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Der Israelit · 1909-08-26 · Heft 34 (26.8.1909) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 34 (26.8.1909)
Date
1909-08-26
Page
– (sequence 19)
Language
German
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2<5. August 1909. Seite 19. No. 34 neuen Satzung), und dies um so mehr, als zur Zeit ja Versuche gemacht wurden und werden, Zwangsverbände und Organisationen zu schaffen, die jede jüdische Gemeinde in ihrer Selbständigkeit bedrohen. Ist auch der Gesetzentwurf, den der D. I. G. B. den ihm angehörenden preußischen Gemeinden zur Beratung vorlegte, abgelehnt worden, so liegt doch die Gefahr immer noch nahe, daß erneute Bestrebungen sich zeigen,die Autonomie der jüdischen Gemeinden zu untergraben, die Gewissensfreiheit der Einzelnen zu gefährden, die notwendigen Folgen einer Einzwängung der jüdischen Gesamtheit in Zwangsverbände, ob sie nun Konsistorien, Landes- und Provinzialgemeinde oder irgendwie sich betiteln. Die religiöse Gewissensfreiheit soll uns Juden über alles gehen — und bildet allein Bürge für die Lebensfähigkeit unseres Judentums. Das haben Männer, die durchaus nicht gesetzestreuer Richtung sind, bekannt, und das nicht zuletzt deshalb, weil sie sich bewußt waren, daß die gewaltsame Zusammenschweißung der Neologie und Orthodoxie — in religiösen Dingen ein Unding ist. (Vergl. die Agitationsrede des Herrn Dr. Coblenz gegen unseren Verband vom Jahre 1896 und dessen Artikel in der Jubiläumsnummer der Brüllschen Monatsblätter vom Jahre 1905.) Notwendigerweise werden Orthodoxie wie Neologie in dem Bestreben, sich innerhalb einer solchen Zwangsorganisation ihren Standpunkt zu wahren, zu den erbittertsten und aufreibendsten Kämpfen hingerissen werden. Wem wird durch sie gedient? Ein positives Schaffen gibt es hier nicht. Mittel und Wege müssen und können auch wohl gefunden werden, um die Notlage der kleinen Gemeinden zu heben, um die Pensionsverhältnisse und Besoldungen der jüdischen Beamten zu konsolidieren, — aber die Heilung dieser Mißstände erfolgt nicht durch ein Attentat auf Gemeindeautonomie und Gewissensfreiheit. Darum rufen wir allen unseren Gemeinden und Führern zu: viclsant oonsuies! Bemerkenswert erscheint es uns, daß auf dem Gemeindetag in Berlin gerade die doch auf freiwilliger Basis errichteten Provinzialverbände — die Stellung des betreffenden Verbandes in Westfalen kennen wir nicht — im allgemeinen ihre Hand zur Zwangsorganisation boten. Wir erblicken in dieser Stellungnahme einen Verrat an den Grundlagen, auf denen diese Verbände gegründet wurden. „Und gehst du nicht willig, so brauch ich Gewalt. . . ." Wir brauchen aber auch nur auf unsere Provinz zu verweisen, um darzutun, wie zwei in ihren Prinzipien verschiedene Gemeindeverbände — ein jeder in seinem Kreise — auf freiwilliger Basis wirken können. Das ist allein das Richtige. Könnten sich unsere Gegner von heute zur Höhe der Anschauungen emporschwingen, daß die Institute der Wohltätigkeit, denken wir an Krankenhäuser, Asyle, Kinderheime, in gemeinsamem Werben auf streng gesetzestreuer Basis errichtet werden, die es nicht nur dem neologen Juden — in edlem humanem Sinne auch dem Andersgläubigen — ermöglichen würde, sie zu gebrauchen, sondern auch dem gesetzestreuen Glaubensgenossen, der doch dieser Anstalten in erster Linie durch sein rituelles Leben bedarf und dem naturgemäß die Garantien hierfür unter neologer Führung nun einmal nicht geboten werden können — dann erst wäre die Basis für eine wirklich liberale Aera eröffnet, in der das Wort „Toleranz" kein Schlagwort, nicht Schall und Rauch mehr wäre, sondern Wahrheit — vor allem unter uns Glaubensgenossen selbst, und zwar da, wo es hingehört. Gerne würden wir in diesem Sinne die Hand zum Frieden bieten. Unsere Devise ist: In religiösen Dingen „in Prinzipien fest", im übrigen Entgegenkommen. Soweit diese Auseinandersetzungen anläßlich der Neuordnung unseres Verbandes, anläßlich aber auch der Angriffe, die von anderer Seite gegen Ms erfolgt sind. Der Israelit Von der Darlegung der Grundsätze, die junserem Verein das Gepräge geben, wenden wir nunmehr einen kurzen Blick zu dessen Leistungen seit unserem Berichte vom Jahre 1907. — Mit freudiger Genugtuung dürfen wir auf unsere Tätigkeit und unsere errungenen Erfolge Hinschauen. Es giebt kein Gebiet jüdischen Lebens und der Interessen jüdischer Gemeinden, das unsere Kräfte in der abgelaufenen Periode nicht in Anspruch genommen hätte. Da die Pflege der Thora der Quell ist, an dem allein der jüdische Volkskörper wieder gesunden kann, haben wir zunächst in Verbindung mit einer Anzahl unserer Lehrer Schiurim eingerichtet, die eine Fortbildung und Vertiefung jüdischen Wissens anstreben. Die Fortbildungskurse fanden bei den Lehrern vollen Anklang. Die Kosten der Kurse und eines Teils der Werke übernahmen wir im Verein mit einer uns von anderer Seite liebenswürdiger Weise zur Verfügung gestellten Subvention. Ließ sich auch durch die Entfernungen einerseits, wie durch die angespannte Tätigkeit des Leiters der Kurse, des Herrn Rabbiner Dr. Marx andererseits eine konstante Durchführung nicht ermöglichen, so glauben wir doch nun einen Modus gefunden zu haben, der den Lehrern es ermöglicht, sich dauernd dieser Einrichtungen zu erfreuen. Wir haben in den lehrerlosen Gemeinden z. T. mit Erfolg den Versuch gemacht, am Sabbath im Anschluß an den Gottesdienst Schiurim dadurch zu ermöglichen, daß wir ihnen kostenlos populär geschriebene Werke, aus denen ein Abschnitt über die Sidrah, religiöses Pflichtenleben und dgl. verlesen wurde, zur Verfügung stellten. Wie seit Jahren galt dem Religions unterrichte, deffen Einrichtung, Subventionierung und Inspektion unsere eingehende Sorgfalt. Neu wurden in unserer Geschäftsperiode durch uns an 10 Plätzen Religionsunterricht eingerichtet, sodaß nunmehr z. B. im Regierungsbezirk Münster allein an 22 Orten auf unsere Tätigkeit hin und von uns gefördert Religionsunterricht erteilt wird, wo solcher vorher nicht bestand. In diesen unseren Bestrebungen haben wir uns des lebhaftesten Interesses der Königlichen Regierungen zu erfreuen gehabt und immer auf bereitwilliges Entgegenkommen, wo solches von uns erbeten wurde, rechnen können. Das galt vor allem da, wo in der Ausführung des neuen Volksschulgesetzes die Errichtung von Unterrichtsstationen znr Subventionierung von Seiten des Staates notwendig war. Es gelang uns auch wiederholt, von Communen, auch da wo ein gesetzlicher Zwang nicht vorlag, Subventionen für den Religionsunterricht zu erlangen. Wir haben eine große Anzahl von Gemeinden — auch nicht unserem Verband angeschlosfenen — auf die Wirkungen des Volksschulgesetzes hingewiesen, ihre Forderungen durch Eingaben wirksam unterstützt und Reisen und Besprechungen nicht gescheut, beiden Behörden direkt zu Gunsten der Synagogengemeinden zu intervenieren. Zu unserer Genugtuung erkennt man in unseren Verbandsgemeinden, und auch außerhalb derselben, den Segen unserer Tätigkeit in diesen Fragen an und wandten sich — Lehrer, wie Vorsteher — in zahlreichen Fällen um unser Eingreifen und um unsere Unterstützung an uns. In der gleichen Weise galt unser Interesse den jüdischen Volksschulen. Wir haben manche Klippe, die den öffentlichen Sozietätsschulen drohte, umschifft und die materiellen Nachteile, die durch das Volksschulgesetz belästigten, zu unterbinden gesucht. Es zeigte sich manches Mal, daß die Behörden in der Auslegung der Ausführungsbesttmmungen von Mißverständnissen geleitet waren und durH uns aufgeklärt werden konnten. Wie hier, so waren wir jederzeit bestrebt, neben der Wahrung der Interessen der Synagogengemeinden die des Lehrer st andes zu fördern. Fast allen Lehrern unseres Verbandes konnten wir durch die Einführung des Religionsunterrichtes an kleinen Orten ihres Bezirkes eine Erhöhung ihres Einkommens zuteil werden lassen. Auf einer sozialen Sicherstellung der Lehrerschaft beruht deren Berufsfteudigkeit nicht minder, wie auf dem inneren Drang zum Berufe und dessen idealen Zielen. An uns wird es deshalb stets sein, in diesem Sinne zu wirken. Hoffen wir doch auch, daß es nach der in diesen Tagen erfolgten Eintragung uns gelingen wird, die Verhandlungen mit dem Herrn Landeshauptmann Pensions-, Witwen- und Waisenkasse betreffend, zum Abschluß zu bringen. Die Lernfreudigkeit unserer jüdischen Schüler regten wir durch Verteilung von Prämien, Büchern jüdisch belletristischen und wissenschaftlichen Inhalts an. Dank wissen wir dem Spender des „Chaurew", von S. R. Hirsch, durch den wir eine große Anzahl dieses herrlichen Werkes an Lehrer und des jüdischen Wissens Beflissene verteilen konnten. Hand in Hand mit dem Bestreben eine Consolidierung unseres Religionsunterrichtes zu erreichen, ging unser Ziel, in dem Jndu ft riebe zirk vor allem, eine Regelung der elementaren kulturellen und religiösen Bedürfnisse in den neuersta ndenen jüdischen Gemeinschaften in die Wege zu leiten. Die Königliche Regierung griff des Oefteren zu gutachtlichen Aeußer u n g e n unseres Herrn Rabbiners und entschied in den die äußere Gestaltung bei der Gründung von Synagogengemeinden betreffenden Fragen im Einvernehmen mit demselben. Wir selbst haben in wiederholten Fällen in den verschiedenen Regierungsbezirken — und zwar hilfsbereit auch unserm Verein fremd gegenüberstehenden Gemeinden — zur selbstständigen Bildung von Synagogengemeinden und Loslösung von der Muttergemeinde, nachdem es in beiderseittgem Interesse lag, unsere Hülfe geliehen und die Durchführung der neuen Aufgaben bewerkstelligt. Synagogenwie Ritualbäderbauten haben wir tatkräftig unterstützt. Eine Subvention eines Gönners von Eintausend Mark setzte uns in die Lage, Gemeinden zu letzter Institution zu verhelfen. Wir haben 3 neue Mikwoth in letzter Zeit errichtet. Eine große Gefahr bildeten in neugegründeten, wie älteren Gemeinden die Regelung der Friedhofsfragen. Seit der Errichtung der Communalfriedhöfe tritt die große Versuchung an die jüdischen Gemeinden heran, den gesetzlich denselben zustehenden Teil in Anspruch zu nehmen. Welch' ungeheure Gefahr für die jüdischen Ruhestätten! Kein Kommunalfriedhof ist eine ewige Ruhestätte! Die Kommune hat jederzeit das Recht, die Gräber um- und ausgraben zu lassen und so wird leichtfertiger Weise diese heilige Stätte, der Stätte, auf der unsere teueren Heimgegangenen ewige Ruhe finden wollen und nach dem Religionsgesetze finden müssen — aus Sparsamkeitsgründen gefährdet! Wir haben diesem Mißstand in vielen Gemeinden abgeholfen und vor dem Danaergeschenk gewarnt. Wir haben auch den Behörden gegenüber, die rückhaltlos die Mottve stets anerkannten, diesen unseren Standpunkt vertreten. Gutachtlich sind wir des Oefteren von staatlichen und städtischen Organen über die Umgrabung alter Friedhöfe zwecks Durchlegung von Straßen gehört worden, so u. A. von der Kommune in Rheine. Wir haben im vorigen Berichte auch auf die Gefahr verlassener Friedhöfe an kleinen, von Juden nicht mehr bewohnten Ortschaften hingewiesen und bitten wiederholt um Benachrichttgung. Soll es etwa so gehen, wie in einem Falle, da eine jüdische Gemeinde erst an uns herantrat, als die Gebeine achtlos umhergeworfen waren? Der Gedanke des pietätvollsten Gesetzes unserer Religion, unseren Ahnen ewige Ruhe zu sichern, wird der Gemeinden Aufmerksamkeit auf die Hut dieses Gesetzes lenken.

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