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Der Israelit · 1909-07-29 · Heft 30 (29.7.1909) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 30 (29.7.1909)
Date
1909-07-29
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Der JSraeltt. 39. IM 1909. mitteilen, da, wo sie geschwunden ist. Vor jedem Fest- und Fasttage trage man Sorge, daß die auf diese Zeiten bezughabenden Vorschriften immer wieder von neuem eingeprägt werden, bis sie unverlierbares Eigentum der Gemeinde werden. Man darf es selbstverständlich nicht unterlaffen, die mxon 'vpv zu erläutern, die ethischen Gedanken, die der m2CD zugrunde liegen, ins rechte Licht zu setzen, mit einem Wort zu verhüten, daß die fromme Uebung zu einer mDÄö WlH ncryo herabsinke. Wird diese Art der Belehrung jahrelang fortgesetzt, so wird die religiöse Gewissenhaftigkeit auch da geschärft werden, wo sie gänzlich entschwunden war. Daneben hat die Erklärung der wöchentlichen Sidrah, die sogenannte Schrifterklärung, einherzugehen. Sie bietet eine so reiche Fülle von interesiantem Stoff, daß man wahrlich nicht in Verlegenheit kommen kann, was man vortragen soll. Ein gründliches Studium des Raschikommentars wird allein schon genügen, dem angehenden Lehrer eine ganze Reihe schöner und anziehender Erklärungen zu liefern. Man gewöhne jedoch die Leute daran, mit dem tPDin in der Hand dem Bortrage zu folgen. Nur so werden sie beispielsweise den schönen ttniD aus rm n'twoa verstehen, den in 'n n"'1 p p anführt: nk r«M rnnra p'ro r6n« Vhk v'i W *p "in«! lnttw Vn», oder die Erklärungen auf livt-'l, 'Ö ll"' tn'l, die Raschi zur Stelle anführt. Es bedarf wohl kaum des Hinweises darauf, daß man sich nicht auf Raschi allein beschränken darf, sondern auch die übrigen Kommentatoren, insbesondere den Kommentar von Samson Raphael Hirsch heranziehen muß. Wer diesen letzteren geistig verarbeitet hat und noch über Stoffmangel klagt, dem ist wirklich nicht zu helfen. Die Schrifterklärung, wie ich sie soeben mit einigen Strichen gekennzeichnet, dient sowohl der Erbauung als der Belehrung. Hat es die Halacha vorzugsweise mit den Vorschriften, die wir als spezifisch jüdische bezeichnen, zu tun, so lernen wir in der Hagada unsere Pflichten als Menschen kennen. Der Midrasch speziell aber zeigt uns, in welchem Sinne und Geiste unsere Weisen s. A. die Worte der Thora aufgefaßt wiffen wollen und er darf deshalb in keinem Vortrag fehlen. Freilich gehört gerade zu der Behandlung eines Midrasch eine recht gründliche Vorbereitung, sonst Kamt es Vorkommen, daß der Vortragende sich in ein Labyrinth „verredet" und zuletzt weder ein noch aus weiß. Je einfacher ein Midrasch, desto wirkungsvoller ist er und desto besser haftet er im Gedächtnis der Zuhörer. (Fortsetzung folgt.) Die Uergütung des Uorsängerdienstes. Bon Lehrer Oppenheim in Treysa. (Schluß.) Die soziale Stellung des Lehrerstande.' und das Ansehen des Einzelnen können durch den Fortfall dieser Gelder nur gewinnen, die mit den Trinkgeldern verwandt sind, gegen die ja sogar die Kellner Front machen ...." Im weiteren macht alsdann der Vortragende Vermin lungsvorschläge für diejenigen Gemeinden, in denen die seitherigen Sporteln mehr betragen, wie die voraussichtliche Vergütung für den Borsängerdienst, heb r jedoch ausdrücklich hervor, daß er selber lür den vollständigen Fortfall dieser Gebühren stimmen und daß auf das erhöhte Grundgehalt nur unmittelbar aussynagogalen Handlungen fließende Accidenzien angerechnet werden dürfen.*- Die Honorierung anderer Cafualien z. B. Lulofbinden, Anfertigung von Wimpel- und .-l28v-Aufschriften, Leichenreden u. dergl.) bleibt *) Als solche bezeichnte er auf Befragen in der Debatte ließen dem '£ das Singen des und Tff IHK für einen Bräutigam, sowie des L'nvv DftttXS für eine das Gotteshaus zum erstenmale wieder besuchende Wöchnerin. nach wie vor eine Privatangelegenheit. Damit aber auch hierbei geregelte Zustände geschaffen werden . . ., wollen wir die verehrlichen Vorsteherämter bitten, . . eia Regulativ auszuarbeiten, das unsere Pflichten und Rechte genau begrenzt. Es wird auch dadurch manchem Konflikte zwischen Gemeinde und Lehrer vorgebeugt und manche Behelligun, der zum Schiedsrichter angerufenen Vorsteherämter unnötig werden. — Sich an die Gäste wendend, betont der Vortragende nachdrucksvoll, daß nicht Emanzipation sgelüste ihn bei seinen Ausführungen leiteten, daß wir Lehrer nicht über den Gemeinden stehen, uns auch nicht außerhalb ihrer Freuden und Leiden stellen wollten, sondern wie in der Vergangenheit so auch in <er Zukunft „inmitten unseres Volkes" wohnen wollten . . IV. Referent gibt nun noch einen Weg an, wie den Gemeinden, besonders den kleinen und schwachen, geholfen werden kann, die ohnedies trotz der erhöhten gesetzlichen Staatsbeihilfcn durch das Grundgehalt und die Kassenbeiträge für die Folge einige hundert Mark mehr als seither aufzubringen haben werden. Die seit Jahren von ihm angeregte und befürwortete Schaffung von Zentralkassen im Anschlüsse an die israelittschen Provinzialkaffen hält er bei den jetzt veränderten Verhältnissen für durchaus verfehlt. Neben nicht zu verkennenden praktischen und technischen Schwierigkeiten liegt ein prinzipielles Bedenken gegen sie vor, da Selbsthilfe nicht einzutreten braucht, wo Staatshilfe gesetzliche Vorschrift ist. §53 des Lehrerbesoldungsgesetzes, durch den zur Gewährung von Ergänzungszuschüssen ein Betrag von 15,10 Millionen Mark durch den Staatshaushaltset t alljährlich bereitgestellt wird, bestimmt nämlich in Absatz 3 „die den Unterstützungsfonds der Landkreise zufließenden Summen sind ... auf die Schulverbände unter Berücksichtigung des ihnen durch dieses Gesetz erwachsenden Mehraufwandes, sowie ihrer Leistungsfähigkeit unterzuverteilen." Hier muß der Hebel angesetzt werden, bamtt unseren Gemeinden die ihnen gesetzlich zuftehenden Zuschüsse auch überwiesen werden. Bei der Verteilung der seitherigen Ergänzungszuschüffe gingen in manchen Kreisen selbst die kleinsten jüdischen Gemeinden leer aus, während in anderen das größte Entgegenkommen und Wohlwollen herrschte. Wir müssen aber für unsere Gemeinden Ge rech igkeit und nicht Wohlwollen fordern: „Im 9«amen der kleinen und kleinsten Gemeinden richte ich deshalb — freilich ohne ein Mandat hierzu zu haben — an die Herren Vertreter der Vorsteherämter die eindringliche Bitte, tragen Sie mit demselben Eifer, den Sie bei der den jüdischen Schulverbänden durch das Schulunterhaltungsgesetz zustehenden Rückvergütung von den Kommunen in so überaus anzuerkennender Weise entfaltet haben (ganz besonderer Dank gebührt Herrn Provinzial.-Rabb. Dr. Munk, der durch wiederholte Reisen, Besprechungen und'Unterhandlungen mit den Vertretern der Landratsämter vielen Gemeinden seines Bezirks nennenswerte Zuwendungen verschafft har) dafür Sorge, daß bei der Verteilung der Ergänzungszuschüffe unsere Gemeinden nicht zu sehr auf die Schattenseite zu stehen kommen. Der Fortbestand mancher Volksschule wird Ihrer Wachsamkeit und Umsicht zu danken sein." — Die Frage, ob nicht auch manche Synagogengemeinde infolge des Besoldungsgesetzes höhere Rückvergütung als seither von der politischen Gemeinde wird beanspruchen können, möchte ich jetzt — als noch verfrüht — offen lassen,- man muß da zunächst die Wirkung des neuen Gesekes auf den Schuletat der Ortsgemeinde abwarten. — Die Befürchtung, faß Gemeinden infolge der besonderen Vergütung des Vorfängerdieustes die Auflösung ihrer Schulen beantragen würden, teile ich nicht; dafür kenne ich den gesunden Sinn unserer Gemeinden zu gut/ sie über das Törichte einer solchen Handlungsweise aufzuklären, muß vorkommenden Falles eine vornehme Aufgabe der Vorsteherämter und der Lehrerschaft sein. Der Umstand, daß in den letzten Jahren einige Stellen Seite 19. Nr. 30 auf Antrag der Gemeinden aufgelöst worden sind, läßt den Vortragenden den Appell an die Kollegen richten, alles aufzubieten, um mit ihren Gemeinden in Harmonie zu leben und nicht zu Totengräbern unseres schön entwickelten jüdischen Volksschulwesens zu werden. . . . In Anschlüsse an den Bortrag wurde die von dem Referenten vorgeschlagene Resolution in folgender Fassung einstimmig von der Versammlung angenommen: „Die 41. Jahresversammlung der Israelitischen Lehrerkonferenz Hessens bittet die wohllöblichen Vorsteherämter der Israeliten, bei der Schulaufsichtsbehörde als Vergütung für das mit unserem Schulamte verbundene Kultusamt dieselbe Vergütung zu beantragen, die den evangelischen Kirchschullehrern für Versehung des vollen Kirchendienstes bewilligt werden wird; die Gebühren für synagogale Accidenzien, die bisher den Vorsängern zustanden, fließen in die Gemeindekaffe." eorrespondeare« u. kacbrlebteu. Aus Bayern. In der Bayerischen Lehrerzeitung veröffentlicht Herr Lehrer Dingfelder-Münchest einen beachtenswerten Artikel: „Die israelittschen Religionslehrer und die Revison des bayerischen Judenedikts", der sich, wie alle Arbeiten des Genannten, durch große Objektivität und ruhige Sachlichkeit auszeichnet. Er zollt insbesondere den bekannten von Dr. E. Strauß-München ausgearbeiteten „Grundsätzen" volle Anerkennung. Den Schluß seiner Ausführungrn lassen wir hier wörtlich folgen: „Unsere volle Zustimmung zu den Grundzügen des neu zu schaffenden Gesetzes darf uns nicht abhalten, auf eine Lücke der Grundzüge htnzuweisen. GS wird nicht genügen, die materielle Existenzfrage der Lehrer zu regeln. Die freilich verlangt am dringlichsten der Lösung. Ein kommendes Gesetz muß auch Garantien bieten, daß die Anstellungsverhältnifle, die Befugnisse der Gemeindebehörden und der die Aufsicht über den Religionsunterricht, wie über dt: rituellen Nebenämter führenden Rabbtnen genau fixiert und abgearenzt werden. ES ist hier nicht angezetgt, Wetter auf diese Forderungen einzugehen; daS wird Aufgabe der im Herbste tagenden Hauptversammlung bes Israelitischen Lehrer- Vereins für das Königreich Bayern sein. DaS mag aber heute schon vorausgesagt werden: die Lehrer werben einmütig auf der Sette der Revision zu finden sein. Die Revision bedeutet für einen lange ntebergehaltenen Stand Befreiung aus materieller, sozialer und rechtlicher Not, für die Gemeinden Erhaltung ihrer Schulen und Gotteshäuser. Sie werden von nun an Lehrer anstellen können, die nach Vorbildung und Können den strengsten Anforderungen Genüge leisten. Werben die israelitischen Lehrer rechtlich und materiell den Lehrern der öffentlichen Schulen gleichgestellt, so «erden sie auch nach ihren Leistungen und Erfolgen in Schule und Gemeinde unseren auf der Höhe stehenden Bolksfchullehrern gletchstehen. Die jüdischen Schulen, die jüdtschm Gemeinden, das bayerische Judentum aber wird dm Segen einer solchen Großtat ernten." Es kann nur mit Freude begrüßt werden, wenn die bayerischen Lehrer ihrer Forderungen rechtzeitig und genau formulieren. Bon einer Lücke in den Grundzügen kann man aber kaum sprechen. Was Herr Dingfelder vermißt, das sind Gesetzesparagraphen, die einer sehr eingehenden Beratung bedürfen und nicht Gegenstand der Grundzüge sein könuen. Aus Württemberg. Der „Verein israelitischer Lehrer und Vorsänger in Württemberg" hält seine diesjährige Mitgliederversammlung am 2. und 3. August in der Llederhalle in Stuttgart ab. Die Tagesordnung ist eine ziemlich umfangreiche und ist daraus hervorzuheben: Bericht über den „Stmd der Memorierbuchfrage"- das Verbandsthema: „Was hat zu geschehen, um dem jüdischen Religionsunterrichte im Lehrplan der christlichen Schulen (wenn diese von jüdischen Schülern besucht werdend die rechte Stellung und Bewertung zu verschaffen?" und „Bor- und Fortbildung im Kantorate". ngi

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