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Der Israelit · 1909-07-29 · Heft 30 (29.7.1909) · page 22

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 30 (29.7.1909)
Date
1909-07-29
Page
– (sequence 22)
Language
German
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«etrr 22. Nr. BO Der J-raeUr. tung der geistigen Weit im Widerspruch zu aller sichtbaren Welt. Aus modernem nichtjüdischen Mund den Optimismus des Lebens bejahen zu hören, läßt uns frohbewegt mit Jesajas rufen: „Und doch, das Wort unseres Gottes hat Bestand für alle Zeiten!" Nachklänge. Die Nachklänge vom letzten Gemeindetag des DJGB. sind noch immer nicht verhallt. Und das ist gut. So mischen sie sich in den Posaunenschall des Elul und rufen und halten uns wach. Man kann ja noch nicht wißen, was der Oktober bringt. Noch manche Lose ruhen vielleicht auch im Schoße des DJGB. selbst. Wir sind die letzten, die uns durch den Sieg aller Freiheitsbündler auf dem letzten Gemeindetag einlullen ließen. Das freilich müssen wir doch in Parenthese bemerken. Ein Sieg war es, das beweist ja am besten der Eifer, ihm nachträglich die Bedeutung zu nehmen. Der erste Eindruck, den die Abstimmung auf den Ausschuß gemacht hat, täuscht nichdüber die richtige Einschätzung des Erfolges. Was man sich hinterher für Mühe gibt, die fünf Stimmen Majorität zu entkräften! Nun wir erklären, mindestens ebensoviel Stimmen des Bedauerns von Gemeinden Nachweisen zu können, denAusschuß des DJGB. mit ihrer Vertretung beauftragt zu haben, als der Ausschuß Rücknahmen der Stimmen, die für den Antrag Friedmann abgegeben worden sind, verzeichnet. Was ist übrigens das ganze Mannöver für ein unparlamentarisches, wenig ernst zu nehmendes Gebaren! Wir konstatieren aus all diesen nervösen Aufregungen nur die Verzweiflung über die Zwangslage, zugestehen zu müssen, daß der Organisationsentwurf a b g e l e h n t ist. Es kommt allerdings auch vor, daß derartige offizielle Erklärungen von guten Freunden gesammelt werden, um Männer, die bei irgend einem Unternehmen sehr beteiligt waren, zu beruhigen, wenn eine Enttäuschung sie amts- oder gar arbeitsmüde gestimmt hat. In solchen Fällen ist nun vollends solchen Erklärungen keinerlei Bedeutung beizumessen. Die Gegenseite pflegt dann die Ritterlichkeit des Schweigens zu üben, um dem besiegten Löwen nicht wehe zu tun. Aber bei all dieser persönlichen Schonung dürfen wir über den Kern der Angelegenheit so lange nicht schweigen, als ja gerade die Presse der Organisationsfreunde sich immer wieder mit der Organisationsfrage beschäftigt. Es sind zumeist solche Gründe, die für eine Zwangsorganisation ins Feld geführt werden, die den völligen Mangel an jüdischem Empfinden und an Verständnis für die Sache, um die es sich handelt, seitens der Verfechter der Organisatton erweisen. Unerhört aber ist die sozialpolitische Rückständigkeit, die Unberührtheit von jeder politischen Erfahrun g, die in so manchen Artikeln zu Tage tritt. Wir stehen freilich auf dem Standpunkt, daß Religion und Politik zwei völlig getrennte Gebiete haben. Dort gegebene Wahrheiten für das sittliche Leben, hier, soweit es sich um wirtschaftliche Kräfte handelt, das menschliche Streben nach Macht. Der Mensch freilich ist in der Lage, seinen Zielen und seinen Wünschen eine Grenze zu setzen und anderen gleichen oder entgegengesetzten Bestrebungen Zugeständnisse zu machen und Kompromisse zu schließen. Auf dem Gebiet der göttlichen Religionswahrheit bewegt sich der Mensch aber in gebundener Marschroute. Jede Abweichung von dem strikten Religionsgebot bedeutet eine Verletzung der Wahrheit, eine Leugnung der Verbindlichkeit des Religionsgesetzes, eine Ueberhebung des Menschen über den göttlichen Gesetzgeber. Es wäre also völlig verfehlt, eine Parallele zwischen dem allgemein politischen Gebiet und den religiösen Kämpfen ziehen zu wollen. Schlechterdings kann man von dem Teil der Judenheit, dem sein Judentum eine geschichtlich bewiesene göttliche Offenbarung ist, nicht verlangen, daß er etwas preisgeben soll, worüber ihm ein Verfügungsrecht nach seiner heiligsten, durch sein ganzes an Opfern überreiches Leben betätigten Ueberzeugung nicht zusteht. Man kann daher weder das Verhältnis der Bundesstaaten zum Deutschen Reiche als Kronzeuge für den Segen einer Zentralisatton anrufen, noch kann man, recht eigenwillig alle gegenteiligen Meinungen übersehend, den schnellen Satz aufftellen. „Eine Organisation muß geschaffen werden." Freilich ließe sich über den Antrag Friedmann vielleicht reden, wenn man sicher wäre und wenn es unabänderliche Kautelen gäbe, daß der Leistung keine Gegenleistung zu entsprechen brauchezumal wenn es sich nur um Gründung von Pensionskassen u. dgl. handeln würde. Es ist dieser Antrag nicht nur jüdisch, dieser Antrag war vor allem logisch. Es stellt den nicht zu den gesetzestreuen Kreisen zählenden Gegnern des Organisationsentwurfs ein ehrendes Zeugnis aus erkannt zu haben, daß es der modernen Freiheit und dem wahren Liberalismus entspricht, eine Leistung auf einem Gebiet nicht für eine Gegenleistung auf einen andern Gebiet zu verschachern. Für materielle Unterstützung ist eine religiöse Kontrolle keine Gegengabe. Das wollen wir einmal konstatieren. Diejenigen, die auf Grund eines allgemein geltenden Organisationsgesetzes, das alle Kreise der Judenheit umfaßt, Geld hergeben, können verwaltungstechnische Rechenschaft über die Verwendung desselben fordern, aber sie haben nicht das Recht, Vorschriften religiöser Natur daran zu knüpfen, oder auchnur direkt oder indirekt eine ihrer persönlichen Richtung entsprechenden Willensmeinung Geltung zu verschaffen. Durch Bevorzugung von Beamten bestimmter Richtung, Religionsbüchern, Art und Weise des Unterrichts, der Amtsführung, des kultuellen Lebens, der Gemeindewahlen u. dgl. So langemananeinereinzigen,alle Juden und alle Gemeinden Preußens umfassenden Zentralisation im Zwangssystem festhält, solange ist das der einzig mögliche Standpunkt derLogik und der Moral und wahrer Sozialpolitik. Es wäre zudem der jüdische, alte und ehrwürdige, reine Zedokohbegriss, der mit dem Antrag Friedmann in sein Recht den Gesamtheiten gegenüber eingesetzt wäre. Zedokoh heißt Pflichttat und ist von Mitleid um Himmelsweiten entfernt. Der Jude gibt nicht aus dem egoistischen Gefühl des Mit-Leidens. Er gibt aus Pflichtbewußtsein. Und nur Pflicht stellt einen ethischen Begriff dar. So weiß es das alte Judentum und so weiß es heute auch jeder, der in der modernen Moralphilosophie nicht zurückgeblieben ist. Wo aber eine Pflicht ist, da ist auch ein Recht, ein Rechtsanspruch an die Erfüllung dieser Pflicht. Keine Gemeinde braucht sich entwürdigt zu fühlen, wenn sie an dem Ueberfluß der Schwestergemeinde teilnimmt. Sie hat einen Rechtsanspruch daran. Daß wir erst eine vom nichtjüdischen Staate anzuerkennende Zentralisation schaffen müssen, um die. Großgemeinden zur Erfüllung einer jüdischen und menschlichen Pflicht zu zwingen, ist beschämend. Daß wir erst nach Schaffung eines solchen Organisationsgesetzes das Recht — nicht: Den Almosenanspruch — der armen Gemeinden für verbürgt halten, ist beschämender. Am beschämendsten aber ist es, daß es sich gar nicht um eine Pflichterfüllung handelt, für die ein Recht — allerdings auf anderm Gebiete — als Gegenleistung beansprucht wird, sondern die Verhandlung in der Repräsentantenversammlung der Berliner Großgemeinde beweist klipp und klar, daß es sich hier um Rechte handelt, für deren Kauf man wohl oder übel einige Pflichten leisten muß! Wäre dem nicht so, warum glaubte man sich denn durch die Annahme des Antrags Friedmann besiegt, warum sah und sieht man denn in dem Sieg _ 29. Jul, 1909. der Logik und der Billigkeit das Organisationswerk zerstört? Die Herren sahen also unbedingt, daß ihre wahren Absichten fehlgeschlagen waren, ihre „zehnjährige Arbeit umsonst gewesen ist." Sie ließen uns durch dieses Bekenntnis in ihre Karten sehen. Nun sind wir mißtrauisch geworden. Rechte der gewünschten Art haben aber die jüdischen Landgemeinden nicht zu vergeben. Es ist eine durchaus würdige Haltung, wenn die Gemeinden, auch die notleidenden und leistungsschwachen, ihre Selbständigkeit nicht für klingende Münze hergeben. Am französischen und badischen Judentum mögen sie gelernt haben, daß ihnen ihr jüdisch es Judentum für ein preußisches Judentum nicht feil ist. Die Notlage der Gemeinden mit den nicht niedrig genug zu hängenden Worten zu höhnen „was nützt der Gemeinde die schönste Autonomie, wenn ihr die Mittel zu den gemeindlichen Einrichtungen fehlen", um an diese Verhöhnung die Forderung von Rechten als unerläßliche Bedingung zur Erfüllung von Pflichten zu knüpfen, nennt man im privaten Leben anders. Eine solche Ausbeutung der Notlage und solcher Machtwucher, der sich jetzt schon bei der Vorbereitung des Planes so schlecht verbergen läßt, wird noch in ganz anderer Form drohen, wenn erst einmal der Herr konsistorial-oberrätliche oder derHerr Landesgemeindevorftands-Schutzmann den kleinen Sohn orthodoxer Eltern nach modernstem badischen Muster zum neologen Religionsunterricht abführt. O, dieses nacheifernswerte Kulturbild des zwanzigsten Jahrhunderts im gesegneten Lande des allgewaltigen badischen Oberrats! Wenn wir Preußen erst solche Zustände haben, dann wird es noch viel, viel schneidiger! Kein Wunder, daß — die Richtigkeit dieser Behauptung einmal angenommen — bisher über einen Eingriff in die religiöse oder kultuelle Autonomie der Gemeinden seitens des DJGB. „Nachteiliges nicht bekannt geworden ist", die Freiwilligkeit schützt ihn und die Gemeinden davor. Doch was bei dem freiwilligen Zusammenschluß Segen an ihm ist, wird innerhalb staatlicher Organisation ein Unsegen. Wer aber glaubt, daß Staat und Regierung eher zur Erfüllung der uns in der Verfassung verbrieften Reckte gedrängt würden, wenn wir organisiert sind, der versteht schlecht, die Zeichen des politischen Himmels zu deuten. Wir wollen uns ebensowenig aus das Prophezeihen verlegen, als wir das Recht hierzu andern zuerkennen, aber die Konsequenz der heutigen Anschauung wäre nicht die größere Freiheit. Die Wahrscheinlichkeit der Erfüllung unserer politischen Forderungen wächst nicht im Verhältnis zum Kraftton, mit dem wir unsere Stimme erheben. Wir fragen uns sehr häufig be^ den in der Neologie hervortretenden Erscheinungen, warum wir in ihrem das jüdische Leben betreffenden Vorgehen stets einen Gegensatz zum Naturgesetz erblicken. Ueberall entwickelt sich die Gesetzgebung in gerader Linie weiter, nur die Neologie will zurückschrauben. Das Gesetz von 1847 ist überwunden. Das hat doch die Orthodoxie zuerst eingesehen und empfunden. Es ist schmachvoll, daß die Judenschaft eine Repräsentanz zu wählen hat, die der Regierung gegenüber verantwortlich ist, es ist schmachvoll, daß ihr die Wahl nicht allein überlassen wird usw. und vor allem wurde der Gewissenszwang unerträglich. Eine Weiterentwicklung des Gesetzes wäre dann aber doch im Sinne der größeren Freiheitlichkeit zu suchen. Das Gesetz vom 28. Juli 1876 proklamiert die Gewissensfreiheit. Das geben sicherlich diejenigen neologen Juden zu, die gleich uns die Freiheit des Gewissens als erstes sittliches Bedürfnis anerkennen. In dieser Richtung müßte die Gesetzgebung der preußischen Judenverhältniffe weiter entwickelt werden. Aus der breitesten Grundlage der Gewissensfreiheit mit demokratischster Verfassung, nach freier Wahl errichtete selbständige Gemeinden, die sich in freiwilligen ihrer Richtung entsprechenden Verbänden auf Grund des Bereinsgesetzes zusammenschließen

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