Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 31 (5.8.1909)
- Date
- 1909-08-05
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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5. August 1909. _ und Haab, es sey liegendes oder fahrendes, und insonders Josen Christans, der sich hat taufen lassen, Gut und Haab, was das alles in ihrer Stadt auf die Zeit gewesen ist, zu unfern Händen und in unfern Gewalt, geben und geantwortet Hand,- als das Gut alles an einer Summe in dem Brief, so uns die genannten von Ravensburg von solcher Haab wegen geben Hand, merklichen begriffen. Um das, so versprechen wir ihnen, ob das wäre, daß der allerdurchlauchtigst Fürst und Herr, Herr Sigmund, römischer König, unser gnädigster Herr, oder jemand Anders von Seinetwegen, die ehegenannten von Ravensburg oder ihre Nachkommen, von der obgeschriebenen Haab und Guts wegen, immer bekümmern oder anrechnen würden daß wir denn sie darin vertreten, versprechen und verstehen sollen und ' wollen, ohne allen ihren Schaden, nach aller ihrer Nothdurft. Wäre auch, als da etliche ihrer Juden, so von ihnen gewichen sind, Schuldbrief mit sich hinweggeführt hätten, an denselben Briefen etlichen erbern Leure Geld und Schuld den obbeschriebenen von Ravensburg bezahlt Hand und vielleicht'-noch bezahlen werden, das uns zu unfern Händen geben und verrechnet wär oder würde, wo dann das die Juden dieselbe ehrbare Leute, von denen sie den Brief Hand, bekümmern und vertrieben würden, und daß die Obengenannten von Ravensburg oder ihre Nachkommen darum bekümmert würden, darum sollen wir sie denn auch verantworten, vertreten, versprechen und verstehen, nach allem unserm besten Vermögen, ohne allen ihren Schaden, nach aller ihrer Nothdurft, ohne alle Gefährde. — Und das alles zu wahrem Urkund, so haben Wir Erkinger von Saunsheim, und Jacob Truchseß von Waldburg unser Tensiegel lassen hängen an diesen Brief, der geben ist, am Donnerstag nach St. Ulrichs-Tag des heiligen Bischofs, nach Chr. Geburt, als man zählt, Tausend Vierhundert und indem dreißigsten Jahr." Und noch eine 3. Urkunde, die auf die Judenverbrennung von Ravensburg sich bezieht, wird im Kgl. Staatsarchiv aufbewahrt. Es ist dies ein Notariats-Instrument vom 3. November 1845, in welchem bezeugt ist, daß Bischof Johann von Trient durch einen abgesandten Boten sich Gewißheit über das vorliegende Faktum verschaffte: „Im Nahmen des Herrn, Amen! Durch dieß gegenwärtig offene Instrument sey kund und - wissen allen denen, die es ansehen, lesen oder hören lesen, daß in dem Jahr, als man zählt von der Geburt unseres Herrn, Tausend Vierhundert Siebenzig und fünf Jahre, der achten JudictigePäbstlicher Hochwürde, des Allerheiligsten in Gott Vaters und Herrn, Herrn Sixt, Göttlicher Fürsehung des Vierten, seiner Jahr Regierung im fünften, in dem Tag Veneris, der da war der dritte Tag des Monats November, in der achten Stund vcr Mittentag, oder urigefährlich nah dabey, in der Reichs-Stadt Ravensburg, Constanzer Bisthums, Maintzer Provinz, und daselbst in dem Rath-Haus, in unserer, von kaiserlicher Macht offenen Notarien, und der ehrbarn, hiernach geschriebenen Zeugen Gegenwärtigkeit erschienen sind, die Fürsichtigen, weisen Bürgermeister und Räthe der benannten Stadt Ravensburg, in versammeltem Rath Eines, und der würdig, hochgelehrt Doctor, Bruder Heinrich von Schlettstadt, Prediger Ordens, des andern Theils, und eröffnet berührt Bürgermeister von Befehls wegen, eines Raths der gemeldten Stadt, und sprach allda zu dem genannten Bruder Heinrich, als abgesandten Boten mit emsigem Befehl, des Hochwürdigen in Gott Vaters und Herrn, Herrn Johannsen, von Gottes Gnaden, Bischof zu Trient. Als von der Geschicht der hebräischen Juden, so dann sich in der berührten Stadt Ravensburg verlosten hat an einem Kind oder Jüngling, als hiernach folgt,- Meldt es mit seiner lebenden Stimm also: Ehrwürdiger Herr! auf euer Bitt und Fürlegung wegen der Juden, daß ettlich in dieser Stadt hingangen verbrennt worden seyen, geben wir zu solchem Euch diese unsre Antwort, als nns in Wahrheit zu thun steht, daß etliche der RLth unter uns das gesehen, und die Andern -^von Hörens von ihren Bordern, von der Geschicht __ Der JSraeltt. des Mords, so denn die Juden in dieser Stadt Ravensburg vollbracht wider einen chriftenlichen Jüngling mit Nahmen Ludwig; um selben Mord und Tödtung die Juden in der Stadt, auch in andern Städten, so darum liegen, mit dem Feuer gerichtet und verbrennt worden, darum bis auf diesen heutigen Tag und fürohtn zu ewigen Zeiten diese Statuta und Verbot gesetzt sind: daß kein Jud noch Jüdin in unsrer Stadt mit Wesen nimmer gehalten werden sollen. Alsdann solches alle Jahr gefestnet zu den Zeiten, so die Gewalt in unsrer Stadt nach Ordnung und Gewohnheit erneuert werden. — Solch' Tödtung ist beschehen, als man zählt von Chr. Geburt Tausend Vierhundert und in dem dreißigsten Jahr, an St. Ulrich des heiligen Bischofs Abens, der da war der dritt Tag des Monats Puly. lieber sämtlich bekannte Oeffnung und aller vorgeschriebenen Ding Hand der Ehrgewaldt ehrsame Bürgermeister im Nahmen seiner und gemeines Raths und hienieden geschriebene Notarien ermahnt und gebeten, ihm hierüber zu machen eins oder mehr, soviel die Notdurft heischen würde, offen Instrument, und sind diese Ding vollbracht und ergangen in dem Jahr,- der Jndiction, Papsttums- Monat,- Tags,- Stur d, und andern Enden, als obsteht, in Gegenwärtigkeit des ehrsamen weisen Oswalds Fänder, der Zeit Protonotar, und der ehrbaren wohlbescheidenen Conrad Schöppen, Hansen Sommers, und Hansen Markstallers, alle Bürger, und wohnhaft in der gedachten Stadt Ravensburg, wurden ermahnt, erfordert und gebeten. Und ich, Johannes Ungemut von Ravensburg, Constanzer Bistums, von Römisch kaiserliche Macht, geschworner offner Notar- Wenu ich bei sämtlicher bekanntlicher Eröffnung uns aller vorgeschriebenen Ding in Beiwesen der gemelden Zeugen, und der hiernach beschriebenen Notarien Gegenwärtigkeit gewesen bin, daß die, wie obsteht gehandelt und beschehen, geschehen und gehört; Hierum Hab' ich dieß offen Instrument gestellt und gemacht, und mit meiner eigenen Hand geschrieben^ und mit den hiernach b nannten Notarien unterschrieben, auch mit meinem gewöhnlichen Nahmen und Zeichen bezeichnet und gefestnet, zu Urkund aller obgedachten Ding, ward ich vermahnt. (Notar-Zeichen) (unterz.) „Johs. Ungemut". Und ich, Johannes Brandts von Ravensburg, Constanzer Bisthums, von Kaiserlicher Gnaden Gewalt, offener Notar: Wenn ich bei der Eröffnung und obgemeldter Sachen Seyns, mit den vor- und nachbeschriebenen zween Notarien in Beiwesen benannter Zeugen persönlich gewesen bin, daß die Ding ungefährlich, wie obsteht, gehandelt und beschehen, gesehen und gehört: Hierum Hab ich das mit meiner eigenen Hand, mit sammt den beigemeldten Notarien unterschrieben, und mit meinem gewöhnlichen Nahmen bezeichnet und gefestnet. Zu Urkund < der vorgeschriebnen Ding, dazu ernstlich erfordert und gemahnt. (Notar-Zeichen) (unterz.) „Hanns Brandiß." (Schluß folgt.) \ E C, Wrschav. Samuel ha Nagid. Eine jüdische Erzählung aus der spanisch-maurischen Zeit von Oskar Lehmann. Mit fünf Illustrationen. 15 Bogen okrav. Preis 2 Mk. broschiert, 2,50 Mk. gebunden. Verlag des Israelit G. m b. H., Frankfurt a. M. Auf dem großen vieltausendjährigen Zug ihrer Letdenszeit konnten die Juden einer Pflicht oft nicht in voller Gebühr Nachkommen und das ist die ausführliche und zusammenhängende Beschreibung des Levens ihrer Sette 13. Nr. 31 großen Männer. Gehrtzt von Ort zu Ort fanden sie nicht Muße, ihren Führern und Wohltätern, ihren Rettern und Für prechern Denkmäler auS dem länger als Erz dauernden Papier zu errichten. Auch galt die schriftliche Tätigkeit ist erster Linie der Erhaltung der religiösen Ueberlieferungen und dem Ausbau der Gesetzessammlungen. Erst die neue Zeit hat diese Lücke zu ergänzen sich bestrebt. Aber noch immer gibt es viele Große in Israel, deren Leben nur wenigen bekannt ist. Einem von diesen ist das vorliegende Werk gewidmet. Das Judentum unter den Arabern, zumal in Spanien, steht einzig in seiner Art da und es wird auch nie mehr so wrederkehren. Mittelalterlich gesondert und dennoch in freiem Anschluß Anteil nehmend an allen geistigen Gütern, Juden in allen Lebensbeziehungen, in jed.r Empfindung auch des bürgerlichen L benS, für die g genwärtigen Zustände wie für die Zukunftshoffnungen, und dennoch zu der weitesten Unbefangenheit im Reiche des Geistes, der Wissenschaft sich erhebenddaher scharf ausgeprägte, aber verklärte weitherzige jüdische Eigentümlichkeit. Da begegnen wir ergebenen Staatsmännern im Dienste der Khalifen, die zugleich von jüdischen Sympathien erglühten, kühnen Metaphhfikern, die, vertraut mit allen Einzelheiten des jüdischen Gesetzes, sich mic dessen Bearbeitung b fchäftigten, Naturkundtgen und Aerzten, die mit Vorliebe das Geäder des hebräischen Sprachorganismus verfolgen. Eine große Anzahl der edelsten Kräfte unter den Juden gelangte zu reicher Entfaltung. Aus diesem zeitgeschichtlichen Umbild nahm sich der Verfasser einen der edelsten und besten, der als Großvezier zweier Khalifen zugleich seine volle Anteilnahme an der geistigen Arbeit innerhalb deS Judentums nahm r und ihr eine wissenschaftliche veredelte Gestaltung gab wie kaum zu einer anderen Periode. Ein besonderer Vorteil ward dem Erzähler noch dadurch, daß die Erlebnisse seines Heiden so bunt, so mannigfaltig, ja abenteuerlich waren, daß schon hierdurch allein das Buch zu einer überaus anregenden Lektüre sich gestalten dürste. Dazu kommt die lebhafte kulturgeschichtliche Färbung, die Lehmann seiner Erzählung zu geben wußte. Wilhelm Zeltner versah das Werk mit fünf guten Illustrationen. Sich über eine uns so fern liegende Epoche in Form eines Romans zu unterrichten, ist immer interessant. Schriften der Jüdisch Hetteuistischen Literatur, in deutscher Uebersetzung unter Mitwirkung von mehreren Gelehrten, herausgegeben von Professor Dr. Leopold Cohn. Erster Band. Die Werke Philos von Alexandria. Erster Teil. Breslau. Verlag von M. & H. Markus 1909. VII und 409 Seiten. 6 Mk. Es erübrigt stch, an dieser Stelle über die hohe Bedeutung, die den Schriften Phi los zuzuerkennen ist, ausführlich zu reden. Die hervorragende Stellung, die Philo in der allgemeinen Religionsgeschichte und Religions- Philosophie einnimmt, sein Einfluß auf die Entstehung und Entwicklung der herrschenden Religion kann ihm nicht mehr streitig gemacht werden. Ein Mann von umfassendem Wissen, von tiefem sittlichen Ernst, verband er mit griechischer Bildung Liebe und Begeisterung für den Glauben seiner Väter. In ihm lebte die innige UeberzmMng, daß die Lehren des Judentums in völliger Harmonie mit den Lehren der griechischen Philosophie ständen. Diese Uebcr einstimmung nachzuweisen, die ewigen Wahrheiten und den edlen Inhalt des Judentums gegen alle Angriffe von außen zu verteidigen, darauf war sein ganzes Streben gerichtet. — Bon seinen zahlreichen Werken ist der größte Teil auf uns gekommen. Sie gelten zumeist der Erklärung des Pentateuchs., Philo will zeigen, daß der Offenbar ungsglaube des Judentums mir wahrer Philosophie gleichbedeutend sei und daß das jüdische Gesetz die reinste Sittlichkeit bezwecke. Ec sucht darzutun, daß Moses nicht nur der größte Prophet, sondern auch der weiseste Prophet sei und schon lange vor den großen griechischen Philosophen deren bedeutsamste Lehren verkündet habe — Eine vollständige deu sche Uebersetzung der Phtlonischen Werke gab es bisher nicht. Nur einige Schriften sind von M. Jost in den Schriften des Instituts zur Förderung der israelitischen Li eratur übersetzt worden. Aber diese Uebertragungen sind formell und sachlich mangelhaft. — Es ist daher mit Freude und Genugtuung zu begrüßen, daß durch das vorliegende Unternehmen sämtliche Schriften des alexandrintschen Philosophen allen zugänglich gemacht werden. Der gelehrte Herausgeber Profeffor Dr. Leopold Cohn hat sich dadurch ein großcs Verdienst erworben. Der vorl.egende erste Band enthält das Buch über die Weltschöpfung, die Lebensbeschreibungen Abrahams und Josephs, die zwei Bücher über das Leben Mose?, sowie die Abhandlung über den Dekalog. Voran geht eine vorzügliche Einleitung vom Herausgeber. In oezug auf einige wenige Einzelheiten dieser Einleitung ließe sich mit dem Berfaffer rechten, aber die ilare und instruktive Art der ganzen Vorstellung verdient hohe Anerkennung. Besonders hervorgehoben zu werden verdient die von dem leider zu ftüh dem Judentum und der Menschheit entriffenen Profeffor Dr. B. Badt S''3C1 herrührenden Uebertragung des Lebens Mosts, die sich durch wissenschaftliche Akribie und Formvollendung auszcichnet. Es wäre zu wünschen, daß das Unternehmen durch das Jntereffe weiterer Kreise gefördert und daß die Schriften gekauft und gelesen würden. K.