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Der Israelit · 1909-08-12 · Heft 32 (12.8.1909) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 32 (12.8.1909)
Date
1909-08-12
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
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12. «ugrist 1909. __ Sie bieten den großen Vorteil, daß hier die | ethischen Lehren des Judentumnicht etwa in schematischer Form vorgetragen werden, sondern daß hervorragende Gesetzeslehrer die Träger allgemein gültiger ethischer Wahrheiten find. ES ergibt sich hierbei von selbst die Notwendigkeit, die Zuhörer mit der Geschichte jener Geist sheroen und ihrer Zeit bekmnt zu machen, wodurch das Verständnis und das Interesse für deren Aus sprüche bedeutend erhöht wiro. So erlangt daS Publikum nach und nach einen Einblick in 6ie Geistesarbeit der Helden der Mischnah und lernt ihren lauteren Charakter, ihre Selbstlosigkeit und ihre Begeisterung für die Ideale der Menschheit kennen. Wenn ich nun auch der mehr aphoristischen Form der jüdischen Ethik, wie sie die Sprüche der Väter uns bieten, vor der schematischen nach der Weise der alten Schiurbücher entschieden den Vorzug gebe, so möchte ich doch darauf Hinweisen, daß einzelne Teile derselben — ich erinnere hier nur an die Pflicht von non niTDJ — eine eingehende und logisch geordnete Behandlung nicht nur zulaffen, sondern geradezu erfordern. Ich möchte hier besonders auf die geradezu meisterhaften Ausführungen, die S. R. Hirsch im 2"Vin gerate dem erwähnten Kapitel gewidmet hat,hinweism. Aber auch hier soll der freie Vortrag die Regel sein. Es hat wenig Sinn Gesetzesparagraphen vorzulesen. Sie gewinnen erst Leven, wenn ihre Anwendung auf die Praxis gezeigt wird. Im Vorstehenden war schon die Rede von dem Werte der jüdischen Geschichte für den Schiurvortrag. Es ist eine bekannte Tatsache, daß das jüdische Publikum seine eigene Geschichte nicht kennt. Wenn ich nun auch stets die Vorwürfe, die Heine seiner dicken Mathilde gemacht hat, als sie nichts von Rabbi Jehuda Halevi wußte, für sehr ungerecht gehalten habe, und wenn sich die großen Erwartungen, die man an die Gründung von Vereinen für jüdische Geschichte und Literatur geknüpft bat, nicht realisiert haben, so darf man sich doch nicht der Einsicht verschließen, daß es eine unbedingte Notwendigkeit ist, unser Volk mit seiner Geschichte wenigstens in großen Zügen vertraut zu machen und nachzuweisen, daß die N'VIL nruttfn nicht uur im biblischen Zeitalter, sondern auch in der langen Nacht des offensichtlich über uns gewaltet hat. Es bedarf nun in den Landgemeinden keines besonderen Vereins und keiner besonderen Veranstaltung, um die Kenntnis der jüdischen Geschichte zu verbreiten, denn auch sie findet im Schiurvortrag Verwendung und dient einem religiösen Zweck. Auch hier ist jeder Schematismus fernzuhalten. Man klüpfe vielmehr die geschichtlichen Belebrungen an die religiösen Vorkommniffe. Vor Chanukoh bietet sich beispielsweise Gelegenheit, von dem Zug Alexanders nach Jerusalem, von der Herrschaft der Ptolomäer (die Juden in Alexandrien) zu erzählen, um sodann auf das Helden geschlecht der Hasmonäer überzugehen, dessen Geschichte ja im allgemeinen aus der Religionsschule her bekannt ist. Q'ison s'2 wird man von dem Untergänge der Makkabäer, von Herodes, von den heldenhaften Kämpfen der Juden mit den Römern und der Eroberung Jerusalems durch Titus berichten. Ebenso wird man bei der Erwähnung, daß Bethar am 3*0 'ö gefallen, auf den Aufstand unter Bar Kochba zu sprechen kommen. Daß auch die Juden Spaniens an diesem Tage ihr Vaterland verlassen mußten, wird man als eine auffällige Fügung des Schicksals zu erwähnen nicht vergessen. Von Bar Kochba führt ungesucht eine Brücke zu Sabbathai Zwi hinüber. In ähnlicher Weise läßt sich wohl die gesamte jüdische Geschichte, ohne daß man die chronologische Form einzuhalten braucht, im Laufe mehrerer Jahre vorführen. Ob man auch das Anekdotenhafte der Geschichte*) in dieselbe einflechten soll, hängt ganz von dem Geschmack des Vortragenden und seines Zuhörerkreises ab. Dieses Beiwerk der Geschichte erfreut sich bei Kindern bekanntlich hoher Wertschätzung und auch bei dem ländlichen Publikum findet es häufig viel Anklang. *) Wie die Erzählung von Kamza und Barkamza. Der Israelit._ Höher stehen selbstverständlich die Erzählungen, Parabeln aus Talmud und Midrasch. Aber auch sie sollen nur als Würze für den Bortrag dienen, und ebenso die o'Wo die eine sittlich-religiöse Wahrheit veranschaulichen, und die der Dubnoer Maggid mit so großer Meisterschaft gehandhabt hat. ES ist selbstverständlich, daß man mit der Erzählung wunderbarer oder parabolischer Stellen aus Talmud und Midrasch vorsichtig sein muß. Gar zu leicht überträgt sich das Mißtrauen in die buchstäbliche Wahrheit derselben auf die Stählungen der Bibel. DaS gilt nicht nur für das großstädttsche Publikum, sondern in unserem kritischen Zeitalter auch für die Landbevölkerung. Eine Aufgabe der Gegenwart, die der Schiurvortrag, wenn auch nur ganz nebenbei, lösen muß, ist die Ausrüstung des jüdischen Publikums mit den Waffen der Apologetik. Auf Schritt und Tritt in Volksversammlungen und in Zeitschriften sieht der Jude seine Religion und sein Volkstum angegriffen. Er fühlt, daß es ungerechte Angriffe sind; er besitzt aber nicht das Wissen, um sie zurückzuweisen. So wird dem Juden auf dem Lande besonders häufig seine „Trägheit" vorgeworfen, ihm, der so schwer ringen muß um des Lebens Notdurft. Es ist hier nicht der Ort, diese Anklage zu wiederlegcn; es soll bloß angedeutet werden, daß im Schiurvortrag alles das besprochen werden muß, was der Jude wissen muß zur Erfüllung seiner Religion und zu ihrer Verteidigung. Um aber die Gebote der Thora mit Liebe zu erfüllen, muß man von der Wahrheit und Zweckmäßigkeit derselben überzeugt sein. Die Betonung des kategorischen Imperativs: Du mußt, du sollst! Dein Gott hat es dir befohlen! mag für sittlich hochstehende Personen genügen. Der Durchschnittsmensch verlangt den Nachweis dafür, daß er mit der Erfüllung der göttlichen Gebote nicht nur eine sittliche Pflicht erfüllt, sondern daß er dadurch auch sein eigenes Heil fördert. Darum muß auch nach dieser Seite hin der Vortragende aufklärend wirken. Er weise nach, daß unsere Gebote durchaus zeitgemäß sind, daß insbesondere die soziale Gesetzgebung der Thora mustergültig genannt werden kann für alle Zeiten, daß ferner die darin entaltenden bürgerlichen Gesetze noch immer auf er Höhe der Zeit stehen. Man versuche es einmal, die Abschnitte über Kauf und Verkauf, die Bestimmungen über das Zurverfügungstellen, über Miete, über das Fundrecht aus "HD vorzutragen und man wird bei den Zuhörern auf ein recht naives Erstaunen stoßen, daß wir Juden schon vor ca. 2000 Jahren eine Gesetzgebung besaßen, die modern im besten Sinne des Wortes ist. Hier ist ein Kapitel, das reichlichen Stoff für den Bortrag bietet, und das geeignet ist, den Juden stolz zu machen auf seine Religion, und es ist hier eine Gelegenheit geboten, apologetisch zu wirken, weit über den gewöhnlichen Wortsinn hinaus. Ich habe bisher ausschließlich den Schiurvortrag in der Chewroh vor Augen gehabt. Ich möchte zum Schluffe noch einige Bemerkungen über das „Lernen" im Trauerhause anfügen. Es zeugt von einem bedauerlichen Schlendrian, wenn jahraus, jahrein aus dem D"n vorgelernt wird. Wenn auch einige Abschnitte darin ohne jedes Bedenken Verwendung finden können, so wirkt doch deren häufige Wiederholung nicht gerade sehr anregend. Da der Tod in den Säusern der Gläubigen und der Ungläubigen inkehr hält, so bietet sich dem Lehrer gerade hier Gelegenheit, das Herz auch derjenigen Leute zu rühren, die sonst ftir seine religiösen Belehrungen unzugänglich sind. Darum bedarf es für den Bortrag im no einer besonders gründlichen Vorbereitung. Den richtigen Ton zu finden und den Tatt zu wahren, das ist Sache des Vortragenden. Hier aber gilt wie an jedem Ort die Regel: trage religiös Bedeutungsvolles in interessanter und schöner Form vor. Es ist ein erfreuliche- Zeichen dafür, daß sich ein Fortschritt auch auf diesem bisher so vernachlässigten Gebiet bemerkbar macht, in dem Umstand zu erblicken, daß die von dem „Bund gesetzestreuer Eertt 10. Nr. 32. i jüdischer Lehrer" gegründeten Fortblldungskurse auch der Vorbereitung für den Schiurvortra ihre Aufmerksamkeit zuwenden. Die vorstehend Arbeit aber soll nur ein bescheidener Beitrag zur Lösung der Frage sein, welche Wandlung das „Lernen" erfahren muß, um nicht nur den jetzigen religiösen Stand zu wahren, sondern auch verlorenen Boden wiederzugewinnen. Kolltgialftät? Auf der jüngsten Generalversammlung des Unabhängigen Lehreroereins im Großherzogtum Hessen kam ein recht häßlicher Fall von 3'DB zur Sprache, der öffentlich gegeißelt zu werden verdient. Eine Gemeinde, die früher einen eigenen Kultusbeamten besaß, vor nicht langer Zeit aber zur Filialgemeinde wurde, übertrug die Erteilung des Religionsunterrichts dem Lehrer einer benachbarten Gemeinde gegen eine Renumeration von monatlich 30 Mk., einschließlich der Reisekosten. Ein „Kollege" des Beauftragten begab sich nun zu dem Vorstand der betreffenden Gemeinde und erbot sich, den Unterricht für 20 Mk. zu übernehmen. Der Vorstand hatte wenigstens noch so viel Anstand, dem bisherigen Inhaber der Stelle den Vorrang zu lassen, wenn er es ebenso billig tue wie sein „Konkurrent", worauf aber jener nicht einging. Der He'd dieser traurigen Geschichte besaß noch die Unverfrorenheit, sich seiner Heldentat zu rühmen. Der Fall steht G. L. in seiner Kraßheit nur vereinzelt da und er würde kaum Veranlassung geben, sich darob besonders zu ereifern, wenn nicht ähnliche Vorkommnisse sich auch anderswo ereigneten. Der Vorstand einer Filialgemeinde überwirft sich mit dem bisherigen Religionslehrer, kündigt ihm, wozu er daS Recht besitzt und bietet die Stelle dem Lehrer einer anderen Gemeinde an. Dieser weist das Anerbieten nicbt etwa entrüstet zurück, sondern läßt sich dazu gebrauchen, seine Kollegen zu verdrängen. Zufälligerweise intervenierte hier der zuständige Kreisschulinspektor. Eine dritte Form der „Verrückung der Grenzsteine" wird kaum mehr als solche empfunden. Anläßlich der Vakanz, die in einer Hauptgemeinde eintritt, wird eine bisher dazu gehörende Filiale dem Lehrer einer anderen benachbarten Gemeinde übertragen. Dem neueintretenden Kollegen, der auf die Einnahme aus dieser Filiale sicher gerechnet hatte, ja auf sie geradezu angewiesen war, bleibt das Nachsehen. Wir wissen wohl, daß so lange die materiellen Verhältnisse der Religionslehrer so unbefriedigend sind wie bisher, das Raufen um einen kleinen Nebenverdienst — anders können wir es nicht bezeichnen — nicht aufhören wird Beschämend bleiben diese Vorgänge aber trotzdem für unfern Stand. Ein geringes Einkommen berechtigt noch lange nicht, die einfachsten Rücksichten der Kollegialität beiseite zu setzen, ja selbst einen schweren zu begehen, auf dessen Übertretung der öffentliche Fluch ruht (r"' r"3 iran). Sie zeigen aber auch, daß die wohlwollendsten Regierungserlasse nichts nützen, wenn sie von den unteren Behörden nicht streng durchgeführt werden. Eine Verfügung des hessischen Ministeriums ordnete seinerzeit die Bildung von Religionsschulsprengeln an. Die Kreisämter hätten also — selbstverständlich nach Anhörung der betreffenden Gemeinden, sowie der zuständigen Rabbinate — in letzter Instanz darüber zu entscheiden, welcher Hauptgemeinde eine Filiale zuzuteilen sei; etwaige Streitigkeiten würden dann auf dem ordnungsmäßigen Wege beseitigt werden. Wir sind aber, wie wir oben gesehen, noch recht weit von solch geordneten Zuständen entfernt. Auch die kleinste Filialgemeinde verficht das, was sie stolz ihre Autonomie nennt, mit so großem Eifer, daß die Kreisämter, schon um die ewigen Scherereien los zu werden, ihnen ihren Willen lassen. Den Vorteil davon haben nicht sie, sondern diejenigen Lehrer, die möglichst wenig Kollegialität, dafür aber desto mehr Rücksichtslosigkeit besitzen. Zu beneiden sind sie freilich weder um den Mangel an ersterer, noch uni den Besitz der letzteren. t; it

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