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Der Israelit · 1909-07-15 · Heft 28 (15.7.1909) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 28 (15.7.1909)
Date
1909-07-15
Page
– (sequence 12)
Language
German
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15. IM 1909. Der JSraeltt. Sette 12. 9h. 28 Von den hierauf ausführlich erörterten Bestimmungen über Aufnahme in die Kaffe, deren Leistungen, Vorzüge und Anwendung auf die jüdischen Lehrer wird vom Referenten namentlich als vorteilhaft hervorgehoben, daß bis zum 1. Juli d. I. sämtliche im hessischen Staat vokp brachten Dienstjahre angerechnMwerden und durch deren Nachzahlung das sofort^A Recht auf eine Ziemlich hohe Pension erworben werden kann. Zum Schluffe erwähnt der Unterzeichnete rühmend jene Gemeinden, welche die Aufnahme ihrer Beamten in dankenswerter Weise veranlaßt haben und stellt allen Kollegen für die wichtige Frage die Unterstützung des . Vorstandes durch Rat und Tat in Aussicht. Die mannigfachen Anregungen in dieser, die 'israelstischen Lehrer tief berührenden Angelegenheit, veranlaßten eine ausgedehnte Debatte, in .welche Äie verschiedenen Anfragen zur einschlägigen Orientierung vom Referenten beantwortet wurden. \ Als Bertellungsquote aus der Hilfskaffe für 1910 werden von der Versammlung 100 Mit. festgesetzt. Auch bei dieser Gelegenheit erfolgt vom Vorstände ein warmer Appell an die Vereinsmitglieder zu eifriger, energischer Förderung der Kaffe, um eine fortgesetzte Erhöhung dieser Quote zu erzielen. Zu Reyjsoreu für das laufende BereinSjahr wurden die^ Kaufmann-Schotten und Zodik-Laubach &wwt Auf Anfrage des Herrn Kaufmann-Sprendlingttr, ob der hebräische Unterricht behördlicher- - ^seits aK B^iandteil des Religionsunterrichts bechrttthted werde, wurde festgeftellt, daß gesetzlich Zwar kbüte Bestimmung über die Zulässigkeit .existiere, jedoch von den meisten Schulaufsichtsamter« und sogar in vielen höheren Schulen die Frage in zustimmendem Sinne erledigt und die Erteilung des. hebräischen Unterrichts im Rahmen des vorgeschriebenen Religionsunterrichts geistattet M*. Mit kurzem Rückblick auf die Ergebnisse der WerhäntzluttgM)'sörvie mit Dank an die Verwaltung des ^Israelitischen ReligionSgesellschaft . für die Ueberlaffung des Saales wurde sodann dis Versammlung vom Vorsitzenden geschloffen. Darmstadt, 25. Juni 1909. l.k I. Lebermann, ,f> Schriftführer. die Uergfltung des Uor$ängerdien$te$. (Auszug aus einem auf der 41. Jayresversammlung der „Israel. Lehrerkonferenz Hessens" am ZI. Mai 1908 in Marburg gehaltenen Bortrage.) Bon Lehrer Oppenheimer in Treysa. (Fortsetzung.) Wer den Verhandlungen über das Besoldungsgesetz mit Interesse gefolgt ist, wird den Einwurf erheben, daß meine Statistik von der Zeit überholt worden sei, da dasselbe rückwirkende Kraft habe und vom 1. Aprll 1908 an neue Gehaltsbezüge substituiert würden, und wird einen Ueberblick über die Gestaltung der Verhältniffe für die Folgezeit wünschen. Ich stelle das Ergebnis meiner diesbezüglichen Untersuchung an die Spitze,- es lautet: Trotz der in den meisten Fällen nicht unerheblichen Gehaltserhöhungen werden Gemeinden, die schon seither ein höheres Grundgehalt und höhere Einheitssätze der Alterszulage zahlten, gar nicht oder nur unbedeutend mehr belastet als seither. Beweis: In 49 Gemeinden*) erhielten die Lehrer seither 1200 Mk. Gehalt, zu denen der Staat 500 Mk. zahlte; dasselbe beträgt nunmehr 1400 Mk. + 100 Mk. Alterszulage für 1. und alleinstehende Lehrer — 1500 Mk.; zu den 1400 Mk. zahlt jedoch die Staatskaffe auf Grund des § 43 Abs. 2 einen weiteren Staatsbeitrag von 200 Mk. (also 700 Mark), und die in § 24 Abs. 2 bewilligte Amtszulage wird ebenfalls von der Staatskasse ge¬ *) z. Zt. bestehen 77 öffentliche jüdische Volksschulen M Reg.-Bez. Cassel. tragen (cf. § 43 Abs. 4). Wir echalten dem nach die mathematische Gleichung 1200 Mk. — 500 Mk. ----- 1500 Mk. — 800 Mk., so daß diyMeweinden auch für die Folge nur 700 Mk S^Lehrergehalte zu zahlen haben. Allerdings seitherigen 1100 Mk. — Gemeinden müssen Mk. zulegen; für viele ist das aber gar nicht schlimm,' gehören doch zu dieser Kategorie Gemeinden mit 25, 28, 29, 31, 40 ja 65 steuerpflichtigen Mitgliedern, von denen einige vielleicht das Gehalt ihres Lehrers mit Rücksicht auf das auf minimaler Höhe stehende Einkommen des christlichen Ortslehrers seither nicht erhöhen konnten. Unsere einzige Gemeinde, deren Grundgehali bereits seit fahren 1400 Mk. betrug, erhält demnach fortan eine Erleichterung von 200 Mk Neben dem Grundgehalte bedürfen die Beiträge zur Alterszulagekaffe, deren Höhe sich bekanntlich nach dem Einheitssätze richtet, einer eingehenderen Betrachtung. Dieser aber war bislang sehr buntscheckig. Aus amtlichen Quellen habe ich festgestellt, daß er bei 14 Stellen 120 Mk. betrug, bei 26 je 130 Mk., hei 1:140 Mk., bei 19.150 Mk., bei 1:160 Mk., bei 2:170 Mk., bei 9:180 Mk. u. bei 5:200 Mk.; dementsprechend betrugen die Beiträge zur Alterszulagenkaffe in 1908 je 149, 189V. ... 473 Mk. Für die Folge beträgt der Einheitssatz bei allen Stellen bekannt lich 200 Mk. (bezw. in Stufe 3 und 4 je 250 Mk.),- die dadurch nicht unerheblich gesteigerten Beiträge der Gemeinden werden indes wieder in dankens werter Weise zum Teil auf die Staatskasse übernommen, die durch § 46 den seither gezahlten Zuschuß von 337 Mk. zu jeder Stelle um 135 Mk. erhöht hat. Ich möchte auch den Schein meiden, als ob ich die Farben meines Bildes zu frisch austrüge und die Interessen der Lehrer auf Kosten der Gemeinden zu sehr betonte, deshalb erwähne ich noch, daß auch naturgemäß die Beiträge zur Ruhegehaltsklaffe in die Höhe gehen werden. Da jedoch das Abgeordnetenhaus eine von der Königl. Staatsregierung angenommene Resolution gefaßt hat, daß die Staatskasse auch diese ihre Beiträge erhöhen möge, näheres darüber aber noch nicht in die Oeffentlichkeit gedrungen ist, so kann ich Ihnen selbstverständlich darüber keine Berechnung aufftellen. Den Beweis von der Unhaltbarkeit der von den Gemeinden kolportierten Klagen über ihre durch die Schule veranlaßte finanzielle Ueberbürdung habe ich mit Absicht auf recht breiter Basis zu erbringen versucht, bevor ich ihnen meine Ansichten über die Vergütung des Vorsängerdienstes unterbreite. Ich resümiere zuvor noch einmal: die größeren Gemeinden Profitieren durch das Gesetz, die mittleren haben etwas mehr zu zahlen und nur die kleinen uud kleinsten müssen 200—300 Mk. zulegen, obgleich sich das Gehalt ihrer Lehrer um reichlich 1200 Mk. erhöht. Wie ihnen zur Aufbringung dieses für sie nicht geringen Betrages geholfen werden kann und geholfen werden muß, zeige ich an anderer Stelle. III. „Nun wollen die Lehrer neben dem großen Gehalte auch noch das rflltn bezahlt haben", werden jetzt die Gemeinden sagen, die ja nach berühmten Mustern oftmals den Lehrer für unersättlich und ewig unzufrieden halten. Ihnen muß von berufener Seite klar gemacht werden, )aß die Lehrer einen gesetzlichen Anspruch darauf )aben. Außerdem darf ich es unfern Gemeinden, ohne zu schmeicheln, nachrühmen, daß viele von ihnen den Lehrern die Besserstellung stets gegönnt haben, daß sie die Gehälter früher vielerorts freiwillig (sehr oft durch einstimmigen Bechluß) erhöht haben. Anfangs meiner Ausführungen hielt ich eine Vergütung für den Borsängerdienst in der Höhe »es Mehrbetrags für die evangelischen Kirchschulehrer für angemessen. Soweit ich seit Jahren die auf Vergütung des Vorsängerdienstes hinzielende Bewegung zu beobachten Gelegenheit »atte, habe ich wayrgenommen, daß uns dieses Ziel stets als Ideal vor Augen schwebte: wird | die den christlichen Kollegen seither gezahlte, allseitig als unzureichend bezeichnete Vergütung erhöht, so genießen wir mit ihnen die Frucht ihrer Agitation. Dieser Betrag wird aber von den christlichen Mitbürgern zum Teil in anderer Weise aufgebracht, wie das übrige Gehalt, nämlich nicht nur durch direkte Erhebungen, sondern auch durch zufällige Einkünfte sogenannter Accidenzien. (§ 6, Abs. 2.) Nun geben Sie mir doch zu: „Wer A sagt, muß auch B sagen," d h. wollen wir Abs. I des§ 7 auf uns angewendet wissen, so können wir schlechterdings nicht umhin, auch die Analogie des Absatzes 2 für uns heranzuziehen. Dieser aber lautet: „In dieses Grundgehalt sind auch . . . sowie der sonstigen Einnahmen aus dem Ktrchendienst, einzurechnen." Die „sonstigen Einnahmen aus dem Kirchendienste" fließeu bei uns wohl hauptsächlich aus den sogenannten TDr 'v Ich schlage nun vor, die Borsteherämter mögen den Gemeinden das Recht einräumen, die Sporteln für •pattf 'v und dergleichen Casualien in die Glmeindekaffe fließen und zur Aufbringung des „Vorsäng ergeh altes" verwenden zu lassen. Referent gibt alsdann der Befürchtung Ausdruck, bei vielen Mitgliedern mit diesem Vorschläge aus Widerspruch zu stoßen, gestehet ferner freimütig ein, daß die Ansicht, diese Amtshandlungen als Extral eistun gen anzusehen, nicht ganz unberechtigt sei, ja, daß er selbst bis vor kurzem die Meinung vertreten habe,, daß sie als solche auch Extra Vergütungen beanspruchen könnten und fährt dann fort, daß jedem einzelnen höher als persönliche Interessen die Hebung des Standes stehen müsse, daß unser Sinnen darauf gerichtet sein solle, der von unseren wackeren Vorgängern in heißem Ringen erkämpften äußeren Parität die innere hinzuzufügen, selbst wenn der eine oder andere dabei ein materielles Opfer bringen müsse. ... „Wer mit offenen Ohren die hämischen Bemerkungen hört, wenn über rotP ein p^ar Fremde in der Gemeinde sind,- wer es an sich oder von Kollegen schon erfahren hat, wie verletzend und beschämend zuweilen die Art und Weise der Ueberreichung, wie minimal manchmal der Betrag des njcht fixierten und deshalb den Charakter eines Almosens tragenden Honorars ist, dessen Höhe hin und wieder nicht nur von der Beliebtheit des Lehrers, sondern auch von dessen Vermögens- Verhältnissen bedingt wird, wer die historische Entstehung dieser Sporteln kennt, der wird sagen: „Weg mit diesem nicht mehr zeitgemäßen Zopfe!" (Fortsetzung folgt.) Briefkasten der Redaktion. Herrn St. in H. Die Vorgänge in Ostpreußen beanspruchen ein allgemeines Intereffe und darum hat ihre Besprechung im allgemeinen Teil Platz gefunden. Die schier unglaubliche „Roheit", die der „JSraeltt" mit dem betreffenden Artikel drangen haben soll, existiert selbstverständlich nur in der Embildung des Herrn Steinhardt, ebenso wie die Feindschaft des „JSraeltt" gegen die moderne, zeitgemäße Bildung der auS dem Semwar hervorgehenden ReltaionSlehrer. ES dürste Herrn St. auch nicht ganz unbekannt sein, daß der Bund in der beregten Frage ewe ganz einwandfreie Haltung einnimmt. In ihrer Eingabe an den Öischen Kultusminister vom 6. Januar 1906 hat die eSleitung mit großem Nachdruck die Forderung aufestellt, daß der jüdische Religionsunterricht von wissenchastltch geschulten Männer» erteilt werde. Soweit ich einen Einblick in die betreffenden Berhälwiffe erlangt habe, spitzt stch der ganze 'Streit auf die Frage zu: «Sind die Herren Justizrat Dr. Holz und Rabbiner Dr. Bogelstein berechnst, eine religiöse Bevormundüng über Gemeinden auszuüben, die ihnen in keiner Weise unterstehen, die einen dem ihrigen geradezu entgegeniehenden religiösen Standpunkt einnehmen?" Diese frage ist entschieden zu verneinen. Die 1600 Wlaxt, die »er ostpreußtsche Verband den leistungsschwachen Gemeinden an Unterstützung gewährt, gibt den^genannten Herren wahrlich keine Legitimation dazu! Was würde man dazu sagen, wenn etwa der bayerische Landesverein, der relativ viel höhere Auftoenbungeü für die kleinen Landgemeinden macht, als der ostpreußtsche Berbattb, das Recht für stch in Anspruch nehmen'würbe, die betreffenden Stellen auch zur Bewerbung auSzuschreiorn und' auf die Besetzung derselben einen maßgebenden Einfluß auszuüben? Wer die religiösen Ansichten der Herren Dr. Holz und Dr. Bogelstein teilt, mag von der Tätigkeit beS ostpreußischen Verbandes durchaus entzückt sein, er soll sich aber nicht entrüsten über diejenigen, die anderer Meinung find und fie teilweise für unheilvoll halten.

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