Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 28 (15.7.1909)
- Date
- 1909-07-15
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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wzie^ung und £»e^ Pi<lqgo<|i*cl)«R«ii V r cp-&. Organ 5es Bundes gesefcesfreuer jüdischer Lehrer Deutschlands. Glossen zu der jüngsten Tagung des llamoreuverbauder. Am 1. Juni d. I. fand in Breslau die Generalversammlung des Kantorenverbandes statt. Der ausführliche Bericht über dieselbe ist unterdessen erschienen und er gestattet einen Einblick in die Bestrebungen und Ziele des jüngsten unter den Verbänden der Gemeindebeamten. Im Grunde genommen erstrebt er gar nichts anderes als die jüdischen Lehrer: eine materielle und soziale Besserstellung auf Grund einer geistigen Aufwärtsbewegung, einer genügenden Bor- und Fortbildung. Wie dieses Ziel zu erreichen sei, darüber herrscht noch recht große Unklarheit. Bezüglich der Vorbildung für das Kantorat muß man der Forderung des Herrn Levy-Frankfurt a. M. unbedingt beipflichten, daß in den jüdischen Seminaren mehr als bisher für das rvurn getan werde. Man kann sogar einen Schritt weiter gehen und verlangen, daß das genannte Fach auch in den Präparandenschulen eine sorgsame Pflege erfahre. Sehr sympathisch berührt auch der Antrag des Herrn Leibowitz-Posen, wonach hervorragende Kantoren in den größeren Gemeinden den angehenden jüngeren Kollegen gegen mäßiges, bis zur ^Erlangung einer Stellung gestundetes Honorar Unterricht im Kantorat erteilen sollen. Wenn sich dieser Unterricht nicht blos auf den musikalischen Teil beschränkt, sondern wenn auch für eine gründliche Unterweisung in "pn, in den D'tDVS, in hebräischer Grammatik und in den auf das Kantorat bezüglichen v'2'n Sorge getragen wird, dann kann man die Gründung einer Kantorenschule für entbehrlich halten / sie als „utopistisches Projekt" zu bezeichnen, wie dies seitens des Verbandsausschuffes geschehen ist/geht wohl zu weit. Es dürfte bekannt sein, daß die Leistungen imKantorat seitens der Gemeinden bedeutend höher gewertet und bezahlt werden, als die des Religionslehrers. Wenn trotzdem aus der Breslauer Tagung über die oft traurige Lage der Kantoren, sowohl in bezug auf Art der Anstellung, der Versorgung im Alter und der Hinterbliebenen, sowie hinsichtlich der mehr als kärglichen Besoldung bittere Klage geführt wird, so liegt darin aar keine Uebertreibung. Nur eine verhältnismäßig kleine Anzahl der in den Großgemeinden angestellten Kantoren bezieht eine angemessene Besoldung/ das Gros hat zu kämpfen um des Lebens Notdurft gleich den Religionslehrern und die Anstellungsverhältnisfe sind womöglich noch ungünstiger, als bei den letzteren. Zum Schluß mögen noch die Thesen des von Herrn Fabisch-Götttngen gehaltenen Vortrags: „Der Jugendgottesdienst" folgen: 1. Der Jugendgottesdienst ist a. ein Ersatz für den Gemeindegottesdienst, b. ein Mustergottesdienst, in dem das zukünftige Gemeindemitglied in seiner Eigenschaft als Synagogenbesucher herangebildet werden soll. 2. Der Jugendgottesdienst muß nach Form und Ausführung das getreue Blld des Gottesdienstes der betreffenden Gemeinden sein. 3. Da das Erstrebenswerte für jeden Gottesdienst der Gemeindegesang ist, so hat der Jugendgottesdienst ihn ganz besonders zu pflegen, um vorbildlich für den Gemeindegottesdienst zu werden. 4. Der Jugendgottesdienst ist Gottesdienst nicht Uebungsstunde; daher hat er alle liturgischen Anforderungen, wie sie für den Hauptgottesdienst maßgebend sind, zu beachten. 5. In jedem Jugendgottesdienst muß eine deutsche Ansprache (Predigt) an die Kinder, ihrer Auffassungskraft entsprechend gehalten werden. 6. Um den Jugendgottesdienst in den Augen der Kinder dem Gemeindegottesdienst gleichwertig erscheinen zu lassen, ist er sowohl in bezug auf den Gesang der Gemeinde wie auch des Vorbeters musikalisch ganz wie der Hauptgottesdienst auszugestalten. 7. Da erfahrungsgemäß Kinder nicht längere Zeit leise mit Andacht beten können, empsiehlt es sich, die Gebete laut vortragen zu lassen.') 8. Mittel, den regelmäßigen Besuch des Jugendgottesdienstes seitens aller Altersstufen zu fördern, sind: a. Der Jugendgottesdienst muß als eG Bestandteil des Religionsunterrichts or' ganisch mit der Religionsschule derart verbunden sein, daß Leitung, Beaufsichtigung usw. in den Händen der Religionslehrer liegen. b. Um auch die erwachsenen, über 14 Jahre alten Schüler für den Jugendgottesdienst zu interessieren, empfiehlt es sich, daß ältere Schüler das Vorsteheramt der Jugendgemeinde versehen, indem sie, wie die Vorsteher des Gemeindegottesdienstes die üblichen Ehrenämter als Segan, Verteilung der Mizwoth usw. versehen. Anmerk, der Redaktton: Noch besser dürfte sich die in der „Adas"-Israel-Gemeinde in Berlin gepflogene Uebung empfehlen, wonach die älteren Knaben mit den sämtlichen Funkttonen des ftn betraut werden. *) Selbstverständlich nur soweit dies religionsgesetzltch zulässig ist. Die Redaktion. Unabhängiger Verein irr. Lehrer im tiroßherzogtuw Herren. Protokoll Uer IahrerverramWUML VO« ro. Mal 1909. (Schkß.) Die Verwirklichung des letztzyg Wunsches wurde vom Herrn Referenten in seinem Eigenschaft als Vorsitzender des Bundes durch Einrichtung eines auch für andere Disziplinen zu veranstattenden Ferienkurses bereitwilligst in Aussicht gestellt. Der Unterzeichnete berichtet hierauf in ausführlicher Weise über die neu geschaffene staatliche Fürsorgekaffe fÄ-DMhhe Gemeindebeamte und die dadurch^W8«gtE?Bersorgungsmöglichkeit der isrl. ReliKonslehrer und ihrer Hinterbliebenen. Er beleuchtet zunächst die dringende NotwendigkTtt bßNrchestands- und Relikten-Bersorgung der ffrl. Lehrer im Interesse der Gemeinde selbst und der jüd. Sache. Jeder einigermaßen einsichtsvolle Freund der Jugend und Förderer der Sache muß es mit Beschämung empfinden, daß Beamte, denen man das Teuerste, die Erziehung der Jugend, anvertraut und die hochwichtige Aufgabe der Schaffuyg und Erhaltung künftiger glaubens- und charakterfester Generationen überantwortet, und die man außerdem zu Hütern des idealsten Gutes, der Durchdringung der Gemeinde mit min und nKT beruft, bei eintretender Dienftunfähigkeit entweder der öffentlichen Gnade oder dem guten Willen der Gemeinde preisgeqeben werden. Wohl wird vom Referenten anerkannt, daß nicht allein Uebelwollen, sondern in viele Fällen auch tatsächliche Leistungsunfähigkeit die Gemeinde an der Durchführung des guten Willens zur Versorgung des im Amte ergrauten Lehrers hindert. In Erkenntnis dieser Mißstände haben deshalb fast alle jüdischen Lehrervereine, segensreich wirkende Hilfskaffen geschaffen. Dennoch kann aus den verschiedensten Gründen hierin keine wirksame Abhilfe der unhaltbaren Zustände erblickt werden. Daher traf es die hessischen Lehrer wie ein Frühlingshauch, als die Großh. Staatsregierung in liberal bewährter Humanität zwei Einrichtungen zur Besserung schuf, die Anstellung der isrl. Religionslehrer unter Verleihung der Rechte eines definitiven Volksschullehrers, sowie die staatliche Fürsorgekaffe für Gemeindebeamte. Erstere Möglichkeit kann leider infolge der notwendigen 20 Stunden wöchentlichen Unterrichts, sowie des z. Z. noch geforderten Verzichts auf die Schachitah-Funktion nur in wenigen Fällen durchgeführt werden. Umsomehr bietet jedoch die Fürsorgekaffe eine Quelle der Zukunftsversorgung, welche jedem Kollegen mit dem Einkommen aus allen Funktionen, sowie mit jedem Alter (letzteres allerdings nur bis zum 1. Juli d. I.) offen steht.