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Der Israelit · 1909-08-12 · Heft 32 (12.8.1909) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 32 (12.8.1909)
Date
1909-08-12
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Organ des Bundes gesefsesfreuer jüdischer hehrer Deutschlands. Crziel?ung and Lei? ■0^3031» Einladung zu der am Montag, den 30. August a. e. im Hotel "Central (I. Straußer) in Schweinftlrt vormittags 9 Uhr stattfindenden 30. Generalversammlung -es israelitischen Lehrervereins fiir das Königreich Bayern. Tagesordnung: 1. Begrüßung. 2. Berichterstattung des Vereinsvorstandes. 3. Bericht der Rechnungsrevisoren und Entlastung der Verwaltung. 4. Antrag: Die Generalversammlung wolle eine Kommission ernennen zur Ausarbeitung eines Normalanstellungsvertrags für bayer. Religionslehrer. Antragsteller: Herr Translateur, Miltenberg. 5. Referat: Die Bedeutung der Revision des Judenedikts vom 10. Juni 1813. A) für die Gemeinden, B) für Lehrer. Referenten: Oppenheimer-Laudenbach, Dingselder-München. Thesen: Eine gesetzliche Revision des Judenedikts ist notwendig und unaufschiebbar A) für die Gemeinden im Interesse 1. der Gewissensfreiheit, 2. der finanziellen Durchführung der gemeindlichen Aufgaben, 3. der Errichtung einer Zentralkasse. all 1) Den Mitgliedern der Großgemeinden ist unter Berücksichtigung wohlerworbener Rechte die Trennungsmöglichkeit zur Bildung mehrerer Kultusgemeinden zu geben. all 2) Als gemeindliche Aufgaben find außer den in der Min.-Entschl. vom 29. Juni 1863 genannten Einrichtungen noch anzusehen a) die Rabbiner- und Lehrerbildung, b) die Unterstützung sozialer und wirtschaftlicher Bestrebungen. all 3) Die Zentralkaffe ist eine Pflicht- und Rechtskaffe für alle Kultusgemeinden in Bayern. Ihre Einnahmen bestehen aus staatlichen und kultusgemeindlichen Beiträgen. Die Leistung jeder Kultusgemeinde wird nach dem Staatssteuersoll berechnet. Jede Kultusgemeinde kann diesen Beitrag autonom aufbringen. B) Für die Lehrer. Bei der vorzunehmenden gesetzlichen Revision des Judenedikts sind Bestimmungen aufzunehmen im Jntereffe 1. der Gründung und Erhaltung jüdischer Volksschulen und 2. der Religionslehrer und zwar Bestimmungen über Vorbildung, Anstellung, Grundgehalt, Dienstalterszulagen, Pensions - Verhältnisse und Reliktenversorgung conform den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen für bayer. Bolksschullehrer. 6. Freie Besprechung von Schul- und Standesangelegenheiten. Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit des Referats für Gemeinde und Lehrer werden die Herren Kollegen ersucht, die Versammlung recht zahlreich zn besuchen und auch die außerordentlichen Mitglieder md Gönner der Vereins hiezu einzuladen. Die Verwaltung: H. Goldstein, A. Mandelbaum, Vorstand. Schriftführer. €ine durchsichtige Caktik. Wenn man Herrn Steinhardt zuhärt, schwärmt er stets für Einigkeit und Friedenur, wenn er dazu gezwungen wird, ergreift er die Feder, um die „Standesehre" zu wahren und Angriffe auf den Lehrerftand abzuwehren. Er fühlt sich immer dazu gezwungen, so oft der „Israelit" anderer Meinung ist, wie er. So hat er jüngst wieder einmal „nachgewiesen", daß der „Israelit" lehrer- und bildungsfeindlich ist. Es bedarf wohl kaum der Betonung, daß für den „Israelit" sowohl wie für alle gesetzestreuen Kreise die Anstellung seminarifch gebildeter Lehrer das einzig erstrebenswerte Ziel für unsere Gemeinden ist. (Siehe hierzu den Leitartikel des Israelit Nr. 41, 1907 „Die Vorbildung der Religionslehrer!) Gerade wir haben die Forderung aufgestellt, daß die Zahl der Präparandteen und damit die Ausbildungsmöglichkert für angehende Lehrer vermehrt werde Ja, wir haben sogar an die Möglichkeit der Errichtung eines neuen Seminars im Osten Deutschlands gedacht, allerdings bevor wir die finanziellen Schwierigkeiten kannten, in denen sich das Kölner Seminar befand, während die „Bl. f. Erz. u. Unterr." stets den Standpunkt vertraten, es gebe zu viel regulär vorgebildete Lehrer. Und nun wollen sie ihren Lesern glauben machen, der „Israelit" schwärme für „Lehrer, die vom Geiste moderner Bildung keinen Hauch verspüren." Niemand wird es Herrn Steinhardt verdenken, wenn er für das Berliner Seminar eine Lanze bricht und es in Schutz nimmt gegen Borwürfe, die ihm ungerecht erscheinen, denn jeder tritt naturgemäß für diejenigen Anstalten ein, die seiner religiösen Richtung nahe stehen. Wenn er aber aus dem Umstande, daß der „Israelit" sich zum Organ der Beschwerden der ostpreußischen Gemeinden gemacht hat, ihm und damit den Gesetzestreuen einen Strick zu drehen gedenkt, so ist das eine sehr durchsichtige Taktik, die aber nur bei denjenigen verfängt, die nicht alle werden und die ein so dickes Brett vor dem Kopfe haben, daß sie nicht begreifen, daß es sich in diesem Kampfe noch um etwas anderes handelt als um die Frage: geprüfte oder ungeprüfte Lehrer? Dort oben in Ostpreußen, wo eben ein sehr starkes und gar nicht zufälliges Lehrerwechselfieber zu herrschen scheint, gibt es Gemeinden, die der ketzerischen Ansicht huldigen, daß ein ungeprüfter, aber streng religiöser und mit reichem jüdischen Wissen versehener „Kultusbeamter" auch als Lehrer einem Manne vorzuziehen sei, der rwar ein Seminarabgangszeugnis aufzuweisen hat, dafür aber nur äußerst geringe Kenntnisse im Hebräischen besitzt, dessen religiöse Lebensführung — nun sagen wir — nicht ganz einwandsfrei ist und der das Amt eines Schonet nicht versehen kann oder will. Der „Israelit" war derselben Meinung. Das mag ja der Schriftleiter der „Bl. f. Erz. u. Unterr." für recht verkehrt halten, und er mag auch der Ueberzeugung sein, dem Berliner Lehrerseminar sei in dem betreffenden Artikel schweres Unrecht geschehen. Aber wir können mit dem besten Willen nicht herausfinden, inwiefern dies eine schier unglaubliche Roheit gegen den Lehrersland" bedeutet. Schließlich noch eine Bemerkung. Wir hatten uns erlaubt, zu den Vorgängen in Ostpreußen in einer kurzen und durchaus sachlichen Briefkasten-Notiz Stellung zu nehmen. Herr Steinhardt nennt das schimpfen. Das läßt uns kalt. Im Verkehr mit Herrn Steinhardt haben wir uns jede Entrüstung längst abgewöhnt. Das Schimpfen überlassen wir getrost ihm. Er ist darin allen in jüdischen Organen tätigen Journalisten entschieden über. Wir werden stets unfern Ruhm dareinsetzen, ruhig und sachlich zu kämpfen. Was es mit dem ferneren Vorwurf, daß wir die „schimpfliche Behandlung unseres Standes" gutheißen, auf sich hat, haben wir ja schon gezeigt. Für die Ehre und Würde unseres Standes haben wir ein mindestens ebenso feines Gefühl wie unser Gegner. Es wird ihn vielleicht gar nicht überraschen, zu hören, daß es viele Lehrer gibt, die der Meinung sind, daß seine Kampfesweise weder der Ehre noch der Würde unseres Standes entspricht, welcher Ansicht wir hiermit nachdrücklichst beitreten. Der Schiurpsrtrag. Bon Lehrer G. Bar in Gemen. (Schluß.) Ein Gebiet, das für den Schiurvortrag wie geschaffen ist, ist die Behandlung der rYDK Sie sind ja vielfach in Form von Homilien bearbeitet wordenich erinnere hier nur an rost von Messet und an die in diesen Blättern erschienenen „Sprüche der Väter" von Lehmann.

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