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Der Israelit · 1909-09-02 · Heft 35 (2.9.1909) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 35 (2.9.1909)
Date
1909-09-02
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 6. Nr. 35 r Jsraelir. 2. September 1909 gezogenheit der Häuslichkeit, haben sie für Frömmigkeit und Tugend gewirkt. •jnöK p “"Dy sagt David und erkennt mit diesen Worten den hohen Einfluß der mütterlichen Erziehung auf seine Gottesfurcht an. Bis in die Gegenwart hinein hat es sich als Sitte erhalten, nach dem Porbilde Davids in flehenden Gebeten um persönliche Hülfe und Schutz bei Einschaltung des Namens den Namen der Mutter zu erwähnen, sowie sich das Judentum auch bis auf den heutigen Tag durch ein nrusterhaftes Familienleben, in welchem Pietät und Sittenreinheit, Treue und Innigkeit herrschen in so hohem Maße ausgezeichnet, daß selbst unsere Feinde dies anzuerkennen sich genötigt sehen. Wohl fand auch im klassischen Altertum die Familie ihre hohe Würdigung, wohl hat man sie als Basis des Staates betrachtet und ihr in der Gesetzgebung eine große Aufmerksamkeit angedeihen lassen, aber ihrer Stellung im Staate fehlte zur schönen Entfaltung und Entwickelung die Selbständigkeit. Weil man den Adel und die Wurde der Menschen verkannte, entbehrten die Einzelnen ihrer individuellen Freiheit. Alle waren sie nur um des Staates willen da, gingen in diesen vollständig auf und wurden bald mehr, bald weniger als willenlose Werkzeuge betrachtet. Nicht so im Judentum: hier war der Staat um der Familie willen da, zu ihrer Pflege und Erhaltung. Die Gottesidee, die als Prinzip alle ihre Gestalten durchdringt macht sie zu einem bedeutsamen ethiscken Momente. An mannigfachen Stellen bedient sich die heilige Schrift der Elternliebe gegen Kinder als Bild der Gottesliebe gegen Israel. Daher hat sich denn auch, nachdem der jüdische Staat längst zusammengebrochen war, und seine Institutionen sich aufgelöst hatten, die Familie auf derselben Grundlage der Heiligkeit und Sittenreinheit entwickelt, und während der Jahrhunderte lang andauernden Verfolgungen und Bedrückungen im Mittelalter, haben sich die Juden im engsten Kreis eines innigen Familienlebens ein glückliches Asyl geschaffen, in welchem sie nicht nur Mut und Ausdauer fanden, den Haß und die Verachtung ihrer Feinde zu ertragen, sondern auch die Kraft, geistig zu schaffen und zu wirken und die schönsten Blüten des Denkens und Forschens an dem Baume der Erkenntnis zur Reife zu bringen. Wie aber die Gottesidee des Judentums und das aus ihr hervorgehende Prinzip der Gattungseinheit aller in Gottebenbildlichkeit geschaffenen Menschen die Basis bildet, auf welcher nach jüdischer Gesetzgebung bei aller bestehenden Verschiedenartigkeit der Menschenklassen ein von Menschenachtung getragenes harmonisches Verhältnis aller dieser" Klaffen untereinande hersteht, so werden auch dadurch die internationalen Beziehungen in solcher Weise bestimmt, daß die jüdische Humanität sich abhebt wie ein helleuchtender Punkt auf dem dunklen Grunde der Sitten und Rechtsanschauungen des Altertums. D e Fremden, die in allen Staaten des Altertums sich nur in sehr beschränktem Besitz ihrer Bürger- und Menschenrechte befanden, genossen im jüdischen Staate vollständige Rechtsgleichheit. Oft und wiederholt schürft die Schrift ein: Ein Gesetz soll für den Eingeborenen sein und für den Fremdling, der sich in euerer Mitte aufhält. Und wenn III. 24. 22. zu dem Satze n\"p mr*c ->:c or1? n\T> "ihn der Zusatz lautet, /-i d, so heißt dies eben nichts anderes, als: vor dem einigen Gott aller Menschen hat jeder dieselben Rechte; wie Gott, wie es weiter heißt, D'3E kkp rey, kein Ansehen der Person achtet und in gleicher Weise alle seine Geschöpfe liebt. Schon der Name -13, der auch zugleich als Bezeichnung für Israel und alle Menschen in ihrem Verhältnis zu Gott als Bewohner der Erde dient UI. 25. '*pKn D Hey DnN DDanni D’na D verkörpert diese Grundanschauung. Besitz, Niederlaffung, Gewerbe, Handel stand allen frei. In einem Staate der zunächst auf Ackerbau gegründet war, lag ourchaus keine materielle Veranlassung vor, Ansiedelungen von Fremden zu begünstigen, alle Fürsorge für dieselben ging demnach einzig und allein aus dem allgemeinen Prinzip der Menschenliebe hervor. Auch genossen alle Bürger des Staates vollständige Denk- und Glaubensfreiheit. Um seines Denkens und Glaubens willen war Niemand von dem ihm sonst zuftehenden Rechte ausgeschlossen, und so sehen wir dementsprechend selbst die Heiden in diese Rechtsgleichheit mit hineingezogen. Es wird geboten, ihre Armen zu unterstützen, ihre Kranken zu pflegen, ihre Leichen zu bestatten, ihren Greisen mit Ehrerbietung zu begegnen. Beim Begegnen eines heidnischen Weisen hat man einen Segensspruch zu Gott zu richten, ja sogar die 70 Stiere, die am Laubhüttenfeste im Tempel dargebracht wurden, erläutert der Talmud dahin o'yntr "i3:2 'o d'-is tryati' '3n mVktD ’Dtr'ir mow, sie seien für das Wohl der Heiden dargebracht. Wenn aber der jüdische Staat an die im Lande sich Niederlassenden die Forderung stellte, die sieben sog. noachidischen Gebote nicht zu übertreten, also nicht Götzendienerei zu treiben, keine Gotteslästerung, keinen Mord und keine Blutschande zu begehen, fremdes Eigentum zu achten, sich einer Gerichtsbarkeit zu unterwerfen, und nicht roh und grausam gegen Tiere zu sein, so bilden diese Gesetze eben die Grundlage allgemein menschlicher Gesittung, und wenn der jüdische Staat auf die Nichtübertretung dieser Staatsgrundgesetze hielt und halten sollte, so kann man darin so wenig eine Beschränkung der Gewissensfreiheit erblicken, als wenn es sich heut zu Tage um Polizeiverfügungen handelte, die zur Aufrechterhaltung der Ruhe und zum Sicherheitsschutze der Bürger erlassen werden. Unter diesem Gesichtspunkte der Fürsorge für die eigene Existenz des Volkes, muß auch der Vernichtungskrieg angesehen werden, den Israel gegen die heidnische Bevölkerung des Landes Kanaan geführt. Es waren dies Völker, deren Sündenmaß voll war wegen der Greuel und Scheußlichkeiten, die sie verübten, Völker welche Mörder aus Religion waren, welche mit ihrenjMenschenopfern, mit ihrem Molochscult auf der niedrigsten Stufe heidnischer Gesittung standen. Dieser einzige Eroberungskrieg, der Israel geboten war, wurde gemäß dem göttlichen Willen zur Besitzergreifung der Wohnstätte geführt, wohin es durch göttliche Verheißung und göttliches Gebot gewiesen, und aus einer Stelle in Jirmijahu geht unzweideutig hervor, daß die Vorschrift Friedenheitsgeboteh: vy >8 2">pn "D rp*?y ntnpi npy or6r6 auch in Bezug auf die canaanitischen Völker zu beobachten war und beobachtet wurde, die in der min ausgesprochene Unterscheidung zwischen ferner wohnenden Völkerschaften und den canaanitischen sich nur auf die Behandlung im Falle des nicht angenommenen Friedens bezieht - heißt es ja bei Aufzählung der von Josua unterworfenen Könige: '32 nK no'wn tib vy nn'n sb .py23 DttfV1 'inn 'n^>2 (Schluß folgt.) orrespondenzen und *Machrichten. Deutsches Keirh. Berlin, 30. Aug. Am 5. September wird hier die Konstituierung des Vereins zur Errichtung einer jüdischen Blindenanstalt stattsinden. Wie wir.bereits früher berichtet, beabsichtigt der Verein eine Erziehungsanstalt für blinde jüdische Kinder ins Leben zu rufen, wie eine solche für Oesterreich in Wien bereits existiert. Von den etwa 500 jüdischen Blinden Deutschlands sind l20 bis 150 unter 15 Jahren. In den allgemeinen Blindenanstalten befinden sich nur etwa 20 jüdische Blinde. Wenn man bedenkt, daß es in den bestehenden christlichen Anstalten an jeder Erziehung in jüdisch-religiösem Geiste gebricht, und daß auch schon mit Rücksicht auf die Kost besondere jüdische Anstalten notwendig sind, so ist das Unternehmen des neuen Vereins aufs wärmste zu begrüßen. In die Anstalt sollen Unbemittelte unentgeltlich, Wohlhabende gegen Erstattung der Kosten ausgenommen werden. Sollten die Mittel ausreichen, so will man mit der Erziehungsanstalt ein Heim für Erwachsene und für alte, nicht mehr erwerbsfähige jüdische Blinde verbinden. Hoffentlich wird dafür Sorge getragen, daß die Führung der zu gründenden Anstalt in religiöser Beziehung auch diejenigen befriedigt, die auf zuverlässiges Kaschrus Wert legen. Hamburg, 28 August. Ueber die „Erfolge" der Hamburger Judenmission berichtet das „Hamburgische Kirchenblatt:" In Verbindung mit dem Leipziger evangelisch-lutherischen Zentralverein für Israel hat seit Ende vorigen Jahres Fräulein Elisabeth Delitzsch von Altona aus unter den Juden Altona-Hamburgs zu arbeiten versucht. Sie hat nicht in die jüdischen Kreise eindringen können. Es fehlte ihr einmal an der nötigen Mithilfe kirchlicher Kreise, die, soweit ne überhaupt Missionsinteresse für Israel haben, schon zumeist der englischen Mission von Pastor Frank anhängen, anderseits verhalten sich die Hamburger Juden jeder Mission gegenüber schroff ablehnend. weil sie mit beit beiden Proselntenheimen vor Augen die Mission als ^eelenkauf und Proselvtenmacherei und die Judenchristen als Schnorrer anzusehen sich gewöhnt haben. Dazu macht sich die dominierende Stellung der Hamburger Judenschaft geltend. Fräulein Delitzsch geht nach Leipzig zurück, uni dort, ohne vom Zentralverein angestellt zu sein, den Juden zu dienen. Bei solchen Schwierigkeiten soll mit uni so mehr Dank und Freude anerkannt werden, was die hiesige Judenmifsion, und besonders die von Herrn Pastor Frank geleitete, leistet. Wir wünschen der wohlmeinenden Dame bei ihrer Uebersiedlung nach Leipzig viel Glück auf den Weg und hoffen daß sie nach den Erfahrungen die ihre auch dort gewiß nicht erspart bleiben werden, ihn Kraft eines Tages nützlicheren Dingen zuwenden wird als der „Rettung" verstockter jüdischer Seelen. Hamburg, 31. Aug. Der 0. Zioniftenkongreß wird in der Zeit vom 26.—31. Dezember in Hamburg abgehalten werden. Der Tagung kommt insofern eine ganz besondere Bedeutung zu, als sie zunr ersten Mal Gelegenheit bieten wird, die Stellungnahme der zionistischen Bewegung gegenüber den veränderten Verhältnissen im Orient vor dem Forum der Gesamtpartei zu besprechen. W ü r z b u r g, 30. August. Am nächsten Sonntag den 5. September nachmittags 2 Uhr findet im Hotel Goldschmidt die conftituierende Versammlung des Vereins für die Interessen des gesetzestreuen Judenrums in Bayern statt. Die Tagesordnung lautet: a) Konstituierung des Vereins; b) Beratung und Beschlußfaßung über die von der Komifsion vorbereiteten Statuten; e) Wahl des Verwaltungsausschuffes; d) Wahl einer Kommission zur Ausarbeitung von Grundsätzen für die Revision des Judenedikts von 1813; e) Stellung zur „Liberalen Bereinigung." (Referent: Dr. Stein, Schwetnfurt.) Burgkundstadt, 29. Aug. Die hiesige Kultusgemeinde unterhält seit 1852 eine Elementarschule aus eigenen Mitteln und trotzdem wurden die Israeliten auch zur Unterhaltung der christlichen Schulen mit herangezogen. Aus Grund des Art. 3 Abs. 2 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902 erhob der Kultusvorstand gegen diese unbillige und ungesetzliche Besteuerung Beschwerde und verlangte vom

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