uns von unsachlicher Polemik fernhalten Nun zur Sache selbst. Der betreffende Artikel wandte sich in der Hauptsache gar nicht gegen die angestrebte Beseitigung des Steuerprivilegs, sondern gegen die übermäßige Höhe der Belastung, die den Kultusbeamten -in den kleinen und mittleren Gemeinden dadurch zugemutet wird. Wenn unserem Mitarbeiter der Borwurf gemacht wird, er habe einen Gegensatz zwischen Stadt- und Landlehrern „konstruiert", so ist das geradezu lächerlich. Als ob es nicht eine längst bekannte und statistisch aufs klarste nachgewiesene Tachsache wäre, daß die Kultussteuern in Groß- und Zwerggemcinden zwischen 20 und 600 Prozent variieren, daß also die Lehrer in den Kleingemeiuden oft um das 5—lOfache höher besteuert werden als ihre Kollegen in den Großgemeinden (siehe auch die Dingfeldersche Denkschrift). Die Kleingemeinden werden auch bei einer Organisation noch recht große Opfer bringen müssen, um das Grundgehalt für den Lehrer aufzubringen und die geplante Zentralkasse wird in der Regel nur für die Alterszutagen und die Pension aufkommen. Kann man es da dem Lehrer einer solchen Landgemeinde verdenken, wenn er das Vorgehen der Vertreter des Lehrer Verbands für recht bedenklich hält, besonders da die Regelung der Gehaltsverhältnisse in einer unseren Wünschen entsprechenden Weise noch gar nicht gesichert zu sein scheint. Wir sind überzeugt, daß die preußischen Volksschullehrer sich wie ein Mann gegen eine ähnliche Stenerbelastung wehren würden. Es hätte dem betreffenden Antrag doch mindestens die Klausel beigefügt werden muffen, daß der Beitrag des Lehrers zu den Kultussteuern den Betrag der Staatssteuern nicht übersteigen dürfe. Das ist aber bedauerlicher Weise unterblieben. Und null zu der Gegenforderung. Die Gewährung des aktiven und passiven Wahlrechts mag theoretisch genommen ein Fortschritt sein, praktisch ist es für die soziale Stellung des Lehrers durchaus wertlos,- das wissen wir zufällig ganz genau. Die hessischen Lehrer, die ja ganz brav Stellern zahlen dürfen, besitzen nämlich schon heute das aktive und passive Wahlrecht, wenn sie gleich den übrigen Gemeindemitgliedern Einzugsgeld zahlen. Es ist uns aber nur ein einziger Fall bekannt, daß einem Lehrer die Ehre zuteil wurde, in den Vorstand einer kleinen Landgemeinde gewählt zu werden. Die übrigen Kollegen haben nicht nach dieser Ehre gegeizt und daran haben sie recht getan, denn wo immer sich ein Kollege der Wahlagitation aussetzt, macht er sich entweder unmöglich oder gefährdet seine Stellung aufs ernsteste. Das wird in Preußen auch nicht anders werden. Wir behaupten deshalb: nicht Aengstlichkeit hat unserem ^'-Korrespondenten die Feder geführt, sondern klare Einsicht in die Verhältnisse. Ganz anders liegt der Fall, wenn der Lehrer von amtswegen dem Vorstande angehört. Heute spielt sich jedes Gemeindemitglied als Vorgesetzter des Relionslehrers auf, denn Parneß kann ja jeder werden und darum fordert man schon im voraus Entgegenkommen und Willfährigkeit seitens des Kullusbeamten. Das wird mit einem Schlage anders, wenn die Forderung unseres Mitarbeiters erfüllt wird. Der definitiv angestellte Lehrer mindestens muß Sitz und Stimme in der Verwaltung besitzen, und wir sind überzeugt, daß er auch in Verwaltungsangelegenheiten mindestens ebensoviel Einsicht an den Tag legt wie seine Amtskollegen, Gevatter Viehhändler und Krämer. Eine Einrichtung, .die sich in Württemberg so vorzüglich bewährt hat, sollte für Preußen so verwerflich sein, daß man von verbandswegen mit Keulen dreinschlägt, um den Missetäter zur Ruhe zu verweisen, der es gewagt, in dieser Frage anderer Meinung zu sein als die Herren vom Ausschuß des Verbands, der aber nach unserer Meinung mehr klaren Menschenverstand bewiesen hat als diejenigen, die sich, wie es scheint, für unfehlbar halten. Es handelt sich bei der obigen Forderung aber gar nicht allein um das Ansehen und das Jntereffe des Lehrer st andes, sondern in erster Linie um das ivohlverstandene Jntereffe der Gemeinden. Wir empfehlen diesen Teil der Ausführungen unseres Mitarbeiters dem aufmerksamen Studium unserer Kollegen und sie werden gleich uns zu der Ueberzeugung kommen, daß wer in so bescheidener und sachlicher Weise seine Ansicht begründet, nicht nur keine Vorwürfe, sondern den herzlichen Dank all derjenigen verdient, für die er eingetreten. Wir aber bedauern es keineswegs, uns zum „Sprachrohr" dieser „Unkenrufe" gemacht zu haben, und wir werden uns auch durch die Anwürfe der „Blätter f. Erz. u. Ilnterr." nicht darin beirren lassen, das zu vertreten, was nach unserem Dafürhalten tum Lehrerslande und der Gesamtheit frommt. Die Wortbildung des jüdischen Lehrers. Von Ben Jakob. Ueber die Notwendigkeit der Fortbildung des jüdischen Lehrers in den jüdischen Religionslächern besteht kein Zweifel. Wenn über den Stoff und das Maß noch divergierende Ansichten herrschen, so liegt der Grund einerseits in der Divergenz der religiösen Richtungen, anderseits in dem ungleichen Maß an Vorbildung in den verschiedenen Seminarien. Solange diese Ungleichheiten nicht behoben sind, wird es kaum möglich sein, einen Stoffplan für die Fortbildung mit allgemeiner Giltigkeit selbst innerhalb derselben religiösen Richtung zur Durchführung zu bringen. Daß es darum, neben vielen anderen, auch schon aus Gründen der gleichmäßigen Fortbildung wünschenswert wäre, wenn die orthodoxen Lehrerbildungsanstalten sich über einen gemeinsamen Neligionslehrplan einigen würden, sei hier nur nebenbei betont. Ermöglicht, aber die gleiche Vorbildung auch die gleiche Weiterbildung, dann könnten in derart umgrenzen Gebieten wenigstens versuchweise allgemeine Normen ausgestellt werden.